Schon was neues von der Wfa?

Diskutiere Schon was neues von der Wfa? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; beides nein

  1. #61 semmlerob, 29.01.2011
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    beides nein
     
  2. cc24

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    Hallo Mel,
    was ist daran widersprüchlich ??


    Gefördert werden Haushalte mit mindestens
    a) einer volljährigen Person und einem Kind oder
    b) einer schwerbehinderten Person,
    deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt

    Ein Kind reicht also. Wenn ihr aber noch 5.000 EUR zusätzlich bekommen wollt, dann würde ich mich anstrengen :-)

    Man muss auch nicht weniger als 5 Jahre verheiratet und unter 40 Jahre sein. Dies erhöht nur die Einkommensgrenze.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  3. #63 Mel3006, 29.01.2011
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    Danke schön :))

    war nur zu blöd, diesen Absatz zu finden. Den hab ich gesucht :)

    Dann ist ja alles gut. Vielen Dank!
    Nee, erst mal kein zweites Kind, das eine reicht erstmal. Erstmal das Haus auf die Kette kriegen ;)

    Danke schön und schönes Wochenende
     
  4. kmw62

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    hallo

    @cc24 und hausfrau

    danke euch für die infos.

    cc24, nein das die Beraterin grob ausrechnet ist ja okay, aber dass sie schon jetzt einen Plan, sowie hausfrau sagt:

    zitat: ...". Flurkarte, Lageplan, Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Berechnung des
    umbauten Raums, Berechnung der Wohnfläche (vom Architekten)"

    Bauzeichnung etc. habe ich nicht da ich nicht wußte, ob ich reinpasse. okay jetzt weiß ich aber bis montag habe ich trotzdem keine Bauzeichnung parat :)

    das meinte ich

    gruß
     
  5. cc24

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    Achso. Ihr wollt den Antrag schon einreichen ?
    Ja dann braucht man die beschriebenen Unterlagen schon.
    Bei uns im Kreis bekommt man übrigens sogar keine Eingangsbestätigung, wenn die Baugenehmigung nicht vorhanden ist.
     
  6. kmw62

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    ja

    die Baugenehmigung liegt vor. das ist so eine in vereinfachter form. da wo ich bauen möchte, hat die Firma bei der ich das Grundstück kaufte, für neubaugebiet beantragt..ich vergesse die genaue bezeichnung

    aber Bauzeichnung fehlt natürlich

    also meinst erst zum Architekten, alles erstellen lassen und dann zu beraterin alles abgeben?
     
  7. cc24

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    hmm, da bin ich überfordert :-)
    Du meinst das Freistellungsverfahren, welches 50 EUR kostet ?
    Aber wie kann eine Baugenehmigung vorliegen, wenn keine Zeichnungen beim Bauamt eingereicht wurden ?
    Das Freistellungsverfahren gilt nur, wenn Du den Bebauungsplan einhältst. ( GRZ / GFZ / Dachform, etc.Und dazu braucht man Zeichnungen, damit die sehen, wie das BV aussieht.
    Oder ist da schon ein Haus geplant und Baugenehmigung eingereicht und ihr kauft den Plan gleich mit ?
     
  8. #68 Baufuchs, 29.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Womit begründet der Kreis Paderborn das?
    Für diese Forderung gibt es keine Rechtsgrundlage.

    Eine Eingangsbestätigung ist auf jeden Fall auszustellen, allerdings mit dem Hinweis auf fehlende/nachzureichende Unterlagen.


    Auch im Antragsvordruck ist zu Baugenehmigung (n. § 71 BauONW) vorgesehen, dass entweder angegeben wird wann diese beantragt wurde, bzw. wenn diese schon vorliegt kann das Datum der Baugenehmigung angegeben werden. Also wird auch da davon ausgegangen, dass die Baugenehmigung im zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erteilt sein muss.

    Im Freistellungsverfahren ist nur anzugeben, wann der Freistellungsantrag eingereicht wurde.
     
  9. cc24

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    Hallo Baufuchs,
    die Behörde hat auch einen Ermessenspielraum. Diese Regelung gibt es dort sein 2010. Begründet wurde dies damit, dass ein Antrag eingereicht wird und erst nach 2 oder 3 Monaten die Baugenehmigung vorliegt. Liegt die nicht vor, kann keine Förderzusage erteilt werden. Die Zeit vom Antragseingang bis zur Zusage war dann recht lang. Nun ist der Kreis PB ganz weit vorn, denn die Zusage kann recht schnell erteilt werden.

    Im Übrigen brauchen wir hier auch ein Formular, auf welchem die Herkunft des Eigenkapitals nachgewiesen werden muss.

    Wie gesagt, jeder kocht so sein eigenes Süppchen.
     
  10. #70 Baufuchs, 29.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und purer Unsinn.

    Da schreibt dann der Antragssteller : "Die 15.000 € sind von Mama" und dann?

    Mama ist gegenüber der WFA nicht Auskunftspflichtig.
     
  11. cc24

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    gehört zwar nicht in dieses Thema aber hier..
     
  12. #72 Zwiesel, 30.01.2011
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    Also bekommt man aber prinzipiell erstmal eine Eingangsbestätigung?
    Dann bin ich ja mal gespannt.... ich hoffe wir ziehen im diesem Jahr noch ein ;)
     
  13. cc24

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    Sofern die Mindestunterlagen vorliegen und die Behörde Euren Antrag annimmt, bekommt Ihr eine Bestätigung, dass der Antrag eingegangen ist. In diesem Schreiben werden auch die ggfs. fehlenden Unterlagen angefordert, die Ihr innerhalb einer angegebenen Frist einreichen müsst.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  14. kmw62

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    ja ganz genau

    Es gibt vorgaben die man einhalten muss, wie du oben geschrieben hast, Dach, GRZ...
    Und Zeichnungen liegen noch nicht vor. Ich denke ich muss als erstes zum Architekten. Werde heute mal mit WfA telefonieren und nachfragen..

    gruß
     
  15. #75 Baufuchs, 31.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @kmw62

    Wenn Du zunächst mal klären willst, ob Du überhaupt Fördermittel bekommen kannst, ist es so wie cc24 schon geschrieben hat:

    Mit Gehaltsabrechnungen/Steuerbescheiden, Angaben zu Gesamtkosten Grundstück/Haus/Nebenkosten zum Wohnbauförderungsamt. Dort kann man dann zunächst mal die grundsätzliche Förderfähigkeit prüfen.

    Bauzeichnungen etc. braucht Du erst, wenn Du den schriftlichen Antrag stellst.
     
  16. kmw62

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    yepp

    ja baufuchs hast du recht. Morgen habe ich einen Termin, werde mal mit der Beraterin durchrechnen.
    Ich habe gerade mit der WfA-Beraterin telefoniert. Ich wollte nun wissen, ob sie auch Bauzeichnung benötigt?
    Sie meint ja, zumindest einen Vorentwurf vom Architekten..meint würde erst mal reichen... Aaber sie meint auch, dass sie noch keine Anträge vorliegen haben und diese erst in paar Wochen bekommen werden, sodass man noch gar keinen Antrag stellen kann, geil ! Na ja mal schauen.
     
  17. #77 Baufuchs, 31.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Um rechnen zu können, ob Du Fördermittel bekommst, braucht die WFA Tante keinen Vorentwurf des Architekten.

    Zur Berücksichtigung der Betriebs-/Instandhaltungskosten braucht sie nur die geplante Wohnfläche.
     
  18. kmw62

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    genau

    aber die Tante will momentan überhaupt nichts machen ;)
    die befindet sich noch glaube ich im winterschlaf

    den Vorentwurf braucht sie bei der Antragstellung.. nicht jetzt, evtl. habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt

    danke für Antwort!
     
  19. cc24

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    Für die ANTRAGSTELLUNG braucht man die kompletten Architektenzeichnungen inkl. Bau-Leistungsbeschreibung / Berechnung der WfL und umbauten Raumes.

    Solange neue Anträge nicht vorliegen, reichen die aus 2010.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  20. kmw62

    kmw62

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    Hallo Stefan,
    ja so siehts aus, aber wer macht Bau-Leistungsbeschreibung / Berechnung der WfL und umbauten Raumes? auch der Architekt oder? bzw. bei Leistungsbeschreibung kläre ich mit ihm ab, was ich selber machen möchte?

    Danke und Gruß
     
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