Schallschutz für Wohnungseingangstür im Neubau

Diskutiere Schallschutz für Wohnungseingangstür im Neubau im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Ralf, Vielen Dank vorab für deine ANtwort. Eine Frage zur Messung. Ich ahbe mir für mein Handy eine App zugelegt mit der ich dB...

  1. #21 Neo1706, 22.09.2011
    Neo1706

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    Hallo Ralf,

    Vielen Dank vorab für deine ANtwort.

    Eine Frage zur Messung.

    Ich ahbe mir für mein Handy eine App zugelegt mit der ich dB messen kann.
    Ist vielleicht nicht 100% korrekt wird aber sicherlich einen Anhaltspunkt geben.

    Es kann ja nicht an meinem Schreien liegen, sonst würde ich ja nicht auch alles von draußen hören.
    Wie könnte ich einen gleichbleibend Lauten Ton erzeugen ohne große investitionen?

    Wie muss ich genau eine solche Messung durchführen?
     
  2. R.B.

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    Da es hier nur um eine orientierende Messung geht brauchst Du irgendeine Schallquelle. Im einfachsten Fall ein CD-Spieler (notebook o.ä.) mit einer Test-CD oder Du spielst ein Audio-file ab mit einem konstanten Ton, beispielsweise 500Hz oder 1kHz.

    Den Lautsprecher positionierst Du innen in der Wohnung im Abstand von sagen wir mal min. 1m von der Tür entfernt, in 1m Höhe über dem Boden.

    Jetzt stellst Du Dich mit dem Pegelmesser draussen 1m entfernt von der Tür auf, Pegelmesser auch in einer Höhe von sagen wir mal 1m. Beobachte die Anzeige die das Grundgeräusch anzeigt.

    Die Lautstärke des Test-Tons stellst Du so ein, dass Du am Pegelmesser bei offener Wohnungstür eine eindeutige Anzeige ablesen kannst, Bsp.: 60dB(A) oder besser 70dB(A), also weit über dem zuvor gemessenen Grundgeräusch.

    Dann die Tür schließen und an gleicher Position erneut den Pegel messen. Dieser sollte deutlich niedriger liegen. Die Differenz wäre dann die Schalldämmung der Tür in dB.

    Immer abwarten bis man eine eindeutige Anzeige erhält. Ansonsten über einen längeren Zeitraum einen Mittelwert bilden.

    Das kannst Du mit mehreren Tönen (Frequenzen) wiederholen. Der Grund warum ich empfehle den Lautsprecher in der Wohnung aufzustellen ist, dass Du dann nicht das ganze Haus störst. Wichtig ist, dass man eine eindeutige Anzeige am Pegelmesser erhält, denn die Dinger sind bei niedrigen Pegeln nicht sehr genau. Du solltest zudem darauf achten, dass bei beiden Messungen gleiche Verhältnisse herrschen (nicht zwischen Lautsprecher und Pegelmesser stehen usw)

    ACHTUNG ! Das ist kein normiertes Verfahren, sondern dient ausschließlich einer groben Beurteilung der Schalldämmung!

    Sollte sich bei solchen Messungen jedoch herausstellen, dass die erwartete Schalldämmung bei weitem nicht erreicht wird, dann würde ich eine "richtige" Messung in Auftrag geben.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Eric

    Eric

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    Vor dem Beweis ist die Frage zu klären, was denn zu beweisen ist:

    Zu beweisen ist die Abweichung zwischen " Bau-Soll " und " Bau-Ist ". Das " Soll " legen die Parteien im Vertrag ausdrücklich oder konkludent fest. Also ist es eine Rechtsfrage, die allein der Richter zu klären hat. Aufgabe der Anwälte ist es, auf den Richter solange mit Argumenten einzuwirken, bis der Richter ( bestenfalls ) die jeweils eigene Auffassung übernimmt. Das " Ist " ist eine tatsächliche Frage, denn sie wird durch Messung vor Ort und anschließende Bewertung erledigt.

    Der geschuldete Schallschutz, also das Bau-Soll, ist nach der Rechtsprechung des BGH vom Richter durch Auslegung zu ermitteln. Welche Kriterien für die Auslegung heranzuziehen sind, steht in den Urteilen. Ein Schalldämmwert als Zahl muß daher von den Kaufvertragsparteien gerade nicht festgelegt worden sein. Der BGH weist insoweit zu Recht darauf hin, dass der durchschnittliche Kaufinteressent mit dB-Werten auch nichts anfangen kann.

    Die Erwerber als Laien orientieren sich an den Bauweisen und Qualitätsbeschreibungen in den Verkaufsunterlagen. Der BGH leitet hieraus die Anforderungen für den Schallschutz ab. Grob gesagt bildet er Wohnungstypen. Den Wohnungstypen weist er, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, Schallschutzanforderungen zu:

    Beispiele:

    Unsanierter Altbau, Schallschutz schlecht, geschuldet noch nicht einmal der Mindestschallschutz nach DIN 4109, sondern der Schallschutz, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes bei der überwiegenden Anzahl von gleichartigen Altbauten üblich war.

    Einfaches Gebäude ab den 50-iger Jahren in Billigbauweise, z.B. ( allerdings nur bedingt ) Neue Heimat, Mindestschallschutz.

    Gebäude mit üblichem Komfort, = Richtung erhöhten Schallschutz

    Luxuswohnung, Schallschutzklasse III, weil der Luxus sich nicht nur in den Oberflächen auszudrücken hat, denn dann wäre es nur ein " Blender ".

    Das Problem ist, dass es dann noch Zwischenformen gibt ( z.B. sanierte Altbauten ). Dort muß dann innerhalb der sich ergebenden Spanne ( z.B. SSK II zu III ) bewertet werden. Die Spanne muß man sich vorstellen wie die Mietpreisspanne in Vergleichsmietverträgen. Dort wird ja auch zunächst von einem zu bildenden Mittelwert ausgegangen und sodann die Abweichung nach oben oder unten bewertet.

    Der Richter muß dem SV vorgeben, was das Ergebnis seiner Auslegung ist. Er muß also entweder den dB-Wert oder ( ohne Zahlenangabe ) zumindest angeben, in welchem Bereich sich der geschuldete Schalldämmwert bewegt: z.B. im oberen Drittel der Spanne zwischen Mindestschallschutz und erhöhtem Schallschutz nach DIN 4109, Beiblatt 2.

    Dazu müßte der Richter dann allerdings die Schalldämmwerte in der DIN 4109 und in der VDI 4100 kennen und wissen, was sie bedeuten. Diese Kenntnisse sind aber idR nicht vorhanden. Er könnte den Sachverständigen vor Formulierung der Beweisfragen auffordern, ihn in das Thema einzuführen und ihm zunächst die Grundlagen für die von ihm geforderte Auslegung zu vermitteln. Das wird aber nicht getan. Vielleicht deswegen, weil dann erst Recht klar wäre, dass wir an den Gerichten viele Richter haben, die vom Bauen " null " verstehen. Insofern werden schwammige Beweisfragen gestellt, die es unzulässigerweise dem beauftragten SV überlassen, den geschuldeten Schallschutz ( = Sollwert ) selbst zu finden. Das verstößt dann gegen den Grundsatz, dass der SV nur den Istwert zu ermitteln hat.

    Vielleicht wirds jetzt besser mit dem Heft 1 " Schallschutz " von Staudt-Seibel. Dort wurde nämlich erstmalig versucht, die Schnittstelle zwischen Recht und Bautechnik fachübergreifend aufzudröseln. Ich meine, dass man damit dann ganz gut arbeiten kann ( wenn man es als Richter/Anwalt auch will ).
     
  4. #24 Neo1706, 23.09.2011
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    @ Rheinenhausmax

    Ich bin von 4 Parteien der einzige Eigentümer.
    Den Mietern ist der Zustand der hellhörigkeit bereits aufgefallen.
    Aber es hat sich bisher noch niemand beklagt.

    Der Bauträger sagte mir, dass diese Türen bei all seinen Bauvorhaben eingesetzt werden.
    Ich werde mich am Wochenende mal hinsetzen und einen Brief an den Bauträger verfassen.

    Ist dabei etwas besonderes zu beachten?
     
  5. #25 Livestrong, 23.09.2011
    Livestrong

    Livestrong Gast

    Genug Porto auf den umschlag?
     
  6. Roth

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  7. #27 jscheller, 05.01.2012
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    Gute Idee, zwei Ergaenzungen:
    1. Als Testgeraeusch am besten was konstant breitbandiges. Radiorauschen zwischen zwei Kanaelen eignet sich, wenn man es laut genug bekommt.
    2. Lieber von aussen nach innen messen - durch die Halligkeit des Treppenhauses wird ansonsten der durchtretende Schall ueberbewertet.

    Gruss, jscheller
     
Thema: Schallschutz für Wohnungseingangstür im Neubau
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