Sicherheitseinbehalt/Frist

Diskutiere Sicherheitseinbehalt/Frist im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wieder was dazu gelernt. ;) Sorry für den super-kurzen Text. Mit meinem neuen dazugefügten Zusatz klingt er aber schon freundlicher, gell? Heute...

  1. #21 Ralf Wortmann, 04.05.2015
    Ralf Wortmann

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    Sorry für den super-kurzen Text. Mit meinem neuen dazugefügten Zusatz klingt er aber schon freundlicher, gell?
    Heute Wurzelbehandlung gehabt, das schlägt sich irgendwie auf die Stimmung.
     
  2. R.B.

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    Kein Problem. Ich hatte das auch nicht als unhöflich aufgefasst. ;)
     
  3. #23 Gast036816, 04.05.2015
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    Gast036816 Gast

    ...... das schönste gefühl kommt noch - wenn der schmerz nachlässt.

    gute besserung
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 04.05.2015
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    Na, mal sehen. Danke!
     
  5. #25 stockstadt, 04.05.2015
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    Hallo,

    schon wieder eine falsche .. zumindest ungenaue ... juristische, rechtliche Ansage

    Du zählst doch hier zur Expertenriege .... Schuster bleib bei deinen Leisten

    LG
     
  6. #26 profiler, 04.05.2015
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    Danke für die zahlreichen Antworten,

    Ich habe heute eine Rechnung geschickt,wo ich den AG aufgefordert habe mir die einbehaltene Sicherheitsleistung auszuzahlen...
    mal sehen was die ganze Geschichte bringen wird.
    jedenfalls werde ich berichten was daraus geworden ist

    mfg
     
  7. R.B.

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    Du solltest keine Rechnung schicken sondern nur eine Aufforderung. Die neue Rechnung ist doch Unsinn, wie willst Du das verbuchen? Eine Leistung doppelt berechnet, da wird der AG die neue Rechnung gleich ablehnen.
    Rede mit Deinem Steuerberater wie er die alte Rechnung verbucht hat.
     
  8. #28 Der Bauamateur, 05.05.2015
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    Wichtig ist die Zahlungsaufforderung wie oben beschrieben, dieser kann man ja die Originalrechnung als Kopie (mit deutlichem Vermerkt als solcher) beifügen, damit der Empfänger den Vorgang zuordnen kann. Eine neue Rechnung ist Unsinn.
    Letztendlich ist auch erstmal egal, wie die Rechnung verbucht wurde, keiner weiß, ob es ein Bilanzierer oder 4/3-Rechner ist, insofern ist es ja gar nicht sicher, ob die Forderung überhaupt als solche verbucht ist. Selbst wenn die Rechnung falsch gebucht wurde, ändert das auch nichts daran, dass eine zivilrechtlich gültige Forderung besteht (zumindest gehe ich davon aus).
    Schlussendlich kann man dann immer noch vereinbaren, dass der einbehaltene Betrag als Sicherheit gilt und erst zum ... ausgezahlt wird (dann aber bitte schriftlich).
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Mir ging es darum herauszufinden, ob überhaupt noch eine Forderung besteht. Wer weiß, wie die Rechnung bzw. der Zahlungseingang verbucht wurde, evtl. wurden die 5% als "Rabatt" abgeschrieben (wäre nicht das erste Mal, evtl. um die USt. nicht verauslagen zu müssen), dann könnte man einen erneuten Zahlungseingang dieser x Jahre alten Rechnung nicht mehr zuordnen, folglich wäre eine neue Rechnung erforderlich.
    Oder aber die 5% stehen noch offen in den Forderungen, dann wäre eine erneute Rechnung Unsinn.

    Nachdem der TE nicht einmal in der Lage war den Auftrag mit seinem AG schriftlich zu fixieren, möchte ich nicht wissen, ob die Rechnungsstellung evtl. auch noch mangelhaft war. Deswegen die Hoffnung, dass es einen StB gibt der für etwas Klarheit sorgen kann, denn sonst betreibt der TE nur eine ABM, ohne Aussicht auf Erfolg.
     
  10. #30 saarplaner, 05.05.2015
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Genau das waren meine Gedanken bei meinem Beitrag.

    Ich hatte schon die tollsten Diskussionen bezgl. des Sicherheitseinbehaltes, weil manche AN den prozentualen Abzug von der kummulierten Summe nicht verstanden haben.
    Diesen Verdacht habe ich auch, dass die Abschlagszahlungen nebst Schlußrechnung schon nicht richtig gestellt wurden...

    Wäre nicht das erste Mal....
     
  11. #31 Der Bauamateur, 05.05.2015
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    Ist auch eine kleine Wissenschaft für sich, zumal der Sicherheitseinbehalt selbst bei Sollversteuerern ggfs. und unter die Istversteuerung bei der Umsatzsteuer fallen kann... Bei den "Auf-Zuruf"-Subs handelt es sich ja meist um kleine Firmen, die häufig einfach nur nach Bank und Kasse buchen, d.h. die Rechnung wird geschrieben und buchhalterisch erst im Moment der Zahlung erfasst und auch nur mit dem Zahlbetrag.
    In dem Falle wäre auch die Buchung nicht über das Personenkonto sondern bei Zahlungseingang "einfach" per Bank an Umsatz/Umsatzsteuer.

    Problematisch wird es mit den Altrechnung schon deshalb, weil wir in 2013/2014 großes Theater mit dem 13b UStG gehabt haben und je nach Auftraggeber hier vielleicht keine schlafenden Hunde geweckt werden sollten... also die Vermutung fehlerhafte Rechnungsstellung ist nicht so unwahrscheinlich.
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Das deckt sich in etwa mit den Aussagen meines Stb, der seine grauen Haare 2 Typen von Kunden zuschreibt (bzw. deren Fakturierungs"gewohnheiten")

    a.) Landwirtschaft
    b.) kleine Bauunternehmen und Handwerker

    :D

    Der freut sich immer wenn er meine Buchhaltung zwischen die Finger bekommt, denn die hackt seine Mitarbeiterin in 30 Minuten in den PC und alles ist gegessen. Dann noch 30 Minuten für die Bilanzbesprechung, kleinere Änderungen, ausdrucken, veröffentlichen, einreichen, und ab damit in den großen Schrank....da fällt mir ein, bei dem geringen Aufwand sollte ich mal einen Rabatt aushandeln. ;)
     
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