Rohbau: Fenster falsch platziert - Minderungsanspruch?

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  1. 18zoll

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    Hallo liebes Forum,

    nachdem ich schon einige gelesen habe, hätte ich mal eine Frage.
    Wir befinden uns im Rohbau und an etlichen Fensteröffnungen befinden sich Abweichungen zum Plan.

    2 Fensteröffnungen sind zu klein und werden nachgebessert
    2 Fensteröffnungen lassen sich angeblich nicht wie geplant herstellen und sind ebenfalls verkleinert

    1 Fensteröffnung der Küche im Erdgeschoss ist ca. 30 cm verschoben (Abstand zur Wand 115 anstatt 85 cm) und lässt sich nur mit unverhältnismäßigen Aufwand nachbessern, da die Betondecke und das Obergeschoss bereits fertig gestellt sind und über der Fensteröffnung ein T Träger liegt. In der Folge kann unser Küche nicht so platziert werden, wie gewünscht.

    Kann jemand einschätzen, welcher Minderungsanspruch sich daraus ergeben könnte?
    Der Mangel wurde vom Bauleiter bereits anerkannt. Es geht hier nicht darum, willkürlich Geld rauszuschlagen. Wahrscheinlich beauftragen wir Zusatzleistungen, die im Preis reduziert werden, so dass jeder was davon hat.
     
  2. #2 Fritz531, 13.06.2018
    Fritz531

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    Formellen Weg einhalten. Schriftliche Mängelrüge mit Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Wenn nicht möglich dann über Geld verhandeln.
    Die Fenster wurden doch nicht an einem Tag falsch gemauert. Habt ihr nicht mal geprüft was an der Baustelle passiert. Pläne habt ihr ja hoffentlich.
    Wer macht die Bauleitung ?
     
  3. 18zoll

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    Hallo
    Danke für die Antwort.
    Der Rohbau wurde in 3 Wochen hochgezogen. Immer am Wochenende haben wir Maß genommen und die Abweichungen zum Plan festgestellt und kundig gemacht.

    Polier, Bauleiter der Baufirma und betreuender Architekt haben deutlich gemacht, dass sie nicht jedes Maß kontrollieren.

    Jetzt steht die letzte Rechnung aus und ich kann nicht abschätzen, welchen Minderungswert das verschobene Fenster hat.
     
  4. SIL

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    Eigentlich die Kosten die zur Korrektur notwendig wären x2 plus die persönliche Beeinträchtigung, diese ist nicht so einfach abschätzbar.
     
  5. 18zoll

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    Vielen Dank. Das ist ein Anhaltswert. Die Kosten zur Korrektur belaufen sich lt. Architekt auf 2000 €. Die Küche müssen wir auch etwas umbauen.
     
  6. SIL

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    Dann kommt die Küche mit dazu selbstverständlich.
     
  7. SIL

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    Also der Umbau nicht die komplette.
     
  8. SIL

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    Das dies 'Feilschen' darstellt ist Ihnen bewusst, wenn der Architekt dann halt versucht das schön zu rechnen für sich - dann soll er halt umbauen auf das zugesichte Maß.
     
  9. 18zoll

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    Ja, Anpassung der Küche wären ein paar hundert Euro. Das ist unsere wesentliche Beeinträchtigung.
     
  10. #10 Fred Astair, 14.06.2018
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    So nicht ganz richtig. Die zweifachen geschätzten Umbaukosten kann man vorübergehend einbehalten (nicht kürzen), um ein Druckmittel zur Mängelbeseitigung zu haben. Gibt man sich mit dem mangelhaften Zustand zufrieden, ist nur der einfache Beseitigungswert anzusetzen (Ersparnis des Unternehmers) plus nachweisbare Mehrkosten oder Nutzungsnachteile des Auftraggebers.
     
  11. #11 msfox30, 14.06.2018
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    Und ab welchen Punkt gibt man sich zufrieden? Muss man das explizit anzeigen oder hat man es irgendwann automatisch anerkannt, wenn man z.B. die Küche einbaut. Immerhin, wenn die Küche drin ist und der GU dann die Mängelbeseitigung macht, dann müsste ja auch die Küche korregiert werden.
    Aber, man muss ja eine Frist setzen. Und was wenn die Frist verstrichen ist und man es auch nicht "extern" beseitigen lässt / lassen kann?
    Der kann ja viel erzählen. Er hätte auch 5 € sagen können, würdest du dann auch nur 10€ einbehalten?
    2000€ sind ja kein unverhältnismäßiger Aufwand. Wenn du die Möglichkeit hast, frag bei einem Bausachverständigen.
    Das ist das, was mich bei unserem Bau auch genervt hat. Man muss alles nach messen. Wofür bezahlt man denn die Leute (Bauleiter, Archi,..)?
    Manchmal kann man's als Leihe gar nicht nachmessen. z.B. Brüstungshöhe: Nur mündliche wurde uns immer gesagt, wie hoch der Fußbodenaufbau wird - so in etwa.
     
  12. #12 Andybaut, 14.06.2018
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    Nur der vollständig halt halber.
    Ihr vergebt selbst und habt einen Planer oder erwerbt ihr ein Gebäude von einem Bauträger oder GU?

    Je nach Vertragsverhältnis können Planabweichungen anders gewertet werden.
     
  13. 18zoll

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    Danke für die vielen Beiträge.

    Wir haben einen Architekten als Planer und vergeben die Aufträge einzeln.
    Über dem Fenster ist mittlerweile das Obergeschoss und es verläuft ein großer T Träger. Das sei enorm aufwändig zu revidieren
     
  14. #14 cschiko, 14.06.2018
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    Habt ihr denn noch "Wünsche" die ihr erstmal hinten angestellt hattet und die jetzt der Rohnbauer als Gutmachung eben mitmachen könnte? Das ist eben meist der einfachste Weg, oder hat es der Architekt verplant gehabt? Kommt ja eben dann drauf an, an wen man sich wendet. Am einfachsten wäre eben, wenn ihr noch etwas hättet was nicht mit im Angebot war und jetzt als Entschädigung umgesetzt werden könnte.
     
  15. 18zoll

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    Genau,wir überlegen über den Preis für die nicht geplante Bodenplatte der Garage zu sprechen.
     
  16. #16 Fabian Weber, 14.06.2018
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    Verhandeln geht natürlich immer. Aber einen Anspruch auf Nachbesserung hast Du auch immer solange es nicht extrem unverhältnismäßig ist. Das würde ich bei dem genannten Preis auf keinen Fall sehen. Hier hilft immer die Tabelle nach Oswald.

    Für die Aussage des Bauleiters und Architekten, dass sie nicht jedes Maß kontrollieren würde ich die aber lynchen.
    Rohbaumaße sind ja nicht irgendwelche Maße. Da würde bei mir das Vertrauen aber ganz schön schwinden.
     
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  17. #17 simon84, 16.06.2018
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    Das würde ich aber auch sagen.
    Warum sollten sie denn NICHT alle Maße kontrollieren ?
    Welche Maße gedenken sie denn dann zu kontrollieren, welche nicht, und die Entscheidung wird getroffen auf welcher Basis ?

    Heute gibt es Laser und Tablet, Vermutlich kannst du ALLE Maße in einem Haus in einem halben Tag kontrollieren !
    Und darauf würde ich auch bestehen INSBESONDERE bei Fenstern, Türen, Treppen usw.
     
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  18. #18 vollmond, 16.06.2018
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    Ich würd mich auf nix einlassen, die sollen die Fensteröffnungen so herstellen wie auf dem Plan.

    Der Rohbauer hat Mist gebaut, der Architekt hat nicht kontrolliert, aber beide sind sich einig dass es jetzt zu spät ist und der Kunde mit dem Scheiß jetzt die nächsten 40 Jahre zu Leben hat..........

    Den Architekt würd ixh mir mal vornehmen......
     
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Thema: Rohbau: Fenster falsch platziert - Minderungsanspruch?
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