Schieferfassade und EnEV

Diskutiere Schieferfassade und EnEV im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, ich beschäftige mich derzeit mit der (eigentlich aus optischen Gründen) geplanten Arbeit an unserer Schieferfassade. Eigentliches...

  1. #1 seb2011, 08.04.2019
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    Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich derzeit mit der (eigentlich aus optischen Gründen) geplanten Arbeit an unserer Schieferfassade. Eigentliches zusätzliches dämmen ist bei unserem Gasverbrauch nicht wirtschaftlich, es geht vielmehr darum den Schiefer gegen eine weiße Fassade zu tauschen - auch wenn Schiefer extrem langlebig ist und eine Piutzfassade einigen Aufwand nach sich zieht. Um die vorherige Aufbaustärke des Schiefers zu erreichen und einige Probleme zu beseitigen wird eine dünne (4cm) Aufbauschicht (Dämmplatten) trotzdem eingebracht. Neben der Optik habe ich an solch einem Projekt großen Spaß.
    Zum Thema EnEV kann man sich nun totlesen und muss auch ein bisschen an den gesponsorten Beiträge der Dämmindustrie vorbeilesen.

    Zum Objekt: Es handelt sich um einen Flachdachbungalow (Dach wurde KfW-gefördert Saniert, hinterlüftet) mit ca 23cm Kalk-Sandstein Mauern, dann eine Heraklith-Schicht (vermutlich 4 cm) und darauf direkt die Schieferplatten genagelt. Der Plan ist nun die dünne 4cm Dämmschicht aufzukleben, armierter Grundputz und Feinputz drauf. Aufgrund des simplen Aufbaus und verfügbarer Zeit wird das ganze in Eigenleistung durchgeführt.

    Nun kommt die EnEV ins Spiel. Sollte diese für das Vorhaben greifen ist es gestorben, da eine ~16cm dicke Dämmschicht aufgrund des nicht ausreichenden Dachüberstands der Attika und den dem damit verbundenen Änderungsaufwand nicht in Frage kommt. Das vorhaben könnte ich aktuell aufgrund der geringen Kosten und des überschaubaren Aufwand selbst durchführen. Einige meinen, dass dieses Vorhaben nicht unter die EnEV fällt oder diese nicht beachtet werden muss. Ich wüsste es aber vorher ein bisschen genauer, wieso denn nicht.

    Dazu habe ich ein paar Eingangsfragen, die mir zu dem Thema aufgekommen sind:
    - Es gibt, so wie ich lese, ein Schlupfloch in der EnEV, so dass man ohne abschlagen des vorhandenen Außenputzes auf den alten Putz neue Schichten aufbringen kann und dabei die EnEV nicht beachten muss. So schön so gut. Was ist denn nun mit dem Schiefer? Als was zählt der und wie verhält es sich dann mit der Auslegung? Der Heraklithstein darunter ist auch "gestrichen".
    - Ein Bekannter meinte, Dämmstärken unter einer bestimmten dicke gelten nicht als Dämmung. Wenn man also eine dünne "Schicht" aus Styropor anbringt und dann verputzt fiele das irgendwie auch nicht ins Gewicht. Gibt es da Grenzen?
    - Wie sieht es bzgl. der EnEV bei Eigenleistung aus? Ich werde keine Fachfirma beauftragen, sondern es in Eigenleistung realisieren wollen. Wie wird dann mit der EnEV umgegangen. Gleich oder ist das dann etwas anderes?
    - oder nun konkret: was müsste man tun, um das Vorhaben so oder so ähnlich realisieren zu können, wenn die EnEV gelten würde. Befreiung beantragen mangels Wirtschaftlichkeit und das durch einen Gutachter feststellen lassen?

    Bitte versucht bei euren Antworten neben der formellen Auslegung der Regelung auch zu beleuchten, wie die Realität bzgl. Überprüfung, Bemängelung aussehen könnte. Zwischen "Eigentlich" und "aber mal nüchtern betrachtet" gibt es ja oft große Unterschiede.

    Viele Grüße
    Sebastian
     
  2. #2 simon84, 08.04.2019
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    interessantes thema, meine persönliche interpretation, EnEV gilt vollständig.

    Warum ist das Thema mit der Attika/Dämmungsüberstand so schwierig zu lösen ?
     
    Fred Astair und Leser112 gefällt das.
  3. #3 Leser112, 08.04.2019
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    Gegen DIY ist grundsätzlich nichts einzuwenden, dennoch ist die EnEV zu beachten! Aus der man sich nur durch Nachweis der Unwirtschaftlichkeit der EnEV Anforderungen bzgl. der Maßnahme freikaufen kann , wofür ein kostenpflichtiges Gutachten erforderlich wird.
    Was einige hier meinen, ist für Dich völlig uninteressant, schließlich übernehmen diese "Ratgeber" keinerlei rechtsverwertbare Haftung für ihre Auskünfte.;)
    In der EnEV kannst Du selbst die jeweiligen Anforderungen für Bestandsgebäude nachlesen!
    Die EnEV schließt DIY grundsätzlich nicht aus!
     
  4. #4 SIL, 08.04.2019
    Zuletzt bearbeitet: 08.04.2019
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    zum Beispiel ..oder

    Nein.
    Altbausanierung: Nachrüstpflichten - sanier
    Nein.
    Ausbau und Fassade - Kritik an EnEV-Ausnahmeregelung für WDVS
    Nein.
    Die EnEV 2014 gilt auch bei Fassadensanierung - ENERGIE-FACHBERATER
    Nein.
    DIBt: Außenputz an Gebäuden sanieren oder erneuern - Auslegung zur EnEV 2014, § 9 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 Satz 2
    Nein.
    Häufige Irrtümer zur EnEV im Bestand: Nachrüstpflichten, Energieausweis usw.

    Ob sich bei Ihrer Lösung, dann bauphysikalische Probleme stellen, sei nicht betrachtet Solche Aussagen wie hier getroffen sind nicht immer zielbringend, das ist eher einzuordnen wie laut EnEV alle Heizungen die über 30 Jahre sind müssen raus, das würde natürlich @Leser112 freuen ;);) an dem ist aber eben nicht so, ergo zum TE umhüllt er praktisch seinen Bestand fällt er nicht unter die EnEV.
     
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  5. #5 seb2011, 09.04.2019
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    Danke bisher für eure Antworten.
    Natürlich ist die vordergründige Antwort: EnEV beachten. Wie SIL jedoch ja richtig verlinkt, gibt es da Ausnahmen. Bspw. wenn der Außenputz nicht abgeschlagen wird.

    Da ich nun aber Schiefer auf Heraklith genagelt habe (im Grunde keine Hinterlüftung), weiß ich nicht, als was das nun gilt und was dann aus der EnEV beachtet werden muss. Zählt der Schiefer als Außenputz, gibts nen Problem. Ist das Heraklith der "Außenputz" ist alles fine. ISt es eine Vorhangfassade (wovon ich ausgehe), wie sieht es dann aus? Ich habe hierzu nun mal explizit einen Fragethread eröffnet.
    Zudem habe ich nun auch mal meinen Gutachter des Vertrauens eingeschaltet. Mal sehen was er sagt.

    Viele Grüße
    Sebastian
     
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