Sanierungspflicht der Heizung nach Eigentümerwechsel?

Diskutiere Sanierungspflicht der Heizung nach Eigentümerwechsel? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich muss leider mein Haus verkaufen. Die gesamte Heizungsanlage des Hauses wurde 2000 installiert. Bei einem Besichtigungstermin erklärte...

  1. tomate

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    Hallo,

    ich muss leider mein Haus verkaufen. Die gesamte Heizungsanlage des Hauses wurde 2000 installiert.

    Bei einem Besichtigungstermin erklärte ich, dass die Heizung spätestens in 2030 erneuert werden muss.

    Ein Interessent meinte dann, dass die Heizung nach einem Eigentümerwechsel bereits innerhalb von zwei Jahren vom Käufer erneuert werden muss.

    Ist diese Behauptung korrekt?

    Grüße & Danke, Detlef
     
  2. #2 simon84, 10.10.2022
    simon84

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    Kommt drauf an, ob eine Erneurungspflicht überhaupt zutrifft.
    Das müsste man genauer anschauen.
    Was juckt es dich als Verkäufer ? Ich würde da gar nix erklären oder zusichern.
    Wenn er meint er muss erneuern, soll er doch ?
     
  3. #3 VollNormal, 10.10.2022
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    In 2000 wird doch wohl kein Konstanttemperaturkessel mehr verbaut worden sein?

    Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht nicht betroffen! (Kuckst du §72 GEG: § 72 GEG - Einzelnorm )
     
    am1003, simon84 und Fred Astair gefällt das.
  4. #4 Fred Astair, 10.10.2022
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    Der Interessent wollte wohl den Preis drücken.
     
  5. #5 tomate, 10.10.2022
    Zuletzt bearbeitet: 10.10.2022
    tomate

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    Er argumentiert, dass er dann innerhalb von zwei Jahren 10-20k in die Heizungsanlage investieren muss. Demnach müsse der Verkaufspreis niedriger sein.

    Kenn mich da nicht aus. Diese Heizung ist verbaut:

    Heizung_Brenner.jpg Heizung_Kessel.jpg

    Grüße, Detlef
     
  6. #6 Deliverer, 10.10.2022
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    Wenn er nicht blöd ist, tauscht er die noch vor Einzug aus. Ob er muss, kann er googeln.
     
  7. #7 simon84, 11.10.2022
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    Und was hat das mit dir zu tun ?
    Solche affigen Interessenten am besten verklickern dass du einen anderen Käufer hast, der noch mal 5000 Euro mehr bietet und fragen ob er mitgehen will. Aber nur wenn er sich schnell entscheidet.

    Oder am besten gleich Abstand von dem Typ nehmen.
     
  8. BaUT

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    Nein! Da will ein Blender den Preis drücken!

    Heizung muss bei Hauskauf nur erneuert werden, wenn älter als 30 Jahre und wenn es keine Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ist, also noch ein alter Standardkessel.
    In Deinem Fall (Heizung von 2000) ist vermutlich auch 2030 keine Heizungserneuerung Pflicht, es sei denn das GEG wird zwischendurch nochmal verschärft.
     
    tomate, simon84 und Viethps gefällt das.
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