Schenkung Grundstück / dann bauen / geht folgendes?

Diskutiere Schenkung Grundstück / dann bauen / geht folgendes? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Keine Bank der Welt gibt einer GmbH ne halbe Million, ohne das der/die Gesellschafter persöhnlich für die gesamte Summe haften. Das ist ein...

  1. makro

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    Nun geht es aber hier nicht um einen Firmenkredit sondern um einen Privatkredit, weiterhin geht es auch nicht um einen Kreditnehmer sondern zwei!

    Was spricht dagegen wenn ein Einzelunternehmer (ohne Schulden) der mit seiner Frau ein Haus bauen möchte dieses Vorhaben seiner Frau (die ebenfalls Geld verdient) zu überlassen, aber als zusätzlicher Kreditnehmer (quasi Bürge) mit aufzutreten? Er vermindert hier nur im Fall der Fälle das Risiko das durch Probleme die das Geschäftsleben nun mal mit sich bringen das Haus aufs Spiel zu setzen. Ich wüßte auch nicht das es eine Verpflichtung gibt, als Einzelunternehmer alle Dinge des Lebens so zu gestalten das jeder evtl. Gläubiger darauf Zugriff hat!

    Nur mal so ein Beispiel, ein Arbeitnehmer zahlt in die RV als Pflichtversicherter ein, der Einzelunterneher wählt die Lebensversicherung als Variante. Beträge sind pro Monat gleich!

    Geht der Arbeitnehmer in die Verbraucherinsolvenz ist sein Anspruch geschützt, passiert dem Einzelunternehmer das gleiche wird vom Insolvenzverwalter als aller erstes die Lebensversicherung gekündigt und verwertet. Natürlich gibt es mittlerweile insolvenzsichere Varianten (Rürup, Riester & Co.), aber das Risiko beim Einzelunternehmer zusätzlich die Alterversorgung zu verlieren ist ungleich höher.


    Das man hier nun nach Varianten sucht, ist weder verwerflich, noch illegal! Vor allem wenn es in "guten" Zeiten quasi als Vorsorge passiert!
     
  2. #42 Musketier, 30.10.2012
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    Hab ich das mit einem Wort behauptet?

    Sowohl die Baufinanzierung als auch das EFH gehört natürlich ins Privatvermögen.
    Geht die GmbH in Insolvenz haftet der Gesellschafter primär mit der Einlage und sofern er Bankkredite privat abgesichert hat auch mit den im Kreditvertrag genannten Sicherheiten. Da gibt es aber zig Varianten, z.B. Verpfändung LV, Grundschuld, fester Geldbetrag, Verpfändung Aktien usw.. Die Sicherheiten sind aber explizit im Darlehensvertrag genannt. Der Gesellschafter einer GmbH hat demzufolge die Möglichkeit, die Haftung auf gewisse Sicherheiten zu begrenzen, sofern er natürlich mehrere Sicherheiten hat.

    Der Einzelunternehmer kann die Haftung nicht auschließen. Er haftet immer voll mit dem kompletten Privatvermögen. Also überträgt er das EFH an die Frau.
    Und das ist nichts anderes als was auch ein Gesellschafter einer GmbH macht. -> Haftungsbegrenzung
    Ich finde das nicht verwerflich.

    @makro

    Volle Zustimmung
     
  3. R.B.

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    Worin liegt der Unterschied? Wenn ich als Gesellschafter das Darlehen zu 100% besichern muss (und kann), dann kann ich das auch als Einzelunternehmer. Ein Unterschied ergäbe sich nur, wenn die Sicherheiten nicht werthaltig wären, und die Bank verpennt bei Wertverlust eine Verstärkung der Sicherheiten zu verlangen. In diesem Fall hätte die Bank bei der GmbH Variante die A...karte gezogen, denn die Sicherheiten sind ja fest definiert, während im Fall des Einzelunternehmens bzw. der Privatperson die Person vollumfänglich in der Haftung steht.

    Wie aber oben bereits erwähnt, wird sich eine Bank auf so einen deal nicht einlassen. Die sind ja nicht blöd. Sie wird den Gesellschafter haften lassen, genau so wie wenn es keine GmbH gäbe. Ob da eine GmbH zwischengeschaltet ist, spielt keine Geige.
    Man beachte, im obigen Beitrag wurde ja empfohlen, eine GmbH speziell für diesen Fall zu gründen. Es geht also nicht darum, den Privatbereich gegen Forderungen aus der Geschäftstätigkeit abzusichern.

    Es ging ganz allein darum, dass er nicht im Grundbuch stehen, aber für den Kredit bezahlen möchte, weil die Frau über kein oder kein ausreichendes Einkommen verfügt.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #44 Musketier, 30.10.2012
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    Dann haben wir aneinander vorbeigeredet.
    Ich war davon ausgegangen, dass das obige Beispiel mit der GmbH als diskussionsunwürdig abgetan wurde. Das sehe ich nämlich genauso.
    Die Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss, Veröffentlichung, Steuern, evtl. IHK usw. fressen jeglichen Vorteil auf.

    Mir ging es um Makros Beispiel (was auch vorher schon mehrfach vorgeschlagen wurde), dass der Mann nicht als Selbständiger im Grundbuch stehen möchte, aber trotzdem den Darlehensvertrag unterschreibt.
    Darauf kam dieser Einwand:

    Daher mein Vergleichsbeispiel mit der GmbH, dass bei einer Ausgliederung des Unternehmens in eine juristische Person (GmbH) genau das gleiche passiert.
    Bei einer Insolvenz gibt es ja noch mehr Gläubiger als nur die Banken. Diese Gläubiger haben bei einer GmbH keinen Zugriff aufs Privatvermögen.
    Und das noch ganz legal.
     
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