Schenkung Grundstück/Miteigentum

Diskutiere Schenkung Grundstück/Miteigentum im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Entweder verstehe ich die Sache nicht oder es ist wirklich so: Ich baue mit meiner Frau zusammen ein Haus und irgendwann sterbe ich, dann würden...

  1. #21 Stef1969, 31.03.2011
    Stef1969

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  2. R.B.

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    Ich hatte doch schon geschrieben, Du sollst mal nach Berliner Testament googeln.

    In diesem Fall erhält der Hinterbliebene das komplette Erbe, und Kinder können nur ihren Pflichtteil geltend machen. Üblicherweise verzichten die Kinder auf den Pflichtteil, da sie am Ende ja sowieso erben.
    Dann gibt es noch so Zeugs wie Strafklauseln, aber das kann Dir ein RA oder Notar besser erklären.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #23 jannis09, 31.03.2011
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    Das ist tatsächlich so. Sie könnten sofort auf ihr Pflichtteil bestehen !
     
  4. #24 otto2011, 31.03.2011
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    Okay, wieder was dazu gelernt. Danke dafür!
     
  5. #25 Gast217, 31.03.2011
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    Ich würde nicht verzichten, sondern mit dem überlebenden Elternteil ein verzinsliches Darlehen vereinbaren. Wenn ich dann erbe, wird die Schuld vom Erbe abgezogen.

    Marion :)
     
  6. #26 Gast217, 31.03.2011
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  7. #27 Bautine, 31.03.2011
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    Falls dann noch etwas zu erben da ist :offtopic: Wenn der Vorerbe irgendwann alles Geld zum Fenster rausschmeißt, das geerbte Haus verscherbelt,... haben die Kinder Pech gehabt.



    Meine Eltern hätte keine Schenkung an ein Schwiegerkind gemacht und mir auch davon abgeraten, dem Ehepartner Anteil an meinem Erbe zu geben.
     
  8. spidi

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    So sehe ich das auch.
    Ich hab das Grundstück schließlich von meinen Eltern bekommen.
    Wieso soll da jetzt meine Partnerin/Ehefrau mit im Grundbuch stehen.
    Vor allem wenn es im Falle einer Scheidung eh wieder raus gerechnet wird. :bef1011:
    Dann kann ich mir den ganzen Heckmeck mit Notar usw. auch sparen.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Wer so etwas seinen Eltern zutraut, kann ja auf sein Pflichtteil pochen.

    Ich für meinen Teil sehe das so. MEINE Eltern können mit ihrem Vermögen machen was sie wollen. Das geht MICH erst einmal gar nichts an. Wenn sie der Meinung sind, dass sie es verjubeln müssten, warum nicht. Ist ja nicht mein Vermögen.

    Das ist etwas zu kurz gedacht. Es geht ja um das Haus das später auf dem geschenkten/ererbten Grundstück GEMEINSAM gebaut werden soll. Grundstück und Haus lassen sich halt nicht so einfach trennen.
    Trotzdem würde ICH eine Schenkung an den Schwiegersohn/-tochter auch nicht unterstützen. In meinen Augen ist das nicht erforderlich.

    Es gibt viele Wege wie man das regeln kann, deswegen ja auch mein Rat einen RA zu konsultieren.

    Gruß
    Ralf
     
  10. kike

    kike

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    Ich kann da jannis09 sehr gut verstehen (obwohl bei mir/uns der Fall umgekehrt liegt). Auf ein Grundstück von 100TE wird ein Haus mit vielleicht 300TE gestellt - und Verfügungsgewalt über die 400TE hat defacto nur die Ehefrau.

    Bei der von mir oben beschriebenen Variante und dem was jannis09 gem. #14 plant liegt die Verfügungsgewalt während der Ehe bei beiden und im Fall der Scheidung wird die Schenkung im Rahmen des Zugewinnausgleich angerechnet. Das erscheint mir für beide Seiten fair zu sein.

    Grüße kike
     
  11. #31 Bautine, 31.03.2011
    Bautine

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    Ich stimme die hundertprozentig zu. Ihr Geld, ihre Entscheidung.
    Ich höre halt hier immer wieder die Geschichten von Nacherben die am Ende leer ausgegangen sind, weil der Vorerbe von allen Beschränkungen befreit ist. Klar, niemand hat Anspruch auf ein Erbe, es ärgert die Leute nur, dass sie so blöd gewesen sind, damals den Pflichtteil auszuschlagen - den hätten sie dann wenigstens gehabt.
    Genau darum geht es mir. Es gibt andere Wege, die gemeinsame Investition abzusichern.
     
  12. kike

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    ==>>Trotzdem würde ICH eine Schenkung an den Schwiegersohn/-tochter auch nicht unterstützen. In meinen Augen ist das nicht erforderlich.

    Na, dann lass mal raus wie das für beide Seiten fair und rechtssicher geht.

    Grüße kike
     
  13. #33 jannis09, 31.03.2011
    jannis09

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    Die Zahlen, die hier genannt sind, treffen bei uns ziemlich genau zu........

    Ich wollte von Anfang an kein Geschenk von meinen Schwiegereltern, weil ich der Meinung bin, daß das eine Sache zwischen Ihnen und meiner Frau ist.
    Was wir nicht wussten ist, daß man das Grundstück und das Haus nicht trennen kann.
    Fakt ist nun mal, daß meine Frau dann das alleinige Verfügungsrecht hätte,
    wenn sie alleine im Grundbuch steht.
    Da wir nach wie vor der Meinung sind, daß die Schenkung nur meiner Frau gehören soll, müssen wir das halt irgendwie anwaltlich lösen.
    Ich bezahle ja schon viele Jahre für ne Rechtsschutzversicherung, mal schauen, ob es da jetzt auch das kostenlose Beratungsgespräch gibt.:e_smiley_brille02:
     
  14. #34 Gast217, 31.03.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Ziel ist es die Ehegatten bei den Rechten und Pflichten, aber auch Chancen und Risiken am Grundstück gleichzustellen. Deshalb sollte auch ein Miteigentum angestrebt werden.
     
  15. kike

    kike

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    Falls das mit der Schenkung und der Anrechnung im Scheidungsfall -aus welchem Grund auch immer- nicht gewollt sein sollte gibt es ja auch immer noch die Möglichkeit das ganze durch einen regulären Kauf abzuwickeln - sprich 50TE Kaufpreis für 1/2 des Grundstücks. Fließen halt 50TE vom Konto jannis09 auf das seiner Frau und ihm gehört 1/2 des Grundstücks. Falls die liquide nicht vorhanden sein sollten kann das auch über einen Darlehensvertrag laufen. Grunderwerbssteuer fällt nicht an (GrEStG §3 Nr.4).

    In jedem Falle aber Notar/Anwalt kontaktieren - schafft Zufriedenheit und Sicherheit auf beiden Seiten.

    Grüße kike
     
  16. #36 orangebug, 31.03.2011
    orangebug

    orangebug Gast

    Hallo jannis,

    wir haben eine ähnliche Situation, wenn auch nicht ganz so, daher auch das wissen um die Kettenschenkung...

    Meine Oma hat meiner Mutter Teile eines Hauses geschenkt und diese hat an mich weitergeschenkt.
    Wir hatten dabei allerdings nicht das Problem mit den Freibeträgen, da gab es andere Gründe, warum wir keine Übertragung direkt von meine Oma auf mich wollten. Der Notar meinte damals jedenfalls, dass ein paar Wochen (in dem Fall waren es 4) reichen würden. Aber das muss nicht für dich gelten.

    Zu der anderen Sache bzgl. Anteile an Grundstück, Haus, Anfangsvermögen etc.
    Kenne ich auch das Thema. Ich habe relativ viel Anfangsvermögen im Vergleich zu meinem Mann und eben durch Schenkung bereits Anteile an dem Haus. Allerdings ist es so, dass er ja sein zukünftiges Geld mit in die Sanierung des Hauses investiert.
    Unsere für uns gefundene Lösung sieht so aus:
    meine Hausanteile (geschätzer Wert) + mein Geld + Hälfte des Kredits = x
    sein Geld + Hälfte des Kredits = y
    x+y = Gesamtinvestition
    Darauf lässt sich dann der prozentuale Anteil von jedem von uns herleiten und genau so haben wir das am Ende auch im Grundbuch geregelt.

    Damit fühlen wir uns beide wohl, beide stehen im Grundbuch (hätte ich nicht gewollt, dass er nicht dabei steht) und auch wenn mir mehr am Haus gehört, es ist doch unseres.
     
  17. #37 ballycoolin, 31.03.2011
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    .
    Beispiel: Wenn deine Eltern ein Haus bauen, dein Vater stirbt und deine Mutter ihr Haus verkauft, sehe ich das subjektiv nicht so, als ob sie dein Erbe verscherbeln würde, sondern sie gibt ihr Geld aus.
     
  18. #38 Bautine, 31.03.2011
    Bautine

    Bautine

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    In unserer Familie alles zum Glück kein Thema. :28:

    Jedoch erlebe ich dieses Thema immer wieder - endlos, mit vielen Kränkungen,... - berufsbedingt
    Stimmt übrigens nicht ganz: Wenn der Vater stirbt, steht einem Kind auch beim Berliner Testament als Pflichtteil ein Anteil am Erbe zu - darauf wird verzichtet, weil man ja Nacherbe ist - Haus wird irgendwann verkauft und Geld landet im Nirwana - Pflichtteil ist verloren.
     
  19. #39 Gast217, 31.03.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Das sehe ich gerade im Falle der Vorerbschaft mit Pflichteilverzicht der Kinder nicht so. Die Mutter gibt nicht ihr eigenes Vermögen aus sondern hat ihre Kinder um deren Erbe am Vermögen des Vaters gebracht.

    Der Gesetzgeber hat sich mit dem Erbrecht im Interesse aller Beteiligter schon Gedanken gemacht.

    Marion :)
     
  20. #40 Gast217, 31.03.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen Eltern eigene Wege gehen und dabei nicht immer uneigennützig und auch sehr ungerecht und unfair handeln, manchmal sogar das Leben anderer mitbestimmen.

    Marion :)
     
Thema: Schenkung Grundstück/Miteigentum
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