Rückstauklappe - Plaungsfehler?

Diskutiere Rückstauklappe - Plaungsfehler? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Offizieller Fertigstellungstermin laut Bauvertrag war der 28.02.2014. Nun haben wir den 17.07.2014. Zudem hat der BU keinerlei Interesse gezeigt...

  1. #41 Gustl80, 17.07.2014
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    Offizieller Fertigstellungstermin laut Bauvertrag war der 28.02.2014. Nun haben wir den 17.07.2014.
    Zudem hat der BU keinerlei Interesse gezeigt bei der Abnahme Ende April, da hatten wir das Thema natürlich auch schon angesprochen. Aber dass es jetzt so schlecht aussieht, hatte uns zu dem Zeitpunkt keiner gesagt - obwohl es allen beteiligten bewußt sein musste.
    Und mit dem Theam eiern wir schon Wochen lang rum. Es ist also beileibe nicht so, dass seitens des BU hier etwas überraschendes käme. Er wusste es schon lange Zeit, dass das im Vertrag festgehaltene so nicht geht, dass er einen Fehler gemacht hat. Und will uns dann noch zahlen lassen für seine Planungsfehler.

    Und da ist mehr schief gelaufen. Mir reicht es.
     
  2. #42 Thomas B, 17.07.2014
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    Ist das so????

    Wenn ich mir den Bauplan ansehe, so hat der BU, der wohl auch der Planer ist, dies ja wohl kaum so geplant um Euch etwas Böses zuzufügen, sondern sicher im Glauben alles richtig geplant zu haben. BU sind ja erstmal diejenigen, die die Planung eines Architekten/ Bauing. umsetzen, die also nach vorgegebenen Plänen diese abarbeiten. Nicht allen BU ist es gegeben solche Planungen selber (korrekt) abzuliefern. Wie auch? Die wissen idR über ihr Gewerk (Robau/ Beton/ Mauerwerk) sehr gut Bescheid, weil dies ihre "Kernkompetenz" ist. Wieso sollten sie aber über Entwässerungsrichtlinien oder neue Vorschriften bei der Dachdeckung (Bsp. diese muß seit einiger Zeit in Großen Teilen geklammert werden...) Bescheid wissen.

    Klug wäre es natürlich seine Grenzen zu kennen, sich deren bewußt zu sein. Viele aber denken (immernoch), daß Hausbau ja nun keine Wissenschaft wäre und das man dies seit Generationen auch ohne besondere Wissenstiefe hat bewerkstelligen können....falsch gedacht!

    Ich würde jetzt nicht mit enem gerichtl. Beweissicherungsverfahren kommen. Noch nicht!

    Nimm Dir einen Fachmann (nicht Du + Manfreds "Entwässerungbibel"), Jemanden der hier "textsicher" ist, der sich eben auskennt. Einen Fachmann/ -frau!

    Dieser soll dem BU beibiegen was hier im Argen liegt, ihn ggf. über die rechtlichen Konsequenzen aufklären, evtl. Schadensersatzforderungen, die kommen können, wenn a) der Keller volläuft und/ oder b) eine Fremdfirma das malheur beseitigen muß.

    Ich hoffe nur, daß Ihr noch genug Geld einbehalten habt um dies ggf. durch eine Fremdfirma ausführen lassen zu können....
     
  3. #43 Gustl80, 17.07.2014
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    Der BU hat das gesamte Haus von Anfang an geplant und ist Dipl. Ing. Von daher ist davon auszugehen, dass ihm irgendwann der Fehler aufgefallen ist. Oder er ist eine absolut Niete.

    Nicht bezahlt ist die Garage sowie ein paar tausend EUR für zusätzliche Leistungen. Das sollte also ausreichen, um das durch eine Fachfirma vernünftig ausführen zu lassen.
     
  4. #44 Manfred Abt, 17.07.2014
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    irgendwie kommt mir hier Josefs Signatur direkt in den Sinn
     
  5. #45 Thomas B, 17.07.2014
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    Fragt sich halt nur WAS er studiert hat....

    Im Ernst: Gebäudeentwässerung ist manchmal kompliziert, meistens aber eher nicht (im Bereich EFH & Co.).

    Diese Planung jedoch ist nicht regelkonform. Das also kann der BU wojhl einfach nicht (oder er hat es von einem planen lassen, der es nicht kann).

    Wie hoch die Kosten für die fachgerechte Planung u. Umsetzung nun sein werden, ist aus der Ferne kaum zu sagen. Ganz billig wird es aber sicher nicht. Einbehaltenes Geld kann hier eine Motivation sein es doch noch selber richtig umzusetzen. Die Frage bleibt aber, ob er es überhaupt kann (nicht ob er will)!
     
Thema: Rückstauklappe - Plaungsfehler?
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