Sachmangel bei „Barfußgitter“ – Einschätzung von Fachleuten gesuchtBarfußgitter / Barfussgitter

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  1. marcidarci175

    marcidarci175

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    Ich habe aktuell einen Streitfall mit einem Lieferanten von sogenannten „Barfußgittern“ (Gitterroste für barfuß begehbare Bereiche Terrassenausgang) und würde gerne eine fachliche Einschätzung aus der Praxis hören.

    In der Auftragsbestätigung ist ein Profilabstand von 8–10 mm angegeben. Branchenüblich sind nach meinem bisherigen Eindruck ebenfalls etwa 9–10 mm zwischen den Lamellen.
    Bei den gelieferten Gittern beträgt das Randspaltmaß außen jedoch etwa 20 mm, während die mittleren Abstände im genannten Bereich liegen. Zusätzlich weisen die Gitter Verarbeitungsmängel wie in der kompletten Länge Wölbungen durch das Verzinken und teilweise Grate/Nasen auf. Die dann beim Verlegen durch das gerade Biegen eine unterschiedliche Länge ausweisen würden. Es handelt sich hier um eine Gesamtlänge von 12 Metern aus 8 Stücken was bei einer Wölbung (kein plantares Auflegen) von 2-4 Millimetern in der Mitte jedes Einzelnen, sich deutlich in der Gesamtlänge auswirkt.

    Vor der Bestellung wurden mir Musterbilder geschickt, bei denen die Lamellen deutlich anders ausgeführt sind (nahezu bis zum Rand geführt, deutlich kleinere Randabstände).

    Meine Fragen an die fachkundigen Mitglieder hier:

    • Würdet ihr diese Ausführung bei einem als „Barfußgitter“ bezeichneten Produkt als mangelhaft ansehen oder noch als üblich einstufen?

    • Sind Randspalte in dieser Größenordnung bei solchen Gittern technisch üblich?

    • Besteht aus eurer Sicht eine relevante Verletzungsgefahr (z. B. für Zehen)?

    • Würde ein Sachverständiger/Gutachter eurer Erfahrung nach anhand solcher Merkmale beurteilen können, ob das Produkt für Barfußbegehung geeignet ist oder nicht?
    Hintergrund: Der Fall ist inzwischen im gerichtlichen Verfahren, und ich überlege, ob ein Gutachten hier voraussichtlich eher zugunsten oder zulasten des Auftraggebers ausgehen würde. Der Gala-Bauer hat bereits schriftlich bestätigt, dass die Gitter als barfußungeeignet sind und er für den Einbau keine Haftung übernimmt. Jedoch ist das auch nur seine Meinung. Mir geht das eher darum, wie würde das ein Sachverständiger einstufen.

    Ich freue mich über sachliche Einschätzungen aus Planung, Galabau, Metallbau oder Sachverständigenpraxis.
    Im Anhang befinden sich auch drei Musterbilder - die der Hersteller vorab geschickt hat.
    Gitter 8.jpg IMG_6998.JPG IMG_7010.JPG IMG_7012.JPG Unbenannt.jpg 20240530_111348~2.jpg 20240805_102450.jpg image9.jpeg Bitmap-Bild (neu).jpg
    #bitte_nur_fachliche_Rückmeldungen
     

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