Risse im Mauerwerk die 2.

Diskutiere Risse im Mauerwerk die 2. im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Heute war der Statiker da und hat die Risse aus der weiter unten stehenden Frage beurteilt. Ergebnis: Es ist wohl das Schwundverhalten vom...

  1. #1 Gepanikter, 06.05.2003
    Gepanikter

    Gepanikter Gast

    Heute war der Statiker da und hat die Risse aus der weiter unten stehenden Frage beurteilt. Ergebnis: Es ist wohl das Schwundverhalten vom Ringanker und die fehlende Auflast auf der Mauer. Außerdem hält er aufgebrannten Dünnbettkleber als evtl. mitursächlich.

    Da es sich bei den Rissen allesamt um Haarrisse handelt (nur einer hat mehr als 0,3mm) ist natürlich die Frage: Was wird der Bauträger dazu sagen?

    Ab wann müssen Risse "saniert" werden? Hierbei geht es mir weniger um die Putzrisse, die kann man ja einfach ausspachteln, neu schleifen und streichen.

    Teuer wirds nur bei der gerissenen Fliese im Bad. Diese muß aufwendig herausgelöst werden und dazu muß die Duschtrennwand ausgebaut werden.

    Wie ist da die Sachlage. Ab wann kann ich eine Sanierung fordern? Ich meine Rißbewertung bei Putz ist eine Sache, da ja der Funktionswert von Putz durch Haarrisse nicht beeinträchtigt wird, aber wie siehts aus mit der Funktionsfähigkeit von Fliesen die gerissen sind??

    Kennt jemand Vorschriften etc???
     
  2. MB

    MB Gast

    Ja, ich kenne Vorschriften

    Sogar eine ganze Menge. Normen, Fachregeln, Merkblätter, Gesetze, Verordnungen.

    Aber wie lautet die Frage, die Sie NICHT einem Rechtsanwalt stellen?
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Schwundverhalten

    k & S (kriechen und Schwinden) jaja meine Lieblingsworte ... "ABER" war dieser Ringanker auch in die Decke rückverankert oder wurde er einfach ohne Verbindung mit der Decke auf´s Mauerwerk gelegt ?
    -
    Ja des mit den Rissen ist auch so ne belämerte Kiste ... da gibt´s ein schlaues Buch "wann ist der Riss ein Mangel" ... "ABER" ich hab die Erfahrung gemacht das man solche Bücher auch getrost in die Tonne dreschen kann wenn der Bauherr sagt "der Riss stört mich und stellt einen Mangel dar" :deal

    MfG
     
  4. MB

    MB Gast

    Eleganter

    ausgedrückt: "Hab ich etwa Risse bestellt?" Manchmal kommen bauherren damit durch, auch wenn die Risse nicht vermeidbar sind. Josef kann ein Lied von singen :(

    Was war das denn für ein merkwürdiger Statiker? Der ist doch gar nicht maßgeblich für die Beurteilung.
     
  5. #5 Gepanikter, 06.05.2003
    Gepanikter

    Gepanikter Gast

    Antworten

    @Josef: Nein der Ringanker wurde einfach nur aufgelegt.

    @MB. Der Statiker war der Freund einer Bekannten und hat sich die Situation freundlicherweise vor Ort angesehen um uns eine Aussage geben zu können (bevor am Donnerstag der Bauträger mit dem Rohbauer anrückt) ob wir nun Angst haben müssen das uns das Dach überm Kopf zusammenbricht und vor allem ob und wenn ja was nachträglich noch gemacht werden kann (außer Totalrückbau).

    Fazit: Es ist Scheiße gebaut worden, aber diese ist nachträglich durch fast nichts mehr zu ändern. Außerdem stellt sich die Frage ob überhaupt etwas gemacht werden muß.

    @nochmal MB: Einem RA würde ich eine solche Frage nicht stellen, da er gar nicht wissen kann, was hinnehmbar ist und was nicht denn sonst wäre er Bausachverständiger ;-)


    Meine Frage daher:

    Stellt ein Riß in einer Badezimmerfliese (33x50cm, kalibriert, hochweißglänzend) quer durch die ganze Fliese im direkten Sichtbereich des Badezimmers, verursacht durch ein statisches Problem im "Fliesenuntergrund" einen beseitigungswürdigen Mangel dar???

    So besser, oder soll ich nochmal umformulieren???
     
  6. MB

    MB Gast

    Bin RA-Geschädigt :-)

    Oder mit anderen Worten: ich hab heute ca. 4 Stunden mit Umformulierungen hinter mir :)

    Rechtsanwälte und Techniker haben eben völlig unterschiedliche Sprachen. Mag sein, daß ich mich zu sehr in die RA-Sprache habe reinfallen lassen.

    Also trennen wir mal in Aufgaben des Sachkundigen und die des RA.

    Der Sachkundige stellt fest, ob etwas seine Funktion erfüllt. Mehr macht der nicht! Beispiel Dachziegel: 100 qm rote Ziegel, vier babyblaue Dachziegel dabei. Der Sachkundige sieht keinen Mangel, solange alle Fachregeln erfüllt sind und das Dach dicht ist.

    In Ihrem Falle kann der Statiker auch nur feststellen, ob eine Einsturzgefahr besteht. Aber wie soll er das machen? Hat er die Bewehrung abgenommen? Hat er wenigsten Bilder Bilder Bilder Bilder Bilder Bilder Bilder Bilder Bilder davon?

    Gerissene Fliesen stellen im technischen Sinne nur dann einen Mangel dar, wenn die irgedneine technische Funktion haben. Sonst nicht.

    IMMER SV UND RA ZUSAMMEN! ALLES ANDERE GEHT IN DIE HOSE!

    Stichworte sind hier "anerkannte Regeln der Technik" (SV-Sache) und "geschuldete Leistung" (RA-Sache)

    Alles unklar? Oder alle Klarheiten beseitigt?

    Lösung: SV (oder eben den Statiker) fachliche Feststellungen treffen lassen. SIE interessiert das nicht! Der RA muß es verstehen und handeln.
     
  7. #7 Gepanikter, 06.05.2003
    Gepanikter

    Gepanikter Gast

    Problem

    ist nur, daß am Donnerstag der BT kommt und ich dem irgendwas verklickern muß. Mittlerweile haben wir ja herausgefunden, das es zwar ein nicht mehr (ohne starke Zerstörung) nachvollziehbaren Fehler in der Ausführung gegeben hat, jetzt stellt sich die Frage:

    Was verlange ich vom BT. Das ganze ist schon abgenommen, so daß der Bauträger wahrscheinlich behaupten wird, alles unter 0,2 zählt nicht.

    Und für mich stellt sich die Frage: Wer baut in meinem Prachtbau die Duschwand und die Badezimmertür ein und wieder aus, haut die Fliese von der Wand und ersetzt Sie und verfugt das ganze dann wieder anständig.

    Darum geht es mir...was sage ich dem BT der sich winden will.

    Wie das ganze dann vor Gericht ausgeht (falls es dazu kommt) ist ja noch was ganz anders.

    Ich brauche dringend Argumentatiosnfutter für die Ortsbegehung.
     
  8. MB

    MB Gast

    Und nu?

    Sie haben doch abgenommen. Das war Leichtsinn. Nun sind Sie beweispflichtig. Und wie wollen Sie Beweise aus dem Forum gewinnen?

    Sie können doch nur offensichtliche "Mängel" bemängeln. Und eine Frist zur Mangelbehebung setzen.

    Unter Zeitdruck bringt auch ein Forum nichts. Zu spät gehandelt, jetzt bitte überlegter.
     
  9. #9 Gepanikter, 07.05.2003
    Gepanikter

    Gepanikter Gast

    Ach mann MB

    wenn Sie nix zu sagen wissen, lassen Sie es doch bitte!

    Ich habe dem BT doch schon den Mangel nachgewiesen, schließlich handelt es sich bei den Rissen tatsächlich um einen jetzt sichtbar gewordenen statischen Mangel. Die Frage war:

    ab wann stellen die Risse selber (nicht die Rißursache) einen Mangel dar. Das Fliesen, hervorgerufen durch den Untergrund, nicht reißen dürfen ist ja wohl klar und wenn laut Statik ein Bestimmtes Detail vorgeschrieben ist, dieses aber so nicht eingebaut wurde dann liegt schon ein Mangel per se vor.

    Wie kommen Sie auf die Idee ich wolle Beweise aus einem Forum gewinnen? Das geht ja gar nicht. Ich wollte eigentlich nur mal einen Hinweis darauf ob gerissene Fliesen (aufgrund statischer Probleme) nun ein Mangel sind oder nicht.

    Das Forum hat also alle notwendigen Informationen. Die Fliese ist wegen eines statischen Problems gerissen. Darf sie das oder darf sie das nicht und falls nicht, ab wann muß eine Fliese ausgetauscht werden.

    Alles andere kenn ich, weiß ich, war ich schon. Das ganze andere gedöns kommt, wenn es vor Gericht geht, doch dazu will ich es eigentlich explizit nicht kommen lassen. Dann werden all diese Fragen von Gutachtern, Rechtsanwälten und Richtern gelöst. Ich bin aber der Meinung, daß man es erst im Guten versuchen sollte bevor man sich diesen Ärger und diese Kosten aufhalst.

    Und außerdem: Wieso ist eine Abnahme leichtsinnig. Blödsinn! Irgendwann MUß abgenommen oder gekündigt werden. Wir haben abgenommen und die jetzt eingetretenen Mängel sind (für uns) versteckte Mängel, weil es zu einer falschen Einlage der Bewehrungsstähle an der Ecke kam. Dies wäre selbst bei einer Abnahme mit Gutachter nicht erkennbar gewesen, da sich die Risse erst in der Kälteperiode bildeten, also 8 Monate nach Abnahme.
     
  10. #10 Martin K, 07.05.2003
    Martin K

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    @MB
    > Sie haben doch abgenommen. Das war Leichtsinn.

    Blödsinn, Wer sagt mir heute das nicht doch irgendeine
    nicht ganz astreine Fuge in 4 Jahren einmal ein Problem
    dastellt. Sehe ich die heute? nein, sieht die ein Bauleiter?
    Nein, der ist ja auch nicht fulltime dabei und selbst wenn kann
    er keine 3 Maurer gleichzeitig überwachen.
    Also was? demnächst gar keine Abnahme mehr machen, es könnte
    ja doch noch etwas passieren?

    Gruß Martin
     
  11. #11 bauhexe, 07.05.2003
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    Jetzt komm ich doch ins Grübeln. :irre
    Sind nicht einentlich die Risse an sich schon ein Mangel ? Egal welche Ursache!
    Sicherlich sind die klitzekleinen Schwundrisschen anders zu bewerten, als Risse die auf Grund statischer Murxerei, bzw. nicht vorhandener Statik auftreten.
    Die Bewertung der Risse ist ja auch abhängig von den Anforderungen, die an das entsprechende Bauteil gestellt werden. Hier reicht die Pallette von der Tragfähigkeit über die Durchbiegung und dem Korrosionsschutz bis hin zu unkritisch gelegenen Schwundrissen. :lock

    Sie haben ein Recht auf nichtgerissene Fliesen, da diese nicht nur einen optischen Mangel darstellen, sondern auch das Mauerwerk und den Putz schützen. Bei der Maßnahme ist Ihr BT fällig. :motz
    Auch all die Risse (im Beton) wo Feuchtigkeit, auch Wasserdampf, an die Eisen kann, da Beton nicht nur Druckfestigkeit bringt sonder auch Korrosionsschutz ist. Hier geht meist verharzen. :cool:
    Und die Risse die auf Grund der mangelnden Statik, Auflasten usw. ( dazu kann ich mich schlecht äußern, kenne ja den Zusammenhang nicht ) sehe ich als die Kritischsten an, da würd die 100%-ige Beseitigung wohl am teuersten und der BT wird diese am meisten bagatellisieren. Da muß ein Statiker vor Ort entscheiden in wie weit eine Reparatur möglich ist. Also Termin mit Statiker od. besser Gutachter, vereinbaren. Wenn der Bekannte die Ursachen schon sicher festgestellt hat, dann auch dem BT damit drohen, daß Sie selber ein Gutachten erstellen lassen und gleich wieder zum Anwalt damit. :frust

    Naja, Beton is ne gerissne Sache, ich hoffe Du findest den Beitag noch vor Deinem großen Termin morgen.
    Grüße von der Betonhexe
     
  12. MB

    MB Gast

    Geht es noch naiver?

    Ja, geht. Das weiß ich aus Erfahrung.

    Dem Beitrag von Bauhexe ist kaum was hinzuzufügen.

    Aber so was naives lese ich selten, höre es aber oft genug: "Ich habe dem BT doch schon den Mangel nachgewiesen, .."

    Ja? Nachgewiesen oder BEwiesen? Nach der Abnahme?

    Und noch so ein toller Beitrag: "> Sie haben doch abgenommen. Das war Leichtsinn.

    Blödsinn, Wer sagt mir heute das nicht doch irgendeine
    nicht ganz astreine Fuge in 4 Jahren einmal ein Problem
    dastellt."

    Das ist also Blödsinn? Dann würde ich mir mal VOR der Abnahme Gedanken machen, was diese Abnahme eigentlich bedeutet.

    Abnahme bedeutet schlichtweg Beweislastumkehr. Scheint aber keinen klar zu sein, was das bedeutet. Bauhexe hat es schon angedeutet: Risse an sich stellen eben keinen Mangel dar (Zustand II). Daß es ein Mangel ist, hat der Auftrgageber NACH der Abnahme dem Unternehmer zu BEWEISEN! VORHER dürfen Sie behaupten. Nachher nicht mehr.

    Und jetzt bin ich mal gespannt, wie en Mangel definiert wird........
     
  13. #13 bauhexe, 07.05.2003
    bauhexe

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    @mb
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  14. MB

    MB Gast

    Bin doch da

    Immer noch hinter der firewall (aber teilweise ausgtrickst). Was soll ich tun? Mail-Aresse angeben? Kein Problem:
    info@svg-bau.de
     
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