Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; @Julius: Bitte nicht als trauer-Jammer verstehen. Ich will euch nur teilhaben lassen an diesem negativ Beispiel der Baubranche.

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  1. roboco

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    @Julius: Bitte nicht als trauer-Jammer verstehen. Ich will euch nur teilhaben lassen an diesem negativ Beispiel der Baubranche.
     
  2. #522 lawrence, 16.09.2015
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    Wenn ich eine Blinddarmentzündung habe gehe ich zum Arzt zur Behandlung , du jedoch behandelst dich als Laie selber. Vorbildlich! Die Handlung jetzt wären Anwalt und ein SV der für seine Dienste auch korrekt bezahlt wird. Was du von deinem SV abverlangen müsstest, geht über einen Freundschaftsdienst weit hinaus. Finde ich völlig daneben ihn nicht zu bezahlen.
     
  3. #523 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2015
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    In #310 hatte Julius und in #220 sowie #312 hatte ich genau das
    bereist prophezeit und wir wurden dafür angegriffen.

    So verpeilt waren unsere Glaskugeln ja wohl doch nicht. DAS war aber erst der Anfang. Wenn der BU damit nicht durchkommt, finden sich andere Refinanzierungslösungen.
     
  4. roboco

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    Abgesehen davon: "Er hat es so gewollt!" - ja, genau lieber Julius. Ich wollte einen schlechten Kellerbauer, der auf allen Ebenen fuscht und betrügt.

    2. Der Kellerbauer weiß mittlerweile ganz genau, dass jeder Fehler aufgedeckt wird, dass alles überprüft wird etc. und trotzdem handelt er so wie er handelt. Als ob ein anderer, in diesem Falle dritter SV daran etwas ändern würde?! Glaubst du er würde dann vor Furcht auf einmal alles richtig machen und korrekte Rechnungen stellen? Hmm ja, genau.

    Letztlich komme ich darum herum, alles zu überprüfen und mit meinem SV zu besprechen, Schreiben aufzusetzen, Zahlungen zu verweigern etc.. Und genau so wird sich dieses Spielchen bis zum Ende fortsetzen.
     
  5. roboco

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    Korrektur: …komme ich nicht drum herum…
     
  6. #526 eltorito, 16.09.2015
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    Naja, ein selbst bezahlter SV müsste sich um DInge kümmern wie überprüfen , dokumentieren, usw... Ein Rechtsanwalt könnte dann beraten und beurteilen wo und weshalb Zahlungen verweigert werden können...

    So gesehen kämst du doch drum herum ;)

    Hast du Urlaub oder wie geht das mit 24/7 auf der Baustelle? Gibt es eigentlich einen geplanten Fertigstellungstermin ?
     
  7. howa

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    Ganz ehrlich ich finde es ein bischen übertrieben wie hier gesprochen wird! Man kann auch die DIN wie ein Gebetbuch behandeln!
    Muss zugeben, dass mit den Unterlegleisten max. 35cm habe ich selber noch nicht gewusst. Und so wie es aussieht wissen das sämtliche Architekten und Bauunternehmer in Umkreis von 50km wo wir tätig sind auch nicht.
    Habe noch nie jemanden gesehen, der die Schlangen kürzt und es ist auch noch nie was passiert bei dieser Ausführung! In Zukunft weis man es dann, wieder was gelernt!
     
  8. manni

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    Ich finde es gut, dass Roboco den Mut hat, hier weiterzuschreiben, obwohl die ganze Sache ein Trauerspiel ist. Ich hoffe für Ihn, dass alles gut geht.
    Aus lauter Neugier schaue ich mittlerweile täglich ins Forum, um zu sehen wie es weiter geht.
     
  9. #529 Gast65249, 16.09.2015
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Das eigentlich traurige ist, dass man nicht davon ausgehen kann ein mängelfreies Haus zu bekommen ohne 2 Sachverständige und
    mindestens einen Rechtsanwalt.

    Wenn du nicht alle Leistungsphasen deines Architekten in Anspruch nimmst oder einen unabhängigen SV hast tanzen dir viele Firmen
    auf der Nase rum oder liefern Murks ab.

    Aber dieses Thema gab es hier schon all zu oft, leider !
     
  10. R.B.

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    und bisher steht ja noch nicht einmal ein Keller. Was bis jetzt kam war bestenfalls Warmlaufen, bis das Haus steht kommen noch ganz andere Kaliber.
     
  11. #531 Baufuchs, 16.09.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    na ja, wenn ich´s richtig verfolgt habe, geht es ab Ok Keller mit einem anderen BU weiter.

    Kann eigentlich nur besser werden.....
     
  12. Mibe25

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    Da sich Kellerbauer und BU kennen, bereitet sich der BU im Moment vielleicht nur vor, um dann richtig loslegen zu können...:D
     
  13. Taipan

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    Tja, dann soltet ihr mal drüer nachdenken, wie ihr mit bauaufsichtlich eingeführten Regeln umgeht, die nun mal unumstößlich sind. Wären die diskutabel, wären sie nicht bauaufsichtlich eingeführt. Ob das was mit Gebetsbüchern zu tun hat, müsst ihr entscheiden, die nicht wissen, wie's geht. Die, die darüber zu richten haben, sehen das zumindest etwas enger.
     
  14. #534 tomtom79, 16.09.2015
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    Ich kann mir schon vorstelle wie es auf der Baustelle abläuft..... " schau mal der Herr Doctore mal wieder pingelig bis zum geht nicht mehr.."

    Roboco lass dich nicht unterkriegen!
     
  15. GWeberJ

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    Diese Frage müsste natürlich eigentlich ein Fachanwalt beantworten, dem alle Verträge, Schriftverkehr und SV-Stellungnahmen vorliegen, aber ...

    ... wenn der Bauherr in dieser Situation nicht mit einer Kündigung wegen erwiesener Unfähigkeit durchkommt, wann dann?
     
  16. howa

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    Taipan,

    nur weil ich und anscheinend kein einziger Architekt im Umkreis das mit den Unterlegleisten gewusst hat, sind wir noch lange nicht (müsst Ihr entscheiden, die nicht wissen, wie es geht)!
    Man kann ja nicht alles Wissen und man lernt auch dazu!

    Bin ja froh dass du alles Weist, ganz ehrlich bin auch nichts anderes von dir gewöhnt! Immer einen herablassenden Ton!
     
  17. #537 th_viper, 17.09.2015
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    Selbst mit eigenem Sachverstand gibt's noch genug Murks, wenn die Firma nicht den eigenen Anspruch hat, gute Leistung abzuliefern.
     
  18. kike

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    ... mal interessehalber: Warum sind die geblieben, wenn das doch bekanntermaßen regelwidrig war?
     
  19. #539 Baufuchs, 17.09.2015
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    Baufuchs Gast

    Möglicherweise hat der BU darauf verwiesen, dass die Angaben in Tabelle 4 des DBV Merkblatts nur Empfehlungen sind..
     
  20. howa

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    Baufuchs,

    das interessiert mich jetzt. Empfehlungen sind ja noch lange keine Pflicht und daher auch kein Mangel!
     
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