Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Mein enger Freund (Anwalt) rät noch davon ab, jetzt rechtlich einzuschreiten... . anwalt für was? familienrecht? dir ist klar, dass ich dir nicht...

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  1. Baumal

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    anwalt für was? familienrecht?
    dir ist klar, dass ich dir nicht an den karren fahren, bzw.
    dich blöd von der seite anmachen will.?
     
  2. #242 Ralf Dühlmeyer, 31.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Zu welchem Zeitpunkt will er die denn ziehen. Wenn das Haus draufsteht und alle Mangelbehebungsversuche wegen der Unverhältnismäigkeit der Kosten scheitern bevor die begonnen wurden?
     
  3. Baumal

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    eben, dass sind solche sache die ein fachanwalt für baurecht aufdröseln muß.
    und nicht ein freund der fachanwalt für familenrecht, steuerrecht , was weiß ich, ist.
    und das bevor der keller steht.
     
  4. ultra79

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    Wie machst du das als Architekt eigentlich? Vergibst du Rohbau und Bodenplatte/Keller nie an getrennte Firmen?
     
  5. Baumal

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    darum gehts doch gar nicht. der TE hat einen GÜ beuftragt.
     
  6. roboco

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    Ich konnte nur den GÜ beauftragen - da wir genau diese beiden Grundstücke haben wollten. Der GÜ baut wie gesagt grundsätzlich keine Keller sondern empfiehlt Kellerbauunternehmen, die dann mehr oder weniger in den Vertrag eingearbeitet werden. Der Vertrag ist trotzdem separat.

    Da kann man sich drehen und wenden wie man will - um diese Vorgehensweise kommt man nicht drum herum. Wenn man im Vorfeld zu sehr rebelliert, dann kündigt der GÜ die Zusammenarbeit und man bekommt gar nichts - so unseren Freunden passiert.
     
  7. #247 lawrence, 31.08.2015
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    Da hatten deine Freunde echtes Glück.
     
  8. #248 lawrence, 31.08.2015
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    Soso, wie kommt "dein" SV dazu, so selbstlos zu arbeiten? Für Lau. Hab ich was verpasst oder ist nicht deinem Sv durchgerutscht, dass dein Kellerbauvertrag von dem was notwendig ist erheblich abweicht?! Du warst dem ja auch nicht gewachsen. Glaubst du wirklich, in deinem GÜ-Vertrag sind nicht noch mehr Stolperfallen gelegt?!

    Das der GÜ sich angeblich bemüht ist doch toll. Ich als Unternehmer sage - Ergebnisse zählen und nicht lauwarme Mails. Seine Mail legt doch nahe, dass es heute ohne Änderung weitergehen soll. Tolle Bemühungen.
    Der Kellerbauer verscherzt sich gar nix. Wie du nur darauf kommt. Der GÜ kennt ihn doch schon länger und dessen Qualitäten. Im Gegensatz zu dir, sind das keine Anfänger.

    Hier macht sich vermutlich ausser wegen der Baustellenabsicherung keiner wirklich Sorgen, eher sind die Chips ausgepackt um dieser Dramakomödie beizuwohnen. Du versuchst krampfhaft alles schön und klein zu reden.
     
  9. #249 Gast71313, 31.08.2015
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    Gast71313 Gast

    Das ist wie ne kaputte Schallplatte hier. [emoji3]
     
  10. Julius

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    Aber auch die kann noch einen gewissen Unterhaltungswert besitzen.
    Der Wiederverkaufswert hingegen ist gering. Wie bei einem Haus mit undichtem Irgendwie-Betonkeller...!
     
  11. roboco

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    @lawrence: Ja, genau. Du hast recht.
     
  12. roboco

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    Soeben diese Mail vom Statiker an den GÜ:

     
  13. Julius

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    Wie war das noch gleich?
    Aber es geht ja im alten Trott weiter (fröhlich dem Aufschlag entgegen):

    Wiewenig wäre "minimal"?
    Und wieviel ist es bei Dir tatsächlich?
     
  14. ultra79

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    Ich versuche das gerade zu verstehen.

    Das Argument war "Der Rohbauer wird alles was Gewährleistung betrifft auf Fehler beim Keller schieben". Das Argument trifft prinzipiell auch bei jedem Architektenbau mit Einzelvergabe und getrennten Gewerken für Gründung und Rohbau zu. Ich frage mich daher wie man sich dagegen korrekt absichert.

    Natürlich sehe ich ganz offensichtlich den Vorteil wenn man Haus und Bodenplatte/Keller aus einer Hand bekommt - dann zeigen die Finger immer nur innerhalb der Firma hin und her. Andererseits könnte man argumentieren das das Team für den Rohbau dann vielleicht auch mal versucht die Fehler des Kellerteams zu "vertuschen", wo es bei getrennten Firmen vielleicht einen Baustopp gibt - man will ja nicht den Mist von einem anderen ausbaden.

    Bitte werte das als ernsthafte Neugier - und nicht als "ich piss dir mal ans Bein weil ich dich doof finde". (muss man hier ja immer dazu sagen ;-) )
     
  15. #255 stockstadt, 31.08.2015
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    Wenn du im Grundbuch stehst, lass ihn doch kündigen.

    Dann hast du das Heft des Handelns in der Hand

    LG
     
  16. #256 SteveMartok, 31.08.2015
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Wessen Statiker ist das denn?

    Naja, wird eh so weitergehen, der Bau, das wird alles gesund gebetet, da wette ich nen Kasten Kellerbier!
     
  17. #257 Ralf Wortmann, 31.08.2015
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    Wenn man mit einem Architekten und der damit verbundenen Einzelvergabe von Gewerken baut, ist das was ganz anderes.

    Da plant der Architekt die einzelnen Gewerke, erstellt dafür (natürlich unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bodengutachtens) die Leistungsverzeichnisse, begleitet die Werkvertragsabschlüsse mit allen am Bau beteiligten Firmen, koordiniert die Gewerke, erkennt und rügt etwaige Mängel bei der Bauausführung sofort und haftet sogar (auch mit seiner hinter ihm stehenden Haftpflichtversicherung) für das Ergebnis.

    Das ist etwas ganz anderes, als wenn ein Bauherr, der nicht vom Fach ist, dies alles alleine leisten soll.
     
  18. roboco

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    Für das Chips-Kino:

    Antwort an den Statiker:

     
  19. #259 ThomasMD, 31.08.2015
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    Du scheinst das Ganze abzuwickeln, wie einen Gemüseeinkauf auf dem Markt, wenn der Vater hinterherruft: Bring mir mal ein paar Kartoffeln mit.

    Bist Du denn auch Bauherr des Hauses Deiner Eltern?
     
  20. roboco

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    Antwort vom Statiker:

     
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