Sichtbare Holzbalkendecke-Bläuepilz

Diskutiere Sichtbare Holzbalkendecke-Bläuepilz im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Lustig lustig was man hier so lesen darf.

  1. #41 Kalle88, 07.12.2013
    Kalle88

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    Lustig lustig was man hier so lesen darf.
     
  2. Baumal

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    dass die keilzinkungen für den hugo sind.
    vor allem auf bild 2.
     
  3. #43 Friedl1953, 07.12.2013
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    Wouwww, wie ich immer wieder feststelle sehr lehrreich dieses Forum. "Keilbindungen", diesen Ausdruck habe ich bisher noch nie gehört :bierchen:

    Über die "Keilbindungen" habe ich mich aber früher schon ausgelassen. Da möchte ich vorsichtig sein und deshalb war mein Rat Vorort Prüfung und die halte ich für wichtig. Darüber muss man aber auch keine wissenschaftliche Juristerei betreiben. Sondern da reicht ein einfacher Hinweis an den Lieferanten (Bauträger muss es halt an den Zimmerer weiter leiten und der an den Händler und der an den Hersteller). Ich bin zu 100 % sicher, dass der Hersteller größtes Interesse hat hier eine Kontrolle vorzunehmen. Fragwürdige Keilzinkenstöße nehmen wir sehr ernst.

    @ Ortwin, ganz ehrlich mir fehlt die Lust mich zig-mal zu wiederholen. Eine optische Qualität des Holzes muss vereinbart werden. Der Begriff "sichtbare Fichtenholzdecke" sagt nichts über die optische Qualität des Holzes aus. Der Begrif "SI" ist nur eine Namensgebung für Holz was im KVH Bereich einer höheren optischen Qualität unterliegt. Daraus kannst Du überhaupt nicht auf die Sichtholzdecke schließen. Beispiel: das KVH "NSI" heißt bei den Brettschichtholzleuten "Industrie". Daraus ist ja dann auch nicht zu schließen, dass ein Industriebetrieb zwingend mit "Industriequalität" ausgerüstet werden muss.

    Ich habe auch niemals das Verhalten des Bauträgers für gut eingestuft. Aber es ist auch ein Problem der Baufamilie. Hätten die sich noch ein bisschen was aufgeladen und sich von einem Fachmann begleiten lassen wäre der Fehler nicht passiert. Häusle bauen ist halt nicht wie zu Media-Markt gehen und nen Fernseher holen, leider.

    Was "mls" schreibt ist durchaus richtig: "Was bei einer sichtbaren holzdecke als mittlere art und güte zu erwarten ist, schwebt im juristischen Hyperraum". Kann durchaus sein, dass ein Richter das anders sieht. Nur ich würde niemals den Rat geben den "Juristischen Hyperraum" zu erkunden wenn es andere Wege gibt. Auf diesem Weg verdienen nur die einschlägigen Berufsgruppen.
    Deshalb habe ich auch den Rat gegeben ganz freundlich und höflich auf den BT zu zu gehen und eine Lösung die für beide erträglich ist zu suchen. Die Worte, Gericht, Gutachter sollten nicht zum Wortschatz gehören den sonst macht das Gegenüber zu. Ja und wen da eine einigermaßen seriöse Firma gegenüber steht, dann wird es auch eine Lösung geben.

    Es nervt wenn man in fast in jedem "threat" die Empfehlung liest zum SV und AW zu gehen. Meißt in einem Stadium wo noch gar nicht der Versuch gemacht wurde das Problem einvernehmich zu regeln.
     
  4. #44 Gast036816, 07.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht stellt biene mal den relevanten text als auszug ein, der zwischen bauherr und auftrgnehmer vereinbart ist. dann kann anhand der fotos abgeglichen werden.
     
  5. #45 biene79, 07.12.2013
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    Vielen Dank für die anregende Diskussion! Der Bauträger ist ein Diplom Bauingenieur, der neben der Architektenleistung (was auch die eventuell nötige Beratung bei der Holzbalkendecke beinhaltet) auch eine Baufirma unterhält, die die Arbeiten ausführen. Der Zimmerer ist wie gesagt als Subunternehmer aufgetreten. Der Text im unserem Vertrag mit dem Bauträger lautet wie folgt: EG-Decke als Holzbalkendecke sichtbar, Aufpreis dafür wie bereits erwähnt 3.200,00 €. Ich finde es schon anmaßend von einem Laien wie mir zu erwarten, dass ich die richtige Holzbezeichnung kenne. Wir haben darüber schließlich ein Gespräch geführt, wie wir uns das vorstellen. Und er hatte die Aufgabe, wie ein Architekt unsere VOrstellungen umzusetzen.
     
  6. #46 Gast036816, 07.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    um das zu kontrollieren und auch bei vertragsabschluss die richtige wahl der leistungsbeschreibung zu erhalten, solltest du dir eigenen sachverstand zulegen. holzbalkendecke sichtbar allein reicht eben nicht. die art des sichtbar bleibenden holzes muss eindeutig beschrieben sein. ein anstrich drauf heisst auch sichtbares holz.
     
  7. mls

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    hast du schon mit ihm über die bläue gesprochen?
    manchmal hilft das ..

    abgesehen davon: #40, letzter absatz ..
     
  8. #48 Friedl1953, 07.12.2013
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    Architektenleistung und Baufirma in einer Person?!?! Frage an die Architekten, hab da mal was gehört, aber hier relevant???


    Aufpreis zu was?? Definitiv keine Qualitätsbezeichnung. Ist ein unbedingtes Muss.



    Nee mußt Du nicht, aber trotzdem bist Du die Verantwortung nicht los, dass Du weißt was Du kaufst. Vielleicht weiß er es auch nicht besser.


    Na ja, er ist halt auch gleichzeitig der Bauunternehmer und will den Einkauf so billig als möglich halten. Deshalb immer wieder einen eigenen fachlich versierten Berater hinzuziehen oder gleich Architekt beauftragen.

    Aber wie auch schon mehrfach gesagt, gleich am Montag Ihn auf die Baustelle bitten und mit Ihm ein Gespräch führen. Drucke dir die Qualitätsbeschreibung aus meinem Anhang aus. Ist ja vom Verband und jedem frei zugänglich. Erläutere Ihm, dass Du erwartet hast, das eine sichtbare Decke auch in Sichtholz (KVH/SI) ausgeführt wird. Bläue, Äste scheinen auch ein Problem zu sein, Qualität der Keilzinkenstöße und dann siehst Du wie er reagiert. Vielleicht ist er ja genauso entsetzt wie Du.:bef1021:

    Stop!!!! Sehe gerade, dass ja nicht mal KVH wie Du am Anfang geschrieben hast ausgeschrieben ist. Nach diesem Text könnte ja alles andere auch drinne sein. Da ist nichtmal das umleiten von NSI zu SI zu begründen. Nach dieser Beschreibung hätte er Dir genausogut ein halbtrockenes ungehobeltes Bauholz einbauen können. Das ist so ungefähr wie als wenn er schreibt es ist eine Heizung enthalten. Auch so was primitives wie ein Stück Holz muss schon exakt beschrieben werden.

    Einige Dich mit Ihm und verzichte auf den "juristischen Hyperraum". Nur ein gut gemeinter Rat!
     
  9. Julius

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    Erstmal klären, wer hier überhaupt Bauherr ist!

    Also: Wem gehört DERZEIT das Grundstück?
    Dem Vertragspartner oder Dir/Euch?
     
  10. #50 biene79, 07.12.2013
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  11. Julius

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    Gut.
    Dann ist es KEIN Bauträger, sondern ein GÜ (Generalübernehmer).
    Somit habt Ihr immerhin einige Rechte.
    Von Betretung über Fotos bis hin zur evtl. Mängelrüge.
     
  12. #52 Gast036816, 07.12.2013
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    dann ist es kein bauträger, sondern ein gü. ändert jetzt aber nichts an der problematik des sichtbar bleibenden holzes.
     
  13. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    ... aber an der Möglichkeit jetzt direkt einzugreifen.
     
  14. #54 Friedl1953, 07.12.2013
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    Und was nun. Einigung wie ich es beschrieben habe, oder wie es mls angedeutet hat mit monatelangen Stillstand. Oder gibt es noch andere Lösungen?
     
  15. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Die Worte von mls wie aufgefasst: ab zum Anwalt?

    Hat ernicht geschrieben.

    GÜ -> direkter Zugriff
    -> Gespräch, Ansicht klar mitteilen, Reaktion entgegennehmen, werten und nächster Schritt.



    Nebenbei: nächster Schritt, hier steht nix von Anwalt und Klage.
     
  16. #56 Friedl1953, 08.12.2013
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    Falsch rüber gekommen. Ich bin der Auffassung Biene hat bei dieser vertraglichen Gestaltung ganz schlechte Karten.
    Trotzdem könnte ja sein das folgendes von wie von mls geschrieben passiert:
    die auslegung, was bei e. sichtbaren holzdecke als mittlere art
    und güte zu erwarten ist, schwebt im juristischen hyperraum.
    Es ist sicherlich auch immer möglich das ein Richter Ihr über den Begriff mittlerer Art und Güte Recht gibt. Nur dazu muss Sie sich in den "juristischen Hyperraum" begeben. Die Risiken die Sie für diesen Weg eingehen würde sind unübersehbar.
     
  17. Julius

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    So sehe ich es auch.
    Mit dem GÜ reden, am besten dabei gleich den Sub-AN hinzuziehen.
    Jetzt schon auf Konfrontation zu gehen, bringt Dich in der Sache nicht weiter.
     
  18. H.PF

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    ich kontaktiere häufig vorher den RA. Dort wird die rechtliche Sache geklärt, ich gebrieft. Danach geh ich in die Diskussionen, dann kann mich das Gegenüber aber nicht ausspielen da ich die Infos schon habe.

    Und gleichzeitig tritt der RA nicht auf, was die Sache deeskaliert...
     
  19. #59 Friedl1953, 08.12.2013
    Friedl1953

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    deeskaliert..., das ist das Zauberwort.
    Natürlich kann man sich auch vorher beraten, wenn man sich seiner Sache nicht sicher ist. Dazu braucht man aber einen Anwalt denn man positiv kennt, Ihm also vertraut. Das Wort Anwalt oder sogar auftreten von Anwälten in den Vorverhandlungen sollte man tunlichst vermeiden. Anwälte machen es ja gerne vollkommen unhaltbare Aussagen dem Gegenüber an den Kopf zu werfen, in der Hoffnung der Andere bekommt Angst und lässt sich über den Tisch ziehen (bestes Beispiel Internetabzocke, da sind auch immer Anwälte dabei), das wäre hier kontraproduktiv.
    Gut vielleicht stehe ich ja dieser Berufsgruppe zu negativ gegenüber. Ich hatte sowohl beruflich als auch privat leider sehr viel mit denen zu tun, es fällt mir schwer positive Erlebniss in diesem Zusammenhang zu nennen.
     
  20. #60 mausvommars, 24.12.2015
    mausvommars

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    Hallo, ich hänge mich hier mal an. Wir haben KVH SI und an einem der Balken die Bläue.

    Abschleifen wird wohl nicht viel nützen.

    Wir groß wäre der Aufwand den Balken auszutauschen oder ist das überhaupt noch möglich?
    Das Haus steht schon, Innenausbau ist noch nicht erfolgt.
     
Thema: Sichtbare Holzbalkendecke-Bläuepilz
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