Sanierung/ Renovierung mit Architekt oder GU?

Diskutiere Sanierung/ Renovierung mit Architekt oder GU? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Wir sind aktuell in der Situation, dass wir recht kurzfristig die Möglichkeit bekommen haben ein Klinkerhaus aus den 70ern mit ca. 280qm...

  1. #1 Lena5987, 02.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 02.03.2023
    Lena5987

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    Wir sind aktuell in der Situation, dass wir recht kurzfristig die Möglichkeit bekommen haben ein Klinkerhaus aus den 70ern mit ca. 280qm Wohnfläche der Familie zu übernehmen und zu renovieren. Die Bausubstanz ist gut, Dach und Fenster neu, Elektrik noch ok. Heizung müsste in den kommenden Jahren erneuert werden aber hierzu sind wir schon in Gesprächen. Zudem planen wir perspektivisch noch einen kleineren Anbau vor dem Haus da die Garage zu wenig Nutzfläche für uns hergibt. Dieser Anbau dient nur als Stauraum für Fahrräder etc. würde aber die Front des Hauses optisch stark verändern. Wir sind außerdem recht designorientiert und würden und hier etwas Unterstützung erhoffen.

    Meine Frage bezieht sich darauf, wie wir die Renovierungsarbeiten im Haus - Also kleinere Änderungen am Grundriss, Boden, Küche, Bäder etc. - sowie den Anbau angehen. Nun stellt sich für uns die Frage wie wir vorgehen:
    - Generalübernehmer beauftragen
    - Mit (Innen-)Architekten planen, die dann ggf. auch bei Vergabe und Überwachung der einzelnen Gewerke unterstützen
    - Alles selbst planen und die Gewerke einzeln vergeben.

    Wir tendieren momentan zur Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro, das sich auf Innenarchitektur spezialisiert hat. Welche Vor- und Nachteile seht ihr hier in Bezug auf einen Generalübernehmer? Gibt es zwischen den beiden Varianten große Unterschiede bei den Kosten?

    Kann man sich ein solches Projekt als Neuling auch ohne Unterstützung zutrauen und die einzelnen Gewerke selbst vergeben?
     
  2. Alex88

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    das würde ich nicht empfehlen, weil du als Laie schon beim vergleichen von Angeboten überfordert sein wirst,
    das ist mein Favorit, ein Archi der Leistungsbeschreibungen erstellt und Angebote einholt und vergleicht,, ganz wichtig auch die Bauüberwachung
     
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  3. #3 Lena5987, 02.03.2023
    Lena5987

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Vielleicht könntest du uns noch bei ein paar weiterführenden Fragen weiterhelfen, die sich uns stellen:

    - Welche Vor und Nachteile hat der Architekt gegenüber dem Generalübernehmer/ Generalunternehmer?
    - Welche Auswirkung hat die Entscheidung auf die Kosten? Das Architektenhonorar kann ich mir im besten Fall grob überschlagen, aber wie steht das im Vergleich zu den Kosten des GU?
     
  4. #4 WilderSueden, 02.03.2023
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    Das Prinzip ist ganz einfach: mit dem GU/GÜ schließt du einen Bauvertrag zum Festpreis entsprechend der Baubeschreibung. Der GU ist dein Ansprechpartner für alle Probleme und Fragen. Er ist recht frei darin, wie er die Baubeschreibung erfüllt. Problematisch in der Sanierung ist, dass du oft den Ist-Zustand nicht vollständig kennst, also selbst bei guten Veträgen (wie stellst du das als Laie sicher?) die Grundlage wackelig ist. Nachträge kann der GU fast beliebig berechnen, du hast keine große Wahl. Bauleitung übernimmt ein Angestellter des GU, der vertritt die Interessen seines Chefs (=die Baubeschreibung möglichst schnell und günstig erfüllen).

    Beim Architekt ist es so, dass der Architekt eine Ausschreibung erstellst und du mit jedem Gewerk einen Vertrag schließt. Dadurch hast du zwar keinen Festpreis, aber deutlich mehr Einflussmöglichkeiten auf einzelne Gewerke. Auch mehr Flexibilität für Überraschungen, aber auch mehr Aufwand das zu koordinieren. Deshalb sollte der Architekt auch die Bauleitung übernehmen. Da der Bauleiter in dem Fall von dir bezahlt wird, vertritt er nur deine Interessen.
     
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  5. Alex88

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    Bingo, meist mit Billiglohnarbeiter um möglichst viel daran zu verdienen.
    Oft ist es so, dass man zu einem hohen Preis qualitativ billige Arbeit bekommt,
    es muss nicht immer so sein, aber die Erfahrung lehrt das
    ansonsten ist dem Kommentar von @WilderSueden nichts hinzuzufügen
     
  6. #6 petra345, 02.03.2023
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    Ich bin aber bereits beim Architekten nicht sicher, daß er eine (schriftliche) Ausschreibung erstellt, die man für die Abgabe von Angeboten gebrauchen kann.

    Bei den anderen Alternativen ist so etwas aber völliges Wunschdenken.

    Beim Architekten als Vertreter nach §164 BGB kann man als Vertretener aber immer eingreifen.

    Hat man einen Vertrag mit einem GU oder ähnlichem, hat man nichts mehr zu sagen. Der GU bestimmt die Verträge mit den Handwerkern! Der Handwerker kann Deine Wünsche ignorieren. Er hat keinen Vertrag mit dir und Du hast ihm nichts zu sagen.
     
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  7. #7 Fabian Weber, 02.03.2023
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    Architekt mit funktionaler Leistungsbeschreibung in Kombination mit GU gibt es ja auch noch.
     
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Sanierung/ Renovierung mit Architekt oder GU?

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