Schreiben von Baukontrolle - Ist das eine Stützmauer?

Diskutiere Schreiben von Baukontrolle - Ist das eine Stützmauer? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, wir haben ein Gelände am Hang in BW. Der Nachbar zur rechten Seite hat entlang seiner Garage eine Treppe. Von dieser kann man "ganz...

  1. Hugole

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    Hallo,

    wir haben ein Gelände am Hang in BW.
    Der Nachbar zur rechten Seite hat entlang seiner Garage eine Treppe.
    Von dieser kann man "ganz toll" auf die Terasse und in die Wohnung meiner Mutter im UG einsehen - was seine Mieter auch ausgiebig tun.
    In Abstand zur Grenze habe ich daher einen Erdwall errichtet und darauf Kirschlorbeer gepflanzt.
    Den Erdwall habe ich teilweise mit Pflanzringen eingefasst, die teilweise schon zugewachsen sind. Das Zeug steht schon ein paar Jahre da.
    Ich bin der Ansicht, wenn ich Pflanzringe ohne Fundament und Mörtel versetzt aufeinander setze, ist das eine Trockenmauer und keine Stützmauer aus Beton. Wasser kann durch, Pflanzen können eingesetzt werden und nach allen Seiten durchwurzeln; also eher ein Hochbeet. Keine Angst, die Steine können nicht rutschen.
    Nun lag heute morgen im Briefkasten ein Schreiben des Landratsamtes.
    1. nur an mich adressiert, meine Frau, die Miteigentümerin des Grundstücks ist, wurde ignoriert.
    2. heißt es darin:
    "im Zuge einer Baukontrolle am... stellte die Kreisbaumeisterstelle fest, dass auf o.g. Grundstück, abweichend von den Festsetzungen des BBP .. eine Stützmauer (Höhe ca. 90 cm) aus Betonpflanzsteinen errichet wurde. Stützmauern sicn zulässig als Trockenmauern mit einem Böschungswinkel 1:1. Stützmauern sind Bauwerke, die einen Höhenunterschied im Gelände ausgleichen und ein Abrutschen von Erdmaterial verhindern...."

    Der Bebauungsplan besagt:
    "Im Zuge von Einzelbauvorhaben sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis höchstens 1,00 m zugelassen.
    Der Geländeausgleich zwischen den Grundstücken, zu den Verkehrsflächen und auf nicht überbaubaren Grundstücken darf nur durch Böschungen erfolgen.
    Stützmauern sind nur in Form von Trockenmauern mit einem Böschungswinkel 1:1, zulässig."

    Das Ganze ist nicht zwischen den Grundstücken, sondern zu unserem Haus gewandt, mind. 1,5 - 2 m von der Grenze entfernt. Zum Nachbar hin ist es "offen", ohne Steine, teilweise mit Rasengittersteinen bedeckt, durch die Bodendecker ranken.

    Inwieweit gelten die Pflanzringe, wenn sie trocken gesetzt sind, offiziell als Betonmauer?

    Was wäre, wenn ich einen Ring runter nehme bzw. alle Ringe wegnehme und einen Jutematerial oder Rasengittersteine ausbreite und das zuwachsen lasse?
    Hat jemand noch andere Ideen, wenn die Pflanzringe je doch als Stützmauer gelten, obwohl sie ohne Fundament und Mörtel stehen, was ich alternativ gestalterisch machen kann, was im Sinne des BBP ist?

    Inwieweit ist das Schreiben gültig, wenn es nur an eine der im Grundbuch eingetragenen Personen gerichet ist?

    Danke und Gruß Hugole
     
  2. #2 Osnabruecker, 02.05.2021
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    Du hast ein Schreiben bekommen. Darin werden Punkte bemängelt.

    Was ist denn in dem Schreiben die Konsequenz?
    Wird ein Rückbau gefordert o.ä.?

    Such den kurzen Dienstweg (Telefon) und versuch
    A) die Ursache zu erfragen (Nachbar...)
    B) das es in deinem Fall nicht zu trifft deiner Meinung nach (zum Nachbarn abgeböscht etc....)
    C) Lösungen mit denen Abstimmen und nicht mit einem Forum

    Fotos helfen...
     
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  3. Hugole

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    Ich soll die vollständigen Planungsunterlagen einreichen. --> eine richtige Stützwand hätte ein Fundament - richtig? Bei uns ist es eine Einfassung ohne Fundament.
     
  4. Hugole

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    --> richtig. Dieser Nachbar möchte eine 1,4 m - Stützwand am unteren Ende der Grenze aus L-Steinen errichten. Als wir auf dem Amt waren, hatte uns die Sachbearbeitering gedroht, wenn wir hier Einwände erheben, würden wir wegen den Pflanzringen Post bekommen. Sprich - das Bauamt sucht, wo wir gegen den BBP verstoßen. Wie gesagt, unserer Meinung nach ist das keine Stützwand und entspricht dem BBP.
     
  5. Mok

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    Also ob deine Mauer nun ein Fundament hat oder nicht ist sicher unerheblich. Die Definition wurde dir ja mitgeliefert:
    Du hast zum Böschungswinkel noch nichts gesagt. Hängen die sich vielleicht auch daran auf? Wie steil ist dein Aufbau?
     
  6. Hugole

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    Hallo,

    hier kommt ein Bild von der Sache. Wie gesagt ist das Ganze Hanglage, im Bild rechts ist die Straße.

    Das von der Gemeinde in Bauphase verlangte Abstimmen mit uns sah für den Nachbar so aus, dass er uns zwingen wollte, für Ihn eine Baulast zu übernehmen und seine Treppe abzustützen, da er die Treppe von der Gemeinde damals genehmigt bekommen hat.
    Drum der Erdwall.

    Es gab in den letzten 10 Jahren kein Entgegenkommen von seiner Seite.
    Seine Pflanzen lässt er hemmungslos zu uns wachsen.
    Sein Grundstück ist im unteren Verlauf aufgefüllt, ohne Abgefangen zu sein.
    Sein Grundstück ist so angelegt, dass Regenwasser und Material prinzipiell zu uns abgetragen werden.
    Seinen Spielsand aus dem Sandkasten hatte er an die Hecke und die Platten an der Grenze gekippt, so dass dieser nach und nach zu uns geschwemmt wurde.
    Ich hätte mir nie träumen lassen, dass es solche Leute gibt, die ihr Ding durchziehen auf Kosten von den anderen und auf dem Amt die Sachbearbeiter und Beamten schön zutextet.
    Sorry - Du wolltest es genau wissen. Ich möchte mich nicht über den Nachbar auslassen etc. Das hat es für mich nicht wert. Ich bin bestrebt, dass bei mir alles rechtskonform ist.


    IMG_20210502_125132 - Kopie (2).jpg
     
  7. Mok

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    Ist auf jeden Fall steiler als 45°. Also wenn du das als Trockenmauer ausgelegt bekommst, dann ist es immer noch zu steil.
     
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  8. #8 simon84, 02.05.2021
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    wenn ich das Bild hier ganz unbedarft außerhalb vom Kontext der Diskussion ansehe fällt mir als erstes Wort mit dem ich das Bild assoziiere „Stützmauer“ ein .

    dass das rechtlich keinen Wert hat ist mir klar :)
     
  9. Hugole

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    Ja, klar, es stützt ja nichts - es ist ein Erdwall bzw. ein Hochbeet auf unserem Grundstück von der Grenze entfernt.
     
  10. Mok

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    Na klar stützt das was, nämlich deinen Erdwall. Denk dir mal die Steine weg und stell dir vor, was mit dem Erdwall passiert.
     
  11. Hugole

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    Und wenn es Rasengittersteine sind?
     
  12. Mok

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    Mit Rasengittersteinen bekommst du die Steigung nicht so hin. Außerdem wären die dann ja immer noch dafür da "ein Abrutschen von Erdmaterial [zu] verhindern". Mal angenommen, du kriegst das mit Rasengittersteinen so steil wie jetzt, dann gibt das ziemlich sicher auch wieder Diskussionen.

    Du hättest ja noch Platz nach vorne. Ich würde mich also beim Amt erkundigen, ob die Pflanzsteine ohne Fundament und ohne Mörtel als Trockenmauer durchgehen und die dann eben nach vorne rausziehen. Sieht ja so aus als sei < 1:1 machbar.
     
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  13. #13 Fabian Weber, 02.05.2021
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    Das ist doch die uninteressante Seite, die Böschung zum Nachbarn interessiert das Amt doch viel eher...
     
  14. Mok

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    Die Seite zum Nachbarn ist ja frei geböscht:
    Da hatte das Amt anscheinend ja auch nichts zu bemängeln, denen ging es schon um die Seite zu seinem Grundstück hin.
     
  15. #15 Fred Astair, 02.05.2021
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    Ist denn Deine Mutter oder ihre Kellerwohnung so interessant, dass sich Nachbars Mieter da versammeln und glotzen oder bildest Du Dir das vielleicht nur ein?
     
  16. Hugole

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    Genau. Es geht denen um drei Pflanzenringe aufeinander bzw. minimal versetzt.

    Wir haben das Ganze extra auf unsererm Grundstück gemacht und sind von der Grenze zurück geblieben, wie es sich gehört.

    Wir möchten eine Lösung im Einklang mit dem Bebauungsplan, dem Nachbarschaftsgesetz... wir sind nicht von der Sorte, die einfach irgendwas macht uns sich mehr Rechte rausnimmt.

    Der Bebauungsplan besagt:
    "Im Zuge von Einzelbauvorhaben sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis höchstens 1,00 m zugelassen.
    Der Geländeausgleich zwischen den Grundstücken, zu den Verkehrsflächen und auf nicht überbaubaren Grundstücken darf nur durch Böschungen erfolgen.
    Stützmauern sind nur in Form von Trockenmauern mit einem Böschungswinkel 1:1, zulässig."

    Das betrifft ja den Fall nicht - es ist ja von unserem Grundstück zu unserem Grundstück.

    Ich gabe kein Problem, das im Sinne des BBP umzugestalten und die Rasengittersteine hin zu machen - oder auch anderes erlaubtes.

    Meine Frau ist ziemlich angenervt. Die Nerven liegen gerade ganz schön blank.

    Hat hier noch jemand Tipps, ohne mich an den Pranger zu stellen?

    Danke für Eure Hilfe.
     
  17. #17 Fabian Weber, 02.05.2021
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    Also ich sehe hier zwei Punkte:

    - Der Böschungswinkel von 1 zu 1 (45Grad) ist locker eingehalten.

    - Auch würde ich das als Trockenmauer sehen.

    Nachdem was Du aus dem Bebauungsplan zitierst, ist es keine Stützmauer, das musst Du erstmal richtig stellen.

    Dass ein Erdwall zur Geländemodellierung auf dem eigenen Grundstück unter 1m nicht zulässig ist, steht nicht dort.

    Für mich von Ferne her betrachtet alles korrekt.
     
  18. Dimeto

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    Deine Schilderung erzeugt bei mir ein anderes Bild. Dem Bauamt liegt ein Antrag vom Nachbarn auf Befreiung von einer BPlan-Festsetzung vor. Dies ist nach §31 BauGB eine kann-Entscheidung, d.h. das Amt muss nach pflichtgemäßem Ermessen die unterschiedlichen Wünsche und Rechte aller Beteiligten "auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen" (§31, Abs. 2) abwägen. Da Du offenbar Einwände erhoben hast, also entgegenstehende nachbarliche Interessen zu Protokoll gegeben hast, kann dem Befreiungsantrag nicht stattgegeben werden. Nun kann der Nachbar mit Recht auf bestehende Abweichungen aufmerksam machen, deren Inanspruchnahme er verfolgte, ihm jedoch nicht zugebilligt wurden. Die Behörde steht in diesem Fall unter Handlungsdruck, eine Untätigkeit wäre juristisch angreifbar. Sie muss gegen deine Stützmauer vorgehen.
    Dass Deine Hangflorsteine nicht bebauungsplankonform sind, lässt sich abschließend zwar nicht anhand des kurzen BPlan-Zitates beurteilen, jedoch spricht das Anschreiben der Behörde sehr dafür; jedenfalls stützen die Betonelemente Erde in einem zu steilen Winkel (sorry, @Fabian Weber). Auch bei der Auslegung Deiner Konstruktion als Trockenmauer kann ich @Fabian Weber nicht folgen, auch wenn mir keine baurechtliche Legaldefinition dieses Begriffes bekannt ist (oder gibt es Hinweise in der BPlan-Begründung). Zuletzt zweifle ich auch die Einhaltung der 1m-Höhenbeschränkung an, da z.T. vier Steine aufeinandergeschichtet wurden, deren Höhe ich mit 30cm annehme. Zumindest würde ich als Behörde mal die dokumentierten Geländeveränderungen überprüfen.
    Ja dann: Wenn der eine Meter Aufschüttung nicht überschritten wurde, forme den Erdwall auch zu Deiner Seite als Böschung oder schichte ein paar Tonnen Natursteine im 45° Winkel auf. Oder fußen Deine Einwände gegen die beabsichtigte Nachbarstützwand ausschließlich auf den sachfremden Ärgernissen aus #6? Dann gäbe es noch weitere Lösungsmöglichkeiten - eventuell mit Mediator.
     
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  19. #19 Fabian Weber, 03.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 03.05.2021
    Fabian Weber

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    @Dimeto dass es unter 1m ist, behauptet ja das Bauamt im Schreiben selbst, dort werden 90cm genannt.

    Eine Trockenmauer kommt ohne Mörtel aus (nur aufgetürmt), was hier der Fall ist.

    Es handelt sich für mein Dafürhalten auch bei dem Ganzen nicht um eine Stützmauer (es wird kein Gelände o.ä. abgefangen), sondern um einen 90cm (siehe Bauamt) Erdwall, mit einer Trockenmauer aus Pflanzsteinen.

    Ich bin aber auch der Meinung, dass ein Ortstermin mit den Vertretern der Behörde am zielführendsten ist.

    Ich denke wenn man die Pflanzsteine wegnimmt und das ganze mit mindestens 45 Grad böscht, dann bleibt noch genauso viel Garten übrig. Wenn Du da für das kleine Stück erstmal Rollrasen drauflegst, dann gibt’s auch keine Erosionsprobleme. Und dann wird wieder neu bepflanzt.
     
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