Roto Dachfenster völlig zerstört durch Karton 30x30

Diskutiere Roto Dachfenster völlig zerstört durch Karton 30x30 im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo bitte um Auskunft wir sind vor 5 Jahren in einen Neubau gezogen in eine Dachgeschosswohnung .Wir hatten in der Wohnung auf ca,100 qm 13...

  1. #1 rotofenster64, 26.07.2021
    rotofenster64

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    Hallo bitte um Auskunft wir sind vor 5 Jahren in einen Neubau gezogen in eine Dachgeschosswohnung .Wir hatten in der Wohnung auf ca,100 qm 13 Fenster davon 8 Dachfenster der Marke Roto . Auf 3 der Dachfenster wurden im Nachhinein noch Außenjalosien verbaut wobei die Monteure den unteren Rahmen des Fensters als Ausstieg benutz haben. Nach Auszug erklärten uns unsere Vermieter das das Dachfenster im Schlafzimmer völlig zerstört und ausgetauscht werden müsste da wir zum lüften kurzeitig einen Karton 30 x30 benutz haben um das Fenster offen zu halten .Wir zogen vor Gericht und haben verloren .Gibt es jemand der Ahnung hat wie man so etwas beweisen kann und der Schaden beläuft sich auf 1600 euro weil das fenster getauscht werden muss .Wo gibt es für so etwas einen Gutachter?
     
  2. Alex88

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    warum wurde das nicht sofort dem Vermieter gemeldet? nach 5 Jahren ist das reichlich spät
    wie darf man sich das vorstellen? Den Karton nur zwischen Rahmen und Flügel gestellt? warum sollte da das Fenster komplett zerstört sein?

    Zum Urteil lässt sich nichts sagen, da keiner die Fakten kennt
     
  3. #3 rotofenster64, 26.07.2021
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    Hallo danke für deine Antwort nein so war es nicht wir sind voriges Jahr im zum 1.6 ausgezogen dann verklagte man uns zum entfernen der Tapete dieses scheiterte weil man unrenoviert eingezogen war danach wartete der Vermieter bis zum letzten tag um uns erneut zu verklagen( 6 Monate nach Auszug ) jetzt wegen dem Dachfenster aber der Schaden wurde unserer Versicherung gemeldet nur hat der Vermieter versäumt die unterlagen einzuschicken an die Versicherung und nach 2 Jahren hat die Versicherung den fall geschlossen und die Zahlung des Schadens verweigert.
     
  4. #4 rotofenster64, 26.07.2021
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    und im Urteil behauptete der Sachverständige der im übrigen der Mann ist der die Aussenschallosien verbaut hat das er die Schalosien von innen verbaut hat
     
  5. #5 Gast82596, 26.07.2021
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    ?????
     
  6. #6 Fred Astair, 26.07.2021
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    Das klingt alles so wirr, dass man dem TE nur zu anwaltlicher Unterstützung raten kann.
    Baulich/fachlich ist das innerhalb eines Forums nicht zu lösen, zumal der Vorgang schon vor Gericht war und der TE keinen Zugang zum Objekt hat. Einzige Frage noch: Ist das Urteil bereits rechtskräftig?
     
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  7. #7 rotofenster64, 26.07.2021
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    nein noch nicht und wir werden anwaltlich vertreten mich hat nur mal interessiert ob sich
    so etwas jemand vorstellen kann das ein Karton ein Dachfenster so schwer beschädigen kann
     
  8. BaUT

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    Hatten Sie keinen Anwalt?

    Der "Sachverständige" war doch sicher kein vom Gericht beauftragter ö.b.u.v. Sachverständiger, oder? Wenn doch hätte man den doch als "befangen" ablehnen können, da er in den Fall wirtschaftlich verstrickt war und somit am Ausgang des Verfahrens persönliches Interesse haben dürfte und seine Unvoreingenommenheit damit in Zweifel stünde. Der "Sachverständige" dürfte also nur als technischer Berater oder als sachverständiger zeuge für eine der beiden Parteien aussagen, aber kein Gerichtsgutachten erstatten.

    Ansonsten kann ich mich nur @Fred Astair anschließen:
    Sie kommen viel zu spät mit ihren Fragen!!!
    Wenn Sie bereits verloren haben, das Urteil vorliegt und die Widerspruchsfrist auch schon abgelaufen ist, was wollen Sie dann noch?
    Dann ist der Drops gelutscht und sie müssen zahlen.
     
  9. #9 Fred Astair, 26.07.2021
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    Na dann vor Erlangung Rechtskraft das Urteil anfechten lassen.
    Wenn der Karton nicht mit Gussstahl gefüllt war, 100 kg wog und Du ihn aus ein paar Meter Entfernung ins Fenster geworfen hast, dann nicht.
     
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  10. #10 Fred Astair, 26.07.2021
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    Doch noch drei Fragen:
    Woher weiß denn der Vermieter vom Karton? Wie genau war der ins Fenster geklemmt? Gibt es Fotos davon oder von den Beschädigungen, die von den Handwerkern verursacht sein sollen?
     
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  11. #11 klappradl, 26.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 26.07.2021
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    Nein, ich kan mir nicht mal vorstellen, wie man einen Karton zum Offenhalten des Fensters verwendet.
     
  12. BaUT

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    Gibt's ein Gerichtsgutachten zu den Schadensbildern und zur möglichen Schadensentstehung?
    Das würde ich gern mal lesen als PDF - gern anonymisiert als PN schicken.
     
  13. Berndt

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    30/30 Loch , was ging dort durch ??
     
  14. Reifi

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    Guten Morgen,
    für mich zum Verständnis.

    Ihr hattet den Schaden schon mal vor 2 Jahren eurer Privathaftpflichtversicherung gemeldet. Diese hat auch einen Schadenfall angelegt. Innerhalb von 2 Jahren hat der Anspruchsteller (Ex-Vermieter) sich nicht nicht gerührt und keine Ansprüche angemeldet. Dass dann eine Versicherung einen Schaden wieder schließt ist erstmal normal. Hat auch Bilanzgründe, weil die nicht ewig Rückstellungen dafür bilden dürfen, wenn sich kein neuer Sachverhalt ergibt.

    Jetzt meldet der Vermieter sich zu dem Schaden bzw. der Beschädigung an seiner vermieteten Sache wieder.

    Habt Ihr das wieder Eurer PHV gemeldet? Diese hat ja nicht nur die Funktion einen Schaden zu regulieren, sondern auch unbegründete Ansprüche abzulehnen, notfalls bis vor Gericht -> passive Rechtsschutzversicherung nennt man dieses.

    Was sagt die Versicherung denn? Ich würde als erstes mit Bezug auf die Schadenmeldung vor 2 Jahren mit denen reden und mir Unterstützung besorgen.

    VG
    Reifi
     
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  15. Alex88

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    sorry, aber da hast du offensichtlich eine Schlaftablette als Anwalt
     
  16. BaUT

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    ...und euer Anwalt weiß nicht dass man im Rahmen des Gerichtsverfahrens (Beweisaufnahme) dafür von der IHK einen ö.b.u.v. Sachverständigen für Schäden an Gebäuden oder von der Handwerkskammer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Tischlerarbeiten/Fensterbau heran ziehen kann, der den Schaden in Augenschein nimmt, mögliche Ursachen darlegt und Mängelbeseitigungsmaßnahmen/-kosten einschätzt?! Hoffe es ist ein Fachanwalt für Mietrecht/Baurecht.

    Von der alten Schadensmeldung bei der Versicherung muss es doch ein paar Fotos gegeben haben.
    Von der jetzigen Schadensmeldung des Vermieters muss es doch auch eine ordentliche Schadensbeschreibungen und Beweisfotos geben.
    Warum stellst du hier nichts davon online und fragst uns nur "ob wir uns deinen Pappkarton vorstellen können"?!?!
    Solche Fantasiespielchen kannst du mit dem Richter machen! Für mich zählen Fakten und die sehe ich mir am liebsten selbst an bevor ich mir ein Urteil bilde.
     
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