Sicherheitseinbehalt - BU eskaliert nach 1. Abschlagszahlung

Diskutiere Sicherheitseinbehalt - BU eskaliert nach 1. Abschlagszahlung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; dann kann ich mir seine Aufregung nur mit meiner oben geäusserten Vermutung erklären.... Oder er hat nicht gelesen (und verstanden) was er da...

  1. R.B.

    R.B.

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    Oder er hat nicht gelesen (und verstanden) was er da unterschrieben hat. ;)

    Aber das Verhältnis zum Rohbauer scheint ja intakt (der böse Archi ist schuld), also sollte sich ein Missverständnis schnell aufklären lassen.

    Also, redet miteinander, bevor sich auf beiden Seiten etwas aufschaukelt das man nicht mehr bremsen kann.

    Gruß
    Ralf
     
  2. #22 Pirellitx31, 09.09.2010
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    ich kenn es so:
    10% Einbehalt bei Teilrechnungen, ergeben sich aus

    - 5% Einbehalt Vertragserfüllung (kann durch Vertragserfüllungsbürgschaft abgelöst werden, dann gibbet keinen Einbehalt)
    und
    - 5% Gewährleistungseinbehalt bis zur Schlussabnahme, danach Auszahlung der Summe nur gegen Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft


    Der Vertrag ist tatsächlich etwas unglücklich formuliert.
     
  3. lawyer

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    Das hört sich so an, als habe der Architekt ein selbst entworfenes Vertragsmuster verwendet. Also vielleicht doch ein Formularvertrag?
     
  4. #24 coroner, 09.09.2010
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    Hmm, also eigentlich darfst du den Sicherheitseinbehalt sogar bei der ersten Zahlung komplett einbehalten! (Also bezogen auf die Gesamtleistungssumme)
    sofern der AN nicht entsprechende Sicherheiten nachgewiesen hat bzw. vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
    vglw. § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B und andere #
    Aber die gängige Praxis bei uns ist auch die von dir beschriebene, die 10% von jeder Abschlagszahlung einzubehalten.
     
  5. #25 RMartin, 09.09.2010
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    Interessant wäre nun zu wissen was greenlady bzw. deren Architekt tatsächlich einbehalten hat von der (ersten) Abschlagszahlung. Die 10% wie in Beitrag #1 beschrieben, oder die 5% wie in einem weiteren Beitrag erwähnt; oder gar 10% + 5%....
     
  6. #26 Baufuchs, 09.09.2010
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    Ich wüsste auch gern, was da einbehalten wurde.

    Womöglich soger 10% der Gesamtauftragssumme?

    Beispiel:

    Auftragssumme = 100.000.- €

    1. Abschlagsrechnung 13.000.- €
    Einbehalt 10% von Gesamtauftragssumme = 10.000.- €

    Unternehmer kriegt auf die 1. Rechnung gerade mal 3.000.- €.

    Da wird der wohl ausgerastet sein....
     
  7. #27 Karlheinz, 09.09.2010
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    ... und mal was ganz anderes: Man kann sich auch verzetteln, wenn man "zu gute" Verträge abschließt. Hier stehen ja nicht nur die 10% (wie auch immer die jetzt auszulegen sind) zur Debatte, sondern auch eine Vertragsstrafe, wenn der Rohbau nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen fertiggestellt ist.

    Selbst wenn das alles wirksam vereinbart sein sollte (Stichwort "Inhaltskontrolle", weil Vertrag vom Architekten des BH gestellt, wurde ja oben schon genannt), fühlt sich der Rohbauer möglicherweise jetzt, wo er sieht, was er da unterschrieben hat, über den Tisch gezogen - ich persönlich kann das nachvollziehen, beim privaten EFH-Bau ist meiner Ansicht nach Vorleistung - Sicherheitseinbehalt - Pönale dann doch etwas zu viel des Guten.

    Will sagen: Selbst wenn Du in einigen Jahren in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt bekommst, dass Dein Sicherheitseinbehalt zu Recht erfolgt ist, steht davon Dein Rohbau immer noch nicht. Vielleicht war da Dein Architekt etwas ZU schlau bei der Wahl des vorgelegten Vertrags ...

    Noch mal zur Inhaltskontrolle: So wie sich das Ganze hier darstellt, könnte hier auch das Prinzip "Unklarheiten/Widersprüche werden zu Lasten des Verwenders der AGB ausgelegt" zur Anwendung kommen ...
     
  8. #28 greenlady, 09.09.2010
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    Boah, ich komm gar nicht mehr richtig mit....

    ....wenn ich das alles lese, ich als Laie, weiss nicht mehr was richtig und falsch ist....

    zunaechst, die Auftragssumme belaeuft sich auf insgesamt knapp 67.000euro , die 1. Abschlagszahlung belaeuft sich auf etwa 13.000, und davon wurden 5% fuer die Gewaehrleistungsburgschaft und 5% Einbehalt abgezogen.

    Kann mir jemand erklaeren, wenn der Rohbauer die Vorlage fuer die Buergschaft gleich erbringt, koennen wir ihm sofort diese 5% auszahlen bzw nicht mehr in den folgenden Abschlagszahlungen in Abzug bringen??

    wir versuchen fuer morgen einen Termin mit dem archi zu bekommen, damit wir hier eine Loesung/Einigung finden, die alle gluecklich macht, aber nun erreichen wir ihn schon den ganzen Tag nicht, (die Baustelle hat vor 2,5 Wochen angefangen und er hat sich nicht 1x blicken lassen, die Mauerer sind schon im UG fertig) ich weiss nicht was ich von dem ganzen halten soll.....
     
  9. sepp

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    nun regt er sich auf weil er 1.300,- abgezogen bekommen hat?
    der hat noch nicht fürs amt gebaut, dann hätte er bei der 1.az 3.350,- abgezogen bekommen (5% der auftragssumme).
    verträge solle man lesen!
     
  10. #30 Karlheinz, 09.09.2010
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    Wenn die mittlerweile erbrachten Leistungen schon deutlich (mehr als die "umstrittenen" 10%) über die Abschlagsrechnung hinausgehen - und das würde ich anhand Deiner Schilderung mal vermuten - dann zahl' ihm doch einfach die volle Rechnung - einbehalten kannst Du später immer noch, solltest Du Dir bei Zahlung vorbehalten. Prinzipienreiterei bringt hier gar nichts. Du wirst noch viel Spaß mit Deinem Bauvorhaben haben ... :D
     
  11. #31 Baufuchs, 09.09.2010
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    So ein Müll kommt dabei heraus, wenn Architekten Verträge aufsetzen.:mauer
     
  12. R.B.

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    Na, ich bin mal gespannt wenn es an die nächsten Gewerke geht.
    Fortsetzung folgt? :D

    Gruß
    Ralf
     
  13. Eric

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    Die Vereinbarung müßte man im Wortlaut sehen. Da geht nämlich einiges etwas wild durcheinandergeraten.

    Eine Abrechnungssumme gibt es erst nach Vorlage der Schlußrechnung. Davor gibt es nur eine Angebotssumme. Das ist selbst beim " echten " Pauschalvertrag nicht anders, da auch dort eine Schlußrechnung zu erteilen ist. Mithin kann mit der Klausel nur der Sicherheitseinbehalt nach Abnahme und erteilter Schlußrechnung gemeint sein. Die Bankbürgschaft wäre dann tatsächlich eine Gewährleistungsbürgschaft.

    Richtige Zuordnung wäre:

    1. Abschlagszahlungen nach Zahlungsplan ./. 10 %, womöglich ablösbar vom AN durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft ?

    2. Skontovereinbarung: 3 % Skonto bei Bezahlung von Abschlagsrechnungen innerhalb von 10 Tagen. Betrifft nur das Skonto: Wenn nicht zusätzlich geregelt worden ist, ab wann die Frist läuft ( Zugang der Rechnung beim AG ? ) wäre die Klausel wegen hinreichender Bestimmtheit unwirksam > kein Skonto. Haftung Architekt, wenn er die Klausel formuliert hat.

    Aber kennen wir hier doch zur Genüge: Die Laien teilen nur das mit, was sie selbst meinen verstanden zu haben und das ist dann nur die Hälfte von dem, was tatsächlich im Vertrag steht.

    Wenn da tatsächlich Gewährleistungseinbehalt steht, hat der Archi keine Ahnung. Denn den Gewärleistungseinbehalt gibt es erst ab der Abnahme.

    Nochmals: Bis zur Abnahme läuft die Erfüllungsebene, dafür gibts die Vertragserfüllungsbürgschaft.

    Nach der Abnahme beginnt die Gewährleistungsebene und dafür gibts dann die Gewährleistungsbürgschaft. Die eine Bürgschaft löst dann die andere Bürgschaft ab.

    Hier ist der Vollzug des Vertrags noch ganz am Anfang, also in der Erfüllungsebene.

    Wenn das tatsächlich so alles in den Unterlagen steht ( und der Fragesteller nicht nur die Hälfte verstanden hat und uns Kauderwelsch mitteilt ), ist das etwas selbst gestricktes vom Archi. Und das wäre dann auszulegen. Bei der Auslegung wäre u.a. auf Sinn und Zweck und die üblichen Gepflogenheiten abzustellen, also so, wie ich es bereits angesprochen habe.

    Ist halt so, daß der Jurist häufig durch Auslegung korrigierend eingreifen muß, um falschen Wortgebrauch zu korrigieren oder einer vermurksten Regelung den Sinn beizugeben, den die Parteien und deren Betreuer ( z.B. Archi ) tatsächlich übereinstimmend gewollt, aber mehr oder wenig unvollkommen schriftlich niedergelegt haben.

    Beispiele:

    Die Parteien reden über die Rückzahlung von geliehenem Geld nebst Zinsen: Dann war es tatsächlich ein Darlehen und keine Leihe.

    Beide Parteien sind farbenblind und beschreiben das eingehend besichtigte Fahrzeug im KV als gelben VW. Der VW ist aber grün.

    Die Parteien vereinbaren einen " Nachlaß " von x % bei Zahlung innerhalb von x Tagen ab Rechnungseingang. Dann ist das rechtlich ein Skonto und kein Nachlaß.

    Die Parteien vereinbaren eine Gewährleistungsbürgschaft für die Zeit vor der Abnahme. Dann ist das rechtlich eine Vertragserfüllungsbürgschaft.

    Worte sind halt häufig Schall und Rauch.

    Bei dem Rechtsbegriff " Pauschalvertrag " ist es nicht besser: häufig falsch verstanden und gebraucht.
     
  14. #34 greenlady, 10.09.2010
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    die Meinungen scheinen ja wirklich auch auseinanderzugehen...

    ...ich weiss jetzt auch nicht wirklich weiter...heute war der Archi auf der Baustelle und dieser meinte, dass es eben so ist auf dem Bau, dass man nie 100% ausbezahlt um ein "Druckmittel" zu haben, wenn Ausbesserungen etc ausstehen. aber gut, trotzdem bin ich fuer eine "guetliche Einigung" bzw wie vorgeschlagen diese Vertragserfuellungsbuergschaft". Der Archi meinte, dass die Handwerker immer gleich reagieren, zunaechst flippen sie aus bis die 1. Zahlung kommt und dann beruhigen sie sich wieder.... Der ist seit ueber 25 Jahren im Business....ich hoffe jetzt nur noch dass die letzten verbleibenden 2,5 Wochen einigermassen gut vorbeigehen, die restlichen Gewerke machen wir selbst...da gibts bestimmt auch stress aber keinen mit Vertraegen, also "Fortsetzung folgt":bau_1:

    LG Greenlady
     
  15. #35 RMartin, 10.09.2010
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    Okay, dann viel Erfolg bei der weiteren Zusammenarbeit mit dem Rohbauer...



    Ohje...wir 'freuen' uns schon auf zahlreiche Threads unter den jeweiligen Themen....
     
  16. #36 greenlady, 10.09.2010
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    DANKE erstmal


    "Ohje...wir 'freuen' uns schon auf zahlreiche Threads unter den jeweiligen Themen.... "

    diese Reaktion habe ich erwartet, ABER gottseidank haben wir Profis an unserer Seite....schiefgehen tut immer was....das ist klar,

    ABER ich weiss noch, als ich in einer meiner Threads erwaehnt habe, dass wir das alte Haus selbst abbrechen, da waren auch einige skeptisch und wir haben super gut abgecheckt und haben uns jede Menge Kohle gespart....mein Mann ist doch zwei rechte Haende...

    aber ich werde mich sicher mal wieder melden, es ist sehr interessant verschiedene Meinungen zu horen....

    aber ich sag jetzt schon mal "einmal bauen und NIE wieder" stress pur fuer mich:p
     
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