Rückstau im Lichtschacht

Diskutiere Rückstau im Lichtschacht im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; mache ich melde mich nach meinem urlaub wieder!

  1. #21 stefan123, 04.06.2009
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    mache ich

    melde mich nach meinem urlaub wieder!
     
  2. #22 stefan123, 08.06.2009
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    Hallo zusammen,
    hier noch schnell die Infos.
    Die Stadt hat nun doch ein Niveau angeben können 101,36 m mit Zeichnung und Begründung.
    Bin mal gespannt was der Bauunternehmer dazu sagt.
    Ich befürchte aber das es doch noch alles zu einem Anwalt muss.
    Unser Fertigfußboden und vor allem die Geruchsverschlüsse im EG liegen übrigens oberhalb von diesem Niveau. Die Geruchsverschlüsse sind doch Maßgebend wenn ich das richtig verstanden habe oder? Im Keller selber gibt es keine Ablaufstellen nur die Waschmaschine die über eine internes Rückstauventil verfügt.
     
  3. #23 firefox_i, 08.06.2009
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    Hallo Stefan,
    wie lautet denn die Begründung, dass die Rückstauebene unterhalb des Straßenniveaus an der Anschlusstelle liegt (Du sagtest da seien es 101,46) ?
    Wie argumentieren die denn, dass nicht der nächst höher gelegene Deckel betrachtet werden muss ?

    Gruß
    Sven
     
  4. #24 stefan123, 08.06.2009
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    Hallo Firefox,
    hier die genaue Antwort der Stadt

    Sehr geehrter Herr Spiekermann,

    die Situation für Ihr Grundstück ist folgendermaßen:
    (See attached file: Mettestraße 1.pdf)

    Der § 13 Abs. 3 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der
    Stadt Dortmund vom 30.04.2008
    -Ausführung und Unterhaltung von haustechnischen Abwasseranlagen-, sagt
    folgendes:

    Der/Die Grundstückseigentümer/in hat das Gebäude gegen Rückstau von
    Abwasser aus dem öffentlichen Abwasserkanal zu schützen. Hierzu hat er/sie
    Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (= Straßenoberfläche) durch
    funktionstüchtige Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten
    Regeln der Technik einzubauen. Die Rückstausicherung muss jederzeit
    zugänglich sein.

    Die Vorschriften nach DIN EN 12056-1 -Rückstau von der Kanalisation- lauten

    Wenn das Risiko eines Rückstaus in der Kanalisation besteht, sind
    entsprechende Maßnahmen vorzusehen, um Wasserschäden im Gebäude zu
    vermeiden.
    Soweit keine anderen Angaben zur Rückstauebene verfügbar sind, muss dies
    die Straßenoberkante im Bereich des Anschlusskanals sein. (siehe auch EN
    12056-4)

    Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.

    In der beigefügten Skizze ist dann ein ungef. Wert angegeben. Bei genauer Zeichnung wäre dann sicher auch der Wert von 101,46 herrausgekommen.


    Zusätzlich haben wir einen sogenannten von dir beschriebenen "vulgo Gully" ca. einen Meter oberhalb unserer Anschlussstelle vom Höhenniveau her liegt er unwesentlich höher als 101,46 m auf jeden fall noch immer unterhalb der Geruchsverschlüsse im EG.
    Ob der Jetzt von der guten Frau berücksichtigt wurde glaube ich eher nicht. Auf jeden Fall sollte dieser Guly unser Erdgeschoss vor Rückstau schützen wenn ich das alles richtig verstanden habe.
     
  5. #25 firefox_i, 08.06.2009
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    Das ist schonmal sehr beruhigend

    Das sollte man nochmal klären

    So seh ich es auch.

    Die von der Dame zitierten Normen gehen meines Wissens nach aber auch davon aus, dass es sich um einen ebenen Straßenverlauf handelt und sind somit meines Erachtens nach nicht allumfänglich ausreichend, die RSE für Dein Grundstück festzulegen.

    Mir scheint dass sich das Amt es sich recht einfach macht.
    Bei uns war es so, dass verlässliche und definitive Zahlen genannt werden konnten.
    Warum das bei Dir nicht geht (ungefähre Zahlen usw...) ist mir etwas unklar.

    Aber eventuell kann einer der Wasserprofis hier was dazu sagen.

    Sven
     
  6. #26 Manfred Abt, 08.06.2009
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    die haben es sich (zu) leicht gemacht.
     
  7. #27 stefan123, 09.06.2009
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    Glaube auch das sie es sich etwas zu leicht gemacht haben.
    Auf jeden Fall habe ich jetzt aber schon mal eine Aussage von der Stadt das hier ein Fehler vom BU vorliegt.
    Irgendwie hat man jetz das Gefühl mehr Rückendeckung zu haben. Ich gehe eh mal davon aus das die ganze Sache beim Anwalt landen wird da unser BU auch an dieser Stelle nicht einsehen wird das er etwas falsch gemacht hat. Wenn dann ein Sachverständiger das Niveau noch einmal ein wenig nach oben korrigiert werden wir ja sehen ob auch da EG noch extra zu schützen ist.
    Nach unten wird das Niveau aber sicher nicht mehr korrigiert.

    Ich halte euch weiter auf dem laufenden.
     
  8. #28 newland, 21.07.2009
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    Mal blöd gefragt:
    in meinem Plan sind bei den Kellerschächten keine Abflußleitungen zum Kanal eingezeichnet.
    Ich hab' mir darüber noch keine Gedanken gemacht, aber kann das Wasser nicht auch einfach im Boden versickern?
    Oder sollte ich auf jeden Fall darauf achten, dass die Schächte an den Kanal angebunden werden (dann müssen die aber irgendwie an die Hebeanlage)
     
  9. ISYBAU

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    Grundsätzlich ja

    Nicht in jedem Fall, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein.

    Ja, wenn unterhalb der Rückstauebene
     
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