Silikonfugen ohne Gewährleistung ?

Diskutiere Silikonfugen ohne Gewährleistung ? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Warum Unvernunft und von wem? Wir hatten doch geklärt, daß es Systeme gibt, mit denen die Fuge sofort geschlossen werden kann, z.B. von...

  1. Eric

    Eric

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    Warum Unvernunft und von wem?

    Wir hatten doch geklärt, daß es Systeme gibt, mit denen die Fuge sofort geschlossen werden kann, z.B. von Schlüter. Das muß dem BH nur vorgestellt werden und der muß die Mehrkosten bezahlen (wollen). Wenn nicht, muß er halt warten oder nach Belehrung den Mangel hinnehmen und kann dann später nicht jammern. Ergo: Was spricht gegen die vorgeschriebene Belehrung des BH?

    Das Problem ist in Wahrheit ein ganz anderes: Den Bauherrn wird seit Jahren aufgeschwätzt, daß sie in kürzester Zeit in ihr neu erstellte Haus einziehen können. Die Bauzeit bis zum Einzug wird immer kürzer. Die ahnungslosen Bauherrn haben es den BT, GÜ´s usw abgenommen und werden von den Bauherren beim Wort genommen, obwohl jeder, der von der Bauerei Ahnung hat, weiß, das es nicht funktioniert und auch nicht funktionieren kann.

    Und dann kommen die BT usw. im Nachhinein und meinen, dem BH die Probleme aus dem zu frühen Einzug aufhalsen zu können, nach dem Motto, der BH drängelt und ist selber Schuld, wenn er nicht weiß, daß die Fuge wegen Nichteinhaltung der Wartezeit reißt. Das läuft eben nicht. Wer die ( falsche ) Erwartungshaltung beim BH weckt und dann auch noch auf die Bedenken nicht hinweist, hat für die hieraus resultierenden Mängel einzustehen.

    Die Argumentation vom " Gast des Forums " ist mithin ein Zirkelschluß > von hinten durch die Brust ins Auge. Herr " Gast ", Sie müssen sich darauf einstellen, daß Sie im Streitfall verurteilt werden. Selbstverständlich gibt es dahingehende Gerichtsurteile.

    Weiteres Beispiel: Beim Niedrigenergiehaus nehmen die Feuchtigkeitsprobleme wegen des zu frühen Einzugs rasant zu. Von Architekten ist mir bekannt, daß von BT bereits erwogen wird, den Bauherrn Leih-Trockner für die Dauer von 1 bis 2 Jahren zur Verfügung zu stellen, um die Baufeuchte aus dem Haus zu bekommen. Ich schätze , da kommt noch eine ganze Flut von Prozessen auf die Baubranche zu, wenn nicht gegengesteuert wird und die Bauherrn darüber informiert werden, daß die kurzen Bauzeiten unter Beibehaltung des gewohnten Nutzerverhaltens nicht funktionieren, d.h. Gegenmaßnahmen erforderlich sind
    > lüften, lüften .... im Niedrigenergiehaus oder eben Entfeuchter aufstellen ( wer zahlt´s ? ).
     
  2. #42 C. Schwarze, 17.09.2004
    C. Schwarze

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    Ist das nicht etwas adsurdum, bei einem Niedrig"energie"haus?
     
  3. #43 Baufuchs, 17.09.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Statt Bau-Lüfter

    für 1-2 Jahre sollten sich die Bauherren dazu entschliessen, Ihre Häuser mit kontrollierter Belüftungsanlage auszustatten. Perfektes Raumklima und keine Probleme mit Feuchtigkeit wegen unzureichender Lüftung wären dann sicher. Es muss sich jeder Bauherr darüber im Klaren sein, dass er nach EneV in einem perfekt gedämmten/fast luftdichten Haus wohnt und er -sofern er sein gewohntes Lüftungsverhalten nicht anpasst- früher oder später Probleme bekommt. Nicht nur an den Fugen.......
     
  4. Eric

    Eric

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    Sage ich ja. Man muß es den Bauherrn klar, eindeutig und verständlich erklären. Und zwar möglichst schon im Vertrag.

    Beispiel: Bei sanierten Altbauwohnungen kommt bei mir bei der Erstvermietung in jeden Mietvertrag rein:

    1. Belehrung über die höhere Luftfeuchte infolge der Sanierung.
    2. Verhaltensregel für die folgenden 2 Jahre, d.h. verstärkt lüften, lüften ... + als Anhang Broschüre des Bundesbauministeriums über die Entstehung von Schimmelpilz.

    Was das Gericht sagt, wenn der Mieter es dann immer noch nicht kapiert hat, habe ich noch nicht testen müssen. Jedenfalls kann er nicht urteilen, der Mieter sei nicht belehrt worden ( und die Urteile gibt´s! ).
     
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