Schallschutz freistehendes EFH

Diskutiere Schallschutz freistehendes EFH im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; hallo, kann mir Jemand sagen ob es eine konkrete Anforderung fuer den (Aussenwand) Schallschutz eines freistehenden Einfamilienhauses, welches...

  1. #1 recort2, 02.09.2009
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    hallo,

    kann mir Jemand sagen ob es eine konkrete Anforderung fuer den (Aussenwand) Schallschutz eines freistehenden Einfamilienhauses, welches in einer ruhigeren innerstaedtischen Seitenstrasse, jedoch ca. 20m entfernt von einer relativ stark befahrenen Strasse (2 spurig mit 50 km/h Begrenzung) liegt?
    (Din 4109 hilft da nicht, oder?)

    danke
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.09.2009
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    Wenn im B-Plan und umzu nix steht - nicht. Warum auch?

    Es sind ja auch keine Lüftungsanlagen mit Aktivkohlefilter in der Nähe von Äckern oder Industrieanlagen vorgschrieben.

    Emmisionen sind zu begrenzen - nicht Immissionen.
    Nur wo das nicht sinnvoll geht, wird ein Schutz vor Immisionen festgeschrieben.
    Z.B. Flugschneisen oder BAB-Nähe.
     
  3. #3 recort2, 02.09.2009
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    danke - also verstehe ich das richtig: in der bauordnung steht was von "gebauede muessen einer ihrer nutzung entsprechenden schallschutz haben", der ist aber bei einem freistehenden EFH nicht definiert?
     
  4. #4 recort2, 02.09.2009
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    ..ach und B plan gab's nicht (paragraph 41 oder so bauen im aussenbereich)
     
  5. #5 recort2, 03.09.2009
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    for future reference: (stimmte naemlich leider gar nicht)
    Din 4109 tabelle 8 / aufenthalsraeume in wohnungen / laermpegelbereich II 56- 60 db / 30 db anforderung fuer aussenbauteile...
     
  6. Baucon

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    Hallo, recort2

    wenn Sie an einer innerstädtischen, beidseitig bebauten Seitenstraße wohnen, liegt ihr Einfamilienhaus bei 20m Abstand von der „relativ stark befahrenen Straße“ und einem Verkehrsaufkommen von >= 2000 Kraftfahrzeugen pro Tag bereits bei einem Beurteilungspegel am Tag von 61,5 dB und somit Lärmpegelbereich III. Die Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen beträgt hier 35 dB. Bei höherem Kraftfahrzeugaufkommen oder einer Hauptverkehrsstraße als „relativ stark befahrene Straße“ steigt der Beurteilungspegel weiter an.

    Um den geforderten Luftschallschutz einzuhalten, sind bei den Fassadenflächen die nicht unerheblichen Einflüsse aus Fenstern, Türen, Rolladenkästen, Aussparungen usw. zu berücksichtigen.

    In der VDI Richtlinie 4100 (Schallschutz von Wohnungen) werden z.B. in der Schallschutzstufe I auch für selbstgenutzte Wohnungen oder Häuser die Kennwerte des Beiblattes 2 zur DIN 4109 für den Luft- und Trittschallschutz zwischen Aufenthaltsräumen sowie für Geräusche aus Wasserinstallationen und haustechnischen Anlagen empfohlen.

    Um spätere Auseinandersetzungen über den geschuldeten Schallschutz zu vermeiden, wird in dieser Richtlinie dringend empfohlen, die gewünschte Schallschutzstufe vertraglich festzuschreiben.

    :winken
     
  7. #7 recort2, 04.09.2009
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    danke - in meinem fall gab's aber tatsaechlich 'ne offizielle angabe ueber den genannten Geraeuschpegel...
     
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