Schallschutznachweis

Diskutiere Schallschutznachweis im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Forum, wir haben in unserer DHH ein Schallschutzproblem zur Nachbarhaushälfte. Auf meine Bitte an unseren Bauträger, mir den...

  1. laermi

    laermi Gast

    Hallo Forum,
    wir haben in unserer DHH ein Schallschutzproblem zur Nachbarhaushälfte.
    Auf meine Bitte an unseren Bauträger, mir den bauphysikalischen Nachweis bzgl. Schallschutz unserer Doppelhaushälfte zu übersenden (normalerweise Bestandteil des Bauantrages) antwortete mir dieser: "Ein Schallschutznachweis für Einfamilienhäuser wird nicht gefordert und ist somit auch nicht erstellt worden. Die maßgebende einschlägige Norm für den Schallschutz ist die Din 4109. Vertragsgemäß ist für Ihr Bauvorhaben die Ausgabe Nov. 1989 der Din 4109 maßgebend...... >= 57 DB Schalldämmaß der Gebäudetrennwand...."

    Ist dieses so richtig? Vertraglich ist nichts bestimmt worden, ich habe aber vor Vertragsabschluß mir die verwendeten Steine und deren Rohdichteklasse geben lassen (Gebäudetrennwand zweischalig mit 17,5cm Steinen KS Rohdichte 1,4 und einer 3 cm Fuge mit Mineralwolle, Kellergeschoß mit umlaufenden Umfassungswänden, ab EG vollständig getrennt. Wie ist das jetzt mit den aRdT? Auf was habe ich Anspruch und ist es tatsächlich so, daß dem Bauantrag kein Schallschutznachweis beigelegt werden musste??
    Vielen Dank für Eure Antworten!
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Bevor ich tiefer einsteige:

    "Ein Schallschutznachweis für Einfamilienhäuser wird nicht gefordert" ist die falsche Antwort, wenn es um ein Doppelhaus geht.
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Anspruch haben Sie auf das, was mit der vertragsgemäßen Konstruktion normalerweise technisch möglich und erreichbar ist. Das kann über die Mindestanforderung der DIN 4109 hinausgehen.

    Zitat:

    "Zwar haben die Parteien dazu keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen. Einer ausdrücklichen Vereinbarung steht jedoch gleich, dass bestimmte Schalldämmmaße mit der vertraglich geschuldeten Ausführung der Bauleistung zu erreichen sind (BGH, NJW 1998, 2814 [2815])."

    Quelle:

    http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/super-illu/urteilssuche/01497/
     
  4. Eric

    Eric

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    Beim Schallschutz kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Die DIN 4109 ist also praktisch nur Prüfnorm, wenn es darum geht, ob der vertraglich vereinbarte Schallschutz erfüllt ist, insbesondere: Mindestschallschutz > erhöhter Schallschutz

    Zur Klärung der Frage, was vertraglich vereinbart ist, wird grob umrissen wie folgt vorgegangen:

    1. Ist der Schallschutz im Vertrag ausdrücklich geregelt?
    - in der Regel - wie hier -leider nein -

    2. Ergibt sich aus den sonstigen Umständen eine zumindest stillschweigende Vereinbarung zum Schallschutz?

    Das ist eine Frage der Auslegung. Herangezogen wird dafür unter anderem, welchen Standard das Haus hat. Luxus- und deutlich gehobener Standard werden als Indiz für erhöhten Schallschutz verstanden.

    In diesem Zusammenhang wird auch danach gefragt, welches Schalldämmaß mit der vereinbarten Konstruktion bei mangelfreier Bauweise zu erzielen ist. Dann ist, wie Bruno bereits ausgeführt hat, geschuldet das Schalldämmaß bei mangelfreier Ausführung.

    Frage an Bruno daher: Welches Schalldämmaß ist bei der von laermi beschriebenen Konstruktion zu erreichen ist. Gibts dafür zum Anhalt Tabellen?

    3. Wenn die vorgenannten beiden Ebenen offen bleiben, dann gilt der Mindestschallschutz mit 57 dB als vereinbart, es sei denn der Unternehmer hat bei Vertragsabschluß ausdrücklich erklärt, daß auch dieses Schalldämmaß nicht erreicht wird, und der Bauherr hat dies in Kenntnis der sich daraus ergebenen Folgen ( Höllenlärm ) akzeptiert.
     
  5. Bruno

    Bruno

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    @Eric:

    DIN 4109 Beiblatt 1 Tabelle 6 enthält eine Menge solcher Werte:

    <table border="1" cellpadding="5" cellspacing="0"> <tr> <th bgcolor="#eeeeee"><font><b>Spalte</b></font><b><br> <br> </b></th> <th bgcolor="#eeeeee"><font><b>1</b></font><b><br> <br> </b></th> <th bgcolor="#eeeeee"><font><b>2</b></font><b><br> <br> </b></th> <th bgcolor="#eeeeee"><font><b>3</b></font><b><br> <br> </b></th> </tr> <tr> <th rowspan="3" bgcolor="#eeeeee"><font><b>Zeile</b></font><b><br> <br> </b></th> <th rowspan="3" bgcolor="#eeeeee"><font><b>Bewertetes Schalld&auml;mm-Ma&szlig; <i>R'</i> <sub>w,R</sub> dB</b></font><b><br> <br> </b></th> <th colspan="2" bgcolor="#eeeeee"><font><b>Rohdichteklasse der Steine und Wanddicke der Schalen bei zweischaligem Mauerwerk</b></font><b><br> <br> </b></th> </tr> <tr> <th colspan="2" bgcolor="#eeeeee"><font><b>Beiderseitiges Sichtmauerwerk</b></font><b><br> <br> </b></th> </tr> <tr> <th bgcolor="#eeeeee" valign="top"><font><b>Stein- Rohdichteklasse</b></font><b><br> <br> </b></th> <th bgcolor="#eeeeee" valign="top"><font><b>Mindestdicke der Schalen ohne Putz mm</b></font><b><br> <br> </b></th> </tr> <tr> <td><font>1<br> 2<br> 3<br> 4</font><br> <br> </td> <td><font>57</font><br> <br> </td> <td><font>0,6<br> 0,9<br> 1,0<br> 1,4</font><br> <br> </td> <td><font>2 x 240<br> 2 x 175<br> 2 x 150<br> 2 x 115</font><br> <br> </td> </tr> <tr> <td><font>5<br> 6<br> 7<br> 8</font><br> <br> </td> <td><font>62</font><br> <br> </td> <td><font>0,6<br> 0,9<br> 0,9<br> 1,4</font><br> <br> </td> <td><font>2 x 240<br> 175 + 240<br> 2 x 175<br> 2 x 115</font><br> <br> </td> </tr> <tr> <td><font>9<br> 10<br> 11<br> 12<br> 13</font><br> <br> </td> <td><font color="#ff3300">67</font><br> <br> </td> <td><font>1,0<br> 1,2<br> </font><font color="#ff3300">1,4</font><font><br> 1,8<br> 2,2</font><br> <br> </td> <td><font>2 x 240<br> 175 + 240<br> </font><font color="#ff3300">2 x 175</font><font><br> 115 + 175<br> 2 x 115</font><br> <br> </td> </tr> </table>
     
  6. Eric

    Eric

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    Danke Bruno.

    Verstehe ich richtig > erhöhter Schallschutz?
     
  7. Bruno

    Bruno

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    "Erhöhter Schallschutz" ist eine Anforderung und kommt im Zusammenhang mit der Tabelle 6 nicht vor. Die Tabelle befasst sich mit Werten, die bei sorgfältiger Ausführung erreichbar sind, also mit den Werten, auf die der BGH abzielt. Das steht in DIN 4109 Beiblatt 1 über der Tabelle:

    2.3.3 Ausführungsbeispiele

    Beispiele für erreichbare Schalldämm-Maße zweischaliger Wände aus zwei schweren, biegesteifen Schalen mit durchgehender Trennfuge und Ausführung nach Abschnitt 2.3.1 mit Normalmörtel,
    - als beiderseitiges Sichtmauerwerk,
    - mit beiderseitigem 10 mm dicken Gips- oder Kalkgipsputz (P IV),
    - mit beiderseitigem 15 mm dicken Kalk-, Kalkzement- oder Zementputz (P I, P II, P III)
    sind in Tabelle 6 angegeben. Die Werte gelten nur bei sorgfältiger Ausführung der Trennfuge.
     
  8. laermi

    laermi Gast

    Schallmessung durchgeführt.
    Ergebnisse:
    Luftschallmessung: 67db
    Trittschallmessung Flur: 38db
    Trittschallmessung Treppe: 40db

    Trotz massiven Trittschallbelästigungen aus dem Nachbarhaus liegt alles im erhöhten Schallschutz. Scheint wohl an der Messweise zu liegen, die die tiefen störenden Frequenzen nicht beachtet. :mauer
    Mein Tipp: Sollte sich jemand nur von der Treppe, von Trittschall und von Stühlerücken aus dem Nachbarhaus gestört fühlen, sollte er sich die Messung - und den damit verbundenen vierstelligen Euro-Betrag - sparen, da sie einem bei diesen Geräuschen eh nicht weiterbringt :irre
    Gruß Laermi
     
Thema: Schallschutznachweis
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