Schon was neues von der Wfa?

Diskutiere Schon was neues von der Wfa? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Bestimmungen müssen festgelegt werden. Ende Januar kommen die dann raus. Das Geld wird zunächst für die Anträge 2011 verbraucht. Was dann noch...

  1. cc24

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    Die Bestimmungen müssen festgelegt werden. Ende Januar kommen die dann raus. Das Geld wird zunächst für die Anträge 2011 verbraucht. Was dann noch übrig ist, wird für 2012er Anträge verwendet.

    Wenn alle Unterlagen und Nachweise vorhanden sind, dann ist dieser Zeitraum nicht unrealistisch.

    Gruß
    Stefan
     
  2. #202 Daniel187, 14.08.2011
    Daniel187

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    Na ja, ganz so spontan ist es nicht. Jedoch wartet er momentan das die Grundstückspreise offiziell werden. Er hat es sich schon reserviert. Das soll im September passieren. Was genau ist denn dieser Werkvertrag?

    Das heisst gemäß Übergangsregelung könnte er den Antrag doch noch in diesem Jahr stellen? Vorausgesetzt er hätte alle unterlagen?

    Gruß Daniel
     
  3. #203 Baufuchs, 14.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Tippfehler?

    Übergangsregelung gilt nur, wenn Werkvertrag bis einschliesslich 31.07.2011 unterschrieben wurde.

    @Daniel187 Werkvertrag = Bauvertrag über den Bau des Hauses

    Guckst Du hier:
     
  4. #204 Daniel187, 14.08.2011
    Daniel187

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    Ah ok, na dann ist es ja eh zu spät.

    Vielen Dank!

    Gruß Daniel
     
  5. cc24

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    Klar, sollte natürlich der 31.07.2011 heißen. Logo.

    Gruß
    Stefan
     
  6. Mel3006

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    Hallo!

    Mal eine andere Frage zum Thema WfA; hoffe darauf, dass mir die einer beantworten kann.

    Wir haben WfA-Antrag Mitte Juli gestellt, gehen natürlich davon aus, nicht vor Frühjahr 2012 anfangen zu dürfen zu bauen.
    Bis auf die Baugenehmigung und Wärmeschutznachweis und Nachweis der restlichen Finanzierung ist alles bei der WfA, die Bearbeitung des Antrags läuft.

    Mein Mann und ich befinden sich in festen unbefristeten Arbeitsverträgen. Meinen unbefristeten Arbeitsvertrag hat die WfA in Kopie bekommen.

    2 Fragen hab ich nun konkret:

    1. Wie wichtig ist das Thema "Unbefristet" für die WfA? Werden auch befristete Verträge akzeptiert? Klar ist mir natürlich, dass das ein Thema der Sicherheit, auch für andere Banken ist.

    2. Die für mich gerade wichtigste generelle Frage, die sich für mich stellt:
    Ist ein Arbeitgeberwechsel, wenn ich denn dann auch einen UNBEFRISTETEN Vertrag bekäme, "schädlich" für so einen WfA-Antrag?
    Ich meine, Hauptsache man bekommt Geld, sprich, wenn die Höhe gleich bleibt, bei einem anderen unbefristeten Arbeitsvertrag, kann denen das doch egal sein?
    Klar ist mir, dass wenn das "neue" Gehalt höher wäre, dieses bis zur Förderzusage als Maßstab für die Berechnung des Einkommens komplett zählt.
    Laut Förderrechner der nrw.bank hätte ich aber selbst mit höherem Gehalt noch in die Förderung "reingepasst".
    Wir müssen halt bis zur Förderzusage (wahrscheinlich Frühjahr 2012) die Gehaltsbescheinigungen auch immer der WfA nachreichen.

    Vielleicht kennt sich damit jemand aus oder hatte evtl. das gleiche Problem?

    Danke und viele Grüße
    mel3006
     
  7. cc24

    cc24

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    Hallo Mel,
    ein unbefristeter Vertrag wird nicht angerechnet, da nur Einkommen, welche dauerhaft erzielt werden, berücksichtigt werden können. Bei einem befristeten Vertrag ist das nicht der Fall.
    Hast Du einen Arbeitgeberwechsel, ist das generell nicht problematisch, wenn der Arbeitgeber Dir von Beginn der Tätigkeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anbietet.
    Die Bewilligungsbehörde wird bei Vorlage der Gehaltsabrechnung nach dem Arbeitsvertrag fragen, denn die sehen auf der Abrechnung ja den Beginn des Arbeitsverhältnisses.
    Ansonsten: Weiter geht´s, wenn die Probezeit abgelaufen ist.


    Schönen Gruß
    Stefan
     
  8. Mel3006

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    Hallo Stefan,
    sorry, den Satz versteh ich nicht, worauf wird ein unbefristeter Vertrag nicht angerechnet und meinst du das Gehalt des neuen unbefristeten Vertrags, sollte dies höher sein, also dass das dann nicht berücksichtigt würde für die Einkommensprüfung?

    => "Ansonsten: Weiter geht´s, wenn die Probezeit abgelaufen ist."

    Meinst du damit, dass die WfA auf jeden Fall die Probezeit abwarten würde, bevor die bewilligen?

    Dann wäre das das einige Risiko.

    Danke für die schnelle Antwort, Stefan!
    Schönen Abend, lieben Gruß,
    Mel :winken
     
  9. cc24

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    Hallo Mel,
    ein unbefristeter Vertrag wird für die Tragbarkeit nicht berücksichtigt, da es sich nicht um dauerhafte Einkommen handelt. Sofern Du einen neuen Arbeitsvertrag (unbefristet) mit neuem Einkommen hast, wird dieses Einkommen für die Tragbarkeit und für die Einkommensgrenzen angerechnet. Alle Einkommensänderungen, die in den nächsten 12 Monaten feststehen, werden hier berücksichtigt.

    Und ich meine nicht, dass die Probezeit abgewartet wird, es ist so.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  10. #210 Charly Harper, 10.09.2011
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    Hallo zusammen,

    wir beschäftigen uns auch seit ein paar Wochen mit dem Thema Hausbau.
    Wir würden natürlich auch gerne die WFA-Mittel in Anspruch nehmen.
    Wir hatten letzte Woche einen ersten Termin mit unserer Hausbank bezüglich Finanzierung.
    Der Berater sagte uns das die Bank den WFA Antrag auch für uns stellen würde (gegen eine Aufwandsentschädigung), allerdings schlug er vor die Finanzierung erstmal ohne WFA zu planen.
    Um die monatliche Belastung im Rahmen zu halten würde ich auf jeden Fall versuchen die Fördergelder zu bekommen.

    Wie geht man nun am besten vor?
    Soweit mir bekannt, ist im Moment Antragsstop.
    Werden neue Anträge erst wieder Ende Januar 2012 angenommen wenn das Budget für 2012 verabschiedet wurde?

    Dann wäre es doch am besten wenn wir unseren Antrag bis Anfang Januar 2012 fertig haben um diesen dann kurzfristig nach Bekanntgabe des neuen Budgets einzureichen, richtig?

    Wie lange dauert es im Durchschnitt bis man die Zusage erhält, 6 Monate?

    Vielen Dank
    charly
     
  11. sille28

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    hallo,

    6 monate für die bearbeitung ist eigentlich ganz gut gerrechnet.
    das problem wird nur sein das ihr den antrag nicht bis zum 30.7 eingereicht habt.
    und es wird ja wahrscheinlich so wie dieses jahr laufen das die gelder von 2012 als erstes für dei altanträge von 2011 gebraucht werden . das heißt die die bis zum 30.7 eingereicht wurden. wenn dann noch gelder im fördertopf sind werden erst die neuen anträge berücksichtigt. will euch aber auf keinen fall die hoffnung nehmen. es springen ja auch immer mal leute wieder ab. wir haben unseren antrag im märz 2011 eingereicht und da waren die töpfe schon leer. aber unser antrag wurde dennoch im september bewilligt weil plätze frei wurden. würde aber auf keinen fall länger warten. da laut aussage unseren bänkers es gar nicht so sicher ist das es in den nächsten jahren die wfazuschüsse überhaupt noch geben wird . lg
     
  12. #212 alex241181, 17.11.2011
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    wir haben in 02/2011 Antrag gestellt, in 08/2011 vorzeitigen Baubeginn erteilt bekommen und heute einen Anruf von unserer Sachbearbeiterin, dass noch Gelder im Topf übrig geblieben sind und wir in den nächsten Tagen die Verträge der NRW-Bank zugeschickt bekommen (Gott sei Dank :bierchen:)! Klar, aber erstmal wieder 10 tsd Kopien, Auskünfte, Schufa usw. quasi alles auf den neuesten Stand bringen...
     
  13. makro

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    wir hatten auch in 02/2011 beantragt und heute den vorzeitigen Baubeginn genehmigt bekommen. Geld soll wohl aber erst nächstes Jahr kommen, außer es wird zwischendurch noch was frei.
     
  14. Mel3006

    Mel3006

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    WfA und Prüfung während der Bauzeit

    Hallo,

    was mich allgemein mal interessiert:
    Weiß jemand, ob die WfA nach Förderzusage, also während der Bauzeit noch weiter Unterlagen sehen will, z.B. Lohnbescheinigungen? Oder hört die Prüfung der Unterlagen mit Förderzusage auf?

    Und noch was: Will die WfA eigentlich alle Rechnungen der Bauzeit haben?
    Und müssen die Rechnungen / Summen der Bauphase genau übereinstimmen mit der Eigenhilfe-Aufstellung, wo alle Gewerke in Lohn / Material und die Eigenleistung aufgesplittet sind?
    Ich frage aus dem Grund, weil bei uns zwischen der Aufstellung und Baubeginn viel Zeit liegt und sich so manches ja auch einfach noch ändern kann oder sich anders ergibt, und dann mehr Eigenleistung eigentlich hätte angegeben werden müssen und nun müssen wir uns aber an den Plan halten, den die WfA von uns bekommen hat?

    Gruß
     
  15. cc24

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    Öffentliche Mittel und Baufinanzierungen
    Hallo Mel,
    nach Förderzusage will die Bewilligungsbehörde keine Unterlagen mehr sehen, ausser natürlich die Unterlagen, die für die Schlußzahlung notwendig sind. Eingereicht werden muss das Formular 0255 an die NRW.BANK. Hier sind u.a. anzugeben, ob sich die Gesamtkosten verändert haben und die Angaben der endgültigen Finanzierung und Eigenmittel.

    Natürlich sind auch laut Förderzusage die Rechnungsbeläge für 5 Jahre nach Feststellung der Bezugsfertigkeit aufzubewahren und bei Bedarf einzureichen.

    Gruß
    Stefan
     
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