Sanierung mit Schlüter Bekotec Therm - Estrich am Rand

Diskutiere Sanierung mit Schlüter Bekotec Therm - Estrich am Rand im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin Neuling hier und auf der Suche nach einem Ratschlag sofern hier jemand Erfahrung hat mit dem System oder dem was mich am Estrich...

  1. #1 ub99, 02.01.2020
    Zuletzt bearbeitet: 02.01.2020
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    Hallo,

    ich bin Neuling hier und auf der Suche nach einem Ratschlag sofern hier jemand Erfahrung hat mit dem System oder dem was mich am Estrich irritiert.

    Wir sanieren mit GÜ ein Haus BJ 66 und haben uns für eine FBH entschieden. Unser GÜ hat hier das System von Schlüter vorgesehen. Wir haben auf dem Rohboden ca 9,5cm Aufbauhöhe bis OK Fertigfussboden.

    Nun wurde eine zementgebundene Schüttung eingebracht, darauf die Noppenplatte von Schlüter mit den Rohren (14mm) und dann der Estrich. Alles wurde in der Höhe ausgelegt auf das richtige Niveau für 6 mm Vinyl (inkl Glatt-Spachtel+ Kleber) als Belag.

    Eine Trittschalldämmung oder zusätzliche Wärmedämmung wurde wohl nicht eingebracht, obwohl im Bauvertrag eigentlich vorgesehen. Die Schüttung dürfte da ja nicht zählen, oder doch?

    Dann wurde vor 2 Wochen der Zementestrich eingebracht.
    Schlüter sieht eine Mindestüberdeckung von 8mm bei Fliesenbelag und 15mm bei anderen Belägen wie Vinyl vor.

    Nun das Hauptproblem:
    An den Rändern der meisten Räume sieht man aber nun nachdem der Estrich getrocknet ist die Noppenmatte ganz nah an der Oberfläche durch. Hier ist die Mindestüberdeckung keinesfalls gegeben. Wenn man den Bereich betritt knarzt es und der Estrich gibt mit der Noppenplatte etwas nach. Gerade am Rand werden aber auch schwerere Möbel / Betten stehen, ggf Punktlasten durch eine Sitzbank oder Stühle auftreten und ich sehe eine große Gefahr, dass der Estrich dort auch unter dem
    Bodenbelag dann bricht und sich ein größeres Problem ergibt.

    Lässt sich das professionell und langanhaltend reparieren bzw. verstärken? Auch 5 Jahre Garantie helfen ja nicht wenn. an den Schaden unter dem Bodenbelag erst viel später evtl feststellt.
    Ich habe Bedenken hier vertröstet zu werden mit irgendwelchen Maßnahmen die aber den Mangel nicht ordentlich beheben können und aus GÜ Sicht schon 5 Jahre halten werden.

    Mein GÜ ist erst in einer Woche wieder da, ich möchte mich daher erstmal etwas aufschlauen damit ich die richtige Entscheidung treffen oder Ansage machen kann ohne gleich einen Gutachter einzubinden.
    Warum nicht einfach 1cm weniger Schüttung und Trittschallbahnen (5mm) von Schlüter eingebracht wurden, sodass man dann auch noch 5mm mehr Estrich dann einbringt erschliesst sich mir im Nachhinein auch nicht, mit mehr Estrichmasse wäre das evtl auch an den Rändern kein Problem geworden.
    Auch warum die Noppenplatten sich am Rand wohl etwas anheben ist komisch, dachte die wären dort am Rand verklebt.

    Ich bin nun total verunsichert. Ende Februar müssen wir einziehen da wir aus dem
    Mietshaus raus müssen. Enorme Anspannung bei uns.

    Vielleicht mache ich mir aber auch umsonst Gedanken und alles ist recht einfach „lösbar“ ohne dass alles nochmal raus muss (worst case Angstfaktor).

    VG

    Uwe
     
  2. #2 Lexmaul, 02.01.2020
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    Keine Dämmung unter der FBH?? Wer plant denn so einen Müll?

    Oder Keller drunter, der gedämmt ist?
     
  3. SIL

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    Hat er doch Lexmäulchen :winken
    Die ist zwar nicht top, aber funktioniert. Vllt erfahren wir noch welches Fabrikat.. Und die Höhe...Bei Sanierung oder geringer Tragfähigkeit der Decke/Boden wird gerne mit Schüttung gearbeitet, Guck mal bei Fexxxxx nach
     
  4. ub99

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    Im Bauvertrag ist Wärmedämmung und Trittschalldämmung vorgesehen, aber als ich während die Schüttung drauf kam mal im Haus war (und Foto im OG gemacht) war dort nichts zu sehen. Schüttung im EG konnte ich beim Einbringen nicht sehen. Unter EG ist teilweise beheizte Räume teilweise unbeheizt ohne Kellerdeckendämmung.

    Ich kann leider nicht beurteilen ob und wieviel Dämmung wegen der max. Aufbauhöhe von ca 9,5cm überhaupt eingebracht werden kann mit Schüttung, FBH und Belag oben drauf. Als Laie kann man das alles nicht beurteilen.
     
  5. ub99

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    Also ich glaube Fermacell ist die Schüttung und Höhe dürfte so um die 4,5cm
    sein.
     
  6. #6 Lexmaul, 02.01.2020
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    Ne, aber als Laie kann man viel Fragen.

    Immer diese Ausreden...
     
  7. SIL

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    Wir überlassen, das den TGAlern Lexmäulchen - irgendeine Berechnung bzw den Bauvertag wird es ja geben - Fexxxxx ist nun nicht das 'schlechteste' :winken
     
  8. ub99

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    Hier mal Fotos
     

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  9. ub99

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    Deshalb frage ich ja ...
    Zählt so eine Schüttung demnach also auch als Wärme- und Trittschalldämmung?

    Am kritischsten sehe ich den Estrich am Rand der sich bewegt und knirscht weil diese Noppenplatten sich am Rand offenbar nach oben bewegen können und das Estrichgewicht ja nicht wirklich hoch ist. In der Raummitte bzw bis auf ca 30-40cm an die Ränder ran wirkt alles sehr solide. Da die Heizrohre auch sehr nah an den Rändern verlegt sind habe ich da auch Bedenken wenn was schweres wie eine Sitzbank mit Punktlast auf den Füssen drauf steht.
     
  10. SIL

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    Wärme ja, Trittschall ist eher kritisch, das hângt an der Decke bzw deren Konstruktion Wabenzell Struktur Platten ( gefüllt) wären besser gewesen.
    Aber was vereinbart wurde bzw welcher Sanierungsgrad erreicht werden soll, das wissen nur Sie.
    Das ist ein Mangel, abgesehen von der ungenügenden Überdeckung - Empfehlung schauen Sie bei Schlüter nach oder lassen sich den Aussendienst kommen.
     
  11. ub99

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    Danke SIL,

    denke Schlüter einzubinden ist das vernünftigste.
    Ein spezieller „Sanierungsgrad“ wurde nicht vereinbart. Also auch kein KfW oder ähnliches.
    Schlüter hat die Wärmebedarfsberechnung für den GÜ gemacht. Schlüter hätte eine Trittschallfolie im Angebot wie ich nun gesehen habe - aber die wurde wohl nicht unter den Noppenplatten installiert. Im Vertrag steht lediglich dass Wärmedämmung und Trittschalldämmung eingebracht werden. Ansonsten sind generell Regeln der Technik und Stand der Technik vereinbart. War schon schwer genug einen Bauvertrag durchzusetzen der auf einer geprüften Vorlage basierte - man bekommt ja beim Verhandeln von Vertragsklauseln fast nur Absagen und muss froh sein überhaupt einen GÜ / Handwerker zu finden.
    Wichtig ist dass der Mangel behoben wird/werden kann Worst Case wäre ja Estrich und FBH wieder raus, Schüttungsniveau reduzieren und alles neu einbringen ...
     
  12. #12 Fabian Weber, 03.01.2020
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    Mindestdicke vom oben genannten Estrich ≥ 45 mm.

    über den Heizelementen
    ≥ 30 mm (Bauart A nach
    DIN 18560 Teil 2,
    Ab. 3.2.2)

    Warum da bei Schlüter von der DIN abweichende Angaben stehen ist mir unerklärlich.

    Auf den Fotos sieht man auch schön, wie schlecht verdichtet wurde.

    Meine Theorie:

    Schüttung viel zu dick.

    Estrich 45mm + Bodenbelag 15mm - Gesamtaufbau 95mm = max 35mm für Schüttung besser 30mm.
     
  13. ub99

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    In Summe zwischen den Noppenplatten und mit der von Schlüter angegebenenen Mindestüberdeckung kommt man auf >30mm Estrich. Die Platten sorgen wohl dafür, dass die Heizrohre ein gebettet sind und Spannungen beim Trocknen des Estrich abgebaut werden.

    Was meinst Du mit schlecht verdichtet? Bei der Schüttung oder beim Estrich?

    Ich glaube auch man hätte mit weniger Schüttung und dafür mehr Estrichüberdeckung arbeiten müssen.

    Aber was macht man jetzt? Alles raus und Schüttung abfräsen und dann neu aufbauen? Dann kann ich Ende. Februar den Einzug vermutlich vergessen. Andere Lösungen möglich?
    Auf einem Mangel sitzenbleiben will ich definitiv ja auch nicht...
     
  14. #14 Fred Astair, 03.01.2020
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    Vergiss den Umzug im Februar. Ist der Termin denn mit dem BU vertraglich wasserdicht fixiert? Wenn ja, engagiere einen Sachverständigen und einen Baurechtsanwalt, der dem Unternehmer klarmacht, dass alle Folgekosten durch die Verzögerung durch ihn zu tragen sind.
    Ob die Fermazellschüttung die Mindestanforderungen der EnEV erfüllt ist nachzuweisen. Schallschutzanforderungen erfüllt sie nicht. Lass Dir von Schlüter das Prüfzeugnis für sein nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Estrichkonzept vorlegen. Aber selbst diese gewagte Konstruktion wurde vom BU nicht ausgeführt wenn sich die Noppen abzeichnen und sich der Boden bewegt.
    Je eher Du die Tatsachen akzeptierst und den Einzugstermin abhakst, um so eher bist Du frei für ein erfolgreiches Troubleshooting.
     
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  15. ub99

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    Danke für die offenen Worte.
    Es wurde definitiv nicht korrekt zu den Schlüter Vorgaben verarbeitet. Auf einen verbindlichen Termin bei Vertragsschluss hatte sich der GÜ nicht eingelassen.
    Auf eine schriftliche Anfrage an ihn ob ich nun zu Ende Februar meine Wohnung kündigen kann hatte er mitgeteilt dass das passt. Aber „mehr“ nicht. Wir waren eh vorsichtig mit dem Termin aber jetzt hats uns hintenraus also mit dem Estrich erwischt.
    Mal sehen was wir machen falls wir ausziehen „müssen“. Will das nicht als Druckmittel gegen mich haben dass ich ja rein muss.
     
  16. #16 Fred Astair, 03.01.2020
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    Das wird aber der Bauunternehmer nun wissen und lacht sich ins Fäustchen.
    Alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.
     
  17. #17 Fabian Weber, 03.01.2020
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    Hast Du das wenigstens schriftlich? Könnte man als Terminzusage auslegen, wenn man einen schlauen Anwalt hat.
     
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  18. ub99

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    Generell bekommt man aktuell keinen GÜ dazu im Raum München einen Vertag bei einer Sanierung zu machen mit verbindlichem Einzugstermin.
    Dass wir Ende Februar aus unserer Wohnung rausmüssen kann er nicht als Druckmittel nutzen, da wir dafür einen Plan B haben. Generell kann er natürlich über die Zeitschiene Druck machen, aber ich schätze ihn seriös ein, sodass er eine Lösung findet, selbst wenn der Estrich mit FBH nochmal raus muss.
    Mein Anliegen hier ist vor allem zu lernen ob es akzeptable Massnahmen gibt das ohne Ausbau ordentlich zu lösen. Da der Estrich aber an den Wänden entlang fast überall nahezu keine Überdeckung der Noppenplatten aufweist wird der Mangel nicht wegzudiskutieren sein.
    Wir werden sehen wie er sich positioniert und ich sehe bereits jetzt aus den Antworten, dass ordentlicheigentlich zwangsläufig bedeutet nochmal auf Schüttung runter, Schüttung abschleifen, Trittschallfolie drauf, Noppenplatten mit FBH neu drauf und dann neuer Estrich mit ausreichender Schichtdicke gemäß Schlüter-Vorgaben.
    Dann ist auch der geschuldete Trittschall adressiert (über den lasse ich sogar mit mir verhandeln).
     
  19. #19 Fred Astair, 03.01.2020
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    Alles falsch!
    Zuerst muss mal die Wärmedämmung nach EnEV nachgewiesen werden und dann der Schallschutz.
    Ob das mit der Schüttung bei der zur Verfügung stehenden Aufbauhöhe überhaupt erreicht werden kann, dürfte noch spannend werden.
     
  20. ub99

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    Wieso nach EnEV?
    Wir haben saniert, nicht neu gebaut. Die Aufbauhöhe gibt nicht mehr her. Fassadendämmung gibt es auch nicht und auch nicht im Budget.
    Da es ein Reihenmittelhaus ist mit sehr wenig Wfl. kann Wärmebedarf nach Berechnung mit der FBH im Bestand gedeckt werden. Räume drunter sind beheizt oder bekommen eine Deckendämmung (Tankraum).

    Ich habe kein Problem mit EnEV sondern in erster Linie mit mangelnder Estrichüberdeckung am Rand und wollte verstehen ob man das fixen kann.
     
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