Rund um die Fliesen

Diskutiere Rund um die Fliesen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich bin auf dem Gebiet wohl noch lange kein Experte, aber die Standardfliesen, die in Bädern usw. von so mancher Wohnungsbaugesellschaft verbaut...

  1. #21 BWIgimp, 12.04.2011
    BWIgimp

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    Ich bin auf dem Gebiet wohl noch lange kein Experte, aber die Standardfliesen, die in Bädern usw. von so mancher Wohnungsbaugesellschaft verbaut werden liegen definitiv in dem Preisangebot.
    Sind halt 15x20 oder 20x20 matt oder glänzend weiß und sieht nicht sonderlich toll aus, wenn man es im Bad hat (ok, immernoch besser als die "Grünen", die die da früher verbaut haben).

    Was den Vertrags abschnitt angeht:
    Fliesen selber kaufen ist imho nicht, denn du hast ja einen Kaufvertrag über die Fliesen mit dem BT geschlossen. Und dass du keine Prozente beim Fliesenladen bekommst ist ebenfalls klar, denn du kaufst die Fliesen vom BT und nicht vom Laden. Dass du von den Prozenten allerdings nicht hast, würde ich bezweifeln... zumindest bei meinen letzten Kalkulationen für die Fliesen gingen unsere Prozente definitiv in den Angebotspreis mit rein... klar, dass aber jeder irgendwo noch eine Mark am Weiterverkauf verdienen will, oder?

    Und in dem Vertrag stehen keine Sonderleistungen drin, also bekommt ihr auch keine. Habe selten ein Angebot für ein Produkt gesehen bei dem drin steht, welche Extras alle nicht enthalten sind...
     
  2. Eric

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    Der Vertragsinhalt erschließt sich erst durch eine Gesamtwürdigung aller Umstände, wozu Fach- und Rechtskenntnisse gehören. Wäre es anders, bräuchten wir keine Anwälte, Archis usw.

    Beim BT-Vertrag wird ein schlüsselfertiges Haus nach Plänen und Baubeschreibung geschuldet. Ist ein Bauteil - wie hier die Fliesen und deren Verlegung - in der Baubeschreibung nur grob beschrieben, dann werden Fliesen in der üblichen Verlegeart und mittlerer Art und Güte geschuldet. Hier also Fliesen mittlerer Art und Güte zum Preis von 15,oo €/m² ublicher Verlegeart. Von Bordüren steht in der Baubeschreibung nicht, also ist das ein Sonderwunsch, der extra zu bezahlen ist.

    Was die übliche Verlegart ist, ergibt sich mangels ausdrücklicher Regelung aus der Fliesenleger-DIN. Danach ist die Diagonalverlegung, da aufwendiger, eine " besondere Leistung ", also Sonderwunsch.

    Beim BT-Vertrag erbringt der BT alle Leistungen einschließlich Materialgestellung. Insofern ist die Regelung mit den Fliesen bis 15,00 € dahingehend zu verstehen, daß der BT Dir seine von ihm ausgewählten Standardfliesen zur Bemusterung vorzulegen hat und Du eine der vorgestellten Sorte Fliesen auszuwählen hast.

    Üblicherweise gibts vor Kaufvertragsabschluß die Möglichkeit, sich die vom BT vorgesehenen Ausstattungsgegenstände anzusehen. Wenn nicht, sollte man nachfragen. Andernfalls gibts nur und nur das, was der BT in der Ausbauphase als Muster vorstellt. Zur Bemusterung kann sich der BT selbstverständlich auch eines Fliesenlieferanten bedienen. Er muß keinen eigenen " Mustercontainer " bereitstellen.

    Die Aussage, in Deinem Fall könntest Du Dir irgendwo Fliesen bis 15,oo € aussuchen und der BT müsse sie dann dort beziehen, ist folglich eindeutig falsch. Das Recht hast Du nur dann, wenn es so bereits im Vertrag steht oder der BT sich hierzu nachträglich bereit erklärt. Ist auch logisch: Der BT wird möglichst wenig Fliesensorten ( angemessene Anzahl zur Auswahl ist allerdings geschuldet ) zur Bemusterung bereit stellen, da er nur dann die Chance auf hohe Rabatte des einen Lieferanten hat. Die Rabatte gehören ihm und nicht Dir.

    Ich schließe mich im Übrigen meinen Vorrednern an: Du hast leider das System und die rechtlichen Grundlagen eines BT-Vertrages nicht verstanden, aber gleichwohl ohne Beratung einen solch komplizierten und für einen Laien nicht zu überschauenden Vertrag abgeschlossen. Jammern hilft jetzt nicht mehr. Wenn Dich die Abzocke, die ja bei BT-Verträgen oft noch neben den vorgenannten Grundlagen hinzukommt, stört, bleibt es Dir unbenommen, den Standard zu akzeptieren. Mehr gibts wegen schlechter/unterbliebener Ausgangsverhandlungen nur gegen Zuzahlung und da hat er Dich hinsichtlich der Höhe weitgehend in der Hand.

    Beispiel: Alle Standardfliesen gefallen Dir nicht. Aber der benannte Lieferant hat eine supertolle Sonderwunschfliese. Die gibts aber nur bei diesem einen Lieferanten oder es sind alle Herstellerhinweise entfernt. Kein Preisvergleich möglich und alles Meckern über den Preis von vornherein aussichtslos! Dann zahlst Du im schlimmsten Fall das, was BT und Lieferant dafür ausgekungelt haben oder aber wählst den Standard. Bei Diagonalverlegung zahlste natürlich den Preis, der im Rahmen des ortsüblichen am oberen Ende liegt.
     
  3. #23 alfredino, 12.04.2011
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    :respekt

    Das nenn ich mal ne fundierte und gut verständliche Aussage, die jeder Laie auch sofort verstehen kann! :28:
     
  4. #24 githero, 13.04.2011
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    @Eric
    Sehr gute Erklärung! Sollte man sowas nicht als allgemein Info VOR die üblichen Themen hier im Forum posten? Also so, dass es auch in 3 Jahren noch für jedermann leicht und schnell gefunden werden kann?
    Das Thema BT ist ja immer wieder hier Gegenstand der Diskussion ("warum kostet das jetzt extra?") und Du hast es sehr gut und verständlich beschrieben. (Und es deckt sich zu 100% mit meinen BT-Erfahrungen)
     
  5. oberh

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    Ich schließe mich den Vorrednern mal an: :respekt , Eric!
     
  6. #26 niko2011, 13.04.2011
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    @ Eric: Vielen Dank für die gut verständliche und sehr aussagekräftige Erläuterung. So erwartet man das, wenn man sich an ein "Expertenforum" wendet.

    Aber eins möchte ich gern noch loswerden: Von einer Frage, die rein das Verständnis eines Satzes aus einem Vertragswerk klären soll, abzuleiten, ob jemand den kompletten Vertrag verstanden hat oder nicht, ist anmaßend! Man ist kein Elektriker, kein Fliesenleger, kein Klempner, kein Maurer, kein Dachdecker, kein Architekt, kein Jurist etc. in einer Person.
    Wie sagt man so schön? - Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten!
     
  7. #27 saarplaner, 13.04.2011
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    Dann muss ich auch noch was loswerden:
    - genau aus dem Grund, weil du kein Elektriker, Sani, etc. pp, bist brauchst du Sachverstand! und der kostet Geld!
    - ein Forum kann nur Hilfestellung geben, nicht mehr und nicht weniger
    - alles was vor Vertragsunterschrift unklar ist, wird dich Geld kosten!
    - ich bin der festen Überzeugung, dass das nicht der einzige Satz ist, der missgedeutet wird/werden kann
    - hier herrscht ein rauer Ton, weil wir sind "vom Bau", ich kann dir aber versprechen, wenn du jetzt ob der erhaltenen Antworten genervt/gereizt/provoziert gefühlt hast, kannst du dich bei deinem Baualltag warm anziehen!
    - abschließend jetzt noch mein tipp: schaff dir jmd. an, der dich bei deinem Hauskauf (weil BT) hilft (damit meine ich aber keinen von den Vereinen mit den Großbuchstaben).

    dann viel Erfolg noch!
     
  8. #28 niko2011, 13.04.2011
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    Dem will ich gar nicht wiedersprechen, weil du einfach Recht hast.

    Ich bin sehr, sehr dankbar für gute Tipps und den ein oder anderen Hinweis. Ich bleib nur gern beim Thema - so ist das bei uns "Sesselpupsern" ;-)

    So, damit haken wir das ab. :bierchen:
     
  9. #29 saarplaner, 13.04.2011
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    grins, bin ja froh, wenn wir dich etwas sensibilisieren konnten!

    wie gesagt, viel Erfolg noch! drücke euch die Daumen, dass es bald losgeht!
     
  10. #30 niko2011, 13.04.2011
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    hmmm ... womit wir beim nächsten Thema (Siehe "Höhere Gewalt") wären *seufz*
     
  11. oberh

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    Guten Morgen!

    "- hier herrscht ein rauer Ton, weil wir sind "vom Bau", ich kann dir aber versprechen, wenn du jetzt ob der erhaltenen Antworten genervt/gereizt/provoziert gefühlt hast, kannst du dich bei deinem Baualltag warm anziehen!"

    Brauchen wir hier vielleicht noch ne Psychologie-Ecke?
    Ein Selbsthilfeforum für mißhandelte Bauherren?

    :mega_lol:

    "hmmm ... womit wir beim nächsten Thema (Siehe "Höhere Gewalt") wären *seufz*"

    Da habe ich doch mal was gelesen ... :

    GOTT GEBE MIR DIE GELASSENHEIT, DINGE HINZUNEHMEN, DIE ICH NICHT AENDERN KANN
    DEN MUT, DINGE ZU ÄNDERN, DIE ICH ÄNDERN KANN,
    UND DIE WEISHEIT, DAS EINE VOM ANDEREN ZU UNTERSCHEIDEN.

    Um dies zu verstehen und umzusetzen, bedarf es noch nicht einmal einer spirituellen Veranlagung etc. ;)
     
  12. #32 Fliesenleger, 14.04.2011
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    1. Der Bauträger kann nicht vorschreiben, wo Du Deine Fliesen kaufst, wenn nicht vertraglich vereinbart. BT informieren, welche Fliesen von welchem Händler Du gern hättest und Punkt. Ist eine beliebte Masche der BT's die Fliesenleger zu nem Hungerlohn zu beauftragen, ihnen aber die "Prozente" des Fliesenfachhändlers zu überlassen. Deswegen mögen die es natürlich gar nicht, wenn man sich bspw. Baumarktfliesen aussucht. Da gibts keine Prozente...
    2. Hat Dich (als Laie) der BT (als Fachmann) vor Vertragsunterzeichnung auf Aufpreise für bestimmte Fliesenformate bzw. Verlegearten hinzuweisen. Tut er das nicht, Pech gehabt.

    Natürlich wird die Thematik von vielen "Fachleuten" gern so dargestellt, dass man sich als Bauherr alles gefallen lassen muss. Einen Bauherren kann man ja auch fein melken. So ist es aber nicht.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
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    Können Sie diese Behauptungen juristisch belastbar belegen oder sind das Laienträume von einer moralisch gerechten Welt?
     
  14. #34 Fliesenleger, 14.04.2011
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    Na glücklicherweise bin ich nicht in der Position diese belegen zu müssen.
    Aber die Arroganz Ihrer Antwort lässt einige Rückschlüsse auif Ihr Bild von "Bauherren" zu.
     
  15. #35 saarplaner, 14.04.2011
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    Wer solche, nicht haltbaren, Aussagen vom Stapel lädt, muß sehr wohl belegen können!

    Dazu muss man aber auch verstehen können, was bauen mit nem BT bedeutet!

    Du kaufst ein haus, bauen tut der BT! Ist das so schwer?
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
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    Ach so - Sie sind in der "Lage", wilde Behauptungen aufstellen zu dürfen, die Menschen ggf. in die Irre führen und nennen MICH arrogant. :respekt

    Ach ja - meine Antwort hat nichts mit meiner Sicht auf Bauherren zu tun. Weder die von BT/GÜ noch die von freien Architekten.
    Meine Antwort hat aber sehr viel mit den realen vertraglichen (und damit juristischen) Gegebenheiten in diesem Land zu tun.

    Ich fände es auch besser, wenn die Preisangabe in BT/GÜ-Verträgen dem realen EK des Fliesörs entspräche als den Phantasiepreisen vieler Fliesenläden.
    Das Dumme ist nur, dass die Juristen das anders sehen, so lange Sie keine andersartigen juristischen Beweise liefern!
     
  17. THEO

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    Werter Fliegenleser,
    tut mir leid, aber ich kann dort, wo Sie Arroganz interpretieren, keine erkennen.
    Ich frage aber auch ganz höflich, ob Sie Ihre Angaben, insbesondere nach Erics Post #22, belegen können.

    Nein, Sie brauchen das wirklich nicht, aber ohne eine ordentliche Basis ist Ihr Posting nur heiße Luft
    und "Dummes Geschwätz" :mega_lol:

    Bitte den Thread nochmal lesen und nicht so schnell die Akten wenden, sonst überliest man was.

    btw.: wie geht´s eigentlich Ihrer kompetenten Verkalkung?
     
  18. #38 saarplaner, 14.04.2011
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    der Aktenwender scheint noch ein paar Akten zu wenden!?!

    ich warte immer noch auf die Belege...
     
  19. #39 Fliesenleger, 14.04.2011
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    Na jetzt scheine ich aber den wunden Punkt getroffen zu haben.

    Also nochmal langsam zum Mitschreiben. Was schriftlich vereinbart wurde, kann der BT einfordern. Hat er es nicht schriftlich (Wahl des Fliesenhändlers) oder unter schriftlichem Hinweis auf geltende Anlagen zum Vertrag (Aufpreise für abweichende Verlegung) getan ist nichts vereinbart. Auf keinen Fall kann er die fehlende Vertragsausgestaltung nach eigenem Gutdünken füllen und den Bauherren ausnehmen wie die berühmte Gans. Zumal er es als sog. "Fachmann" hätte besser wissen müssen, da er derartige Verträge regelmässig unterzeichnet.

    @Theo: Es ist nicht ausschlaggebend ob Sie etwas erkennen oder nicht.
    Um Ihre Neugier zu befriedigen, die Verkalkung hat sich insofern erledigt, dass der Pflasterhersteller jeden Stein einzeln so lange mit diversen Mittelchen behandelt hat bis die Flecken verschwunden waren. Weitere Fragen?
     
  20. #40 Fliesenleger, 14.04.2011
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    @saarplaner: Was sollen mir Ihre geistigen Ergüsse mitteilen?
     
Thema: Rund um die Fliesen
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