Schallschutz in Flughafennähe

Diskutiere Schallschutz in Flughafennähe im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Gemeinde und Fachleute, * wir haben ein EFH errichten lassen im Einzugsbereich des zukünftigen Flughafen BER (sofern er jemals fertig wird...

  1. #1 sierrastar, 12.05.2015
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    Berlin
    Hallo Gemeinde und Fachleute,

    *

    wir haben ein EFH errichten lassen im Einzugsbereich des zukünftigen Flughafen BER (sofern er jemals fertig wird und nicht einfach ein Einkaufszentrum oder Baumarkt draus gemacht wird).

    *

    Das „Problem“ was ich jetzt habe ist jedoch der Schallschutz, der in der Baugenehmigung gefordert wurde bzw. vielmehr die Umsetzung dessen.

    *

    Gemäß Baugenehmigung ist mit einem äquivalenten Dauerschallpegel von 65 db (A) zu rechnen und DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ soll Anwendung finden.

    *

    Jetzt ist das Haus zwar fertig und es musste auch zusätzlich etwas für den Schallschutz angepasst werden, wobei die Anpassung aus stärkeren Porenbetonsteinen (365mm Porenbeton-Plansteine PP2, DM (400 kg/m³)) und Fenstern mit Schalldämm-Maß Rw (C; Ctr) 37 (-1;-6) db bestand.

    Wie sieht es eigentlich mit dem ganzen Rest der Außenhülle und des Aufbaus aus?

    Wir haben zusätzlich eine dezentrale Lüftungsanlage in regulärer Ausführung (Rw *9db) und hinsichtlich der Dämmung zwischen OG und Kaltdach (Satteldach) wurde auch nichts geändert, da liegt unter Betondachsteinen mit entsprechender Trag- und Konterlattung 240er Klemmfilz WG035 drin. Sämtliche Zimmer im OG sind in Trockenbauweise mit einfach beplankten Wänden, Decken und Schrägen ausgeführt.

    Einen Nachweis zum eingehaltenen Schallschutz und welche Maßnahmen, außer der Fenster und der dickeren Außenwände, getroffen wurden habe ich auch auf Nachfrage bei der Baufirma nicht erhalten.

    *

    Kann mir irgendwer sagen was noch zum Schallschutz dazugehört oder ob das schon völlig ausreichend ist. Leider werde ich aus den ganzen Angaben in der DIN 4109 nicht sonderlich schlau und auch die hiesige Bauordnung besagt nur es muss der Nutzung und dem Standort entsprechenden Schallschutz haben.

    *

    Vielen Dank schonmal
     
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