Schimmelbefall an der Innenwand

Diskutiere Schimmelbefall an der Innenwand im Baubiologie Forum im Bereich Rund um den Bau; Sehr geehrte Foren Gemeinde, Ich wohne seit 5 Monaten in einer Mietwohnung Flachdach oberste Wohnung mit 3 Parteien. Vor 5 Wochen hat mir die...

  1. #1 Mandoline, 17.11.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.11.2017
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    Sehr geehrte Foren Gemeinde,
    Ich wohne seit 5 Monaten in einer Mietwohnung Flachdach oberste Wohnung mit 3 Parteien.
    Vor 5 Wochen hat mir die Nachbarin mitgeteilt, dass das Haus feucht ist. Messungen mit dem Hygrometer ergaben 70% Luftfeuchtigkeit in allen Räumen. Beim stoßlüften sinkt sie auf 60% geht aber dann wieder auf 70%.
    Ich habe darauf hin einen Energieberater von der Verbraucherzentrale engagiert. Er hat an bestimmten Stellen wärmebrücken festgestellt und für die heizperiode Schimmel vorausgesagt.
    Nun, 5 Wochen später sieht es so aus: davor stand ein Schrank und ein Bett. An der Wand Außenwand perlt Wasser ab.
    Den Vermieter habe ich informiert. Es wurde mir schlechtes lüftverhalten vorgeworfen.
    Was kann ich tun?
    VG
    Mandoline
     

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  2. #2 Manufact, 17.11.2017
    Zuletzt bearbeitet: 17.11.2017
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    Mit Vermieter über kurzfristige Schimmelentfernung reden.

    Mindestens 5 x pro Tag für ca. 5 min Stoss- und Querlüften.

    Temp- Messprotokoll des Energieberaters - zusammen mit der sicherlich vorhandenen sachverständigen Analyse des Feuchtigkeitsproblems - an den Vermieter senden.
    (Falls keine Analyse vorhanden: Neuen - kompetenten SV zu Rate ziehen.)

    Alle an den schimmelbelasteten Außenwänden aufgestelllten Möbelstücke von diesen wegrücken:
    Min 10 cm - mit Fotodokumentation.

    Datenlogger an genau diesen - von Dir explizit beschriebenen Stellen - installieren.

    Aufzeichnungskennwerte:
    Rel. LF und T.

    Aussicht:
    Beweisen, dass Dein Lüftungs- und Heizungsverhalten korrekt ist.

    Anmerkung:
    Die Datenlogger beweisen aber sehr genau auch unzureichendes Heizungs- und Lüftungsverhalten.
     
  3. #3 Gast84552, 17.11.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.11.2017
    Gast84552

    Gast84552 Gast

    Ein Mieter ist bei Aufteten eines Schimmelpilzbefalls NICHT in der Beweispflicht, das ist immer der Vermieter. Dieser muss folglich durch Ausschluss von Baumängeln als Ursache invers ein falsches Lüften nachweisen. Dazu brauchts ein Sachverständigen-Gutachten....
    Daher muss der Mieter jetzt eigentlich nicht Geld in Datenlogger etc investieren (zumal Messungen von Laien ohnehin in einem möglichen Gerichtsverfahren meist keine bis wenig Aussagekraft beigemessen wird und daher genaugenommen eher der eigenen Beruhigung (?) dienen).
    Priöritär ist vielmehr eine sofortige schriftliche Mängelanzeige (am besten per Einschreiben oder persönlich überreicht) an den Vermieter mit einer Aufforderung zur Schadensbeseitigung unter Fristsetzung. Eine angemessene Frist sind etwa 14 Tage-14 Werktage. Dies ist besonders wichtig, da man danach ggfs. weitere Schritte einleiten kann.
    Diese Zeit muss man allerdings erst verstreichen lassen. Die Arbeit des Energieberaters liegt hoffentlich als schriftliches Gutachten vor, ansonsten wäre es wichtig, sich das noch ausstellen zu lassen. Das kann für eine eventuelle spätere Beweisführung hilfreich sein.

    Der Befall ist offenbar nicht unerheblich. Daher wäre es zur Gesundheitsvorsorge zu überlegen, wenn es die Gegebenheiten zulassen bis zur Sanierung die Aufenthaltsdauer darin möglichst zu beschränken und den Raum zum Rest der Wohnung abzutrennen. Eine dauerhaft geschlossen gehaltene Tür bringt da schon viel. Selbstverständlich sollte der Raum weiterhin gut und regelmäßig gelüftet und auch (moderat) beheizt werden.
     
  4. #4 Manufact, 17.11.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.11.2017
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    Jup - stimmt so - theoretisch...

    Ganz toll finde ich den Vorschlag:
    Keinen Aufenthalt in beschriebenen Räumen (Schrank, Bett = SZ) - wegen der angezeigten Schimmelbelastung.
    Na denn: macht das... :)

    (Nicht böse sein, kommt mir - rein subjektiv- so vor, wie meine Aüßerungen vor vielen Jahren - justament direkt nach meiner ersten Schulung zum Schimmel-SK)
     
  5. #5 Gast84552, 17.11.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17.11.2017
    Gast84552

    Gast84552 Gast

    Hättest du auch bei Blick in zB den Schimmelleitfaden des UBA lernen können.....ist eine übliche, angeratene Sofortmaßnahme.
    Viele Betroffene wissen eben nichts von den Gesundheitsgefahren und können und wollen nachdem sie darauf hingewiesen wurden lieber übergangsweise zB im WZ schlafen, als sich der Gefahr auszusetzen, sich wohlmöglich die Gesundheit zu ruinieren.
     
  6. #6 Manufact, 17.11.2017
    Zuletzt bearbeitet: 17.11.2017
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    UUPS - da habe ich (bis heute um 18:25 ) etwas übersehen.
    Leider gibt es ja keinen aktuell gültigen Leitfaden..... :28:

    Überzeugt Euch auf der UBA-Seite..... :bierchen:

    Wer die Hintergründe dieser Posse wissen will:
    Schickt mir einfach eine PN.
     
  7. #7 Gast84552, 17.11.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.11.2017
    Gast84552

    Gast84552 Gast

    Für dich hier der Link:
    Neuer UBA-Schimmelleitfaden
    (auf den blauen Link, der da heißt "momentan gültiger Schimmelpilzsanierungsleitfaden" clicken!)
     
  8. #8 Manufact, 17.11.2017
    Zuletzt bearbeitet: 17.11.2017
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    Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen

    Tja:
    Stand 2005.
    Nicht mehr gültig..... :bef1021::hammer::yikes:closed:

    Wenn Du mir nicht glaubts:
    Ruf´das UBA selbst an und schreibe dann in diesem Forum einen OFFIZIELLEN Kommentar, für den Du dann aber auch juristisch haftbar bist, daß dieser Leitfaden derzeit gültig ist...

    Echt:
    Wenn Ihr schon nach dem inoffiziellem Gelbruck arbeitet - dann weißt Du ja um die rechtlichen Probleme...

    Bezüglich der Problematik des TE:
    Ich komme und komme und komme nicht auf einen Schimmelbefall > 0,5 m2.
    Wenn Du dies anhand der Bilder anders siehst:
    Geh auf die aktuellen Schimmelpilz-Veranstaltungen - dann erzählst keinen solchen ....

    Off Topic:
    Anscheinend gehörst Du zu den "Fachleuten" die gerne Panik verbreiten.
    Und weniger zu den Fachfirmen, die jeden Tag vor Ort sind - die Erfahrung machen mussten, das in vielen (in MEINEM Bereich weitaus mehr als die Hälfte aller Fälle), die über unbestechliche Datenlogger vor Gericht kamen, der Mieter als Ursacher verurteilt wurde....
     
  9. #9 Gast84552, 17.11.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17.11.2017
    Gast84552

    Gast84552 Gast

    Glaubst du , dass das UBA den Leitfaden Stand jetzt als Download anbietet und als "momentan gültiger Leitfaden" tituliert, wenn er deiner Meinung nach (stand jetzt) nicht gültig ist?

    was genau sollen "die rechtlichen Probleme" genau sein? Bitte benennen....
     
  10. #10 Gast84552, 17.11.2017
    Gast84552

    Gast84552 Gast

    @Manufact : "Anscheinend gehörst Du zu den "Fachleuten" die gerne Panik verbreiten."
    was auch zu beweisen wäre. Dafür gibst du bitte mal die genaue cm²-Fläche (Summenfläche des Gesamtbefalls im Raum) an!
    Abgesehen davon, dass es auf Augenmaß (incl. Tiefenbefall oder nicht ) und nicht auf ein paar Mikrometer ankommt, in welche Kategorie ein Schaden fällt...
     
  11. #11 Manufact, 17.11.2017
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    Tja, nix Glauben:
    Ich habe vor 2 Wochen mit dem UBA persönlich telefoniert...

    Wegen der rechtlichen Dinge.
    Dann beziehe Dich halt mal auf denn UBA-Leitfaden von 2005.
     
  12. #12 Gast84552, 17.11.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.11.2017
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    Ich verstehe deine zahlreichen Probleme überhaupt nicht. ....wir sind hier überhaupt nicht im Beweisverfahren vor Gericht oder stehen um ein offizielles Gutachten herum...deswegen ist vollkommen schnuppe, auf welchen Leitfaden man sich nun genau bezieht, zumal sie (alt/neu) in diesem konkreten Pkt gleich sind ....abgesehen davon kann hier jeder mit (oder auch ohne, ist für alle ein offenes Forum) Sachverstand auf Nachfrage eines TE Ratschläge erteilen - meist übrigens ohne Bezug auf irgendwelchen gültigen oder gerade mal ungültigen Dokumente irgendwelcher Herausgeber. So läuft das in einem Forum nunmal....und konkret hier nicht anders.

    [Beitrag editiert]
     
  13. #13 Manufact, 17.11.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.11.2017
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    Nun zu zur Zeit gültigen "Meinungen":
    Schimmelbeseitigung durch Fachfirmen erst ab 0,5m2.

    Die gezeigten Bilder haben DEUTLICH weniger als 0,5m2 Fläche.
    Viel Spass deswegen mit Mediatoren (Gutachter is ja nix, es sei denn Zahlung durch TE).

    Deswegen ja mein gut gemeinter Ratschlag:
    Datenlogger installieren, diese betragen einen Bruchteil eventueller SV- oder Mediatorenkosten...
     
  14. #14 Manufact, 17.11.2017
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    [Beitrag editiert]

    So, aber jetzt zurück zum TE:
    Was empfiehlst Ihm jetzt nochmal konkret - wirklich das SZ abzusperren?
    Really???
    Und - warum tue ich jetzt absperren, was tue ich denn dann machen mit der rel. LF / T???
    Was mache ich bei einer Super-Expüosition durch angesammelte Konidien.
    Welche (in der neuen UBA gezeigte)Exposition gebe ich dann an?
     
  15. #15 Manufact, 18.11.2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.11.2017
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    Wer sich auskennt hinsichtlich der Schimmelproblematik, der weiß sehr genau, welchen rechtlichen Sprengstoff der Gelbdruck des UBA´s bedeutet.
    Speziell z.B. für mögliche Hersteller von Schimmel-Des... mitt..., da dieser Begriff nicht mehr verwendet werden darf (laut GD des UBA´s).
    Launische Grüße an Schäume und Fruchtsäu....
     
  16. Mijo

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