Selbständiges Beweisverfahren und Gutachterin vom Gericht

Diskutiere Selbständiges Beweisverfahren und Gutachterin vom Gericht im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Nur ein kurzes Einhaken: Richter sind in der Regel von fachlichen Belangen und Detailregelungen schnell überfordert. Dann wird eben "verzögert"...

  1. #21 Stolzenberg, 09.03.2015
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Nur ein kurzes Einhaken: Richter sind in der Regel von fachlichen Belangen und Detailregelungen schnell überfordert. Dann wird eben "verzögert" (wie Du schreibst) oder es geht auch mal ein Schuss nach hinten los.

    Ich kann Ralf's Einwand nur empfehlen: Alles auf den Tisch, laienverständlich aufbereiten und gut strukturieren. Manchmal ist weniger einfach mehr! Ich bevorzuge zum Beispiel ein kurzes, verständliches und knackiges Anschreiben mit entsprechenden Anlagen.
     
  2. #22 Bitumen Mine, 09.03.2015
    Bitumen Mine

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    Naja ich habe hier mein bedenken.
    Nicht das mein Rechtsanwalt nicht begeistert ist das ich ihm sage er soll das weiterleiten.
    Das kommt so rüber als würde ich seine Arbeit machen.

    Die Gegenseite hat beim Ortstermin überhaupt nichts dazu gesagt.
    Ich habe gesagt das der Hertsteller gemeint hat,das hier eine Mauersperrbahn rein muss.

    Die Gutachterin meinte dann,woran ich eine Mauersperrbahn erkenne.Ich meinte sie ist beidseitig besandet.Antwort richtig und sie ist schmaller.Ihre Antwort drauf.Sie ging erst davon aus,das das schon eine Frage von mir ist.Weil der GÜ meint es wäre eine.
    Worauf ich ihr gesagt habe,nein der GÜ hat ja gesagt und geschrieben es ist eine V 60 S4.

    Das ist nicht eine Frage von mir.
    Von mir wird bemängelt das Schweisbahnen da nichts verloren haben.
     
  3. #23 Bitumen Mine, 09.03.2015
    Bitumen Mine

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    Mein Anwalt ist die Ruhe in Person.
    Ihn lässt alles kalt.Die Gegenseite ging immer agressiv in Angriff.Mit falsche Behauptungen.
    Hat aber immer alles abwehren können.
    Auch ihre Behauptung das ich ihnen noch Geld schulde hat ihn kalt gelassen.
    Er hat dem Richter nur geschrieben das ihm gerade nur das Beweisverfahren wichtig ist.
    Wie sie zu der Rechnung kommen.Sie sollen den Rechenweg mal zeigen.Beigefügt hat er dann meine Rechnung.Und das er nach dem Beweisverfahren was einleiten wie um die Überzahlung zu beweisen.
    Er legt meine Rechnung vor und die Berechnung von meinem Privaten Gutachter dem Richter vor.
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 10.03.2015
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    Mach, was du für richtig hältst. Das war ja nur eine Anregung, mehr nicht.

    Die Frage, wer eine Beweisfrage ins Verfahren eingeführt hat, und dafür den Kostenvorschuss des Sachverständigen zu leisten hat, entspinnt sich nicht anhand von Rede und Gegenrede im Ortstermin, sondern die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem Beweisbeschluss.

    Du stellst im Beweisbeschluss (sinngemäß) die Frage, ob es richtig ist, dass eine Schweißbahn dort im Mauerwerk nicht hingehört und ob die vorhandene Art der Ausführung einen Mangel darstellt.
    Zur Beantwortung muss die SV erst einmal feststellen, um welches Produkt es sich bei der verwendeten Bahn genau handelt. Das ist entweder entbehrlich, wenn sich die Parteien ausdrücklich einig sind, dass es eine V 60 S4 ist, oder muss von der SV ermittelt werden, z.B. notfalls durch Probenentnahme und Laboruntersuchung. Die Kosten hierfür trägst du als Antragsteller und Steller dieser Frage im Vorschusswege.

    Zusatzfragen, die eine eigene Kostentragungspflicht der fragenden Partei auslösen, sind nicht solche, die im Ortstermin mündlich gestellt werden, sondern nur solche, die beim Gericht schriftlich beantragt werden und dann (ggf. durch Ergänzungsbeschluss) in den Beweisbeschluss aufgenommen werden. Vor allem der Antragsgegner macht mitunter im Selbständigen Beweisverfahren davon Gebrauch und führt eigene Beweisfragen in das Verfahren ein, für welche er dann auch einen anteiligen Kostenvorschuss leisten muss.

    Im Ortstermin wird nur der vorhandene Beweisbeschluss mit all seinen Punkten abgearbeitet. Um mehr kümmert sich der SV nicht.
     
  5. #25 Bitumen Mine, 16.03.2015
    Bitumen Mine

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    Kommt hier auch ein Gutachter vom Gericht der die Überzahlung ermitteln muss.

    Der Rechtsanwalt hat den Werksvertrag geprüft und stellt fest,das sich der GÜ bereichert hat.

    z.B Schotterpolster unter Bodenplatte 90 cm in Rechnung gestellt.45 cm sind aber im Hauspreis enthalten.Also statt 5130 euro wären es also die hälfte.

    4800 euro für 2 Meter graben und Abwasserrohr zum Kontrollschacht.

    Den Wert ermittelt dann auch der Gutachter.
    Wenn mein Privater Gutachter das gemacht hat,
    muss ich also das auch erst vorstrecken.Ich meine wenn sie behaupten die Berechnung ist falsch.

    Mein Rechtsanwalt halt ein vorläufigen Schaden von 10.000 euro beim Gericht angegeben.Das ist also der vorläufige Streitwert.
    Davon habe ich erstmal den Rechtsanwalt bezahlen müssen.

    Nun kommt aber raus der Schaden liegt bei 40.000 euro.Ändert sich dann gleich der Streitwert.

    Nun haben wir den Wert vom Schaden.
    Dazu kommt noch laut Anwalt eine Überzahlung von 45.000 euro.(Beispiel)
    Das ganze geht nun weiter vor Gericht.
    Ist nun der Streitwert 85.000 euro

    Oder zählt das Beweisverfahren nicht dazu ?

    Damit ich mal weiss was hier an Kosten noch entstehen.
     
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