Schallschutz Wohneigentum

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  1. skalli

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    Hallo,
    meine Frau und ich haben uns letztes Jahr ein neues Reihenmittelhaus nach Wohneigentumsgesetz ohne reale Teilung gekauft. Leider haben wir ein ziemliches Problem mit dem Schallschutz zur Außenwohnung. Nun habe ich in der Baubeschreibung gelesen, dass die Innenwände
    -tragend 17,5 /11,5cm –nicht tragend 11,5cm aus Kalksandstein sind. Leider wussten wir beim Kauf noch nicht, hier auf eine doppelschalige Wand zu achten. Man hört in der Nachbarwohnung lachen, lautes reden, fernsehen und nachts bin ich letztens vom Hundegebell aufgewacht. Leider ist dass für uns jetzt alles sehr ärgerlich. Bevor ich hier jetzt etwas unternehme, weis jemand ob ich hier eine Chance auf Ausbesserung bzw. Schadensersatz beim Bauträger habe. Nachfrage bei diesem ergab, es ist alles nach DIN gebaut und abgenommen. Die Kosten (mehrere Tausend EUR) für eine Prüfung durch einen Sachverständigen könnte ich mir sparen
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Die Frage wäre erst einmal welcher Schallschutz geschuldet ist.

    In 2. Linie dann ob Mängel an der Konstruktion vorhanden sind (vermeidbare Schallbrücken usw.) und ob bei Mangelfreier Ausführung der Schallschutz besser wäre als der Ist - Zustand.

    Ohne eigene Fachleute kommt man da nicht weiter.
     
  3. Eric

    Eric

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  4. skalli

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    ok, besten dank!
     
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