Sicherungspflicht bei Leerrohren für Hauswasserwerk

Diskutiere Sicherungspflicht bei Leerrohren für Hauswasserwerk im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Forenuser, ich benötige bitte mal euer Fachwissen und Meinungen. Folgende Situation: 1. Leerrohrverlegung und Abdichtung Bei meinem Neubau...

  1. #1 Bauazubi1, 29.09.2018
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    Hallo Forenuser,

    ich benötige bitte mal euer Fachwissen und Meinungen. Folgende Situation:

    1. Leerrohrverlegung und Abdichtung
    Bei meinem Neubau / Rohbau wurde ein Leerrohr (KG DN100) zwischen Hauswirtschaftsraum im Keller und Zisterne verlegt. Über dieses soll in Zukunft mal ein Hauswasserwerk angeschlossen werden. Die "Hauseinführung" ist von unten über/ durch die Bodenplatte. Eine Abdichtung des Leerrohrs gegen drückendes Wasser (Bsp: Rückstau bei Überlauf der Zisterneund überlastetem Kanal wie jetzt bei Strum Fabienne) ist nicht erfolgt. In der Folge hatte ich Wasser im Keller stehen.

    Der Archtitekt (Bauleiter) mit dem ich einen Vertrag über die Errichtung des Hauses habe (dieser fungiert als eine Art Bauträger), wie auch der Wasserinstallateur sind beide der Meinung, dass die Abdichtung des Leerrohres Sache des Installateurs wäre, der irgendwann einmal das Hauswasserwerk anschließt oder meine. Als Grund hierfür wurde angegeben, dass ich das Hauswasserwerk aus dem Auftrag herausgenommen habe und "fremd" vergeben habe.

    Meiner Meinung nach ist die Abdichtung des Bauwerks gegen eindringendes Wasser Sache des beauftragten Rohbauers. Dieser wurde durch den Architekt ausgewählt und auch beauftragt.

    2. Eingedrungenes Wasser auf die Dämmebene
    Nachdem am Wochenende "Fabienne" über uns hergefegt ist, hat sich über das Leerrohr Wasser in den Keller gedrückt, hat sich auf dem Estrich ausgebreitet und eine Pfütze gebildet. Auch ist es auf die Dämmebene zwischen Estrich und Bodenplatte gelaufen. Dort ist es nun feucht. Durch den Wasserinstallateur wurde eine Messung mittels "Nadeln" gemacht, die zwischen Estrich und Wand auf die Dämmebene gesteckt wurde. Ergebnis:
    Messung an Trockener Stelle: Wert 80 von 1000 auf der Skala
    Messung an betroffener Stelle: Wert 200 von 1000 auf der Skala

    Meinung des Wasserinstallateurs: Es ist Wasser auf die Dämmebene gelaufen und diese ist nun feucht. Wasser würde dort keines stehen. Es wäre nicht notwendig, dass der Estrich aufgebohrt wird und mittels eingeblasener Luft getrocknet wird. Die Feuchtigkeit würde duch den Estrich diffundieren und irgendwann abgetrocknet sein.

    Der Architekt ist der selben Meinung.

    Meiner Meinung nach bleibt hierbei ungeklärt, wieviel Wasser unter den Estrich gelaufen ist und wie groß die Fläche ist, die tatsächlich "feucht" ist. Ohne eine Abklärung der tatsächlich betroffenen Fläche sind keine geeigneten Trockunungsmaßnahmen möglich und eine Abtrocknung durch diffundieren würde ggf. Monate dauern.



    Wäre toll, wenn ich hier ein paar Meinungen für mich hättet. Vielleicht ist jemand dabei, der einen solchen Fall schon mal hatte oder der sich hier mit der rechltichen Lage auskennt.
     
  2. #2 Fred Astair, 29.09.2018
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    Tut mir leid. Mit Leuten, die für alles einen Schuldigen suchen, dem sie die Sache in die Schuhe schieben können, kenne ich mich nicht aus.
    Im Übrigen lässt sich mit einer Hydromette sehr gut der feuchte Bereich unter dem Estrich bestimmen und ein Messwert von 200/1000 gegenüber 80/1000 lässt keine Riesenmenge vermuten.
     
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  3. #3 simon84, 30.09.2018
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    Ich würde auch mal empfehlen das Vertragskonstrukt selbst genau zu verstehen und die Terminologie richtig zu benutzen. Hilft bei weiteren Anfragen.

    Einen Architekten, der Bauleiter und auch gleichzeitig "Art Bauträger" ist hab ich noch nicht gesehen.

    Die Unterscheidung zwischen Bauträger und GU/GÜ ist bekannt ?

    Zu deiner Frage, Das Wasser ist durch ein Leerrohr reingekommen welches einfach offenstand?
    Oder ist das Wasser zwischen Bodenplatte und Leerrohr eingedrungen?

    Ersteres ist das Problem des Folgegewerks welches das Leerrohr nutzt. Also richtig wie beschrieben der Installateur, du selbst, dein Onkel der das Hauswasserwerk einbaut oder was auch immer.

    Zweiteres ist Aufgabe des Rohbauers.

    Der Rohbauer ist nicht dafür Verantwortlich auf jede nicht genutzte Durchführung noch eine Kappe oder sonstiges zu machen.
     
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  4. #4 Bauazubi1, 30.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 30.09.2018
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    Vielen Dank für die Antworten.
     
  5. #5 Lexmaul, 30.09.2018
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    Naja, er meint dann schon einen GU/Ü - kenne genau so ein Konstrukt, was ziemlich erfolgreich hochpreisig Häuser bauen lässt. Die Leute meinen, sie bauen mit Architekt (was sie quasi schon tun), aber der überwacht sich selbst - völlig Banane und ich hab beim Bau eines Bekannten genügend Ausführungsmängel gefunden.
     
  6. #6 Fred Astair, 30.09.2018
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    Klar kann ein Architekt Grundstücke kaufen, auf eigene Rechnung darauf bauen und anschließend die fertigen Häuser oder Wohnungen verkaufen, bereits während des Baus Kaufverträge abschließen und Anzahlungen kassieren. Dann ist er Bauträger.
    Ob das aber hier so ist?
     
  7. SIL

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    Man merkt doch deutlich wer sozusagen, aus dem Gewerbe 'rund ums bauen' kommt oder sich beschäftigt.

    Rückstau bei Überlauf der Zisterneund überlastetem Kanal wie jetzt bei Strum Fabienne) ist nicht erfolgt.

    An die Herren, wie muss den zwangsläufig bei der Möglichkeit des 'Rückstau' aus dem öffentlichen Kanal vorgegangen werden ( auf den RW Strang) am besten noch aus MW Kanal - DIN 1986 zum Beispiel und die EN dazu- es gibt dafür klipp und klare Vorschriften. :lock
     
  8. #8 simon84, 30.09.2018
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    Ich würde erstmal klare Angaben wünschen .

    Wo exakt ist Wasser eingetreten ? Fotos !
    Welches Wasser ist eingetreten ? Fotos !

    Was ist ein „Leerrohr“ ? Fotos !

    Dann können wir uns unterhalten inwiefern das ganze etwas mit einer Rückstausicherung geschuldet ist.

    Unabhängig davon fände ich es interessant wie man in der Praxis eine Rückstau Sicherung für ein Hauswasserwerk realisiert.

    Da hier von einem leerrohr gesprochen wird gehe ich davon aus, dass eine saugleitung da durch gezogen werden soll .

    Wie soll dann eine rückstausicherung aussehen ?
     
  9. #9 SIL, 30.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 30.09.2018
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    Nee Simon von der Konstruktion abgesehen, ist ja eine Zisterne mit Überlauf am Kanal angeschlossen, dort, zumindest schrieb es der TE kam es zum Rückstau-aus welchen Gründen auch immer, diese Leistung war ja sicher Rohbau/Tiefbau, dort liegt der Fehler. Etwas anderes wäre eine zu geringe Zisterne ( zu wenig Volumen) zur Aufnahme des Einleitungswassers, die Verrohrung ist ja insoweit fertig gestellt. Das nächste wäre vermutlich auch die fehlende Klappe oder Syphon im Überlauf zur Sicherstellung bzw Ausschluß einer Geruchsbelastung insofern kein TS in der Straße liegt. Das sind also mehrere Aspekte, intern hätte sicher eine Kappe auf das einbindende DN 100 gelangt, auch diese wäre erstmal Sache des Rohbauer, das sind immer doch leidige Diskussionen, aber dein Installateur benutzt ja auch beim setzen - innen die Deckel und Stopfen unabhängig von weiteren Gewerken, wie TB und Fliesen etc

    @simon84 aber wie bereits bemerkt, sind es wenig Angaben, auch keine Höhen etc und das der Kanal 'voll' war kommt wirklich selten vor....abgesehen davon wird das Problem bei jeden 'massiven' Niederschlag auftreten, insofern nicht ein geeigneter Überlauf das wirklich entspannt. ..
     
  10. #10 Fabian Weber, 30.09.2018
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    Wie wäre es mit einer Druckschleife über Niveau des Kanaldeckels.

    Aber so ganz habe ich es auch nicht verstanden. Kam das Wasser jetzt durch das KG Rohr oder an der Außenseite des Rohres? Zweiteres wäre dann ja eindeutig ein Rohbaumangel.

    Ob der Rohbauer verpflichtet ist eine Kappe auf die unfertige Verbindung zu setzen oder nicht, darüber würde ich als Bauherr überhaupt nicht diskutieren, das ist ja wohl selbstverständlich. So ein Gebahren würde ich nicht akzeptieren.
     
  11. #11 SIL, 30.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 30.09.2018
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    Das Fabian es lebt :lock nee Zisterne voll und dann über das KG Rohr ins Gebäude, am besten eine ganze 3 m³ Zisterne und ganze Dach entwässert, juhu es 'wässert' nur nicht dort wo es soll, PS an den TE Sie wissen das Ihr SAN die 2 Leitung ziehen muss incl. Rückflussverhinderer etc eine Durchmischung von RW und TW ist nicht zulässig ( auch eine einfache Umschaltgruppe) ist nicht regelkonform. Wo sind die TGAler wenn man einen braucht :cry
     
  12. #12 Fabian Weber, 30.09.2018
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    Schätze mal die Zisterne ist für das Gartenwasser...
     
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    Wie kommt es dann ins Haus?????? Vermutlich beide Nutzungen....
     
  14. #14 Fabian Weber, 30.09.2018
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    Nach mehrfachem Lesen meine ich es verstanden zu haben. Das Regenwasser geht in Sammelleitung in die Zisterne. Ein zweites Rohr ist als KG-Rohr von der Zisterne zum Haus durch BoPla geführt. Durch dieses soll später die Brauchwasserleitung vom Hauswasserwerk geschoben werden. Dies kommt aber erst irgendwann.ä in Eigenleistung.

    Lösung:

    Enddeckel drauf, Kosten = 1,50€
     
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    Jetzt hat ers :p Hoff ich doch ..bis auf die fehlende Rückstausicherung im Überlauf zum Kanal etc..
     
  16. #16 Fabian Weber, 30.09.2018
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    Den Überlauf zum Kanal gibt es wahrscheinlich gar nicht, sondern einfach oben durch den Deckel in den Garten.
     
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  17. #17 Fred Astair, 30.09.2018
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    Und das KG-Rohr wird, als Leerrohr bezeichnet, gar kein Medienrohr sein, sondern auf Bauherrnanweisung mal eben mit reingelegt, um später das Saugrohr für die Pumpe und/oder die Stromleitung durchzuziehen.
    Der TE hat wohl nicht damit gerechnet, wie hoch die Zisterne füllt und sucht nun einen Schuldigen.
    Ist er überhaupt noch an Bord oder schon woanders auf Suche?
     
  18. #18 simon84, 30.09.2018
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    Genau, wer weiß welche Absprachen da getroffen wurden. Keiner von uns war dabei.

    Ein Foto wäre hier mal 1000 Worte wert :)
     
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