Schaden durch unsachgemäßen DG-Ausbau, Verkäufer haftbar?

Diskutiere Schaden durch unsachgemäßen DG-Ausbau, Verkäufer haftbar? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wieso versuchst Du Dir Dein Recht selbst zu basteln? BGH Urteil lesen und verstehen. Wenn Du Ralf nicht glaubst, nimm Dir einen (bezahlten)...

  1. #21 Baufuchs, 03.10.2014
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    Baufuchs Gast

    Wieso versuchst Du Dir Dein Recht selbst zu basteln?

    BGH Urteil lesen und verstehen.

    Wenn Du Ralf nicht glaubst, nimm Dir einen (bezahlten) Anwalt und versuch Dein Glück.
     
  2. #22 Baufuchs, 03.10.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 03.10.2014
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    Baufuchs Gast

    Das Problem bei dem Versuch Haftung wg. Arglist (und etwas anderes kommt bei Haftungsausschluss gem. Vertrag nicht in Frage) ist der Nachweis dieser Arglist.

    Dieser Nachweis ist i.d.R. schwierig bis unmöglich.

    Nachtrag:
    Tipp für Käufer von Bestandsimmobilien;
    Prüfen, ob für das, was verkauft wird auch Baugenehmigungen vorhanden sind.
     
  3. #23 fordjens, 03.10.2014
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    ..die Problematik mit der Arglist versteh ich aber was ist mit "versteckten Mängeln"

    lt. Kaufvertrag "..versichert der VK, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind."

    ..der nimmt selbst, oder veranlasst im Zuge des Ausbaus die Entfernung von 3 Stützen ..ist zu diesem Zeitpunkt Bauherr und hätte sich eben bei eigener Unkenntnis Wissende hinzuholen müssen und dass ist kein versteckter Mangel??
     
  4. #24 Baufuchs, 03.10.2014
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    Baufuchs Gast

    Juristen kennen den Begriff "versteckte Mängel" nicht.

    Wohl aber "Arglist".

    Arglist bedeutet, dass dem Verkäufer ein nicht sichtbarer, aber wesentlicher und damit offenbarungspflichtiger Mangel bekannt war, den er aber nicht angibt (offenbart).

    Kann man einem Verkäufer dies nachweisen, haftet er.

    Kannst Du das in Deinem Fall?
     
  5. #25 fordjens, 03.10.2014
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    ..ich lese das ..und verstehe das ..wie aber oben drüber geschrieben..

    "er" hat vor einem Jahr das DG ausgebaut..

    -entfernt oder läßt 3 statisch relevante Stützen entfernen (würde ich mal sagen auf jeden Fall WESENTLICH und OFFENBARUNGSPFLICHTIG)
    -wie auf den Bilden erkennbar sind die Pfetten im großen Bereichen verkleidet, also NICHT SICHTBAR

    Der Statiker schreibt in seinem Protokoll von "Gefahr in Verzug"

    Schöner und eindeutiger gehts doch gar nicht?!?
     
  6. #26 Baufuchs, 03.10.2014
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    Baufuchs Gast

    Dem Verkäufer war nicht bewusst, dass die vorgenommenen Änderungen 1.) genehmigungspflichtig und 2.) statisch relevant waren.

    Wie dann Arglist nachweisen?
     
  7. #27 fordjens, 03.10.2014
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    ..also gilt halt hier dann doch (obwohl ja selbst in der HBO anders formuliert.. )

    Unwissenheit schützt vor rechtlicher Belangung..??

    ..kann die "Gegeseite" dies wirklich so aufziehen??

    das "statisch relvant" finde ich halt auch sehr interessant.. es war nicht 1.. sondern 3!

    jedes Kind, dass mit LEGO spielt, weis, dass das nicht klappen kann?!?

    ..aber dennoch! vielen Dank für deine Beteiligung und die wertvollen Informationen.. das ich die Welt gerade nicht mehr verstehe, kann sich jeder nachvollziehen..
     
  8. BJ67

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    Es gibt auch unkluge Kinder, die die Steine nach wie vor ohne Versatz aufeinander stapeln. Auch schaffen nicht alle Kinder das Klassenziel oder den angestrebten Schulabschluß. Und manchen Kindern sind die Steine egal, die spielen lieber mit Puppen.

    Sollte dein Verkäufer von der Ausbildung einen Abschluß ab Techniker aufwärts im Maschinenbau, Holzbau oder Bauberuf haben, dürftest dir eventuell der Nachweis des "hätte wissen müssen" gelingen. Ist er zum Beispiel aber Postbote (nur Beispiel, ich achte alle Postboten, weil die bei Wind und Wetter pünktlich und freundlich zustellen), muss er von Statik etc keinen Plan haben.

    Damit erkennt er nicht diesen Mangel, für ihn ist es keiner, und er handelt aus genau diesem Grund nicht arglistig.
     
  9. #29 Pruefhammer, 04.10.2014
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    also wenn ich Richter wäre, dann würde ich fragen: "Sie halten es für offensichtlich, dass das nicht funktionieren kann, aber bei einer sicherlich stattgefundenen ausführlichen Besichtigung des Hauses vor dem Kauf ist Ihnen das dann auch nicht aufgefallen?"
    Das ist dann irgendwo von der Argumentation widersprüchlich. Und das Argument zu bringen, dass das einem "Legokind" nur bei Ausführung ausfällt später aber so gar nicht mehr...schwer vorstellbar.
     
  10. #30 Alfons Fischer, 04.10.2014
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    Ein m.E. wichtiges Thema wurde jetzt schon mindestens drei Mal angesprochen, Sie sind aber immer noch nicht darauf eingegangen. Darum nochmal etwas deutlicher:
    Wenn für den Dachausbau keine Baugenehmigung vorliegt ("Trockenboden", nicht Wohnräume), könnte es sich bei diesem um einen Schwarzbau handeln.
     
  11. #31 Baufuchs, 04.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Welchen Auftrag hatte der vom TE beauftragte "Immobilienbewerter"?

    U.u. könnte sich da eine Haftung für den nichterkannten Schwarzbau ergeben.
     
  12. #32 Gast036816, 04.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    fordjens - verdeckte mängel nachzuweisen ist genau so schwierig, wie arglist nachzuweisen. ich kenne kein verfahren, in dem verdeckte mängel zu einem urteil führten, in dem der vermeintliche mängelverursacher zum schadensersatz verpflichtet wurde. du hast gekauft wie gesehen. du hättest dir vor dem kauf den hier eingestellten grundriss zeigen lassen müssen, da sind die fehlenden stützen offensichtlich. hättest du einen sachverständigen zur besichtigung dabei gehabt, hätte der sich bestimmt am kopf gekratzt und gefragt, was das für eine pfette sein muss, die 12 m frei überspannt. die muss eine höhe von ca. 60 cm haben, wenn es so etwas als holzprofil gibt.

    ich schätze, dass der schadensersatz bei dir hängen bleibt. näheres wird dir der anwalt deines vertrauens erklären.
     
  13. #33 fordjens, 04.10.2014
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    Also wir hatten davon Kenntnis, das der Ausbau nicht genehmigt ist, bzw. gemeldet ist.

    Ob er auch durch Schwarzarbeit errichtet wurde? Sicher auch.

    Auf Nachfrage erhielten wir hierzu die Aussage: Das Machen hier alle so.. (nicht gemeldeter Wohnraum)

    Bezüglich der ausgeführten Arbeiten erhielten wir aber die Auskunft, dass dies alles eine Firma gemacht habe.

    Was jetzt aber wohl alles nicht mehr so zu sein schein, denn als wir wegen Rechnungen bezüglich der Fliesenablösungen im Bad nachfragen (ist ja keine 2 Jahre her.. wenn wenigsten diese Aussagen bezüglich der Zeitangaben stimmen..) erhielten wir die Auskunft: das wurde "schwarz" gemacht gemacht..

    Auf weitere Nachfrage zu den anderen Rechnung erhielten wir die Auskunft, dass diese beim Steuerberater seien..
     
  14. #34 wasweissich, 04.10.2014
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    wasweissich Gast

    Das wird ja immer interessanter....

    Wissend einen schwarzbau kaufen ist schon sehr mutig .oder doch eher fahrlässig ?oder seeeehr unkug ?

    Und das es alle so machen , macht die sache nicht besser.
     
  15. #35 Florian72, 04.10.2014
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    Herzlichen Glückwunsch! Mit der schriftlichen Dokumentation hier im Forum, dass ihr es schon vor Kauf wusstet, kannst Du Dir sicher alle Ansprüche in die Haare schmieren bzw. von Deinem eigenen Konto abbuchen!!
     
  16. #36 fordjens, 04.10.2014
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    ..also bin ich in der Pflicht bei einer max. 2 Stunden Hausbesichtigung Bausubstanz mit Statik mit einem entsprechenden Sachverständigen auf Soll/Ist zu prüfen.. Mir von allen Umbauen/Instandhaltungen/Neuerungen Rechnungen und Belege vorlegen zu lassen. Sorry.. wer macht das?
    Weiter.. vorher soll ich wissen wozu man einen Fachmann braucht.. oder was man wirklich selber machen kann oder in Nachbarschaftshilfe..?

    Was ich weiß ist z.B. das Arbeiten an der E-Anlage nur von ausgebildet Fachkräften ausgeführt werden sollten.. Da hier unmittelbar bei Fehlern Gefahr entstehen.

    Dazu sollte nach meinem Rechtsempfinden auch ein solch Massiver Einbau in die Statik gehören..
     
  17. H.PF

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    Wenn du der Meinung bist das dir 2 Stunden nicht reichen um alles komplett zu prüfen dann musst du halt 2 Tage, 2 Wochen, 2 Monate Zeit dafür nehmen. Du hast eine hohe Summe Geld ausgeben, ohne dir ausreichend Zeit zum Prüfen zu nehmen und du hast es doch gekauft, mit dem Wissen das es ein Schwarzbau ist.

    Wie willst du da noch auf einen verschwiegenen Mangel pochen?

    Mich würde es nicht wundern, wenn da die Finanzkeule dich selber trifft...
     
  18. #38 familieri, 04.10.2014
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    Wer ein Haus kauft in dem er sich nur 2 Stunden aufgehalten hat (und dabei ist der Zustand des Hauses total egal) macht ja schon was falsch. So wenig Zeit / Termine in einer Wohnung habe ich mir nichtmal bei Mietwohnungen genommen.

    Da geht man rein, schaut sich alles mal grob an und wenn der erste Eindruck passt lässt man sich alle Dokumente geben. Lässt die prüfen und geht dann mindestens noch X-mal rein.

    Vor Allem wenn man weis, das gewisse Unterlagen nicht vorhanden sind (nicht genehmigter Ausbau).

    Zum Thema: wenn dir hier im Ansatz geholfen werden soll, solltest du dich vielleicht erst einmal selber sortieren. Und dann die wichtigen Punkte der Reihe nach Sortierung und auflisten. Die die Situation so auslegen, wie sie dir am besten passt bringt ja auch nix. Einen Gutachter holen, der das schreibt was du lesen willst und eh offensichtlich ist und danach erzählen das du zum Teil schon vor dem Kauf wusstest das es dafür keine Genehmigungen und Rechnungen gibt ist ja schon der Fläche Ansatz. Auch dir erst einmal jemanden mit dem du die Abwicklung und Informationen des Kaufes rekonstruiert und erst dann können doch Hebel in Bewegung gesetzt werden die die Richtung vorgeben.


    Mich wundert, das "Michel" sich vor dem Kauf eines neuen Flachbild-TV oder eines Auto länger und intensiver damit beschäftigen kann, als mit dem Hauskauf / -Bau
     
  19. #39 Gast036816, 04.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    neben der erforderlichen korrektur der standsicherheit des dachs wird jetzt auch noch das nachholen der fehlenden baugenehmigung zum dachausbau erforderlich. wenn du pech hast und die BGF bereits ausgeschöpft ist, dann kannst du das dach nicht nutzen - also vorher erkundigen und rechnen lassen.

    da du wissend das haus mit nicht genehmigten dachausbau gekauft hast, kannst du den gang zum anwalt sparen und das geld in mängelbeseitigung, planung und baugenehmigung stecken. verbuch alles einfach unter lehrgeld.
     
  20. BJ67

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    ... und dann beim Bauamt sagen "Die Nachbarn x und y haben dass auch so". Das macht dann richtig Freunde.
     
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