Sauberkeitschicht aus B5/B10 für diese Konstruktion erforderlich

Diskutiere Sauberkeitschicht aus B5/B10 für diese Konstruktion erforderlich im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Lastfall Wasser Hallo zusammen, Bodengutachten sagt drückendes Wasser bis GOK. Versatz der Bodenplatte hatte Archi=Bauleiter und...

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  1. Gast

    Gast Gast

    Lastfall Wasser

    Hallo zusammen,

    Bodengutachten sagt drückendes Wasser bis GOK.

    Versatz der Bodenplatte hatte Archi=Bauleiter und
    Bauunternehmer zu verantworten.
    Ich als Bauherr wurde leider nicht informiert.

    Gruss
    Hans Meier
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    oder her:

    hier wurden - sogar ferndiagnostisch erkennbar - diverse *FETTE BÖCKE* geschossen.
    wenn wirklich alles, wie beschrieben ausgeführt wurde, dann weiss ich nicht, was schlimmer ist:
    die feudalistische übergehung des statikers bei wesentlichen änderungen - oder e. bodenplattenbewehrung, wie sie falscher nicht sein kann.

    restoptimistisch:
    die bodenplatte wurde auf fels errichtet, dafür gibt´s sogar e. baugrundgutachten, der statiker hat nach hoai abgerechnet und dem bauherrn (oder der baufirma?) viel geld gespart - und jetzt schon erkennbare undichtigkeiten (2?) sind purer zufall...

    realistisch:
    murks. wofür brauchen wir statik, wir haben doch computer - und überhaupt: das hamma scho immer so gemacht :mauer

    sanierung:
    allein die planungskosten für die (nur) statische sanierung sind höher, als der mehrpreis für e. ursprünglich richtige ausführung.
    bei den kosten für e. dezentschwarze wanne wird´s ähnlich sein - martin? .. abgesehen von den enormen zusatzkosten für die sanierung!
    "nix g´scheid´s werd des nimmer" ... aber wenn´s halbwegs was g´scheids werden soll, müssen fachleute eingeschaltet werden - und nicht billighamperer, die sich fachleut nennen :mad:
     
  3. Gast

    Gast Gast

    Bewehrung Wände

    Hi zusammen,

    zum Thema KG-Wände.

    BStG Q 221 und R221, auf einer Höhe H=1,2 m mit
    horizontaler Schwindbewehrung 10e=15cm bewehrt.

    Vertragliche Situation:
    Architekt=Bauleiter: Architektenvertrag nach HOAI für
    Phasen 1-8 komplett.

    Unternehmer Bauhaupt: VOB-Vertrag mit 5 Jahren
    Gewährleistung.

    Gruss Hans Meier
     
  4. Gast

    Gast Gast

    Bautenstand

    Hallo zusammen,

    und nun als letztes bevor ich zusammenbreche
    derzeitigen Bautenfortschritt:

    Auf dem Keller, der übrigens teilweise ein
    Wohnkeller sein soll steht bereits ein Haus,
    das hat bereits: Fenster, Innenputz, Heizung und Lüftung,
    Elekrto und Estrich ausgeführt. Zudem sämtliche
    Trokenbauarbeiten erfolgt.

    So und jetzt glaube ich leider nicht mehr an Rückbau
    der Kellersohle, sondern nur noch irgendwie mögliche
    Rettung oder ?

    Gruss
    Hans Meier
     
  5. JDB

    JDB

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    Tragwerksplaner
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    Weserbergland
    Geplante Arbeitsfugen oder Arbeitsfugen nach Gutdünken ?
    Echte Bewehrungspläne oder nur'n Prinzipschnitt oder gar keine ?
     
  6. Gast

    Gast Gast

    Bewehrungspläne

    Hallo zusammen,
    da ich kein Experte bin, kann ich nur schildern,
    was ich in der Statik lese.

    Statik für Sohle und Kellerwände besteht aus 1 Blatt Din A2.

    Da drauf sind:

    - Schnitt der Sohle mit aufsteigender Wand einschl. Angaben
    - KG im Maßstab 1:50 (vermutlich) mit Angabe der Bewehrungs
    matten (Rechtecke) und dem Verweis wo neben der
    unteren Bewehrung noch eine ober Bewehrung für die Sohle
    hinkommt und das ist im Bereich der tragenden Kellerwände.
    letztens noch:
    - Anschlußdetail Bewehrung Wand-Wand
    - Größe und Lage der Filigrandecken ebenfalls im Maßstab 1:50
    - ich sehe keine Angaben von Arbeitsfugen

    Das ist alles.

    Gruss Hans Meier
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Herr Meier, wo sind denn die 2 undichten Stellen?
     
  8. MB

    MB Gast

    GOK?

    Grundwasser bis Geländeoberkante?

    Wenn das stimmt, werden die Jungs teures Lehrgeld bezahlen. Das kriegste weder statisch noch abdichtungstechnisch wieder in den Griff. Oder besser: das eine schließt das andere aus.

    mls: ne schwarze Wanne kriegst da nicht mehr hin, kommst ja nicht drunter. Bis GW 50 cm über UKS hätte ich noch mitgespielt, aber so gehts einfach nicht.

    Was sagt denn der Rechtsanwalt? Wie, noch kein Rechtsanwalt eingeschaltet?
     
  9. Gast

    Gast Gast

    GOK

    Hi MB,
    ja das drückende Wasser kann über längere Zeit (einige
    Wochen) bis GOK stehen.

    RA bereits eingeschaltet.

    Gruss Hans Meier
     
  10. Gast

    Gast Gast

    Ort Undichtigkeiten

    Hi Lebski,

    die Undichtigkeiten sind einma

    a) in der nähe eines Bodenabfluß durch die Sohle
    b) im Bereich Sohle/Wand.

    Im KG ist bereits die Sohle von oben mit Bitumen
    einlagig abgedichtet worden und bereits Dämmung und
    Estrich eingebaut, so dass als erstes Flecken im Bereich
    des Randfugenbandes des Estrichs auftauchen.

    Gruss
    Hans Meier
     
  11. MB

    MB Gast

    Na dann...

    .... sind wir mal gespannt, was der Rechtsanwalt unternimmt. Der sollte sich jetzt zunächst schleunigst einen technischen Fachmann hinzuziehen.
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Alle was mir da noch einfällt:

    Beweissicherungsverfahren beantragen. (Bei Gericht)
    Architekt verklagen! Soll der dem Bauunternehmer den Streit verkünden.

    Von eigenem Gutachter rate ich ab: Ohne Rechtsstreit läuft eh nix, auf den Kosten für Ihren Gutachter bleiben Sie sitzen.
     
  13. MB

    MB Gast

    Quark

    Eine eigener Fachmann ist sogar zwingend erforderlich. Wie soll der Rechtsanwalt denn sonst handeln? Von Technik versteht der nichts, muß er auch nicht.

    Wie soll denn ein Beweissicherungsverfahren ohne eigenen Gutachter gehen? Richtig! Es wird gar nicht erst zugelassen. Denn dieses Verfahren wird aufgrund eines privaten Gutachtens oder Mängelberichtes eines Sachverständigen eröffnet (öffentliche Bestellung nicht immer erforderlich). Manche Gerichte verlangen sogar ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

    Soll der RA etwa die technischen Beweisragen stellen? Klasse, damit ist der Fall vor Beginn verloren. Was soll der den fragen? "Ist der Keller undicht?"

    Auf den Kosten bleibt man auch nicht sitzen. Die bekommt man im Falle des Sieges auch voll wieder.

    Aber das habe ich alles schon mal geschrieben:
    http://www.svg-bau.de/vorstellung2.pdf

    Ab Seite 3
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    So, so...Quark

    Die Frage ist einfach: Liegt bei dem Bauvorhaben ein Planung- und/oder Ausführungsfehler unter Berücksichtigung des Boden- gutachtens vor?

    Welche Ausführung wäre notwendig gewesen, Welche Ausführung wurde geplant und welche Ausführung wurde eingebaut?

    Wie sind die vorhandenen Mängel zu Beseitigen und wie ist die Funktion langfristig zu Gewährleisten.

    So, wer braucht dazu einen eigenen Gutachter? :mauer

    Den Gutachter bestellt das Gericht im Beweissicherungsverfahren auf Antrag des RA. Ich würde vors LG gehen, der Schaden ist sicher hoch genug. Allerdings- wenn sich der RA im Baurecht nicht auskennt, nutzt der eigene Gutachter auch nix mehr.

    Die Aussage, ein Beweisicherungsverfahren würde ohne eigenen Gutachter nicht zugelassen, ist falsch. So wie oben habe ich das selbst 2 mal gemacht.
     
  15. Gast

    Gast Gast

    Superexperte "Lebski"

    Hi Superexperte Lebski,
    ich als Bauherr muss mich voll und ganz Herrn Beisse
    anschließen.

    Genau auf die Fragen kommt es an, damit nicht
    der vom Gericht bestellte SV einfach ein paar schöne
    Zeilen zusammenschreibt, weil ihm vielleicht
    die Baufachleute beim Vororttermin "schoene" Geschichten erzählen.

    Was soll den die supergute Frage "Liegt beim Bauvorhaben
    ein Planungs- und/oder Überwachungsfehler fest".

    Ich sage ihnen was, dass kann kein SV beantworten.

    Und jetzt noch was:
    Bei unserem Haus leider sind es nicht 1 Mangel
    sondern bereits ca. 90 ja richtig gehört 90 Mängel !!!

    Was ist wenn das in diesem geschilderten Fall auch
    so ist `?

    Wie soll ein Gerichts-SV aus Ihrer aberwitzigen Allgemeinfrage diese 90 Mängel ableiten ?

    Ich denke der Bauherr sollte diese Expertise eines eigen
    SV an seiner Seite auf jedenfall nutzen.

    Denn eines was Sie Herr Superexperte Lebski nicht wissen,
    ist die Tatsache, dass wenn die Frage so beantwortet wird,
    dass gar kein mangel existiert, bleiben Sie
    als Bauherr auf den ganzen Kosten sitzen !
    und können
    gleich noch die Rechtsanwälte der anderen parteiten bezahlen !


    Gruss
    Klaus Meyering
     
  16. MB

    MB Gast

    Wäre gar nicht zulässig

    Diese Beweisfragen würde OLG sofort ablehnen. Denn das wäre eine unerlaubte Ausforschungsfrage.

    Die Mängel müssen konkret benannt (die Juristen nennen das anders) werden, bzw. es muß konkret danach gefragt werden.

    Hier mal ein paar zulässige Fragen:
    "Entspricht die die Abdichtung des Kellermauerwerks der für diesen Fall Grundwasser geforderten Ansprüchen der DIN 18195, Teil 6, Abs. 8?"

    "Entspricht die Wärmedämmung des Daches in Ihrem gewählten Material dem Wärmeschutznachweis?"

    "Ist die geforderte Luftdichtigkeit nach ENEV und DIN 4108 gegeben?"

    "Entspricht die Lattweite den Herstellervorschriften bzw. den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks?"

    "Entspricht die Dimensionierung der Firstpfette der statischen Berechnung?"

    Die Frage nach den Mängelbeseitigungskosten oder ggf. Minderwert wird im zweiten oder dritten Frageblock allgemein gestellt.

    Ggf. wird noch die Frage gestellt, wer für die Mängel (teschnich) verantwortlich ist.

    Und nochmal: die Kosten des Gutachters trägt der Gegner. Und zwar im Rahmen einer Kostenfestsetzung oder Schadenersatzprozesses.

    Das ist mein täglich Brot. Bis jetzt habe ich auf diese Art und Weise alle Prozesse gewonnen.

    Aber: wegen falscher Beweisfragen haben 70 Leute je 12.000 Euro in den Sand gesetzt und haben immer noch Mängel. Da konnte ich als Gerichtsgutachter nichts ändern. Die Fragen kann ich ja nicht ändern.
     
  17. Lebski

    Lebski Gast

    @ Gast: falls Sie weiterhin beleidigend schreiben, ignorier ich sie halt. :D Wer sowas nötig hat, ist eh im unrecht.

    Wir haben uns hier mit einer WW beschäftigt, nicht mit 90 Mängeln. Hellseher bin ich auch keiner. Falls soviele Mängel vorliegen würden, müsste Herr Meier das uns mitteilen.
    Wenn die Baufachleute dem Gutachter vor Ort schöne Geschichten erzählen, und dieser dieses nicht von sich aus unterbindet, würde ich den Gutachtertermin abbrechen. Wegen Befangenheit.

    Grundsätzlich sind Sachverständigenkosten einer Partei im Gerichtsverfahren nicht erstattungsfähig, zumindest nicht, wenn der Gegnerische RA was auf dem Kasten hat.

    @ MB: ich will dir ja nicht die Arbeit wegnehmen, aber es so trotzdem möglich. Ich hatte ja geschrieben, dass ein erfahrenen Baurechtsanwalt notwendig ist. Dieser formuliert die Fragen entsprechend. Nach einem beschissenen Beweissicherungsverfahren mit anschliessendem Bauprozess und Saniereung nochmal einen Schadenersatzprozess wegen Sachverständigenkosten (falls es den Beklgten dann noch gibt),- na ja, man kann sich die Gesundheit auch angenehmer ruinieren.
     
  18. MB

    MB Gast

    Das ist definitiv falsch

    Privat erstellte Gutachten sind notwendige Kosten zur Rechtsverfolgung und damit ersetzbar. OLG Stuttgart hat es auch nochmal bestätigt (Az. 8 W 481/01, BauR 2002, 665 f.).

    Ein guter Baurechtsanwalt wird von sich aus einen technischen Fachmann einschalten. Denn wer guter Rechtsanwalt mit viel Erfahrung und technischer Sachverständiger (Architekt, Bauingenieur, am besten dazu noch Handwerksmeister) mit viel Erfahrung ist, dürfte etwas älter als 110 Jahre alt sein.

    Der Knackpunkt ist nämlich der, daß die Fragen vom Richter als technischen Laien verstanden werden müssen, aber auch vom Sachverständigen als juristischen Laien.
     
  19. #59 asdfghjk, 13.06.2003
    asdfghjk

    asdfghjk Gast

  20. MB

    MB Gast

    Poah, wie gemein!

    Verrät der einfach meine Quelle hier....
     
Thema: Sauberkeitschicht aus B5/B10 für diese Konstruktion erforderlich
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