"Sichert die Baustelle" - Umfang?

Diskutiere "Sichert die Baustelle" - Umfang? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; § 319 StgB Baugefährdung (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein...

  1. #21 Wieland, 01.01.2014
    Wieland

    Wieland

    Dabei seit:
    06.10.2012
    Beiträge:
    506
    Zustimmungen:
    69
    Beruf:
    Maurer u. Stahlbetonbaumeister
    Ort:
    Bürstadt
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer und Stahlbetonbaumeister
    § 319 StgB Baugefährdung

    (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.

    (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Prost Neujahr !
     
  2. #22 Gast036816, 01.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was heisst aufs auge drücken lassen, der bauherr hat das problem an der backe, wenn er mit dem bau anfängt. er muss schon vorher die regelungen treffen, dass das problem ausreichend gelöst wird. es ist eher so, dass der eine oder andere gu/gü sich dieses problem nicht aufs augen drücken lassen möchte.
     
  3. #23 Wieland, 01.01.2014
    Wieland

    Wieland

    Dabei seit:
    06.10.2012
    Beiträge:
    506
    Zustimmungen:
    69
    Beruf:
    Maurer u. Stahlbetonbaumeister
    Ort:
    Bürstadt
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer und Stahlbetonbaumeister
    Für die Sicherheit an der Baustelle, ist jeder einzelne Beteiligte verantwortlich.
    Wer vertraglich die alleinige Verantwortung für die Sicheheit übernimmt, ist sehr mutig.

    Grüsse
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    nix jeder einzelne ist verantwortlich.

    auch bauherren haben pflichten.
    eine der pflichten ist für die verkehrssicherheit
    auf der baustelle sorge zu tragen.

    dass der GU ihn vertraglich darauf hinweist, kann nur gut sein.
    wie der bauherr damit umgeht ist sein bier.
     
  5. #25 MoRüBe, 01.01.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wir sollten hier mal strikt trennen:

    a) öffentlich rechtlich und
    b) privatrechtlich

    Sehe ich mir jetzt unsere LBO durch (und ich gehe mal davon aus, daß das in den anderen Bundesländern ähnlich ist, außer Bayern :D ) dann hat der Bauherr... Punkt.

    Und mit dem Bauantrag/Bauanzeige unterschreibt der Bauherr, daß...

    Er wird sich niemals auf sein Laientum berufen können. Denn, hat er nicht die notwendige Fachkenntnis, dann hat er zu bestellen. Meistens ist sowas jedoch mit Kosten verbunden....

    Aber mit seiner Unterschrift auf dem Bauantrag/Bauanzeige, erkennt er die Vorschriften der LBO an.

    Ende im Gelände.
     
  6. #26 Gast036816, 01.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    MoRüBe - du hast es auf den punkt gebracht!
     
  7. #27 floba arb, 01.01.2014
    floba arb

    floba arb

    Dabei seit:
    23.10.2012
    Beiträge:
    127
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Unterfranken
    Nur weil es vermeintlich alle so machen,muss es noch lange nicht richtig sein.
    Absperrband ist im Sinne der BG keine Sicherungsmaßnahme. Lediglich kurzfristig bis zur Schaffung einer korrekten Lösung.


    Ja, siehe BaustellV Paragraf 3 Abs. 1:

    "(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen."

    Das wichtigste hast du Vergessen zu markieren, die angegebenen Grenzwerte gelten lediglich für die Erfordernis einer Vorankündigung bei der Gewerbeaufsicht.
    Ein SiGeKo ist gem. BaustellV Parargraf 3 Abs. 1 sehr oft erforderlich.
    Eine Vorankündigung und ein SiGe-Plan nicht immer.
     
  8. #28 MoRüBe, 01.01.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nee nee, da haben wir ein entscheidendes Wort vergessen, nämlich in § 2 das Wort "und"

    und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden,

    und das wird noch durch §7 -Ordnungswidrigkeiten - gestärkt.

    Damit fallen EFH-Häuser i.d.R. weg :konfusius
     
  9. #29 floba arb, 02.01.2014
    floba arb

    floba arb

    Dabei seit:
    23.10.2012
    Beiträge:
    127
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Unterfranken
    Dasund hat er doch sogar rot markiert. Es ändert aber nichts daran, dass diese Grenzwerte nur (!) für die Erfordernis einer Vorankündigung bei der Gewerbeaufsicht gelten.
    § 3 Abs. 1 der BaustellV sagt doch klar und unmissverständlich: "(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen."

    Natürlich hängt die Beauftragung eines SiGeKo vom Bauherrn ab, da diese aber in der Regel die Pflichten und Regelwerke nicht kennen ist ein Einkauf von Fachleuten immer zu empfehlen.
     
  10. Stoni

    Stoni

    Dabei seit:
    26.01.2009
    Beiträge:
    536
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Gas-Wasser-Sch....öne Berufung
    Ort:
    Berlin
    Erstmal "Danke " :winken für die Diskussion.

    Heißt für mich, salopp gesagt, der Häuslebauer hat den Spass erstmal an der Backe, muss entweder eigenverantwortlich agieren oder sich gegen Einwurf von Münzen den passenden Erfüllungsgehilfen suchen.

    Sollte die Hütte aus unerfindlichen Gründen in Richtung BBI mutieren (ich schäm mich mal fremd dafür :o ) muß mehr getan werden.


    Gruß Stoni
     
  11. #31 OLger MD, 03.01.2014
    OLger MD

    OLger MD

    Dabei seit:
    16.07.2012
    Beiträge:
    1.589
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Wenn Du das so konsequent durchziehst, RESPEKT!

    Ich kenne es, bis auf ganz weinige Ausnahmen, auch nicht anders. Das liegt aber eher daran, dass ich meist im Bereich Gewerbe-/Industriebau und Brückenbau tätig bin.

    Gruß
    Holger
     
  12. #32 Fry2k2013, 06.01.2014
    Fry2k2013

    Fry2k2013

    Dabei seit:
    29.12.2013
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Michendorf
    Hallo liebes Forum,

    am liebsten würde ich meinen Eintrag gleich nach meinem letzten Schreiben - dawischen liegt aber gerade ganz viel Text :-)

    Antwort der Gemeinde:
    - Bauzaun komplett drum herum
    - Schilder Baustelle betreten verboten kinder haften für kinder, optional unbefugten betreten verboten
    - Mehrfach dokumentierte tägliche Kontrolle Zaun / Schilder / Absperrungen / rumfliegendes Zeug
    - kurzform dokumentieren: Anweisen alle vorsichtig zu agieren (hier jetzt bitte nicht wieder viel text dazu schreiben...; Sachlage und Reichweite ist klar...)
    - Löcher müssen zusätzlich gesichert werden + rot weiss

    Dies würd als ausreichende Sicherungsmaßnahme akzeptiert bzw. auch so hingenommen, ist aber gesetztlich noch nicht ausreichend.
    Wenn man es richtig machen möchte - was man ja möchte - muss jemand fachlich kundiges vorhanden sein der auch präventive Maßnahmen einleitet z.B. Beleuchtungen oder einfache Holzbretter...

    Nun gut bin ich etwas schlauer und hoffe es hilft anderen. Viele Grüße.
     
  13. #33 Fry2k2013, 06.01.2014
    Fry2k2013

    Fry2k2013

    Dabei seit:
    29.12.2013
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Michendorf
    @Jan - du hast mir eine pn geschickt.
    Ich kann leider nicht antworten weil dir keiner mailen darf :-)

    Antwort siehe oben.
     
  14. #34 Gast036816, 06.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn dann nur so - solche schilder sind blödsinn. dass öffentliche sesselbesetzer so etwas immer noch fordern.....
     
Thema: "Sichert die Baustelle" - Umfang?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. muss eine baustelle eingezäunt sein

    ,
  2. absperrband zulässig

    ,
  3. Baustellensicherung Zaun forum

    ,
  4. bauzaun pflicht bayern,
  5. baustellensicherung pflicht,
  6. amt zur baustelle absichern ,
  7. hausbau absicherung baustelle,
  8. sicherung baustelle hausbau,
  9. Bauzaun oder absperrband,
  10. muss ich baugrundstück beim erdaushub mit absperrband absichern?,
  11. miss baustelle gesichert sein,
  12. Baustelle absperrband oder bauzaun ,
  13. Absicherung Baustell absperrband,
  14. umwehrung absperrband Grundstück,
  15. bauaufsicht ungesicherte baustelle,
  16. absicherung baustelle flatterband,
  17. baustelle absichern vorschriften normen,
  18. baustellensicherung bauzaun,
  19. Darf man mit flatterband seine Grenze absichern,
  20. baustelle mit zaun sichern,
  21. muss baustelle umzäunt se4in,
  22. reicht maschendrahtzaun als Baustellenabsicherung,
  23. bayern bauzaun pflicht,
  24. baustelle absichern mit Absperrband,
  25. absicherung baustelle absperrband
Die Seite wird geladen...

"Sichert die Baustelle" - Umfang? - Ähnliche Themen

  1. Neues Tool zur Baustellen-Risikoanalyse – hat das schon jemand getestet?

    Neues Tool zur Baustellen-Risikoanalyse – hat das schon jemand getestet?: Hallo zusammen, ich bin als Bauleiter und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) tätig und habe vor kurzem ein neues Online-Tool...
  2. Neue App zum Entdecken und Teilen von Baustellen

    Neue App zum Entdecken und Teilen von Baustellen: Hallo zusammen Ich habe eine kleine Android & Web-App entwickelt, mit der man Baustellen in der Umgebung finden, eintragen und kommentieren kann....
  3. Empfehlung Staubsauger Baustelle

    Empfehlung Staubsauger Baustelle: Hallo, ich bin auf der Suche nach einem Staubsauger, der den Alltag auf der Baustelle übersteht, man ihn aber auch mal ohne Probleme an der...
  4. Wie sichert man eine freistehende Mauer?

    Wie sichert man eine freistehende Mauer?: Hallo Experten, der Wind, der Wind das stürmische Kind. :mauer Stand: Rohbau Erdgeschoss auf Bodenplatte noch ohne Decke nur die Mauern...
  5. Wie sichert man die Leistungen eines Generalübernehmers am besten ab?

    Wie sichert man die Leistungen eines Generalübernehmers am besten ab?: Hallo an Alle, Wir möchten vllt. ein Haus mit einem Generalübernehmer bauen. Dieser hätte von Anfang an alles in der Hand. Komplette Planung...