Schall- und Wärmeschutz Fenster

Diskutiere Schall- und Wärmeschutz Fenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, gibt es für den Schallschutz und Wärmeschutz von Fenstern in Neubauten DIN-Vorschriften? Was gilt bei Neubauten als vereinbart, wenn...

  1. #1 Pauline46, 17.09.2004
    Pauline46

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    Hallo,

    gibt es für den Schallschutz und Wärmeschutz von Fenstern in Neubauten DIN-Vorschriften?
    Was gilt bei Neubauten als vereinbart, wenn nichts im Kaufvertrag geregelt ist außer der Aussage "Wärmeschutzverglasung" und "2-Scheiben-Isolierglas"?

    Viele Grüße

    Pauline
     
  2. #2 Gast23627, 17.09.2004
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Wenn nichts besonderes vereinbart ist..

    Hallo Pauline
    ...gilt
    Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
    Anlagentechnik bei Gebäuden
    (Energieeinsparverordnung - EnEV)
    Vom 16. November 2001

    weitere Anforderungen bez. eines erhöhten Schallschutzes müssen vorher vereinbart werden.

    Freundliche Grüße
     
  3. #3 bauhexe, 17.09.2004
    bauhexe

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    Die Aussage im Vertag ist gar NIX wert, auch die DIN hilft da nicht viel, typischer Dummenfang (Entschuldigung für den Ausdruck).
    Falls es weitere Aussagen gibt, zu EnEV eventuell, könnte man da noch versuchen einen Wert herauszufinden.
    Fenster gibt es mit verschiedenen U- Werten, wie immer gilt je schlechter um so billiger. Ist der U- Wert des Glases höher als 1,1, wird der Gesamtwert des Fensters (enthält Glas - und Rahmenwerte) wahrscheinlich schlechter als 1,3. Diese Werte würde ich nach heutigem Stand als nicht mehr zeitgemäß für den Wohnungsbau einordnen.
     
  4. #4 Pauline46, 17.09.2004
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    U-Wert

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Leider wurde natürlich zu den anderen schwammigen Aussagen im Kaufvertrag auch keine Aussage zum U-Wert oder der EnEV getroffen (falls wir jemals nochmal bauen...)

    Gibt es da denn Mindestanforderungen oder Aussagen zum aktuellen Stand der Technik bzw. zur Aussage "übliche Anforderung" bzw. "zeitgemäß"? Ich muss jetzt auf den Bauträger zugehen und möchte da argumentieren können.

    Viele Grüße

    Pauline
     
  5. #5 Georg Battran, 18.09.2004
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    Von Amtswegen

    Hallo Pauline

    Herr Schrage hat Recht! Wenn heute jemand anders als ENEV baut, dann kommt in einem Beweisverfahren der Gutachter und der prüft wann die Ausführung des Baues war und was in den einzelnen Verträgen geschrieben worden ist. Das gilt sowohl für das innenverhältnis Bauträger - Fensterbauer wie auch Bauträger Kunde. Und es gibt auch Vorgaben die der Bauträger von Amtswegen einhalten muß. darunter fallen so angaben wie Dachneigung aber auch Schallschutz. Sie sollten also zur Gemeinde gehen und dort die Auflagen die für das Wohngebiet in dem Sie ihren Bau gekauft haben einsehen. Dort sollten Angaben über Mindestschallschutz zu finden sein.
    Ferner würde ich mir vom Bauträger bestätigen lassen mit welchen Produkten die Ausführung der Arbeiten hergestellt worden ist. Damit kann u. Umständen im Schallschutzbereich festgehalten werden ob die geforderten Werte überhaupt erreichbar sind.

    Mit freundlcihen Grüßen
     
  6. #6 Pauline46, 18.09.2004
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    Danke.

    Ich habe den Bauträger heute angeschrieben und um Produktdatenblätter gebeten. Er hasst mich zwar bereits ("ständig wollen Sie mich festnageln...."), aber da muss er durch. :D :D

    Danke auch insgesamt für die Hilfe hier im Forum, das bringt uns wirklich ein großes Stück weiter, wir wissen wenisgtens, welche Fragen wir stellen müssen.

    Viele Grüße

    Pauline
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    von festnageln kann überhaupt keine rede sein!
    enev-nw -> erf. u-wert fenster -> gewählter u-wert.
    "normal" sind da glas-u-werte von 1,0...1,2 und rahmen-u-werte um die 1,5.
    davon in die schlechtere richtung abzuweichen bringt nicht unbedingt die grosse einsparung und das, was gegenwärtig gebräuchlich (und daher günstig) ist, im vertrag zu fixieren, sollte dem BT nicht wehtun und für etwas mehr transparenz sorgen.
     
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