Rolladenkästen/Fenster andere Größe als in Werkplan

Diskutiere Rolladenkästen/Fenster andere Größe als in Werkplan im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Nein, auf die Abweichung von der HBO beim Fenster gab es keine Antwort. Wir haben das gleiche Problem in der Küche, doch da muss das ganze Fenster...

  1. KarlaK

    KarlaK

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    Nein, auf die Abweichung von der HBO beim Fenster gab es keine Antwort. Wir haben das gleiche Problem in der Küche, doch da muss das ganze Fenster raus. Der Bauleiter hat hier die Brüstung so hoch gesetzt, dass das Fenster nur noch 1,01 m hoch ist + den 0,30 m Rolladenkasten. Da e sich um die Nordseite handelt und das Nachbarhaus nicht 1 m höher gebaut du zudem auch sonst ziemlich hoch ist, kommt bei den 6m Entfernung zwischen den beiden Häusern nicht ausreichend Licht in den Raum, sieht aus wie im Keller. Hier liegt allerdings nur eine Abweichung von 0,04qm von der HBO vor und die wurde als nicht relevant abgetan.
     
  2. R.B.

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    In der Küche wird die Brüstung gerne etwas höher gesetzt falls Arbeitsplatten darunter Platz finden sollen. Auch hier gilt, "was war geplant und vereinbart?".

    Eine Abweichung von 0,04m2 wäre tatsächlich irrelevant.

    Wer kam eigentlich auf die Idee mit den Aufsatzrolläden?

    Ob Deine Mängel begründet sind, das kann man aus der Ferne nur erahnen. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass hier krampfhaft irgendwas konstruiert werden soll um Fehler in der Planung, die man als Bauherr nichtsahnend (oder besser gesagt nichtwissend) abgesegnet hat, wieder zu kompensieren. Ich sagte ja schon, Vertragsprüfung, Unterlagen, usw. usw. Das ist aber nichts für ein Forum.
     
  3. KarlaK

    KarlaK

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    Es kommt mit so vor, dass bei jeder Frage, bei der ein GU/BT/GÜ ggf. mal nicht so gut weg kommt, einem Bauherren gleich unterstellt, wird, dass er keine Ahnung von der Materie hat und selbst an allem schuld ist.
    Mit den o.g. Fragen habe ich mich auf einen Termin mit dem Bauleiter vorbereite wollen. Hier das Ergebnis:
    Küchenfenster wird auf Kosten GU getauscht, es kann nicht festgestellt werden, warum die Brüstungshöhe plötzlich bei 1,25 m statt der 1,145 ist.
    Technische Erläuterung zu den Rolladenkästen: bei einem 36,5er Mauerwerk kann ich nur einen 30er Rolladenkasten machen, so sagt der Fensterbauer. Deckt sich aber nicht mit der Info, dass dort der Rolladen nicht reinpasst. In dem Zuge wurde bestätigt, dass unsere Nachbarn die gleiche Rolläden haben, aber mit den 25er Kästen. Also liegt der Unterschied nur am Mauerwerk????
    Offensichtlich enthält dann die Ausführungsplanung einen Fehler, der wurde auch zugegeben und wir haben eine Kompensation in Form einer anderen Leistung angeboten bekommen. Dies wäre sich er so nicht der Fall gewesen, wären wir mit unsere Meldung im Unrecht gewesen.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Dem ist mit Sicherheit nicht so. Es ist eher so, dass Laie meint er hätte Ahnung und dabei ein paar wichtige Fakten übersieht. Die Baufirmen wissen meist schon aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung was Sache ist.

    Es wäre falsch wenn man hier Fragestellern irgendwelche Hoffnungen machen würde die sich nur auf dem Kulanzweg erfüllen können, für die es aber sonst keine fachliche Grundlage gibt.

    Darauf würde ich nicht wetten. Es ist aber schön wenn man Probleme einfach lösen kann. Hätte auch ganz anders laufen können.
     
  5. #25 Gast036816, 05.07.2015
    Gast036816

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    was meinst du, warum in #20 steht, dass du eigenen sachverstand benötigst!
     
  6. Mibe25

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    @KarlaK: Ich bin selbst Bauherr und möchte Dir folgendes sagen: Dein GÜ spricht mit Dir, sucht nach Lösungen und bietet Dir einen Vergleich an. Das ist gut, Du solltest das zu schätzen wissen und nicht zwangsläufig versuchen, auf Dein vermeintliches Recht zu pochen. Überlege Dir vorher gut, ob Du mit dem einen oder anderen nicht leben kannst.
    Es ist gut, dass Du mit dem Gespräch auf Deiner Baustelle eine Lösung finden konntest, die für Dich in Ordnung ist. Ich wünsche Dir, dass das die gesamte Bauzeit über so bleibt.

    Die Experten hier im Forum haben aber Recht: Wenn Du als Laie gegen Handwerker und GÜ "antrittst", wirst Du in der Regel verlieren, weil Dir einfach die besten und stichhaltigsten Argumente unbekannt sind. Daher weisen sie Dich auf das professionelle Vorgehen hin: Sachlage von einem Sachverständigen klären lassen, Rechtslage von einem Fachanwalt klären lassen.

    Was Du unbedingt ernst nehmen solltest ist der Rat, dass Du einen eigenen Bausachverständigen einschaltest, der die Baustelle regelmäßig besucht und die ordnungsgemäße Qualität der Bauausführung beurteilt. Er ist der einzige, der Deine Interessen an einem möglichst mangelfreien Bau wirklich vertreten wird. Wenn Du's nicht glauben willst: Der Bauleiter meines GÜ hat zu mir selbst gesagt, dass er noch NIE eine Putzabdichtung ausgeführt hat. Ich musste ihm sogar anhand der Unterlagen meines SV beschreiben, was das ist. Jedes Haus von meine GÜ wurde demnach ohne Putzabdichtung von einem Gutachter der De*r* oder vom T*V abgenommen!
    Das Risiko, das Du ohne eigenen Sachverständigen eingehst, in meiner Erfahrung nach sehr groß.

    Auch wenn Du denkst, dass Du kein Laie bist: Auch wenn Du Dich auf dem Bau relativ gut auskennst, wirst Du Dich wundern, auf was Dich Dein SV alles hinweist! Ich spreche hier aus eigener Erfahrung!
     
  7. KarlaK

    KarlaK

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    Natürlich weiß ich, dass ich eigentlich ein Laie bin, deswegen wurde auch bereits vor Baubeginn ein SV beauftragt, uns zu unterstützen und das ist auch gut so.
    Ja, wir haben einen Kosens für das o.g. Problem gefunden, aber sicherlich nicht, weil der GU so entgegenkommend ist. Hier liegt ein planerischer Fehler vor, der leider vom BL nicht kommuniziert wurde, obwohl ihm das bereits seit Wochen bekannt war. Und auch sonst spricht man nicht mit uns, d.h. wir müssen alle Informationen mühsam einfordern und haben schon Glück, wenn in dringenden Fällen mal jemand ans Telefon geht. Vom GU selbst kommen nur unverschämte Emails und das wars.
    Die ganze Situation ist einfach ziemlich frustrierend und die Sache mit den Fenstern kein Einzelfall. Alles muss von uns selbst überwacht und sogar noch koordiniert werden. Da hat man dann auch irgendwann die Schnauze einfach voll!
     
  8. R.B.

    R.B.

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    und wie sieht dieser Konsens jetzt aus?
     
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