Rückstauverschluss und Drainage

Diskutiere Rückstauverschluss und Drainage im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Laut Baugenehmigung ist ein Rückstauverschluss nach Din1997 vorgeschrieben. Wo wird dieser eingebaut? Zwischen Kontrollschacht und Haus...

  1. Timo

    Timo

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    Hallo
    Laut Baugenehmigung ist ein Rückstauverschluss nach Din1997 vorgeschrieben.
    Wo wird dieser eingebaut? Zwischen Kontrollschacht und Haus oder zw. Kontrollschacht und öffentlichem Anschluss?? Muß dieser evtl. vom Kontrollschacht aus zugänglich sein??
    Kann ich beim Einbau eines Rückstauv. die Drainage dann auch an diese Abwasserleitung anschliessen?? Schließlich besteht ja dann keine Gefahr mehr, die Drainage durhc rückstauendes Abwasser zu verstopfen?!

    Gruß
    Timo
     
  2. #2 Klempner, 20.04.2004
    Klempner

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    Hallo Timo ,

    wenn Du einen Kontrollschacht vor dem Haus hast , kann der Rückstauverschluss natürlich auch hier installiert werden .
    Normalerweise kommt diese Klappe jedoch in den Revisionsschacht im Haus .
    Zugänglich sein muss die Rückstausicherung immer !
    Drainageleitungen an die öffentl. Kanalisation anschliessen
    war meines Wissens nach schon immer verboten .
    Zumindest in NRW .

    Aber hier gilt natürlich der gute , alte Spruch :

    " Was keiner weiss , macht keinen heiss "

    Gruß

    Klempner
     
  3. Ortwin

    Ortwin

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    Diesen Spruch können Sie gerne anwenden, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob ihre Frau fremdgeht, aber bitte nicht durch solche Sprüche unsichere Bauherren dazu animieren, Fehler und als Folge davon Bauschäden zu produzieren. Sie schreiben doch selbst, dass es verboten ist....

    Offensichtlich liegt Timo kein Entwässerungsplan vor. Eine Entwässerung von Gebäuden zu planen ist für den Fachmann zwar nicht all zu schwer, aber ganz so einfach, wie der Laie sich das oftmals vorstellt ist es halt doch nicht. Es kann übrigens ja auch sein, dass er überhaupt keine Rückstauklappe benötigt. wenn z.B. keine Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene liegen.

    Bei uns in Bayern ist ein Entwässerungsplan Bestandteil der Genehmigungsplanung, aber das nur nebenbei bemerkt.

    mfg, Ortwin
     
  4. Timo

    Timo

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    was sind Entwässerungsgegenstände

    Hallo Ortwin

    Was versteht man unter Entwässerungsgegenstände?? :confused:
    Zur Info: Unser Kellerniveau liegt bei 2,70m, der öffentliche Kanal liegt (aus dem Kopf) ca. 4,5m tief.
    Nach meiner laienhaften Sicht muß jetzt der Kontrollschacht irgendwo dazwischen, von der Lage her ca. 3m vom öffentl. Anschluß entfernt.
    Ich meine, in der Baugenehmigung steht zwar der Verlauf der Entwässerung, nicht aber das zu verlegenede Niveau - dieses bleibt dann dem ausführenden "Kanalverlerlegeunternehmen" überlassen.

    Timo
     
  5. Ortwin

    Ortwin

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    Oje!

    Entwässerungsgegenstände sind z.B.
    - Toilette
    - Ausgussbecken
    - Bodeneinlauf in Waschküche oder Kellereingang
    - Dusche, etc

    Wenn sich in deinem Keller unterhalb der Rückstauebene (in aller Regel OK Straße) solche „Wasserablaufstellen“ befinden, sind diese und nur diese gegen Rückstau zu sichern. Alle Entwässerungsgegenstände, die über Straßenniveau liegen, werden nicht über die Rückstauklappe an die Kanalisation angeschlossen. Das war jetzt mal so ganz grob erklärt.

    Ich kann dir jetzt nicht auf die schnelle per Internetkorrespondenz alle Informationen geben, die normalerweise in einen ordentlichen Entwässerungsplan gehören. Dazu kenn ich dein BVH und die örtlichen Gegebenheiten viel zu wenig und außerdem ist dein Architekt/Planer für diese Leistung von dir bezahlt worden....
    .
    mfg, Ortwin
     
  6. Wolle

    Wolle

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    Hallo,

    Die Rückstauklappe soll vor allem deine im Keller befindlichen Öffnungen (Bodeneinlauf, Waschmaschine, Waschbecken, Heizung, ... ) schützen, und zwar auch gegen dein Abwasser aus den Wohngeschossen. Wenn nun die Rücklaufsperre hinter dem Zusammenfluß von Fallrohr Und Kellerrohren liegt läuft dir die Kacke ins Kellergeschoss bei geschlossener Klappe. Deswegen muss die Klapee zwichen Kellerbalaufrohr und Fallrohr, dann bleibts im Fallrohr und kann nach und nach abfliessen. Übrigens. Die Rückstauklappe muss zugänglich sein und 2 mal im Jahr gereingt werden.
     
  7. #7 Klempner, 21.04.2004
    Klempner

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    Nicht schlecht , @Wolle ,
    aber was machen dann die ungesicherten Entwässerungsgegenstände ( falls vorhanden ) im Keller ?
    Klappe im Fallstrang eingebaut heisst natürlich : Von oben kommt nichts mehr nach , und was ist unten ?
    Dann läuft der Keller nicht mehr mit eigener K... voll , sondern mit fremder ( aus der Kanalisation ).
    @ Timo, einfach erklärt :
    Alle "Entwässerungsgegenstände" , welche unter Rückstauebene liegen , sind zu sichern .
    "Rückstauebene" ist im Regelfall Oberkante Bordstein auf der Straße .
    Ein Anruf beim zust. Tiefbauamt genügt , um das abzuklären , falls
    Ihnen Bauleiter oder Architekt keine Auskunft geben können .
    Am besten Abläufe für Heizung , Waschbecken , Waschmaschine
    o.ä. über einen Rückstaugesicherten Bodenablauf anschliessen .
    z.b. Fabr. Kessel .
    Für ein WC gibt es Einzelsicherungen .
    Nun noch die Rückschlagklappe in den Hauptrevisionsschacht und gut ist !
    @Ortwin ,
    in Bayern ist natürlich alles anders :winken
     
  8. Ortwin

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    Hallo Klempner!

    Wolle hat das schon richtig erklärt (kommt vielleicht ein bisschen missverständlich rüber) und in deinem Absatz @Timo schreibst du nichts anderes als ich in meinen vorigen Beiträgen. Ob die Rückschlagklappe im Revisionsschacht wirklich die beste Lösung ist, wage ich zu bezweifeln, das müsste vor Ort „ausgekaspert“ werden.
    Ganz wichtig (und ich wiederhole da mich und Wolle): NUR die Entwässerungsgegenstände unter der Rückstauebene über die Rückstausicherung in den Kanal leiten!
    .
    mfg, Ortwin

    ps: Ich verrate dir mal ein Geheimnis: Ich lebe zwar im Bundesland Bayern, fühle mich aber als Franke. Leider gibt es den Freistaat Franken (noch) nicht ;-)
     
  9. #9 Wolle, 22.04.2004
    Zuletzt bearbeitet: 22.04.2004
    Wolle

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    als Saalänna bin isch gewoond wemma misch ned vaschdeed *gg*

    Jau,
    so meinte ichs - also die Klappe nicht in das Fallrohr einbauen oder nach dem Zusammenfluß von Fallrohr und Kellerablauf sondern in den Ablauf der Kellergegenstände und -öffnungen BEVOR dieser mit dem Fallrohr aus den Obergeschossen zusammen läuft.
     
  10. #10 Klempner, 22.04.2004
    Klempner

    Klempner

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    :) jetzt habe auch ich das verstanden !
    @Ortwin ,
    hoffentlich liest kein Franke Deinen ersten Beitrag
    " bei uns in Bayern "
    Das Du Franke bist , ist mir schon klar , habe einen guten Freund in Nürnberg und alteingesessene Verwandschaft in München.
    Den Unterschied kenne ich schon immer , wollte es in meinem Beitrag nur nicht zusätzlich anführen . ggg.
    Man bemüht sich halt um Sachlichkeit!
    Gruß

    Klempner :winken
     
Thema: Rückstauverschluss und Drainage
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