Risse in der Fassade

Diskutiere Risse in der Fassade im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Sind denn Bewehrungspläne und statische Berechnung in deinen Händen, Bartimes? Falls nein, würde ich an deiner Stelle versuchen, die so schnell...

  1. Ortwin

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    Sind denn Bewehrungspläne und statische Berechnung in deinen Händen, Bartimes? Falls nein, würde ich an deiner Stelle versuchen, die so schnell wie möglich zu bekommen und dann ab damit zu einem RA bzw. Sachverständigen.

    Dass bei deinem Haus nicht alles in Ordnung sein kann, ist offensichtlich. Entweder hat der Statiker Fehler gemacht oder die Baufirma oder beide. Und dass der Architekt sagt, es ist mehr Bewehrung verbaut worden als notwendig, ist eh klar…was soll er denn sonst sagen? Der Architekt kann gar net wissen, was notwendig ist und was nicht, in diesem Fall muss er sich auf seine Fachleute verlassen können (Statiker und Baufirma).
     
  2. #22 Inkognito, 24.10.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Hmm, das alles auf eine dünne Decke ist schon recht sportlich, ich hätte da auch einen Überzug erwartet.
     
  3. #23 bartimes, 24.10.2013
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    Hallo,

    ja, die statischen Unterlagen sind in meinen Händen. Hab mal etwas gegoogelt und festgestellt das ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten selbst bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen, falls es doch vor Gericht gehen würde, nicht zugelassen wäre. D.h. auf diesen Kosten würde ich in jedem Fall sitzen bleiben.

    Dann gibt es wohl noch die Möglichkeit den Gutachter über das Gericht zu starten, zunächst ohne Prozeß.

    Das Problem ist das ich so günstig wie möglich aus der Sache rauskommen will und das Ganze am Ende leider eher nicht ohne Gericht über die Bühne gehen wird oder?
     
  4. #24 Gast036816, 24.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dazu benötigst du einen anwalt. der berät dich, welche schritte einzuleiten sind.

    alternativ kannst du den schlichtungsausschuss der architektenkammer und/oder der baukammer anrufen. da geht das ganze etwas schneller. da wird jedoch nicht die mögliche schuldfrage der bauunternehmers geklärt. das geht bestimmt nur über ein gericht.
     
  5. #25 bartimes, 25.10.2013
    bartimes

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    Ich weiß nicht ob das Ganze auf das Konto des Bauunternehmers geht. Ich weiß das dieser bevor die Bodenplatte und bevor die erste Geschossdecke gegossen wurde den Statiker hat antanzen lassen damit dieser sich das Eisen ansieht. Ich weiß natürlich nicht ob er damit raus ist.
     
  6. #26 Gast036816, 25.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    solange nicht klar ist, welcher fehler die ursache deiner rissbildung ist, solltest du deine ansprüche an alle möglichen verursacher anmelden. näheres wird dir der anwalt deines vertrauens mitteilen.

    du kannst den bauunternehmer fragen, ob er einen durchschlag vom abnahmeprotokoll des statikers hat. wenn er nachweist, dass er die bewehrung nach plan eingebaut hat und der statiker dies so geprüft und bestätigt hat, dann sieht es für ihn wesentlich besser aus, aus dem verfahren raus zu kommen. es bleibt dann noch die frage zu klären, hätte er erkennen müssen, dass die geplante konstruktion zur rissbildung neigt und er versäumt hat bedenken anzumelden. vielleicht hat er die bedenken geäußert. ist beides der fall, könntest du den einfacheren weg der schlichtung wählen.

    hast du name, anschrift der berufshaftpflichtversicherung(en) der planer und die versicherungsnummern?
     
  7. #27 bartimes, 25.10.2013
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    Nein, die habe ich nicht. Ist eine solche Versicherung für die Planer Pflicht?
     
  8. #28 Gast036816, 26.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja!!
     
  9. Julius

    Julius

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    Da es sich um für Dich notwendige Vorkosten handelt, müßte der unterlegene Gegner auch diese erstatten (neben denen des Gerichts-SV).
    Den eigenen SV brauchst Du sowieso! Wer soll denn sonst die richtigen Fragen an den Gerichts-SV formulieren?
    Merke: Derartige Prozesse gehen gerne wegen falscher Fragestellung verloren.

    Selbständiges Beweisverfahren. Mußt Du aber auch vorfinanzieren und es kostet noch mehr als der eigene SV.

    Was ist "günstig"?
    Mit wenig Geldeinsatz?
    Mit wenig Kosten per Saldo?
    Oder mit behobenem Schaden?
     
  10. #30 bartimes, 26.10.2013
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    Mit günstig aus der Sache rauskommen meinte ich den Schaden so gut wie möglich mit möglichst wenig eigenem Kapital beheben zu lassen.
     
  11. Julius

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    Das wirst Du ME nicht ohne Anwalt und eigenen SV erreichen.
     
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