Sanierung ohne EnEV?

Diskutiere Sanierung ohne EnEV? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Bei der Sanierung eines Flachdachs über einem beheiztem Erker ist folgendes Problem entstanden: Ein Baumanagement wurde für die Sanierung incl....

  1. birke

    birke

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    trautes heim...
    Bei der Sanierung eines Flachdachs über einem beheiztem Erker ist folgendes Problem entstanden:

    Ein Baumanagement wurde für die Sanierung incl. Planung einer neuen Terrassentür beaftragt.
    Bei den Gesprächen wiesen wir häufig besonders auf unseren Wunsch nach guter Wärmedämmung hin.
    Der Glaser lies die Tür nach den Maßen des Baumanagements fertigen. Der Bodenaufbau lässt desshalb nun eine max Dämmhöhe von 60mm zu, eingebaut wurde 60mm Styrodur WLG 035.

    Zwischenzeitlich habe ich nun recherchiert und bin auf die Anforderungen der EnEV gestoßen, nach der eine Dämmdicke bei der Altbausanierung von min. 10cm WLG 025 vorgeschrieben ist.

    Kann ich als Laie nicht davon ausgehen, dass die Bauausführungen nach den geltenden Regeln vorgenommen werden, oder mindestens die besten Dämmstoffe (WLG 25), und nicht die gerade im örtlichen OBI verfügbaren verwendet werden?

    Ist dieser Einbau nun zulässig, bzw. führt die Missachtung der EnEV zu einem Abzug der Kosten?
    Muss der Aufbau sogar komplett neu gemacht werden, vor allem da eine dickere Dämmung bei einer entsprechend höher eingebauen Tür ohne Probleme hätten verwendet werden können?

    Vielen Dank für Antworten!
     
  2. MB

    MB Gast

    Tja

    So einfach ist das nun auch wieder nicht. Es gibt Ausnahmen von der Ausführung. Die müssen aber begründet werden.

    Manchmal geht es eben nicht. Technisch oder wirtschaftlich.
     
  3. birke

    birke

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    trautes heim...
    Die Begründung ist hier wohl nur, dass der örtliche Baumarkt keine besseren Dämmplatten hatte.
    Vor allem hat sich die Bauleitung an der Türhöhe verplant.

    Wie ist nun vorzugehen?
    Weiss jemand an wen man sich wenden kann?

    Danke!
     
  4. MB

    MB Gast

    Tja....

    ... wenn ich nun wüßte, was ein Baumanagement ist. Ist also irgendwo zwischen Planungs-, Bauleitungs- und Ausführungsfehler. Dazu kann aber eher ein Rechtsanwalt was zu sagen. Aber auch der muß natürlich den Vertrag kennen.

    Sicherlich ist die Tatsache, daß ein Baumarkt (?) bestimmte Platten nicht vorrätig hat kein Grund für eine Ausnahme. Wenn das meine Terrasse wäre, würde ich es wieder abreißen und richtig machen lassen.

    Also, an wen kann man sich wenden? Rechtsanwalt.
     
  5. #5 kgh, 12.10.2003
    Zuletzt bearbeitet: 12.10.2003
    kgh

    kgh

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    @birke: Sie haben geschrieben:
    Sind Sie da sicher? 10 cm WLG 025? In Worten: Zehn Zentimeter Wärmeleitgruppe Nullfünfundzwanzig? :wow

    Wo haben Sie denn den Hinweis gefunden? Würden Sie bitte 'mal die Fundstelle Ihrer Recherche nennen. Oder alternativ den Absatz und Paragraphen bzw. Anhang der EnEV, wo das stehen soll?
     
  6. #6 Herbert, 12.10.2003
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