Sicherheitsleistung / Sicherheitseinbehalt nach VOB beim EFH - Sinnvoll?

Diskutiere Sicherheitsleistung / Sicherheitseinbehalt nach VOB beim EFH - Sinnvoll? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, ich bin gerade in er Vergabephase (Einzelvergabe nach VOB). Ich saniere/erweitere einen Altbau in zwei Bauabschnitten (da bewohnt), erst...

  1. #1 Mecklenburger, 19.02.2013
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    Moin,

    ich bin gerade in er Vergabephase (Einzelvergabe nach VOB).

    Ich saniere/erweitere einen Altbau in zwei Bauabschnitten (da bewohnt), erst die eine Wohnung, dann Umzug in den sanierten Teil. Dann kommt die zweite Wohnung (2.BA) dran.
    Bauleitung/Begleitung übernimmt der Architekt, der das Projekt auch geplant hat.

    Investsumme: etwa 210K

    Der Vertrag enthält folgende Klausel:

    (*) vereinbart für die Sicherstellung von Mängelansprüchen auch aus Leistungsänderungen
    und Zusatzaufträgen einschließlich Gewährleistung und Schadensersatz sowie für die
    Erstattung von eventuellen Überzahlungen einschließlich Zinsen in Höhe von 5% der Brutto-
    Schlussabrechnungssumme

    Als Sicherungsmittel ist
    (*) zusätzlich zu den Sicherungsmitteln des § 17 Nr. 2 VOB/B vereinbart: Bankbürgschaft,
    Gewährleistungsbürgschaft - Versicherung

    ( * ) Der AG soll die Sicherheit in Teilbeträgen von seinen Zahlungen einbehalten. Die Anlegungs- und
    Verzinsungspflicht nach § 17 Nr. 6 VOB/B ist
    ( * ) abgedungen
    ( ) nicht abgedungen

    Eine nicht verwertete Mängelhaftungssicherheit ist nicht nach 2 Jahren (§ 17 Nr. 8 Abs. 2 Satz 1 VOB/B),
    sondern nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind
    unterschiedliche Verjährungsfristen vereinbart, ist die Mängelhaftungssicherheit anteilig im Verhältnis der
    Brutto-Schlussabrechnungssummen zurückzugeben.



    Grundsätzlich macht dieser Sicherheitseinbehalt ja Sinn. Jedoch ist nicht davon auszugehen, dass jede Firma innerhalb der nächsten zwei Jahre in die Insolvenz geht !?

    Heißt das ich müsste jetzt für jedes Gewerk als Bauherr ein Sperrkonto eröffnen ? Das ist mit einer Menge Aufwand verbunden und kostet ja auch wieder Kontoführungsbebür etc.
    Dazu kommt, das meine Bank das Darlehn nur nach Baufortschritt auszahlt und ab der 11. Teilauszahlung eine Bebühr von 25 Euro erhebt (die wollen alle verdienen).
    Überweißt die Bank jetzt einen Teilbetrag zusätzlich auf ein Sperrkonto, so fällt für diese Transaktion die Gebühr natürlich ebenfalls an.

    Im Projektverlauf kann das ganz schön ins Geld gehen, zumal ich ja durch die zwei Bauabschnitte sowieso jedes Gewerk und somit jede Rechnung doppelt habe.

    Wie habt ihr das gehandhabt ? Was sagen die Architekten hier im Forum ?

    Macht der Sicherheitseinbehalt bei einem EFH sinn ?

    Ich will diese Klausel ja nicht gänzlich ausschließen, vielleicht lässt es sich aber auf einige Gewerke eingrenzen bei denen diese Klausel beim EFH sinn macht ?

    Danke für eure Meinungen.
     
  2. #2 Gast036816, 19.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    einer meiner bauherren (gesellschaft einer bank) hatte auf sicherheiten verzichtet, wenn der einbehalt kleiner als 2.500 € (5.000 DM) war. der verwaltungsaufwand dafür rechnete sich nicht. in der größenordnung war nach deren erfahrung kaum mängelbeseitigungsarbeiten finanziell abzudecken. im insolvenzfall müssen wir sowieso drauflegen, so deren aussage.

    dass nun jede beauftragte firma insolvenz geht, davon würde ich nicht ausgehen.

    das ist eine entscheidung, die jeder bauherr für sich treffen muss.
     
  3. #3 Mecklenburger, 19.02.2013
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    Danke für deine Antwort. Habe nochmal mit meinem Architekten rücksprache gehalten.

    Ich muss mich als Bauherr um nichts kümmern, die Bürgschaftt gibt mir das Bauunternehmen. Laut Architekt gängiges Vorgehen.
     
  4. Neutal

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    Sicherheitseinbehalt bei Privatkunden war für mich schon oft ein Grund den Auftrag nicht Auszuführen.
    Entweder schlage ich die Sicherheit auf den normalen Preis versteckt auf, auch ich muß Mitarbeiter und Material sofort bezahlen, oder es wird eben nichts.
    Oftmals gibt es sowiso Streitereinen, weil eben vergessen wird die Sicherheit auch explizit zu vereinbaren oder den Betrag auf einem Sperrkonto zu deponieren.
    Ich arbeite lieber mit Menschen die mir und meiner Arbeit auch Vertrauen entgegenbringen. Wenn mir jemand schon bei Auftragsvergabe nicht zutraut Mängelfrei zu arbeiten, so hat er wahrscheinlich eh vor mir Pfusch zu unterstellen oder hegt die Hoffnung das die Sicherheit vergessen wird.
    In diesem Punkt jedenfalls vorher die VOB lesen und sich auch daran halten-
     
  5. #5 Mecklenburger, 20.02.2013
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    Sehe ich genauso ! Danke für deine ehrliche Meinung. Bin auch geneigt diese Eingehaltung bei mir nicht für alle Gewerke zu vereinbaren.

    Ich muss mich als Bauherr da aber auch von meinem Architekten beraten lassen und er sagt eben: "Das mache ich immer so, gab auch noch nie probleme damit".
    Bisher haben das auch alle Gewerke akzeptiert.

    Dein Gewerk, die Zimmererarbeiten, wären bei meinem Anbau/Sanierung 18.000 Euro. 5% wären 900 Euro.
    Selbst wenn da mal was sein sollte (trifft ja nur die Insolvenz), dann kann ich damit ja niemals den Schaden tatsächliche beseitigen.
     
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