Schon was neues von der Wfa?

Diskutiere Schon was neues von der Wfa? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bitte eine Quelle nennen... Danke!

  1. #181 Bungalowfan, 26.07.2011
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  2. #182 semmlerob, 26.07.2011
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  3. #183 reddoppelx, 05.08.2011
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    Antrag vorzeitiger Baubeginn

    Guten Tag,
    Wir möchten einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn stellen - erreichen aber gerade unseren Sachbearbeiter nicht :motz, daher stelle ich hier jetzt mal meine Fragen, bin gerade so ungeduldig:
    Kann mir Jemand sagen, welche Bedingungen für diesen Antrag erfüllt sein müssen? Also wir sind förferfähig, aber bei dem Topf 2011 leider nicht zum Zuge gekommen. Alle Einkommensunterlagen liegen demnach bereits vor, es fehlen hingegen noch alle architektonischen, hausbezogenen Unterlagen. Müssen wir diese Unterlagen erst einreichen oder können/ sollten wir schon diesen Antrag stellen? Gibt es diesbezüglich mal wieder eine Frist, die man verpassen könnte? So langsam, hält man ja alles für möglich;)
    LG
     
  4. #184 Baufuchs, 05.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eienm Antrag auf vorzeitigen Baubeginn kann nur zugestimmt werden, wenn alle für die Prüfung notwendigen Unterlagen vorgelegt und geprüft wurden.

    Wenn wie in deinem Fall die technischen Unterlagen (noch) nicht eingereicht sind, ist der Antrag nicht prüffähig, ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn daher sinnlos.
     
  5. #185 reddoppelx, 05.08.2011
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    Hallo Baufuchs,
    Danke für die rasche Rückmeldung. Ja, ist einleuchtend, was Du schreibst.:28: Weißt Du was über mögliche Fristsetzungen, z.B. sowas wie, an vorläufigen Anträgen werden nur ... gewährt? Ich weiß, der reine Menschenverstand spricht dagegen, aber ... LG
     
  6. #186 Baufuchs, 05.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da gibt es keine Fristen und die Entscheidung über die Einwilligung in den vorzeitigen Baubeginn liegt im Ermessen der Bewilligungsbehörde.
     
  7. #187 reddoppelx, 05.08.2011
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    Hallo Baufuchs,
    Dank Dir, LG
     
  8. cc24

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    Hallo Claus,
    das hat mit Menschenverstand eher wenig zu tun. Passage vom Ministerium an die Bewilligungsbehörden:

    ..... Hiermit werden Sie ermächtigt, in diesen Fällen in den vorzeitigen Baubeginn nach Nr. 1.4 Anlage 2 WFB einzuwilligen, wenn im Übrigen der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung für die wesentlichsten Fördervoraussetzungen geführt wird.
    .....

    Wie das so aussieht: siehe Datei.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  9. makro

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    das ist ja spannend, die willigen in den vorzeitigen Baubeginn ein, weisen aber darauf hin das es trotzdem passieren kann das man leer ausgeht?

    Was ist damit gemeint das man in 2012 weiterhin die Fördervorraussetzungen erfüllen muss? Unser Antrag läuft derzeit noch, es kann aber sein das der Verdienst in 2011 über der Obergrenze liegt. Wird das dann in 2012 nochmals geprüft?
     
  10. #190 reddoppelx, 07.08.2011
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    Hallo Stefan,
    Wunderbare Formulierungen :irre Und so schön schwammig, damit soll man nun also beruhigt den Baubeginn fokussieren? Klasse!

    LG
     
  11. cc24

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    Hallo Claus,
    ja, sieht schwammig aus. Wollte ja nur mal so posten, wie die Behörde das formuliert. So sind sie eben. Aber rein rechtlich dürfen die das nicht anders. Bei einer klassischen Bankfinanzierungszusage wird das nur nicht formuliert. Denn, wenn die Bank Dir eine Zusage gibt, und nach Baubeginn feststellt, dass Du keinen Job mehr hast und dann auch noch von Hartz4 leben musst, könnte auch die Dir den Darlehensvertrag kündigen. Die Fördervoraussetzungen sind übrigens die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn feststeht, dass das Einkommen sich in den nächsten 12 Monaten ändert, dann wird das neue Einkommen berücksichtigt ( Makro deutete sowas an ).

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  12. #192 Baufuchs, 07.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn der Verdienst schon in 2011 über der Grenze liegt fliegst du doch eh aus der Förderung.

    Und grundsätzlich gilt:

    Auf Bewilligung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.
    Im Klartext: Auch wenn Du alle Fördervoraussetzungen erfüllst, hast Du keinen Anspruch auf Bewilligung.

    In diesem Punkt unterscheidet sich die WFA Förderung von z.B. vom Latsenzuschuss nach Wohngeldgesetz.

    @cc24
    Mit der Einwilligung in den vorzeitigen Baubeginn ist da schon etwas anderes als bei Banken.
    Selbst wenn sich nichts an den persönlichen Voraussetzungen ändert, muss nicht bewilligt werden.
    Das Risiko mit Genehmigung zum vorzeitigen Baugeinn zu beginnen, liegt beim Antragsteller. Er kann (unter Beachtung des Risikos) beginnen, kann aber auch die Bewilligung abwarten.
     
  13. cc24

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    Hui, da war der Baufuchs schneller (Wegen des Einkommens 2011).
    Ist eben halt ein Fuchs :-)
     
  14. makro

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    Es handelt sich hier um eine selbständige Tätigkeit, das steht unter Umständen erst am Jahresende fest was man so verdient hat. Antrag wurde im Februar 2011 abgegeben, mit dem Verdienst 2010 (andere Werte waren ja nicht da). Es kann nun aber sein das in 2011 mehr verdient wird.
     
  15. cc24

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    @makro:
    Normalerweise will der Kreis dann eine aktuelle BwA und eine Bestätigung vom Stb, wie hoch das voraussichtliche Jahreseinkommen 2011 ausfällt. Und da Du ja selbstständig bist, wird es vielleicht möglich sein, die einen oder anderen betrieblichen Kosten in den Jahr 2011 zu packen. Entscheidend ist ja der steuerliche Gewinn. Im Übrigen kann in der Förderzusage auch die Auflage stehen, dass Ihr einen Steuerbescheid 2011 nachreichen müsst.

    @baufuchs
    Habe nie behauptet, dass ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht. Entscheidend ist und bleibt die Förderzusage. Wollte lediglich, ohne näher darauf einzugehen, vermitteln, dass selbst bei einer Bank, die ja u.U. das BV zwischenfinanziert, auch das Risiko besteht, wenn während der Bauphase sich die Bonität des Antragstellers dramatisch verschlechtert, dass die Bank ein Darlehen wieder kündigen kann.

    Morgengruß
    Stefan
     
  16. #196 reddoppelx, 08.08.2011
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    Hallo,
    Hier nochmal ein Beitrag zum Thema "vorzeitiger Baubeginn" (haben heute unseren Sachbearbeiter bei der WFA erreicht :28:): Es stellt sich die Frage, ob sich ein vorzeitiger Baubeginn überhaupt lohnt. Laut Mann der WFA würde die Prüfung unserer Unterlagen (müssen ja noch alle technischen, haus- und grundstücksbezogenen Unterlagen erarbeitet und eingereicht werden) bis ca. November dauern!!! Wenn man Pech hat, kommt dann der Frost und der geht erst wieder im Februar :mega_lol: (Lache wenn es nicht zum Weinen reicht ...) Zudem muss man dann die ganze Geschichte noch zwischenfinanzieren weil WFA-Geld erst im Frühjahr fließen würde .... Zudem müsste ein vorzeitiger Baubeginn begründet sein, z.B. Wohnung zu klein ...
    LG
     
  17. #197 Daniel187, 14.08.2011
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    Hallo und guten Morgen an das Forum,

    Ich hätte da mal eine Frage bezüglich Wfa.

    Ein bekannter von mir hat vor zu Bauen. Er hat mir erzählt, das er den Wfa Antrag erst im Januar stellen könnte da es dieses Jahr wohl nicht mehr möglich ist. Er wird den Antrag mit einem Sparkassenberater erstellen, der darauf spezialisiert ist. Laut seiner Aussage sollte dieser dann wohl so gegen April, Mai durch sein.

    Mich interessiert das ganze sehr, da ich vor habe sein jetziges Haus zu kaufen.
    Er ist schwer von der Wfa abhängig um sein Neubauprojekt zu realisieren.

    Ist es war das momentan keine Anträge eingereicht werden können?
    Ist es realistisch das der Antrag wenn er denn im Januar gestellt wird im April/Mai zugesagt wird?

    Gruß Daniel
     
  18. #198 Baufuchs, 14.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stimmt, seit 31.07.2011 ist Antragsannahmestopp.

    Wann die Bewilligung für Anträge 2012 erteilt wird?

    Kann man nicht sagen, da das Förderprogramm für 2012 noch nicht feststeht.
     
  19. cc24

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    So steht es geschrieben.
    Nicht unerwähnt bleiben sollte die Übergangsregelung.

    Hat Dein "Bekannter" sich gerade spontan entschieden zu bauen oder hat er schon ein Grundstück gekauft oder reserviert ?

    Wenn er nämlich einen Werkvertrag VOR dem 31.12.2011 unterzeichnet hätte, dann bekäme er die Förderung, wenn natürlich alle anderen Voraussetzungen passen, nach den Bestimmungen 2011.

    Geld gibt es natürlich trotzdem erst 2012.

    Gruß
    Stefan
     
  20. #200 Daniel187, 14.08.2011
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    Hey,
    danke für deine Antwort.

    Werden die Fördermittel für 2012 denn noch in 2011 festgelegt oder erst im Jan 2012?

    Werden dann erst die restlichen Anträge aus 2011 bewilligt oder sind diese alle schon bearbeitet?

    Wie realistisch ist es denn das durch den Sparkassenberater gestellte Anträge in 3-4 Monaten durchgehen?

    Gruß Daniel
     
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