Sanierungspflicht unbewohnbarer Altbau

Diskutiere Sanierungspflicht unbewohnbarer Altbau im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen! Bin neu im Forum und habe eine (oder mehrere) Frage(n) zu einem leerstehenden Altbau im Umbau, der den Besitzer wechselt. Hierzu...

  1. Limmo

    Limmo

    Dabei seit:
    26.04.2023
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen!

    Bin neu im Forum und habe eine (oder mehrere) Frage(n) zu einem leerstehenden Altbau im Umbau, der den Besitzer wechselt. Hierzu habe ich versucht, mich etwas schlau zu lesen.

    1) "Bei einem unsanierten Haus haben Neueigentümer zwei Jahre Zeit, um notwendige energetische Sanierungen an der Immobilie vorzunehmen und den Anforderungen des GEG gerecht zu werden. Gemäß § 73 Abs. 2 GEG beträgt die Frist zur Pflichterfüllung zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002."

    2) Ich habe aber auch geschaut, ob es Ausnahmen oder Härtefallregelungen gibt. Hier bin ich darauf gestoßen, dass eine Maßnahme (z.B. oberste Geschossdämmung / Decke / Boden / Dach) nicht ausgeführt werden muss, wenn die Zimmer eines Haus weniger als vier Monate über 19°C beheizt werden.

    Der Satz mit unsaniertem Haus und GEG zwei Jahre Pflicht würde für mich bedeuten, dass das Haus dann auf einen Schlag umgebaut / ausgebaut und saniert wird, Also Dämmung innen bis auf die Mauern alles raus schlagen und neu machen. Also einmal neu innerhalb zwei Jahren und dann Einzug. Bei den Aktuellen Preisen fürchte ich aber, dass das für mich gar nicht infrage kommt.
    Einrichtungsgegenstände im Haus müssen teilweise noch raus, die bisher den Weg noch nicht gefunden haben, eine Heizung gibt es (noch) nicht. Das Haus war mal irgendwann bewohnt ist es aber seit Jahren und beim Besitzerwechsel nicht.

    Wie verhält sich das bei solchen Häusern mit der Sanierungspflicht? Es steht schon seit ein paar Jahren unbewohnt wenngleich dort jemand einen Ausbau versucht hat und man könnte das erst einmal auch eine Weile so weiter laufen lassen. Es gibt genug zu tun, um das erst einmal zu entrümpeln etc. Ich könnte mir vorstellen, die ersten Baumaßnahmen in den nächsten Jahren durchzuführen, weil das Haus muss dann eine entsprechende Dämmung aufweisen (nach GEG), wenn es irgendwann beheizt und bewohnt wird.

    Interessant finde ich auch die Geschichte mit den 19°C und den vier Monaten: stimmt das so und wie ist das gemeint? Ich heize schon heute meine Mietswohnung nicht mehr über 19°C mit der Heizung auf (wenn die Sonne ihr übriges tut und das Wetter / Jahreszeit kann ich ja nichts dafür und dafür wird kein CO2 freigesetzt).
    Wie sieht der Nachweis dann aus mit den weniger 4 Monaten nicht über 19°C?

    Das sind erst einmal meine dringlichsten Fragen.

    Vielen Dank!
     
  2. #2 Gast 85175, 27.04.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Also zuerst einmal, diese „Pflicht“ die du zitierst bezieht sich auf die Heizung und das auch nur wenn da ein alter Kessel drin ist. Kaufst ein Haus mit alter Heizung musst die unter Umständen (man müßte mal die Heizung genau ankucken) innerhalb von 2 Jahren erneuern.

    Dann gibt’s noch Nachrüstpflichten für die oberste Geschoßdecke, Kellerdecke, Dämmung zugänglicher Heizungs- und Wasserrohre.

    Aber mehr gibt’s da derzeit nicht. Wenn ich lese was Du schreibst, dann klingt das als würdest du da irgendeine umfassende Totalsanierungspflicht reinlesen…


    Bei Wohnraum wird einfach vermutet, dass der durchgängig beheizt wird, diese Regelung ist für Gebäude gedacht die schon von der Nutzung her nichtmal dafür gedacht sind sie durchgängig zu beheizen. Die Gemeindehalle im Dorf und sowas… Deine Story du würdest nicht über 19C heizen kannst stecken lassen, die interessiert da niemanden… Von „Zimmer eines Hauses“ steht da sowieso nichts, das hast dir eingebildet damit es besser zu deiner Story passt.
     
  3. #3 VollNormal, 27.04.2023
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.898
    Zustimmungen:
    1.726
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Das gesamte GEG gilt nur für (Wohn-)Häuser, die dafür bestimmt sind, mehr als 4 Monate im Jahr genutzt zu werden (oder bei denen bei längerer Nutzung der Energieverbrauch weniger als ein Viertel des Verbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt). Solange die Sanierung läuft und deswegen ein Einzug gar nicht möglich ist, bin ich der Auffassung, dass auch die Vorgaben des GEG noch nicht erfüllt sein müssen. So halte ich es zumindest bei meinem Sanierungsobjekt. Bevor ich da mit der energetischen Sanierung beginne, sind erst umfangreiche Arbeiten an der Substanz erforderlich.
     
    Viethps gefällt das.
  4. #4 nordanney, 27.04.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.887
    Zustimmungen:
    1.528
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Pflicht = Dämmung Dach/oberste Geschossdecke (sofern nicht Mindestanforderungen an Wärmeschutz vorhanden) + Rohrleitungen dämmen + ggf. Heizungssanierung (kommt drauf an, was verbaut ist)

    Also alles ganz entspannt. Die Sanierungspflicht ist a) pillepalle und wird b) im Prinzip auch nicht überprüft.
     
  5. Limmo

    Limmo

    Dabei seit:
    26.04.2023
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Eine Heizungsanlage oder ein großer Ofen ist laut Wertgutachten nicht vorhanden. Vielleicht gab es mal einen Kachelofen (weil das früher hier so üblich war), dann ist der aber schon vor Jahren abgerissen worden. Es gibt noch alte Badeöfen, die vermutlich raus müssen, genaueres weiß ich da noch nicht. So in dem Bauzustand ist das Haus nun mal nicht beziehbar.

    Ich bedanke mich für die Antworten!
     
  6. #6 Gast 85175, 27.04.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jaja, das ist aber was anderes als wie dort zu wohnen und zu behaupten man heize ja nicht auf 19C…
     
  7. #7 Gast 85175, 27.04.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    In dem Fall hast eh keine wirkliche Pflicht da was zu ändern… Kannst auch ohne Heizung wohnen wenn es dir gefällt, es zwingt dich keiner sowas einzubauen.
     
  8. #8 Tolentino, 27.04.2023
    Tolentino

    Tolentino

    Dabei seit:
    09.12.2020
    Beiträge:
    224
    Zustimmungen:
    88
    Beruf:
    Manager
    Ort:
    Berlin
    Das gesetz spricht ja von Wohngebäuden. Ist das überhaupt (noch) gegeben?
     
  9. #9 VollNormal, 27.04.2023
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.898
    Zustimmungen:
    1.726
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Das GEG gilt erstmal für alle Gebäude. In Paragraph 2 wird der Geltungsbereich dann eingeschränkt.
     
    Limmo gefällt das.
  10. #10 Tikonteroga, 27.04.2023
    Tikonteroga

    Tikonteroga

    Dabei seit:
    18.06.2016
    Beiträge:
    663
    Zustimmungen:
    135
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo,
    soweit ich es verstehe führt ein Eigentumsübergang, also die Änderung des Eigentümers im Grundbuch, zu den Verpflichtungen der §§ 47 und 72 mit jeweils einer Frist von 2 Jahren.

    Man könnte sich jetzt fragen, wie das Wort "Zweckbestimmung" in "die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden" aus § 47 Absatz 1 Satz 1 auszulegen ist.
     
    Limmo gefällt das.
  11. #11 Gast 85175, 27.04.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Im Falle des Wohnzwecks muss man da nicht viel auszulegen...
     
    Limmo und Tikonteroga gefällt das.
Thema:

Sanierungspflicht unbewohnbarer Altbau

Die Seite wird geladen...

Sanierungspflicht unbewohnbarer Altbau - Ähnliche Themen

  1. EU-Sanierungspflicht

    EU-Sanierungspflicht: Hi, mal eine ganz allgemeine Frage: Weiß jemand, wo es bei der geplanten EU-Sanierungspflicht auf lange Sicht bis 2045 eigentlich hinlaufen soll?...
  2. Sanierungspflicht der Heizung nach Eigentümerwechsel?

    Sanierungspflicht der Heizung nach Eigentümerwechsel?: Hallo, ich muss leider mein Haus verkaufen. Die gesamte Heizungsanlage des Hauses wurde 2000 installiert. Bei einem Besichtigungstermin erklärte...
  3. "Sanierungspflicht" im MFH

    "Sanierungspflicht" im MFH: Hallo, in wenigen Tagen kaufe ich endlich mein 5-Jahres Projekt - die Kernsanierung. Durch einen anderen Thread und etwas Überlegung kaufe ich...
  4. Mehrfamilienhaus kaufen und Sanierungspflicht?

    Mehrfamilienhaus kaufen und Sanierungspflicht?: Hallo liebe Leute, ich bekomme ja hier immer wirklich sehr gute Tipps und daher jetzt meine nächste frage bzgl. kauf eines Mehrfamilienhauses....
  5. Sanierungspflichten Haus 1910

    Sanierungspflichten Haus 1910: Hallo, ich Plane gerade ein Haus zu kaufen. Es ist ein Altbau von 1910. Das Haus ist innen und außen in einem guten Zustand. Es wurde auf...