Schenkung Grundstück / dann bauen / geht folgendes?

Diskutiere Schenkung Grundstück / dann bauen / geht folgendes? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Du zahlst allerdings dann für etwas, was dir niemals gehören wird. Birgt auch so seine Gefahren. Ja. Das hatte eine ehemalige Arbeitskollegin von...

  1. #21 Musketier, 18.10.2012
    Musketier

    Musketier

    Dabei seit:
    26.07.2012
    Beiträge:
    76
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Buchhalter
    Ort:
    Sachsen
    Ja. Das hatte eine ehemalige Arbeitskollegin von mir. Darlehensvertrag unterschrieben, im Grundbuch aber kein Eintrag.
    War für Sie dann nicht lustig, nachdem sich die beiden getrennt haben.

    Deswegen möchte retep12 wahrscheinlich das lebenslange Wohnrecht.
    Die Frage ist dann nur, will man nach einer eventuellen Trennung trotzdem noch zusammen wohnen?
     
  2. #22 Baufuchs, 18.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich würde mich da mal von einem Anwalt beraten lassen.

    Übernahme Zins/Tilgung gegen Wohnrecht bedeutet wohl auch : Kein Zugewinn
    Warum das Wohnrecht? Darlehensvertrag mit unterschreiben, nicht ins Grundbuch gehen, aber im Fall einer Trennung den Zugewinn mitnehmen.

    Dann muss zar u.U. bei Trennung die Hütte verkauft werden, aber eine lebenslange Zwangswohngemeinschaft kann´s ja auch nicht sein...
     
  3. #23 rotstift68, 19.10.2012
    rotstift68

    rotstift68

    Dabei seit:
    11.05.2012
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Vielleicht müssen wir uns auch nicht sooo viel Mühe geben, Leute bei Betrügereien zu unterstützen.

    Egal, ob es um Unterhaltszahlungen oder Insolvenzen geht, es würde jemand um sein gutes Recht gebracht.

    Ich beteilige mich jedenfalls nicht an derartigen Tipps.

    Sollte ich mit meiner Vermutung falsch liegen, entschuldige ich mich aber auch gern....
     
  4. #24 retep12, 19.10.2012
    retep12

    retep12

    Dabei seit:
    05.09.2012
    Beiträge:
    111
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    SAP Berater
    Ort:
    NRW
    Hallo, nur zur Klarstellung:

    Es geht hier weder um Unterhaltszahlungen, Insolvenzen oder dass jemand um sein gutes Recht gebracht werden soll, oder um sonstige "Betrügereien"!

    ...das nur zum Thema: "...entschuldige ich mich aber auch gern...."

    Es gibt auch noch (unzählige) andere Gründe um hier diese Fragen zu stellen.
    Wichtig für mich waren die Antworten und keine evtl. Erklärungen wie wieso weshalb warum.
    Und die konstruktiven Antworten waren ok für mich. Vielen Dank nochmals an alle.

    Gruss retep12
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wir sollten aber auch mit Unterstellungen vorsichtig sein. Ohne alle Details zu kennen, kann man das nicht beurteilen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #26 rotstift68, 19.10.2012
    rotstift68

    rotstift68

    Dabei seit:
    11.05.2012
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    OK, dann nochmal sorry für die Unterstellung. Aber wenn man keine Erklärung vorbringt, liegt leider ein solcher Verdacht nah.

    Ich kenne nur einige Fälle wo jemand um seinen Unterhalt oder um sein Geld von Leuten gebracht wird, die ihr Vermögen verstecken und verschleiern. Das sollten wir hier nicht unterstützen.

    Wenn es in Deinem Fall anders ist, kein Problem.
     
  7. #27 Jojo0123, 21.10.2012
    Jojo0123

    Jojo0123

    Dabei seit:
    19.04.2012
    Beiträge:
    87
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Laie
    Ort:
    München
    Naja, sollten die beiden im gesetzlichen Güterstand verheiratet sein gilt der Zugewinn der Wertsteigerung auch ohne GB Eintrag. Aber seine selbst aufgewendeten Leistungen sind dann wieder schwer zu belegen. Kann also wirklich einige Fallen geben. Am besten gemeinsam von einem Familienrechtsanwalt oder Notar beraten lassen.
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Die Details zur aufgewendeten Leistungen sind hier auch zweitrangig. Es zählt der "Wert" zum Zeitpunkt zu dem der Zugewinn(ausgleich) zu ermitteln ist. Das geschenkte Grundstück (auch falls geerbt oder vorgezogenes Erbe) werden dann dem Anfangsvermögen der Frau zugerechnet, auch wenn sie die Schenkung/Erbe während der Ehe erhielt.

    An irgendwelchen Eigentumsverhältnissen ändert sich auch nichts.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #29 aolbernd, 26.10.2012
    aolbernd

    aolbernd

    Dabei seit:
    11.08.2010
    Beiträge:
    54
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Berlin
    Wenn Dein Mann nicht ins Grundbuch will, dann soll er doch eine Kapitalgesellschaft gründen und Dich als GF einsetzten. Die Kapitalgesellschaft kann dann den Kradit nehmen und auch im Grundbuch stehen. Dann tritt Dein Mann offiziell nicht in Erscheinung, da KG eine juristisch eigenständige Person.
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Sofern die Kapitalgesellschaft den Kredit bekommt. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  11. Gwenny

    Gwenny

    Dabei seit:
    16.12.2011
    Beiträge:
    937
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Hamburg
    Kannst Du das bitte genauer erläutern. Danke
     
  12. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das ist nur eine unnötig komplizierte Konstellation.

    Abgesehen davon, dass der Mann dann als Gesellschafter im Gründungsvertrag steht, was auch öffentlich nachlesbar ist, kriegt die Kapitalgesellschaft keinen Kredit ohne dass der Gesellschafter den Kreditvertrag mit unterschreibt. Die GmbH hat ja keinerlei Sicherheiten und je nach Gründung auch kein nennenswertes Eigenkapital. Es ist auch gut möglich, dass die Bank sich weigert einen Kreditvertrag mit der GmbH abzuschließen, und stattdessen nur einen Kreditvertrag mit dem Gesellschafter macht, der dann das Geld in die GmbH einlegen kann.

    Abgesehen davon ist die GmbH bilanzierungs- und publikationspflichtig. d.h. Man muss regelmäßig Bilanzen erstellen lassen, was wiederum Kosten verursacht, selbst wenn nur eine Hand voll Buchungen anfällt, und diese Bilanzen müssen auch veröffentlicht werden (auch bei kleinen GmbH´s), was auch Geld kostet.

    Viel Aufwand für Nichts.

    Da kann er auch gleich den Kreditvertrag mit der Bank abschließen, ohne den Umweg über eine Kapitalgesellschaft.

    Gruß
    Ralf
     
  13. makro

    makro

    Dabei seit:
    02.02.2011
    Beiträge:
    134
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Kreis GT
    Bei mir ist es genauso! Ich stehe nicht im Grundbuch, bin also nicht Eigentümer des Grundstücks (ist sowieso Erbbaurecht), habe aber für alle Kredite mit unterschrieben, hafte also mit.

    Das mit dem
    sehe ich etwas anders! Ich bin ja verheiratet und wir haben den gesetzlichen Güterstand, also die Zugewinngemeinschaft!
    Bei einer Trennung würde z.B. der Zugewinnausgleich greifen und schon bin ich wieder dabei!

    Den einzigen Vorteil den ich hier sehe, das betrifft auch mich, ist das derzeit niemand über mich Zugriff auf die Immobilie hat. Ist zum Bsp. bei Selbständigen sehr oft der Fall um bei einer Insolvenz den Zugriff zu vermeiden etc.
     
  14. coco77

    coco77

    Dabei seit:
    13.09.2011
    Beiträge:
    206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    lehrerin
    Ort:
    Recklinghausen
    siehe Post 23....

    Es würde bei einer Insolvenz dadurch natürlich jemand um sein gutes Recht gebracht.. von daher...
     
  15. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Die Bank wird den Kredit ja noch ohne Sicherheiten vergeben, in dem Fall wird wohl die Immobilie als Sicherheit herhalten müssen. Bei einer Insolvenz, sprich der Kreditnehmer kann den Kredit nicht mehr bedienen, wird der Kreditgeber auf die Sicherheit zurückgreifen, und zwar egal ob der Kreditnehmer im Grundbuch steht oder nicht. Dann landen wir schnell bei der Zweckerklärung.

    Gruß
    Ralf
     
  16. #36 Musketier, 29.10.2012
    Musketier

    Musketier

    Dabei seit:
    26.07.2012
    Beiträge:
    76
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Buchhalter
    Ort:
    Sachsen
    @R.B.
    Umgedreht wird ein Schuh draus. Wenn der Selbständige kein Geld mehr hat, dann wird er Lieferanten, Krankenkassen, Finanzämter und Kreditinstitute warten lassen, aber die Rate fürs Haus wird aus jeden Fall irgendwie bezahlt. Die Firma geht in Insolvenz, aber das Haus bleibt.
     
  17. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ich gehe mal davon aus, dass wenn er in die Insolvenz geht, dass er dann auch kein Geld mehr hat um den Kredit zu bezahlen. Abgesehen davon, könnte die Bank den Kredit fällig stellen, sobald sie von der Insolvenz erfährt. In den Kreditverträgen gibt es da teilweise ganz tolle Klauseln.

    Geht seine GmbH in die Insolvenz, dann sieht das etwas anders aus. Dann wird sowieso geprüft ob und in wieweit man ihn als Gesellschafter-Geschäftsführer in die Haftung nehmen kann, was wiederum dazu führen kann, dass er o.g. Kreditraten nicht mehr bedienen kann.

    Ist die GmbH gleichzeitig auch Kreditnehmer für besagten Immobilienkredit dann hat er sowieso ein Problem.

    Es gibt viele Konstellationen die denkbar sind, aber so leicht kann man als Gesellschafter und/oder GF seinen Hals nicht aus der Schlinge ziehen. Hier spielt natürlich auch die Größe der Firma eine Rolle. Die Banken sind aber auch nicht auf den Kopf gefallen, die betreiben das Geschäft ja nicht erst seit heute. ;)

    Es herrscht leider immer noch die Meinung, dass man sich durch Gründung einer Kapitalgesellschaft aller Probleme entledigen kann. Dem ist aber nicht so. Nur darauf wollte ich hinweisen.

    Gruß
    Ralf
     
  18. #38 Musketier, 29.10.2012
    Musketier

    Musketier

    Dabei seit:
    26.07.2012
    Beiträge:
    76
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Buchhalter
    Ort:
    Sachsen
    Betreibt der Selbständige seine Unternehmung als GmbH und nicht als Einzelfirma, dann begrenzt er seine Haftung und sichert sich sein Privatvermögen und das noch ganz legal.
    Was ist also verwerflich daran, wenn der Einzelunternehmer zumindest das Notwendigste (sein Zuhause) absichert und mit dem Rest des Privatvermögens trotzdem noch haftet. Sich selbständig zu machen bedeutet volles Risiko, welches man als Lehrer(in) natürlich nicht hat. Das man da zumindest eine kleine Absicherung haben möchte, kann ich durchaus nachvollziehen.

    Verwerflich finde ich es dagegen, wenn massiv Geld aus der Firma gezogen wird und die dann in Insolvenz geht.
     
  19. #39 Havanadiver, 30.10.2012
    Havanadiver

    Havanadiver

    Dabei seit:
    27.09.2011
    Beiträge:
    218
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Geschäftsführer
    Ort:
    BW
    So siehts aus. Abgesehen davon bekommt man als Neugründer einer GmbH kaum ungesicherte Kredite und erst recht keine Baufinanzierung. Dafür muß man sich schon ein paar Jahre beweisen.
     
  20. #40 Havanadiver, 30.10.2012
    Havanadiver

    Havanadiver

    Dabei seit:
    27.09.2011
    Beiträge:
    218
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Geschäftsführer
    Ort:
    BW
    Keine Bank der Welt gibt einer GmbH ne halbe Million, ohne das der/die Gesellschafter persöhnlich für die gesamte Summe haften. Das ist ein Ammenmärchen das sich viele ausmalen, ganz nach dem Motto "geht`s schief, hab ich nur 25000€ in den Sand gesetzt"
     
Thema:

Schenkung Grundstück / dann bauen / geht folgendes?

Die Seite wird geladen...

Schenkung Grundstück / dann bauen / geht folgendes? - Ähnliche Themen

  1. Schenkung bei Hauskauf (1/1) und unterschiedlichem Eigenkapital

    Schenkung bei Hauskauf (1/1) und unterschiedlichem Eigenkapital: Meine Frau und ich sind seit vier Jahren verheiratet - ohne Ehevertrag, also als Zugewinngemeinschaft. Wir haben vor zwei Jahren ein Haus gebaut,...
  2. Baugrundstück neben Hof der Eltern: Schenkung als Wiese sinnvoll?

    Baugrundstück neben Hof der Eltern: Schenkung als Wiese sinnvoll?: Hallo Bauexperten, wir planen, in nächster Zeit mit dem Thema Hausbau zu starten. Als Bauplatz hätten wir eine Wiese direkt neben dem...
  3. Grundstück Schenkung in erster Linie --> Kosten?

    Grundstück Schenkung in erster Linie --> Kosten?: Hallo zusammen, Folgende Situation liegt vor: voll erschlossenes Baugrundstück in Bayern (könnten morgen anfangen) gehört der Schwiegermama und...
  4. Haus als Schenkung, Eigenbedarf und und und

    Haus als Schenkung, Eigenbedarf und und und: Hallo! Wir könnten evtl. ein Reihenendhaus aus der Familie bekommen, das aktuell noch vermietet ist. Können wir den Mietern dann auf Eigenbedarf...
  5. Schenkung Grundstück/Miteigentum

    Schenkung Grundstück/Miteigentum: Hallo. Habe jetzt schon einige Zeit bei Tante Google verbracht, aber wirklich schlau bin ich noch nicht. Wir haben folgenden Fall: Frau:...