sich widersprechender Bebauungsplan - Hilfe

Diskutiere sich widersprechender Bebauungsplan - Hilfe im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, heute habe ich den Bebauungsplan zu meinem zukünftigen Haus erhalten. Wir sprechen hier über ein Neubaugebiet, welches in der...

  1. #1 Andreas87, 30.09.2016
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    Hallo zusammen,

    heute habe ich den Bebauungsplan zu meinem zukünftigen Haus erhalten. Wir sprechen hier über ein Neubaugebiet, welches in der Umsetzung im Grunde genommen individuell völlig frei von jedem gestaltet werden kann. Optisch keine Vorgaben.

    Mein absoluter Wunsch ist ein eher flaches Zeltdach (um die 22° - 25°) wie im mediterranen Raum üblich. Jetzt sagt der Bebauungsplan folgendes: Jede Dachform, sprich Sattel, Walm, Pult, Zelt usw., sogar Bauhausstil mit komplettem Flachdach sind zulässig. Trotzdem ist hinterlegt 30° bis 45° hinter der Auflistung der Dachformen. Für mein Verständnis ist das Widerspruch in sich. Wenn ich sowieso alles bis zum Flachdach zulasse, wieso noch eine Einschränkung in der Neigung der verschiedenen Dachformen vorgeben?!? Das erscheint mir nicht schlüssig.

    Wie ist eure Meinung dazu und hat jemand vllt. Tipps bzgl. der kommenden Korrespondenz zu diesem Thema?

    Viele Grüße

    Andreas
     
  2. #2 jodler2014, 30.09.2016
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    Die Angabe der Dachneigung gilt für die Dächer mit Neigung.
     
  3. #3 tomtom79, 01.10.2016
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    Einfach eine Befreiung beantragen wir haben von 35 auf 22° reduziert
     
  4. #4 jodler2014, 01.10.2016
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    Genau so ,weil ein Zelt-/Walm- Dach mit 30 ° DN sehr bescheiden ausschaut.

    Aber auch das ist natürlich Geschmacksache.
    Da aber jedem Bauherr ( Planer ) mehr oder weniger freie Hand ( siehe #1 ) bei der Entwurfsarbeit ermöglicht wird, kann man nur darauf hoffen ,daß man nicht auf einen Kubus im Bauhaus-Stil schaut und daneben wurde ein Schwarzwald-Häuserl mit Geranien-Balkon gebaut..

    Viel Erfolg
     
  5. #5 tomtom79, 02.10.2016
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    Hätte ich mich nach meinen Nachbarn gerichtet, hätte ich ein Haus mit 7 fenster und einem kniestock.. Neee danke.
     
  6. #6 Andreas87, 03.10.2016
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    Das ist genau das Thema. Mit Geschmackssache hat das meiner Meinung nichts zu tun. Ein Zeltdach mit 30° sieht optisch nach totalem Käse aus.

    Kann ich eine Befreiung einfach beantragen, so dass es durchgeht? Oder gibt es eine bestimmte Argumentation, die ich verwenden muss?
     
  7. #7 jodler2014, 03.10.2016
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    Warum machst Du das selbst ?

    Dafür gibt es Fachleute ,die mit so etwas Erfahrung haben und " die richtigen Worte " finden.
     
  8. #8 Andreas87, 04.10.2016
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    Ein paar mehr Infos wären nützlich. WER genau gehört zur Kategorie "Fachmann", welcher die richtige Rhetorik zum Durchboxen der Angelegenheit besitzt? Architekt, Fachanwalt?
     
  9. #9 jodler2014, 04.10.2016
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    Wohl eher eine Architektin oder ein Architekt.
     
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