Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Die Lichtschächte sind druckwasserdicht. 1. Seite des Vertrags: § 1 Gegenstand des Vertrages - 1. Der AG überträgt dem AN folgende Leistungen:...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. roboco

    roboco

    Dabei seit:
    23.08.2015
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Halle
    Die Lichtschächte sind druckwasserdicht.

    1. Seite des Vertrags:

    § 1 Gegenstand des Vertrages - 1. Der AG überträgt dem AN folgende Leistungen:
    • Rohbaukeller aus Stahlbeton aus Fertigelementen inkl. Innenwänden aus Stahlbeton; • Verfüllung der Baugrube (Terrassen- und Zuwegungsbereich mit Recyclingmaterial); • Lichtschächte, druckwasserdicht mit Glasscheibe zum Abweisen des Regenwassers
    • Einbau einer 8cm starken Perimeterdämmung.

    Zur Nutzungsklasse: Was soll ich machen? Der Keller kostet so schon 70K - irgendwo sind Grenzen gesetzt - Nutzungsklasse A wäre wahrscheinlich nochmal 15K oder mehr teurer gewesen.

    Die Gründungssohle ist vor dem Verfüllen der SKS vom Baugrundgutachter abgenommen worden. Sie besteht hauptsächlich aus festem Felsgestein. Ich denke das geht in Ordnung.
     
  2. #102 Tafelsilber, 25.08.2015
    Tafelsilber

    Tafelsilber

    Dabei seit:
    02.07.2012
    Beiträge:
    206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arch
    Ort:
    Berlin
  3. roboco

    roboco

    Dabei seit:
    23.08.2015
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Halle
    @Tafelsilber: Bodenplatte Geometrie
    Dicke d = 25 cm , h = 17 cm ; C 35/45, BSt 500
    Lt. Baugrundgutachten wird mit einem Bettungsmodul von 20000 kN/m3 gerechnet.

    Kellerwand außen Geometrie
    Wandhöhe : 2,64 m Wanddicke : 25 cm Beton C35/45 Stahl B 500

    Mauerwerk Innenwand Keller Geometrie
    Die Wand wird aus KS-Mauerwerk hergestellt.
    Die lichte Höhe der Wand beträgt 2,64 m, die Dicke 17,5 cm.
     
  4. roboco

    roboco

    Dabei seit:
    23.08.2015
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Halle
    Wo finde ich raus, welche Beanspruchungsklasse zur Grundlage für die Planung genommen wurde? Im Statik Dokument kann ich dazu nichts finden.
     
  5. roboco

    roboco

    Dabei seit:
    23.08.2015
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Halle
    Was müsste Geschehen, um aus unserem Keller der Nutzungsklasse B eine Klasse A zu machen?
     
  6. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Als erste eine Wiesse Wanne bis OK Gelände bauen. Die jetzige Beschreibung wird keine WW.
     
  7. #107 Tafelsilber, 25.08.2015
    Tafelsilber

    Tafelsilber

    Dabei seit:
    02.07.2012
    Beiträge:
    206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arch
    Ort:
    Berlin
    In der Statik stehen aber üblicherweise die Grundlagen der Berechnungen drin. Vielleicht mal den Statiker fragen?
     
  8. roboco

    roboco

    Dabei seit:
    23.08.2015
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Halle
    Aber warum nicht: Die Kellerwände reichen doch bis zur GOK - und die Wände sind doch mit C35/45 WU Beton befüllt. Zusätzlich werden auf die Längsfugen Bitumenschweissbahnen aufgebracht (ich will versuchen, dass auch die Querfugen solche Schweissbahnen bekommen).
     
  9. roboco

    roboco

    Dabei seit:
    23.08.2015
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Halle
    Die Grundlage der Berechnungen der Statik bilden unter anderem die beiden Bodengutachten, die drückendes Wasser beschreiben. Gerade nachgelesen.
     
  10. #110 Baufuchs, 25.08.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Völlig wurscht.

    Bodengutachten geht von drückendem Wasser aus. Bemessung OK Gelände.

    Lt. Vertrag geschuldet: Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtdrückendes Sickerwasser bis UK Kellerfensterlichtschächte.

    Den Unterschied erkennst Du?
     
  11. roboco

    roboco

    Dabei seit:
    23.08.2015
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Halle
    @Baufuchs: Ja, den Unterschied erkenne ich und werde ihn morgen mit dem Kellerbauer besprechen. Allerdings scheint das ja (hoffentlich) nur ein Fehler im Vertrag zu sein. Wenn ich das richtig verstehe ist ja mit dem Bodengutachten der korrekte Keller geplant worden. Und nach dieser Planung wird er (zweites hoffentlich) gebaut.
     
  12. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Erwerbsregel #17: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.

    Darin gibt es meist keine Irrtümer, wenn es zum Streit kommt. Du bekommst, was im Vertrag steht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger, wenn du aufpasst.
     
  13. roboco

    roboco

    Dabei seit:
    23.08.2015
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Halle
    Ich muss das morgen ansprechen und versuchen, dass der Vertrag geändert wird...die werden sich wahrscheinlich totlachen.
     
  14. #114 bauloehr, 25.08.2015
    bauloehr

    bauloehr

    Dabei seit:
    15.08.2010
    Beiträge:
    253
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Saarland
    Das sind ganz schön viele Hoffnungen und Unklarheiten, dafür dass am Montag der Beton kommt und dann Dein Sachverstand zum ersten Mal selber vor Ort ist. Ich wünsche Dir trotzdem alles Gute mit Deinen kurzfristigen Rückfragen und Deinem Plan zur Überwachung und Kontrolle der Bautätigkeit, dass da nicht am Ende ein Bauruine bei rumkommt.

    Gruß
    Hannes
     
  15. roboco

    roboco

    Dabei seit:
    23.08.2015
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Halle
    @bauloehr: Das Kind ist doch noch nicht in den Brunnen gefallen und das soll es auch nicht. Die Planung scheint korrekt (bislang hat sich keiner hier negativ über die geposteten Planungen (Mauerstärke, Betonsorte etc.) geäussert, mein Sachverstand war auch einverstanden mit der Planung). Der Baugrund ist abgenommen, die SKS schicht steht (klar, hätte noch besser sein können), morgen wird beschalt und dann Bewehrung etc. - die Sachen werden dann am Montag vom Sachverstand überprüft.
    Unterlagen zur Fremdüberwachung etc. sind angefordert. Bevor das nicht alles vorliegt, darf nicht betoniert werden.

    Und wie ich schon oft sagte: Mein Sachverstand ist nur diese Woche im Urlaub, er war schon oft vor Ort, hat selber nachgemessen etc. Und diese Woche habe ich ihn mit Fotos und Infos am Telefon versorgt.
     
  16. #116 Inkognito, 25.08.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Generell: http://www.beton.org/fileadmin/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkblätter/H10.pdf

    Elementwände, wie Sie sie laut Vertrag erhalten werden, sind grundsätzlich eine ganz tolle Idee, Zwangsspannungen des Kernbetons können als Druckkräfte in den Halbfertigteilschalen abgebaut werden - nur hapert es zumeist an der Ausführung, diese Systeme reagieren recht allergisch auf Ahnungslosigkeit der ausführenden Firma. Schönes Beispiel, letztens erst gesehen: Elementwände, 3,5m hoch, werden mit der Technik "einfach von oben reinkippen weil das Schüttrohr nicht passt" betoniert, 3m daneben steht einer mit dem Wasserschlauch und "nässt vor". Und die Anfänger wollten sie dann in den ansteifenden Beton stecken.
    Sie erkennen nicht, was daran problematisch ist? Deswegen brauchen Sie jemanden, der weiß, was da gemacht werden soll - und das nicht lediglich als Freundschaftsdienst! Der kann vielleicht auch erkennen, ob die Bewehrung zur Begrenzung der Rissbreite in den Elementplänen enthalten ist.

    Ansonsten, Nutzungsklasse B steht häufig nur deswegen im Vertrag, damit die Baufirma das nachträgliche Verpressen nicht bezahlen muss, wenn irgendwas nicht funktioniert. Bei dem bislang gezeigten Qualitätsanspruch steht das zu befürchten.
    Zur Beanspruchungsklasse: Zumindest die Wand und Bodenplattenstärken entsprechen den Forderungen der Beanspruchungsklasse 1. Entweder der Kellerbaufirma lag das Baugrundgutachten zum Zeitpunkt der Erstellung des Vertrags nicht vor - was ziemlich grotesk erscheint - oder man hat Ihnen vorsätzlich irgendeinen juristisch optimierten Standardvertrag gegeben um dann mit Nachträgen um die Ecke zu schneien.

    Lieber jetzt den sauren Apfel als der Truppe ohne Gegenwehr ausgeliefert zu sein. Suchen Sie sich jemanden, der Ihre Interessen vertritt, die Verträge gegenliest und ggfs. mit juristischer Hilfe und des AGB-Gesetzes versucht die gröbsten Schnitzer auszubügeln. Wobei... kann es sein, dass in allen Verträgen "zufällig" ein, zwei strittige Punkte ganz ohne Diskussion abgeändert wurden?

    Wie kann man solche Verträge mit solchen Summen unterschreiben ohne verstanden zu haben was drin steht?!
     
  17. #117 Inkognito, 25.08.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Und? Lief denn jetzt bis zum Einbringen der Sauberkeitsschicht Wasser in die Baugrube?
     
  18. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Weil das keine Planung einer WW ist. Das ist eine Zutatenliste für fast jede beliebige Betonwand.
     
  19. #119 bauloehr, 25.08.2015
    bauloehr

    bauloehr

    Dabei seit:
    15.08.2010
    Beiträge:
    253
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Saarland
    Irgendwo weiter vorne hat gestanden, dass am Montag um 11 der Beton kommt. Was soll denn dann noch geprüft werden? Wenn der LKW vor der Baugrube steht, wird das eine unschöne Situation, wenn Du und Dein Bekannter meinen, dass aber nicht betoniert werden darf.

    Ich hätte nach den ganzen Postings hier schon etwas Panik, wie meine 70000 Euro verbaut werden, bei dem angesagten Zeitplan für die nächsten Tage. Aber Du musst ja wissen, was Du tust.
     
  20. roboco

    roboco

    Dabei seit:
    23.08.2015
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Halle
    @Inkognito: Ich selbst habe mir mittlerweile schon so viel Wissen angelesen, dass ich über die Problematik der Füllhöhe, Anschlussschicht mit 0,8er Körnung, Schüttrohrdurchmesser, Schichthöhe etc. etwas Bescheid weiss. Ich habe diese Punkte auch schon angesprochen. Die Schüttrohre haben einen kleinen Durchmesser und reichen weit runter um entsprechende Entmischungen zu vermeiden. Auch die anderen Punkte der Befüllung der Elementwände sind angesprochen und werden beobachtet.
    Warum tun sich alle so schwer mit einem Freundschaftsdienst. Ich tue das auch gerne, verbringe viel kostbare Freizeit damit anderen zu Helfen, will dafür nichts haben. Um so mehr freut es mich, wenn ich gerade diese Hilfe bekomme von jemandem, dem ich vertraue und nett finde? Macht er die Arbeit deswegen schlechter, nur weil es ein Freundschaftsdienst ist?

    Dass die Bodenplatte und die Wände der Beanspruchungsklasse 1 genügen ist doch schonmal positiv, spricht ja für die korrekte Planung.

    Ich glaube, dass es ein Standardvertrag ist. Im Nachhinein ganz klar: nicht ordentlich gelesen bzw. interpretiert, nicht genug informiert gewesen.

    Es lässt sich als Experte leicht sagen: "Wie kann man..."

    Die Antwort ist: Das kann man, wenn man eine Art von Grundvertrauen hat, welches ich auch nicht aufgeben möchte, weil ich an ein paar Leute im Baugeschäft geraten bin, die nicht so arbeiten, wie ich es erwartet hätte.
    Wenn Sie aufgeregt vor einer OP noch schnell eine Unterschrift leisten sollen tun sie das auch, weil Sie dem Arzt vertrauen. (Habe noch nie erlebt, dass jmd sich alles ganz genau durchliest und viele Fragen stellt - vielleicht sind sie da ganz anders).

    Klassischer Fall von "Im Nachhinein ist man immer schlauer."

    Aber nicht immer denken wie dämlich die anderen sind, nur weil es gerade mal das eigene Fachgebiet ist. Da vergisst man schnell, dass es für fachfremde eine große Überforderung darstellen kann.

    Und wer hat schon von Anfang an den Bausachverständigen neben sich sitzen bei allen Vertragsunterzeichnungen, Bemusterungen...
     
Thema: Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. steckbügel bodenplatte

    ,
  2. sv klemme bewehrung

    ,
  3. anja ruis

    ,
  4. bewehrung bodenplatte 20 cm,
  5. sauberkeitsschicht weiße wanne,
  6. abnahme gründungssohle www.bauexpertenforum.de,
  7. leitfähige sauberkeitsschicht,
  8. toleranzen sauberkeitsschicht,
  9. Mattenstoß,
  10. flügelglättung von gründungs
Die Seite wird geladen...

Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) - Ähnliche Themen

  1. Fehlende Sauberkeitsschicht und eingedrückte Abstandshalter

    Fehlende Sauberkeitsschicht und eingedrückte Abstandshalter: Hallo, unser 2020 fertiggestelltes Haus hat umlaufend Risse im Bereich der Deckenplatten, die nach Schüsselung aussehen. Jetzt kamen allerdings...
  2. Alter Gewölbeweinkeller - Sauberkeitsschicht aus Beton

    Alter Gewölbeweinkeller - Sauberkeitsschicht aus Beton: Hallo, erst einmal wollte ich mich vorstellen, mein Name ist Patrick und ich komme von der schönen Mosel. Ich habe vor gut 9 Jahren das Haus...
  3. Sauberkeitsschicht steht weit über - normal? Problem bei Traufstreifen?

    Sauberkeitsschicht steht weit über - normal? Problem bei Traufstreifen?: Hallo zusammen, bei unserem Neubau ohne Keller steht nun der Traufstreifen an. Klassisch wie man es kennt, Noppenbahn an die Fassade zum Schutz,...
  4. Wasser auf Sauberkeitsschicht

    Wasser auf Sauberkeitsschicht: Auf der Sauberkeitschicht aus Magerbeton steht Wasser. Hintergrund: Bei einem Haus ohne Keller ist die rel. Luftfeuchtigkeit im Haus ständig...
  5. Sauberkeitsschicht nicht durchgängig - zulässig ?

    Sauberkeitsschicht nicht durchgängig - zulässig ?: Hallo zusammen. Eine Frage zur Sauberkeitsschicht. Um die EnEV einzuhalten, hat mein Bauträger veranlasst, daß die Sauberkeitsschicht von 5...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.