[Sachsen-Anhalt] Garage Grenzbebauung; 3m Höhe von wo?

Diskutiere [Sachsen-Anhalt] Garage Grenzbebauung; 3m Höhe von wo? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Community, wir haben folgende Problematik zwischen Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung. Wir brauchen eure Hilfe - Wir wohnen in...

  1. #1 spike1302, 06.10.2018
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    Hallo Community,
    wir haben folgende Problematik zwischen Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung. Wir brauchen eure Hilfe

    - Wir wohnen in Sachsen-Anhalt; kein gültiger B-Plan vorhanden im Baugebiet
    - Baugenehmigung liegt vor; Garage wurde mit 3m Höhe angegeben (Genehmigungsphase)
    - Grundstück ist uneben und muss 40cm aufgebaut werden (auch da wo die Garage an der Grenze gebaut wird.) GOK_neu=GOK_alt+40cm
    - die Architektin hat Probleme mit der Garagenausführungsplanung (Bodenplatte 25cm; Garageninnenhöhe mind 2,36m wegen Tor+Innenaufbau vom Tor; Dachaufbau.). Dies wird knapp 3m hoch, doch da bleiben noch die 40cm GOK_neu; damit wir über Straßenniveau liegen).Somit über 3m?!

    Daher die Frage: von zählen die 3m? Vom gewachsenen Boden (alt GOK) oder von neuer GOK? Wie können wir mit unserem Problem umgehen?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
     
  2. #2 simon84, 06.10.2018
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    Es ist ein Trugschluss dass ein unebnes Grundstück aufgeschüttet werden muss.

    Es kann aufgeschüttet werden. „Müssen“ ist schon ein sehr starkes Wort vor allem bei 40cm auf vermutlich etliche Meter
     
  3. #3 spike1302, 06.10.2018
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    Hallo,
    Kannst du bitte noch auf die eigentlich Frage eingehen!

    Leider muss wirklich erhöht werden, weil wir deutlich unter Straßenniveu mit dem Haus+Garage sind.
     
  4. #4 simon84, 06.10.2018
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    Ursprüngliche Höhe, außer im Bebauungsplan steht an dieser Stelle bereits eine andere (herzustellende) Höhe.

    Dh wenn du 40 cm an der Stelle aufschüttest max 2,60 verfahrensfrei.

    Dein Architekt vor Ort hat das zu wissen und so zu planen. Wenn weder Garage noch Zufahrt noch Haus bereits stehen dann findet man sicher eine Lösung!
     
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  5. #5 spike1302, 06.10.2018
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    Danke.
    Gibt es Möglichkeiten mit dem Nachbar eine rechtgültige Vereinbarung zu tätigen, dass die Garage 2,80+40cm Unteraufbau=3,20 ist oder muss das Bauamt ins Spiel kommen?
     
  6. #6 simon84, 06.10.2018
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    Steht sie an der Grenze ?
     
  7. #7 spike1302, 06.10.2018
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    Hallo,
    ja ist Grenzbebauung. 6,1m breit; 9m lang

    Nachbar ist 3m weg mit seinem Haus von der Grundstücksgrenze.
     
  8. #8 simon84, 06.10.2018
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    Wird nicht gehen.
    Abstandsflächen dürfen sich nicht überlappen.

    Warum kann man die Garage nicht zb 20 cm in den Boden bauen
     
  9. #9 spike1302, 06.10.2018
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    Hi,
    wir wollen vom Haus in die Garage gehen (Tür). Geplant war eine Bodenplatte für Haus+Garage.
    Wenn die Garage inkl. Bodenplatte jetzt 20cm tiefer lieft, bekommt die Architektin Probleme mit der Tür (insbesondere wegen dem Ringbalken und dem Dach)
     
  10. #10 Fred Astair, 06.10.2018
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    Dafür hat die Architektin studiert, um solche "Probleme" zu lösen.
     
  11. #11 simon84, 06.10.2018
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    Ja die Architektin sollte in der Lage sein euch 2-3 Alternativen anzubieten.

    Es geht doch ausserdem auch in erster Linie um die Wandseite an der Grenze.

    Was für eine Dachform ist überhaupt geplant für Haus und Garage.
    Gibt es eine Skizze ?
     
  12. Dimeto

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    Da Du von der Baugenehmigung abweichen willst, muss das Bauamt sowieso ins Spiel kommen. Du könntest mit dem Nachbarn vereinbaren, dass eine Anbauverpflichtung als Baulast für beide Grundstücke eingetragen wird. Hat u.a. den Nachteil, dass der Nachbar sein Haus bis auf die Grenze bauen dürfte. Dazu sollte Dich deine Architektin beraten können, was allerdings angesichts der vorliegenden Fehlplanung bezweifelt werden kann.
     
  13. #13 Andybaut, 07.10.2018
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    Hallo Dimeto,

    wenn der Nachbar mit seinem 3m entfernten Haus seine Abstandsfläche noch nicht voll ausgenutzt hat, dann
    könnte diese durch eine Übernahme von Abstandsflächen doch auch einer höheren Garage zustimmen.
    Oder?
     
  14. #14 Dimeto, 07.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 07.10.2018
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    Dazu fehlt mir der bereits von @simon84 gewünschte Plan. Ich habe es so verstanden, dass das Nachbarhaus mit 3m Grenzabstand errichtet wurde und damit die in Sachsen-Anhalt erforderliche Mindestabstandfläche exakt einhält. Bei Verlust der Privilegierung durch Höhenüberschreitung löst die Garage aber auch eine 3m Abstandsfläche aus, so dass ein Abstand zum Nachbarhaus von 6m erforderlich wäre. Damit wäre die Abstandsflächenübernahme durch Baulast ausgeschlossen.
    Bei 20cm Höhenüberschreitung käme vielleicht noch die Zulassung einer Abweichung in Betracht. Ist die Frage ob sich das Bauamt darauf einlässt, da die Nachbarzustimmung dann in der Bauakte verschwindet und nicht ins Baulastenverzeichnis aufgenommen wird und damit für Rechtsnachfolger des Nachbargrundstücks kaum erkennbar wäre.
     
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  15. #15 simon84, 07.10.2018
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    Ich kenne mich in Sachsen Anhalt nicht so gut aus. Ich gehe jetzt von 1H mind 3m aus, das ist eigentlich überall gültig außer in Zentrum und Industriegebiet evtl.

    Man sollte auf jeden Fall den Wandverlauf der Garage anschauen insbesondere die Wand parallel zur Grenze und die 3 Meter der Wand von der Grenze Weg.

    Die Definition von Wandhöhe ist normalerweise bis Schnittpunkt Dachhaut, also auch die Traufbohle wäre zu berücksichtigen.

    Bitte eine Skizze und Dachform und Aufbau einstellen.

    Hab leider die Vermutung es ist ein Betonblock mit Flachdach, da wird es natürlich schwieriger.

    Bei einem Pult oder Satteldach kann man das höhenproblem leichter umschiffen bzw hat es innen in der Garage nicht
     
  16. #16 msfox30, 07.10.2018
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    Aus meiner Sicht liegt das Problem beim TE ja nicht darin, dass er über die 3m kommen will, wo er die Abstände einhalten muss. Ihm geht es doch darum, ob er das mit auffüllen umgehen kann.
    Wir haben nämlich ähnliches Problem, daher von meiner Seite folgende Fragen zum Thema, die sicher auch für den TE interressant sind:
    Warum zählt aufschütten hier nicht?
    (Das kann auch der Vorbesitzer aufgeschüttet haben....)
    Was ist, wenn ich heute aufschütte und in 3 - 5 Jahren dann die Garage errichte?
    Welche Geländehöhe zählt dann?
    (Klar, wenn es dann zum Nachbarn 40cm runter geht, wo nicht aufgeschüttet ist, sind es dann dort 3,40m.)
     
  17. #17 Fred Astair, 07.10.2018
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    Es zählt die Geländehöhe des Bebauungsplanes oder der Flurkarte. Vergleichsdaten sind jeweils markante Punkte wie Kanalsohle o. a.
    Du kannst Dir also nicht sukzessive einen Berg aufschütten und den in 10 Jahren als gewachsenen Boden deklarieren.
     
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  18. #18 simon84, 07.10.2018
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    Es gibt Gerichtsurteile aus dem Bereich, falls echtes Interesse besteht frage ich noch mal nach wegen der Quellen.

    Ein Urteil besagt wohl, dass nach 16 Jahren noch nicht von einer ehemals aufgeschütteten Stelle als GOK ausgegangen werden darf,
    das andere, dass nach ca. 30 Jahren davon ausgegangen werden kann.

    Nach 3-5 Jahren definitiv die ursprüngliche GOK.

    Wenn der Nachbar auf seiner Seite abgräbt, verändert er nicht deine Wandhöhe, sondern seine Oberflächenhöhe.

    Das wäre dann wieder nur relevant wenn es Satzungsdetails gibt zu Ansichtshöhen.
    Wir hatten vor kurzem auch so einen Fall hier im Forum.


    Und das Problem hier in dem Beitrag hat garnix damit zu tun über 3 Meter rauszukommen, sondern hier liegt es meines Erachtens an der durchgehenden Bodenplatte.

    Wie toll so eine durchgehende Bodenplatte ist, weiss ich nicht.

    So schwierig kann es aber auch nicht sein, 2 separate Bodenplatten auf unterschiedlichen Höhen in einem Gang zu giessen.

    Lass deine Architektin was für ihr Geld machen und dir 2-3 Alternativen vorlegen.
     
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  19. SIL

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    Genauso ist das, den selben Fall hatten wir in einer Innenstadtbebauung, incl prozessualen Weg, und diese zugrunde liegenden waren einmal von 1954 und die andere zum Glück noch vorhanden von 1926.Und das ist maßgebend und nicht was Anlieger mal verändert haben.Selbst eine Änderung der anliegenden Straße im Höhenlauf, führt nicht zwangsläufig zur Negierung, sofern es nicht übernommen wurde.
     
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  20. #20 Fabian Weber, 07.10.2018
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    Ich verstehe auch noch nicht so recht, wo jetzt das Problem ist, wenn man 3 Stufen runter zur Garage geht.
     
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