Smartmeter-Nachrüstung im Altbau und evtl. Folgekosten

Diskutiere Smartmeter-Nachrüstung im Altbau und evtl. Folgekosten im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich habe einen Altbau (Einfamilienhaus aus den 1950er Jahren) mit im Wesentlichen originaler Elektroinstallation. D. h., kein expliziter...

  1. #1 mortadelo, 15.02.2020
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    Hallo,

    ich habe einen Altbau (Einfamilienhaus aus den 1950er Jahren) mit im Wesentlichen originaler Elektroinstallation. D. h., kein expliziter Schutzleiter (klassische Nullung), Schraubsicherungen, kein Gesamt-FI-Schalter etc. Einige Äste (Einzelphasen in einzelnen Räumen) wurden mit Schutzleiter und einphasigem FI-Schalter nachgerüstet, aber das ist nicht die Regel.

    Ich frage mich jetzt, was mir mittelfristig durch eine evtl. verpflichtende Nachrüstung eines Smartmeters blühen kann:
    - Kann man mich zwingen, die gesamte Hauselektrik auf den aktuellen Stand (Automatiksicherungen, FI-Schalter, überall Schutzleiter) nachzurüsten, oder greift hier der Bestandsschutz?
    - Kann man mich überhaupt zur Nachrüstung zwingen? Ich habe einen Jahresstromverbrauch von ca. 3000 KWh, keine solare Stromerzeugung, Nachtspeicherheizung etc., was eine komplexere Erfassung und Abrechnung erfordern würde. Nach meiner derzeitigen Information bin ich damit zumindest in den nächsten Jahren noch von Nachrüstung verschont. Aber wie lange noch?

    Ich bin für alle Infos dankbar.

    Vielen Dank im Voraus!
    Michael
     
  2. #2 Fred Astair, 15.02.2020
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    Das Eine (Stand der Installation) hat mit dem Aderen (Einbau eines Smartmeters) nichts zu tun. Es könnte aber sein, dass Deine Zählertafel umgebaut werden muss.
    Hinsichtlich der Schutzmaßnahmen gibt es gar keinen Bestandsschutz. Es gibt nur keine Pflicht zum Umbau ohne äußeren Anlass.
    Solange die Anlage den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen entspricht und keinerlei Veränderungen vorgenommen werden, kann alles so bleiben. Sobald Du aber eine weitere Steckdose oder einen E-Herdanschluss oder auch nur metallene Leitungssysteme (Zentralheizung) in einen solchen Raum legst, muss der gesamte Raum nach neuesten Regeln umgebaut werden.
    Unabhängig von dieser Pflicht rate ich Dir aber dringendst zu einem baldigen Umbau Deiner Installation.
     
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  3. #3 mortadelo, 15.02.2020
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    >> Es könnte aber sein, dass Deine Zählertafel umgebaut werden muss.
    Kann das irgendwelche unerwarteten / teuren Konsequenzen haben?
     
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  4. #4 Hanilein, 15.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 15.02.2020
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    Ich denke ,wenn Stromzähler Smart sind kann der Versorger zu verschiedenen Zeiten die Tarife zu jeder Zeit ändern.
    Ähnlich wie bei unseren Tankstellen.
    Der Hintergrund dabei kann sein , durch die vielen Erzeugeranlagen ist der Strom nicht zu jeder Zeit gleichmäßig und Evtl. sogar im Überschuß zur Verfügung.
    Nun könnte man das Überangebot zu niedrigeren Tarifen anbieten.
    Autoladegeräte ,Haushaltsgeräte zb.Wm. und Co ,ebenfalls Smart schalten sich dann ein.
    Wer nun keinen Zähler Smart hat zahlt nach seinem starren Tarif.
    Damit würde das zum Selbstläufer werden.Ich will auch einen!!!

    Soweit nur meine Theorie.

    Übrigens ,Elektriker ist das älteste Gerwerbe.
    Als Gott sprach :“ Es werde Licht“
    Da hatten die Elektriker schon die Leitungen verlegt.
     
  5. #5 simon84, 15.02.2020
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  6. #6 Hanilein, 16.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 16.02.2020
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    Für Zähleranlagen die um/aufgerüstet oder neu inst. werden sowie Erzeugungsanlagen ist neben der Tab auch der Zusatz
    ARN 4100 seit April 19 verpflichtend in Kraft getreten — Bundesweit wenn mich nicht alles täuscht sogar Eu.
    Ups ,an falscher Stelle.Aber passend zu diesem Thema.
     
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  7. #7 Blackpiazza, 16.02.2020
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    Ich könnte ja nicht ruhig schlafen mit ner 70jahre alten Elektroinstallation
     
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  8. #8 Hanilein, 16.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 16.02.2020
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    70er kann durchaus noch Ok sein.
    Erst wenn der PEN — Blank und der L — Stoffummantelt im Bergmannsrohr liegen hat jemand den „ Anschluß „ verpaßt.:yikes
    In den Metallischen Abzweigdosen sind dann auch noch Porzelanklemmen.Der N wurde „Ordnungsgeäß „ in der Dose verdrillt.das spart wieder eine Klemme. Nostalgie Pur.:e_smiley_brille02:
     
  9. #9 Fred Astair, 16.02.2020
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    Nicht 70er sondern 70 Jahre alt.
    In den 70ern war die klassische Nullung schon untersagt.
     
  10. #10 Hanilein, 16.02.2020
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    Ja klar, wie war das noch?
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil
    Nur der Form halber : Du meinst sicherlich Nullung angesagt ,nicht untersagt.
     
  11. #11 Fred Astair, 16.02.2020
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    Nein, ich meine mit klassischer Nullung die Benutzung des Nullleiters als Schutzleiter.
     
  12. #12 Hanilein, 16.02.2020
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    Ja, hast recht , das war in den 60 er Jahren,dieNullung.
    Mal verliert man und mal gewinnen die anderen.:biggthumpup:
     
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