Sinnhaftigkeit der EnEV

Diskutiere Sinnhaftigkeit der EnEV im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Mich nervt ehrlich gesagt dieses sofortige Verweisen auf die ENEV mittlerweile.... Warum nicht auch mal hinterfragen, ob der 3. Eigentümer mit...

  1. #1 Canyon99, 22.12.2018
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    Mich nervt ehrlich gesagt dieses sofortige Verweisen auf die ENEV mittlerweile.... Warum nicht auch mal hinterfragen, ob der 3. Eigentümer mit seinen Vorbehalten gegen eine aufwendige Dach-Dämmung und den damit verbundenen Kosten nicht durchaus auch gute Argumente vorbringen kann.

    Ich würde mir in dem Kontext z.B. auch mal die Heizkostenabrechnungen der Wohnungen und insbesondere der DG Wohnung vornehmen. Wie sieht es mit Fenstern & Wänden im Haus aus. Alles schon saniert, WDVS ?? Wenn ja, ok dann macht es wahrscheinlich Sinn zu guter Letzt auch noch das Dach machen zu lassen. Aber wenn der Standard des Gebäudes - insbesondere der Wände - auf Technik / Steinen von 1965 besteht, dann wage ich zu bezweifeln, daß man hier nur mit einem gedämmten Dach insgesamt einen deutlichen Schritt nach vorne macht und sich die aufwendige Dachdämmung rechnet.

    Jeder - insbesondere die Mieter - beschwert sich über explodierende Mieten und Bau-Preise. Gerade Vorgaben wie die ENEV und zahlreiche weitere bürokratische Hürden tragen dazu aber deutlich bei. Wer bezahlbaren Wohnraum und die Baukosten senken möchte, sollte hier mal durchaus kritisch hinterfragen, ob man die Vorgaben wirklich so hoch setzen muß....

    Wir bauen gerade auch unser MFH mit 3 Wohnungen um. Im Frühjar möchte ich das Dach ebenfalls neu decken lassen und habe deshalb schon Angebote vorliegen. Wir haben jetzt nichts aufwendiges: Braas Tegalit Betondachstein, Schalungsbahn & DAchlatten neu, eine kleine Gaubenerweiterung und die Spenglerarbeiten. Macht bei 180m² Dachfläche dann schon 35.000€. Wenn ich eine Aufsparrendämmung dazu machen lasse, dann kommen nochmal 15.000€ on top.

    Die Fenster mit 3-fach Verglasung und Alu von Schüco lagen jetzt auch schon bei 75.000€. Neue Heizung, Elektrik etc, also das läppert sich ganz schön .... :(
     
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  2. #2 simon84, 23.12.2018
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    Kann man ganz einfach abkürzen.

    Ja, den Aufwand muss man tatsächlich betrieben da Gesetz und kein Wunschkonzert.

    Im selbstgenutzten EFH kann man da evtl noch das Risiko eingehen.

    Aber bei einem vermieteten MFH? Never ever. Wegen einem Mieter tue ich mir das Risiko nicht an.

    Dann zeigt er dich wegen fehlendem Wärmeschutz an, du kannst dann ggf. mit mietkürzungen oder Kürzung von Nebenkosten rechnen.

    Ne ne , da mach ich lieber das Dach neu und lege dann schön (versteckt) auf den Mieter um so funktioniert das System eben bei uns.


    Meine Frage war eigentlich in Richtung gedacht ob das wirklich nötig ist.

    Einen dauerhaft beheizten Raum (nach definition enev) kann ich mir ehrlich gesagt nur mit Ziegeln und Sparren nicht richtig vorstellen.

    Vielleicht. Wäre ja eine Dämmung der OGD schon genug
     
  3. #3 Canyon99, 23.12.2018
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    Das ist ein Totschlagargument, damit unterbindest du eine valide Diskussion zum Thema. Nicht alles was in unseren Gesetzen steht, macht auch wirklich in jedem Fall und IMMER Sinn. Erst Recht nicht, wenn Lobbyisten da kräftig mitmischen.....
    Ich vermiete schon sehr lange und sehe ich anders. Viele Mieter wären mit niedrigeren Standards sehr wohl zufriedener als mit einer 100%igen Umsetzung der aktuellen Vorgaben / ENEV.
    Das ist ja der Hauptgrund warum die Mieten nur eine Richtung kennen. Der Vermieter legt Modernisierungsmaßnahmen auf die Kaltmiete um. Da findet sich meistens auch ein Schlupfloch, um Mietpreisbremsen etc. zu umgehen.

    Und dann beschweren sich alle, daß Wohnen viel zu teuer geworden ist. Das passt imho nicht und wir Deutschen sollten langsam mal anfangen zu fragen, ob das alles so richtig ist, was von der Politik / Industrie so vorgegeben wird und dann in entsprechende Gesetze gegossen wird. Die Interessen des Verbrauchers kommen da oft zu kurz und Beispiele gibt es zur Genüge.

    Die Franzosen sind da anders aufgestellt und nicht so Obrigkeitshörig wie wir.... ;):D
     
  4. #4 simon84, 23.12.2018
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    Und Frankreich als positiv Beispiel für irgendwas zu nehmen :)

    Ich hab ja mit Frankreich viel zu tun , sehe das mit etwas anderen Augen

    Aber ja, gilet jaune und Generalstreik können sie

    Reform eher nicht
     
  5. #5 Leser112, 23.12.2018
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    Die EnEV hat viel Gutes, aber auch Negatives. Die EnEV garantiert nicht für Wirtschaftlichkeit!
    §25 EnEV und §9 EEWG sind nach wie vor vorhanden!
    Das lässt sich vorher relativ genau ausrechnen.
    Das hat politische Ursachen vergangener Regierungen und der gegenwärtigen. Es einfach auf die EnEV abzuwälzen, ist nicht korrekt.
    Der Bau von Sozialwohnungen wurde stark eingeschränkt. Bestehende Sozialbindungen laufen aus bzw. werden nicht verlängert.
    Städte, Kommunen und Gemeinden verscherbeln ihr Tafelsilber an Investoren. Hinterher wird gejammert, obwohl eigentlich jeder wissen müsste, wie Marktwirtschaft funktioniert => Gentrifizierung;)
    Nachträglich wird mit einer mißglückten "Mietpreisbremse" oberflächlich an den Symptomen herumgebastelt, statt an den Ursachen zu arbeiten.
    Das ist nicht korrekt, denn Wärmedämmung senkt, wissenschaftlich nachgewiesen, den Heizenergiebedarf!
    Dass der Heizenergieverbrauch nicht adäquat sinkt, hat viele Ursachen, die primär bei der Anlagentechnik liegen. Nur interessiert das scheinbar Niemand.
    Milliarden aus dem Steuerhaushalt werden nach dem Gießkannenprinzip verschleudert, weil "Energieberater" lediglich bunte Formulare ausfüllen:mauer
    Die tatsächliche Energieeffizienz im praktischen Betrieb wird jedoch nicht überprüft, was relativ einfach und simpel möglich wäre.
    So ahnungslos, dumm bzw. naiv können doch die "Volksvertreter" eigentlich nicht sein, es sei denn, fehlende Fachkompetenz und Dollarzeichen beherrschen das Handeln:confused:
    Manchmal sehe ich mir bei Phoenix, besonders vor und nach von Sonn- und Feiertagen, die Live-Übertragungen aus dem Bundestag an. Abseits der Inhalte fällt mir dabei besonders auf: gähnende Leere. Die "Volksvertreter", finanziert von den Steuerzahlern, glänzen vor allen Dingen durch: Abwesenheit!:boxing, was aber scheinbar niemand interessiert.
    Die kWh Preise der Energieträger Kraftstoff, Öl, Gas, Strom kennen nur eine Richtung: nach oben.
    Wer aus ökologischen Gründen sparen möchte, oder aus finanziellen Gründen sparen muß, wird bestraft!
    Inzwischen sind ca. 60% des Preises Steuern, Gebühren und Abgaben! Ein wahrer Selbstbedienungsladen für den Staat, was scheinbar auch niemanden interessiert.
    Das ließe sich beliebig fortsetzen:yikes
    Hier gebe ich Dir Recht. Eine weitere Verschärfung der Anforderungen ist sicherlich nicht notwendig, zumal die zunehmend milderen AT Verläufe den Heizenergiebedarf quasi automatisch senkt :eek: Ein Hoch auf die Klimaerwärmung:bounce:
    Dann mach das mal richtig und suche Dir einen objektiven, neutralen, verkaufsunabhängigen Fachexperten hierfür.
     
  6. #6 Leser112, 23.12.2018
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    Die EnEV greift immer, da Baurecht!;)
    Hier werden sich so manche Vermieter zukünftig noch heftig wundern (=>Energieausweis). Die normativen Randbedingungen (DIN 18599, 4108, 4701-10 ) für diesen sind gesetzlich eindeutig definiert. Hier scharren schon div. Abmahnvereine heftig mit den Hufen. Ich erwarte eine heftige Reaktion, die hoffentlich und sicherlich auch "formularausfüllende" Energieberater betrifft. Mein Mitleid mit diesen hält sich da deutlich in Grenzen;)
    Der Gesetzgeber war an dieser Stelle, sicherlich nicht ganz zufällig, clever, denn die EnEV Einhaltung liegt rechtlich im Außenverhältnis stets beim Bauherren, Vermieter, nicht beim jeweiligen Erfüllungsgehilfen;)
     
  7. #7 Gast85808, 24.12.2018
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    Dann sollte man ihm aber auch sagen, ob er sich nu die DIN kauft/least/wasauchimmer, oder in Chikago fällt nen Baum um, das ist völlig wurscht. Die DIN ist zunächst einmal eine Regel, die angewendet werden kann, aber nicht zwingend muß. Man kann auch in begründeten Ausnahmefällen davon abweichen, wenn ... Und dabei dann die AaRdT vereinbaren, die nicht zwingend DIN sein müssen. Rein privatrechtlich ohne Gesetzescharakter.

    Anders sieht es mit der ENEV aus. Die hat Gesetzescharakter (auch wenn sie in manchen Teilen auf die 4108 zielt). Aber Grundlage ist und bleibt die ENEV.
    Punkt.
     
    Fabian Weber, Leser112 und simon84 gefällt das.
  8. #8 simon84, 24.12.2018
    Zuletzt bearbeitet: 24.12.2018
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    Die enev sieht bei beistimmten Punkten von der allgemeinen nachrüstpflicht (zb Dach) ab, wenn DIN 4108 als sog mindest Wärmeschutz nachgewiesen wird.

    Bei Bauarbeiten am Dach(neudeckung) kommt man aber so oder so meiner Meinung nach nicht drum herum.

    Zu einem Versuch eines Befreiungsantrags oder rechtsprüfung geht auf jeden Fall nur mit Anwalt und Gericht in diesem Fall .

    Das. Geld würd ich lieber in die Dämmung stecken


    Im übrigen war bei Bauantrag 1984 vermutlich schon wschv 1982/1984 maßgeblich dh ein komplett ungedämmtes Dach schon damals nicht zulässig

    Daher die Frage ob Ausbau nach Genehmigung oder wie oder was

    Bauamt sollte alle Unterlagen haben
     
  9. #9 Gast85808, 25.12.2018
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    Gast85808 Gast

    Au man :mauer

    64 BayBO sagt aus, welche Unterlagen einzureichen sind. Das heißt aber nicht, daß man ohne bauen kann. Die Vorschriften sind weiterhin zu erfüllen. Pasta. Durch solche halbgaren halbwahren Aussagen werden die Leute nur verwirrt.
     
    Lexmaul gefällt das.
  10. #10 Leser112, 26.12.2018
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    Korrekt. Ein EnEV Nachweis ist da nicht erforderlich! :deal Wer lesen kann, ist stets im Vorteil;)
    Doch kann man;) Wieviele BV nach 64 BayBO hast Du denn bisher begleitet? Vermutlich keine.
    Ja, auf Grundlage von Vermutungen und Glauben, was einem Blick in eine sehr trübe Glaskugel gleichkommt.
    Bsp:
    Anfang des Jahres hatte ich ein Gutachten für ein BV nach 64 BayBO zu erledigen. In der BLB wurde ein thermisch wesentlich besserer Stein beschrieben/angekündigt, als später verwendet wurde. Ein Schelm, wer hierbei Böses vermutet? ;)
    Ich hatte nachträglich einen EnEV Nachweis gerechnet. Der Ht´-Wert des Gebäudes war nicht ausreichend. :eek: Was denn nun :confused:
    Tipp für Baubeginner:
    Die WLS bzw. WLG Angaben in Lieferscheinen und bei den Paketaufkleber überprüfen bzw. mit den Angaben im EnEV Nachweis vergleichen und dokumentieren! Bei Verschlechterung => Baustopp!
    Gibt es keinen Nachweis, ist das selbstverständlich schwierig. Ein Schelm, wer hierbei Böses vermutet? ;)
     
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