"Sichert die Baustelle" - Umfang?

Diskutiere "Sichert die Baustelle" - Umfang? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum :winken ich lese hier seit Jahren immer mit. Aber das erste Mal finde ich leider keine (richtig) passende Antwort. In einer Bau...

  1. #1 Fry2k2013, 29.12.2013
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    Hallo Forum :winken

    ich lese hier seit Jahren immer mit. Aber das erste Mal finde ich leider keine (richtig) passende Antwort.

    In einer Bau und Leistungsbeschreibung steht unter Bauherrenpflichten "1. Sichert die Baustelle ab."
    Es gibt noch einige weitere Punkte das man Strom stellt, Zufahrt usw..

    Mich würde interressieren was genau sich hinter der Baustellensicherung (Verkehrssicherungspflich?) verbirgt.
    Bzw. in welchem Umfang ist dies für ein privates Einfamilienhaus erforderlich?

    Ich habe viele Einträge im gesamten Internet gefunden:
    A) Ein Absperrband soll privat reichen (und Absperrband soll wo üblich sein; Sehe ich ehrlich gesagt auch sehr oft hier in Potsdam)
    B) Bauzaun komplett, Schilder, Sachkundiger Mitarbeiter
    C) Sofort Rechtsanwalt anrufen, Baustop, verklagen; Unerlaubte Klauseln


    Mich würde jetzt einfach interessieren was ich als Bauherr in welchem Umfang zu leisten habe. Reicht ein Absperrband? Oder muss es doch der Zaun sein oder muss ich tatsächlich "das volle Programm" fahren - um evtl. Verpflichtungen / (Versicherungsanforderungen) / Ansprüchen genüge zu tun.

    Viele Dank für Hinweise
     
  2. Julius

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    Du kannst nämlich vor Unterschrift jenen Passus streichen lassen bzw. durch dem Auftragnehmer jene Pflicht überlassen.
    Und das sollte man auch machen...
     
  3. #3 Fry2k2013, 29.12.2013
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    Hallo Julius,

    danke für deine Antwort. Hast du noch ein paar Hinweise zum Inhalt dieser "Sicherung" für mich? Ich nehme mal stark an das das der Auftragnehmer dann für Mehrkosten durchführt - hast du hier ein circa Volumen oder ist dies schlicht weg eine Verhandlungsache? Vielen Dank
     
  4. #4 Sacki999, 29.12.2013
    Sacki999

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    bei mir im baugebiet wird garnichts gesichert außer große löcher ... zum anfang hatte ich bei mir zur straße rot weiß flatterband ... damit war ich aber der einzigste denn alle anderen baustellen in der gegend sind ungesichert ...
     
  5. #5 Skeptiker, 29.12.2013
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  6. #6 wasweissich, 29.12.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    es wird von der örtlichen situation abhängen , was muss und was nicht .

    absperrband ist albern , bei einer baumassnahme die mehrere monate oder ein jahr dauert . das ist etwas für ein paar tage .

    finde ich sehr kreativ , in wie weit das einer prüfung standhält weiss ich nicht .
     
  7. #7 Gast036816, 29.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    baustellensicherung ist pflicht des bauherrn, dies zu veranlassen und für die dauer der bauzeit aufrecht zu halten. er kann es selbst machen oder gegen einen geldbetrag jemanden beauftragen. so einfach wie Julius - passus streichen - ist das nicht.
     
  8. #8 Pruefhammer, 30.12.2013
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    für mich ist ein Bauzaun Pflicht, weil Band zwar erkennen lässt, daß hier ein geschützter Bereich beginnt und jedem Erwachsenen klar sein muß, dass dahinter eine Baustelle liegt, die Gefahren in sich birgt und daher ein Betreten gefährlich ist, bei Kindern sieht das aber ganz anders aus. Für die stellt eine Baustelle einen vermeintlichen Spielplatz dar, ein Band hindert sie nicht am Betreten. Kinder können nicht erkennen, daß sie sich hier in erhebliche Gefahr begeben. Und mit Kindern muß man immer rechnen, ob es Kinder von Bauherren sind, die schon eingezogen sind, Kinder von Bauherren, die gerade mal ihre eigene Baustelle besuchen oder Kinder die zu Fuß oder mit dem Fahrrad ins Baugebiet gekommen sind.
    Daher gilt für mich Bauzaun bis von dem Baugrundstück keine Gefahr mehr ausgeht, also mindestens bis die Grube verfüllt ist und der Zugang zum Haus abegschlossen ist.
     
  9. #9 Fry2k2013, 30.12.2013
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    Hallo Zusammen,
    Hallo Pruefhammer,

    das mit den Kindern habe ich auch oft schon gelesen.

    @wasweisich
    Ich hatte genau diese BuL zur Prüfung eingereicht beim Bauherrenschutz Bund. Mein "gelbes Fähnchen" genau an der Stelle erhielt den Kommentar "üblich".

    Ich rufe mal bei der Gemeinde und bei meinem Hausbauer an.

    Aber wie oben geschrieben - richtige Sicherungen / Zäune usw. sehe ich "hier" in der Gegend auch nicht. Tendiert alles richtung 0.
    Ich habe nur bedenken wenn ich eine Versicherung habe (Bauherrenversicherung) - ich dann bauen lasse - ich schlecht sichere - ein Unfall passiert - ich mich haftbar mache weil ich meinen Pflichten nicht nachgekomen bin - usw.

    Ich lass euch wissen was rausgekommen ist :-). Ist sicher für viele auch interesant.
     
  10. #10 rotstift68, 30.12.2013
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    Deine Bauherrenhaftpflichtersicherung deckt nur zivilrechtliche Inanspruchnahme ab, strafrechtlich hilft sie Dir nicht.

    Wenn Deine Baufirma die Sicherung teuer bezahlt haben will, miete Dir einen Bauzaun für die Bauzeit, kostet nicht die Welt. Die liefern an und holen ab. Habe ich auch so in Berlin SW gemacht.
     
  11. #11 wadriller, 30.12.2013
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    Wer macht denn bei euch die Tiefbauarbeiten ?

    Bei uns hatte der Tiefbauer im Preis einen kompletten Bauzaun incl.
    Mit ein wenig "verhandeln" hatten wir uns dann mit ihm geeinigt das er uns den Zaun überlässt bis alle "Gefahren" weg sind (Gerüste etc.).

    Denke aber auch wieder das es schwer auf die Gegend ankommt.
    Also wollt ihr wirklich nur ein Paar "neugierige" und / oder vielleicht unvorsichtige Kinder fern halten, oder jemanden der wirklich Unfug im Sinn hat ?
    Letzteren wird auch ein Bauzaun nicht abhalten.
     
  12. #12 Bauliesl, 30.12.2013
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    Also ich finde den Passus "sichert die Baustelle ab" sehr vage...
    Heißt das nur ein Bauzaun drum, oder aber (was ich vermute) die Verpflichtungen nach Baustellenverordnung sprich die Beauftragung eines SiGeKo.....
    Du kannst unmöglich für die Absicherung der Baustelle verantwortlich sein! Wie willst du das leisten? Und was, wenn was passiert....?
    Never ever würde ich das übernehmen.
    Ein guter Rat von
    Bauliesl
     
  13. #13 wasweissich, 30.12.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    genau da ist ein wurm drin , wenn der bauherr baustelle mit bauzaun sichert , sollte ja wirklich reichen , und baufirma öffnet diesen , hält ihn während der arbeitszeit offen -was ist während der zeit ??
    und noch interessanter , macht das ding nicht zum feierabend zu , und es passiert was , was ist dann ?? muss bauherr also ganzen tag daneben stehen , weil er ja nicht genau weiss , wann die truppe abrückt ....
     
  14. #14 Gast036816, 31.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    .... dann ist es zu spät!!!
    der bauherr muss auch für die absicherung der baustelle nach feierabend, am wochenende und an feiertagen sorgen. das geht meistens gegen einen geldbetrag an eine firma oder er kontrolliert selbst.
     
  15. #15 Bauliesl, 31.12.2013
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    Ja eben, sag ich doch. Ich würde mir das niemals auf´s Auge drücken lassen.....
     
  16. #16 OLger MD, 31.12.2013
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    Um eine SeGeKo-verpflichtende Baustelle zu haben bedarf es schon eines größeren Objekten oder einer sichaufdiefüßetretenden Personenzahl auf der Baustelle, die für ein EFH / DHH unüblich ist.

    Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Eigentümer. Das kann beim Bau mit einem Bauträger (wenn man von ihm das Gebäude UND das Grundstück kauft) auch der Bauträger selber sein.

    Sicherungsarbeiten an Baustellen sollten m.M.n. Von fachkundigen Personen ausgeführt werden, die sich regelmäßig auf der Baustelle aufhalten, um z.B. die anderen Gewerke eindrücklich darauf hinzuweisen, die entfernten Sicherungselemente (z.B. Bauzaun bei Anlieferungen) ordnungsgemäß wiederherzustellen und die auch nach Feierabend die Baustellenabsicherung kontrollieren.
    Zweitens muss geklärt sein, ob bei „Sichert die Baustelle ab“ auch Sicherungsarbeiten innerhalb der Baustelle dazugehören, wie z.B. Sichern von Deckenöffnungen, Sichern von Aussparungen in Außenwänden vor Balkonmontage / Geländermontage, Kontrolle der Baugerüste, Koordination gleichzeitig stattfindender Arbeiten in übereinanderliegenden Ebenen (Dach + Obergeschoss, Bereich von Deckenöffnungen, etc.), Herstellung und Kontrolle von Zugängen in höher gelegene Etagen vor Einbau der Treppen, Herstellung und Kontrolle von Zugängen in den Rohbau vor dem Verfüllen der Baugrube usw..

    Wie weit wird der Baubetrieb die Sicherung der Baustelle auslegen, falls es außerhalb der Arbeitszeit zu einem Diebstahl von Material oder Werkzeugen kommt?

    Die Bauherrenhaftpflicht könnte den Standpunkt vertreten, dass Sicherungsarbeiten nicht zu den üblichen Mitwirkungspflichten des Bauherren gehören, von fachkundigen Personen auszuführen sind, also als unternehmerische Tätigkeit eingestuft werden und somit ggf. nicht mitversichert sind.

    In manchen Baugebieten mag ein Bauzaun ausreichend sein, sind jedoch Straßen- bzw. Wegränder aufgrund fehlender Borde und fehlender Beleuchtung nicht erkennbar kann u.U. Auch eine Beleuchtung erforderlich sein.

    Gruß
    Holger
     
  17. #17 Bauliesl, 31.12.2013
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    unüblich...... Das ist keine Frage von üblich oder unüblich - es gilt die Baustellenverordnung. Sonst nichts. Und bei einem Projekt, das voraussichtlich 500 Manntage dauern wird, muss ein SiGeKo beauftragt werden.
    Ich habe bisher bei jedem EfH einen SiGeKo gehabt.
     
  18. #18 Thomas B, 31.12.2013
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    ...wirklich...???? :wow


    Grundsätzlich halte ich es für gänzlich weldfremd einem Laien die Sicherung der Baustelle auferlegen zu wollen. Zum einen weiß der nichts bis wenig, zum anderen müßte er ständig (zumindest sehr oft) vor Ort sein ... gaht gar nicht und daher Blödsinn.
     
  19. #19 Bauliesl, 31.12.2013
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    Ja aber das trifft doch genau den Punkt. Ein Bauherr ist Laie. Ich, als Fachmann muss ihn darüber aufklären, dass er nach Baust.VO einen SiGeKo haben muss. Wenn er keinen beauftragt ist er's selber. Und bisher waren tatsächlich meine Bauherren einsichtig und haben es als eine Versicherung angesehen.
    Das Problem ist doch, dass die normale Bauherrenhaftpflicht das nicht abdeckt.
    Gruß Liesl
     
  20. #20 Stoni, 31.12.2013
    Zuletzt bearbeitet: 31.12.2013
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    Ist das beim stinknormalen EFH / DHH wirklich so?

    Hier mal ein Zitat aus Wikipedia:

    "... Die Aufgaben des SiGeKo können z. B. von Architekten oder Ingenieuren übernommen werden, welche über die Qualifikationen nach Ziffern 4 und 5 der RAB 30 verfügen. Bei Planungs- und Baumaßnahmen geringen- bis mittleren Umfangs genügt u.U. die Qualifikation zum staatl. gepr. Techniker, Meister oder geprüften Polier.....

    ...Die Vorankündigung einer Baumaßnahme hat durch den Bauherrn spätestens zwei Wochen vor Baubeginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (z. B. Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz) zu erfolgen. Die Vorankündigung ist zu erstellen, wenn entweder der Gesamtumfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet oder alternativ der Umfang der Arbeiten 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig über mindestens eine Arbeitsschicht tätig werden. Die Erstellung einer Vorankündigung kann gegebenenfalls der Koordinator übernehmen, unterschreiben sollte der Bauherr (bzw. der Verantwortliche Dritte) als Normadressat der BaustellV. Eine Regelung zur Unterschrift - analog eines Bauantrages oder einer Baubeginnanzeige - gibt es bei der BaustellV nicht und ist auch behörden- oder verwaltungsintern nicht einheitlich (meist gar nicht) geregelt..."

    So oder ähnlich wird das auf allen Seiten, die den SIGEKO bewerben, dargestellt.

    Damit wir uns richtig verstehen: Ich will keinesfalls die Sinnhaftigkeit eines SIGEKO's bestreiten.
    Mich würde halt bloß interessieren, ob die BaustVO in dieser Hinsicht für den "stinknormalen Häuslebauer" verschärft worden ist.

    Gruß Stoni
     
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