Schallschutz gegen Lärm aus Betrieb

Diskutiere Schallschutz gegen Lärm aus Betrieb im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, diesmal folgende Frage: In unserem Dorf, 40 Häuser, Ortslagenabgrenzung, Satzung, kein Bebauungsplan, hat der Nachbar eine Firma...

  1. hoelli

    hoelli

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    Hallo zusammen,
    diesmal folgende Frage:
    In unserem Dorf, 40 Häuser, Ortslagenabgrenzung, Satzung, kein Bebauungsplan, hat der Nachbar eine Firma für Werkzeugzubehör. Hier laufen während der normalen Arbeitszeiten Fräsen, CNC-Maschinen etc. Ist nervig, aber akzeptabel. Anders abends, nachts und am Wochende: da läuft eine Presse, die niedliche kleine Kunststoffteile preßt und rund um die Uhr läuft. Nun ist diese Werkstatt in einer ehehmaligen Garage untergebracht. Mir vielen Garagentoren, allerdings massiv gemauert in 24cm Bimsstein. Die Fenster stehen meistens auf, da es durch die MAschinen sehr heiß ist. Doch auch bei geschlossenen Toren und Fenstern ist die Presse deutlich zu hören.
    Jetzt die Frage: Ist das gesetzlich geregelt, wer wieviel Lärm wo machen darf? Für jeden Rasenmäher in der Mittagspause gibt`s gleich nen Anschiss!
    Wenn rechtlich nichts zu machen ist, welche baulichen Veränderungen wären erforderlich, um dem Lärm zu entkommen?
    Vielen Dank für ein paar gute Ideen, hölli!
     
  2. Eric

    Eric

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    §§ 1004, 906 BGB: Von meinem Nachbarn kann ich Unterlassung des Rasenmähens verlangen, wenn die Vorgaben im jeweiligen Landesimmisionsschutzgesetz bzw. in der TA-Lärm überschritten werden.

    Genauso ist das mit der Werkstatt in der Nachbarschaft hinter Bimsstein und offenen Fenstern und in der Nacht.

    Grenzwerte überprüfen lassen.

    Tipp: 1. Zunächst Einschreiten der zuständigen Behörde ( Gewerbeaufsichtsamt ? ) versuchen.

    2. Wird die nicht tätig hilft nur der Zivilrechtsweg, d.h. Sie müssen selbst gegen den Nachbarn vorgehen.

    Vorher den Nachbarn auf die Lärmbelästigung hinweisen und höflich um Abhilfe bitten.
     
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