Schwer nachweisbarer Wasserschaden während Gewährleistung: wie vorgehen?

Diskutiere Schwer nachweisbarer Wasserschaden während Gewährleistung: wie vorgehen? im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo, wir sind vor gut einem halben Jahr in unser Haus (Holzrahmenbau) eingezogen. Einige Wochen nach Einzug begann es beim Duschen im OG-Bad...

  1. Entals

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    Hallo,

    wir sind vor gut einem halben Jahr in unser Haus (Holzrahmenbau) eingezogen. Einige Wochen nach Einzug begann es beim Duschen im OG-Bad nach unten durch die Decke ins EG zu tropfen. Dusche sofort stillgelegt und Sanitärfirma des Bauunternehmers gerufen, die aber kein Problem finden konnten und die Vermutung angestellt haben, wir hätten Wasser am Duschvorhang vorbei durch die Badtür hindurch laufen lassen.
    Ich war mir zwar 'relativ' sicher, dass dieser Fall nicht eingetreten ist, aber da niemand einen anderen Fehler finden konnte und das Tropfen nicht reproduzierbar war: nicht unternommen, weitergeduscht. Wiederum nach vielen Tagen: erneutes Tropfen. Bauunternehmer beharrt auf seiner Aussage: Es kann kein Fehler gefunden werden, und da nichts reproduzierbar ist, sondern das Tropfen nur diese beiden Male aufgetreten ist, als WIR geduscht haben, müsse Verschulden von uns vorliegen. Wir sollten doch mal eine dichte Duschtür einbauen.
    Haben wir jetzt getan. Nach einigen Wochen mit Duschtür: es tropft WIEDER!

    Leider ist das Verhältnis zum Bauunternehmer nicht gut. Kommunikation läuft mittlerweile nur noch über Anwalt.

    Wie gehe ich sinnvoll vor: zuerst Anwaltsbrief mit Fristsetzung zur dauerhaften Mängelbehebung oder zuerst Sachverständigengutachten (auf eigene Kosten???), um überhaupt zu wissen, was genau die eingetretetenen Schäden sind? (Von außen sieht man nur, dass die Decke (OSB, gestrichen) an der Tropfstelle leicht aufgequollen ist. Das große Problem ist ja eben, dass das Tropfen nur gelegentlich auftritt und ich nicht weiß, wie ich es 'demonstrieren' kann.

    Danke und lieben Gruß
     
  2. #2 Fred Astair, 08.01.2017
    Fred Astair

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    Du hast bereits einen Anwalt eingeschaltet. Versteht der auch was von Baurecht?
    Dann sollte er Dir bereits gesagt haben, dass Du nach der Abnahme beweisen musst, dass ein Mangel vorliegt und dieser bereits vor der Abnahme verursacht wurde. D.h. Du musst die Ursache des Tropfens offenlegen und einen.Montage- oder Materialfehler beweisen.
    Ob Du einen Sachverständigen beauftragst oder selbst die Deckenöffnung vornimmst ist nicht festgelegt.
    Bisher kann der BU immer noch einwenden, dass Ihr durch unsachgemäßen Gebrauch den Schaden verursacht.
     
  3. #3 Andybaut, 08.01.2017
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    ich würde erst mal den Brief schicken. Das schadet ja nichts.
    Auch Gefahr im Verzug anmelden. Immerhin ist es ein Holzhaus und die Schadensbehebung kann ja nicht ewig warten.

    Das Gutachten bringt dir zwar die Gewissheit (hoffentlich) was genau passiert ist,
    aber leider wirst du das auf diesem Wege selbst tragen müssen. Besser wäre es ein Gutachten mit dem BU zu vereinbaren.
    Wer Schuld hat, der zahlt. Dann sind auch beide Seiten an das Gutachten gebunden.
    Wenn du ein Gutachten in Auftrag gibst, muss das die Gegenseite nicht anerkennen.

    Wenn es nun ein Fehler in der alternativen Abdichtung ist, könnte die Gegenseite behaupten, dass
    der Schaden erst bei der Begutachtung entstanden ist.

    Stell doch mal ein paar Bilder ein, vielleicht erkennt jemand im Forum eine Ursache.

    Aber auch wenn es zu Wassereintritt vor der Türe kommt, sollte die alternative Abdichtung diese auffangen.
    http://www.ikz.de/ikz-praxis-archiv/p0212/021210.php

    Vielleicht kann dir jemand im Forum sagen wie groß der Bereich laut DIN XX sein muss, der abzudichten ist.
    Ich mach sowas immer recht großzügig, aber kenne die geforderten Größen nicht.
    Spritzwasserbereich sollte aber immer abgedeckt sein.
     
  4. Entals

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    Puuuh, vielen Dank für eure Antworten. Ich habe nun auf eigene Faust weiter getestet und folgenden Spalt in der mineralischen Fuge als sehr wahrscheinlichen Grund für die Leckage eingrenzen können. Als ich hier einen Wasserstrahl zielgerichtet hinlenkte, begann es bereits nach 10 Minuten durch die Decke zu tropfen. Der Bauunternehmer hat meine gesetzte Frist von drei Wochen leider ohne Lebenszeichen verstreichen lassen (ja, unser Anwalt ist Fachanwalt für Baurecht - ich nehme an, ich werde erneut den Weg über ihn gehen müssen).

    2017-01-30 20.59.46.jpg

    Ich entdecke jetzt beim sorgfältigen Herumkriegen in der Dusche mehrere ähnlich aussehende Spalte, sowohl in den mineralischen Fugen als auch den Silikonfugen. Und zwar auch in der Gästedusche im Erdgeschoss (ohne Keller). Muss ich mir Sorgen machen, dass auch an anderen Stellen Wasser in der Wand versickert und ich jetzt nur Glück hatte, den Austritt durch das Tropfen durch die Decke bemerkt zu haben?
     
  5. #5 Fred Astair, 05.02.2017
    Fred Astair

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    Ja.

    Wobei die bröseligen Fugen eher ein optisches Problem sind.
    Wenn da eindringendes Wasser unten durch die Decke tropft, ist Deine Abdichtungsebene unter den Fliesen defekt oder existiert erst gar nicht.
     
  6. #6 Andybaut, 05.02.2017
    Andybaut

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    ich bin da bei Fred.
    Die Spalte sind nicht schön, aber nur ein optisches Problem.
    Das was unter den Fleisen sein muss/sollte ist das Problem.

    Das sieht man hier ganz schön:
    https://www.youtube.com/watch?v=AX9ZSXNd0ZI
     
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